Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1805   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2605
VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1805 (https://dejure.org/2015,2605)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.01.2015 - 16a D 13.1805 (https://dejure.org/2015,2605)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Januar 2015 - 16a D 13.1805 (https://dejure.org/2015,2605)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,2605) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Disziplinarklage auf Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst wegen Erwerbs und Besitzes kinderpornographischen Materials

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 28.04.2010 - 16a D 08.2928

    Lehrer; Besitz von elf kinderpornografischen Dateien; Löschung dieser Dateien vor

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1805
    Der Beklagte hat durch den vorsätzlichen Besitz kinder- sowie jugendpornografischer Schriften schuldhaft gegen seine Pflichten aus Art. 62 Abs. 1 Satz 2 und Art. 64 Abs. 1 Satz 3 BayBG a.F. bzw. § 33 Abs. 1 und § 34 Satz 3 BeamtStG verstoßen, die Gesetze zu beachten, sowie der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert (vgl. BayVGH, U.v. 28.4.2010 - 16a D 08.2928 - juris Rn. 45).

    Der Besitz von Schriften, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, ist mit diesem Bildungsauftrag unvereinbar und lässt dessen Erfüllung durch den Beamten zweifelhaft erscheinen (BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5/10 - juris Rn. 17; BayVGH, U.v. 28.4.2010 - 16a D 08.2928 - juris Rn. 53; BayVGH, U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris Rn. 46).

    Ein Lehrer, der sich strafbares kinder- bzw. jugendpornographisches Material verschafft oder dieses besitzt, beweist daher erhebliche Persönlichkeitsmängel, die eine nachhaltige Vertrauensbeeinträchtigung im Sinne des § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG nach sich ziehen, weil der Täter hierdurch das Vertrauen, das der Dienstherr in seine Selbstbeherrschung, seine Zuverlässigkeit und seine moralische Integrität setzt, von Grund auf erschüttert bzw. zerstört (BayVGH, U.v. 28.4.2010 - 16a D 08.2928 - juris Rn. 49; BayVGH, U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris Rn. 46).

    Die Berücksichtigung des Persönlichkeitsbilds ist Ausdruck des Schuldprinzips und für die Bewertung bedeutsam, ob der Beamte trotz des Dienstvergehens weiterhin im Beamtenverhältnis tragbar ist (BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5/10 - juris Rn. 21; BayVGH, U.v. 28.4.2010 - 16a D 08.2928 - juris Rn. 50; BayVGH, U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris Rn. 48).

    Zudem verfügt er nicht mehr über die persönliche Autorität, die für seinen Beruf unabdingbar ist (BayVGH, U.v. 28.4.2010 - 16a D 08.2928 - juris Rn. 54).

    Ein Pädagoge, der - wie der Beklagte - kinder- und jugendpornographische Bilder von Mädchen und jungen Frauen konsumiert, sieht sich daher berechtigter Ablehnung seitens der Schüler und Eltern ausgesetzt (BayVGH, U.v. 28.4.2010 - 16a D 08.2928 - juris Rn. 58; U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris Rn. 55).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1805
    Er hat die Dateien ausschließlich auf seinem privaten Computer abgespeichert (BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5/10 - juris Rn. 7).

    Insoweit genügt bereits die bloße Eignung für eine Vertrauensbeeinträchtigung, zu einem konkreten Ansehensschaden oder konkreten Übergriffen muss es nicht gekommen sein (BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5/10 - juris Rn. 15; B.v. 22.12.2010 - 2 B 18/10 - juris Rn. 15).

    Zudem degradiert der Täter die sexuell missbrauchten kindlichen Opfer zum bloßen auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde oder Erregung (BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5/10 - juris Rn.16).

    Der Besitz von Schriften, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, ist mit diesem Bildungsauftrag unvereinbar und lässt dessen Erfüllung durch den Beamten zweifelhaft erscheinen (BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5/10 - juris Rn. 17; BayVGH, U.v. 28.4.2010 - 16a D 08.2928 - juris Rn. 53; BayVGH, U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris Rn. 46).

    Die Berücksichtigung des Persönlichkeitsbilds ist Ausdruck des Schuldprinzips und für die Bewertung bedeutsam, ob der Beamte trotz des Dienstvergehens weiterhin im Beamtenverhältnis tragbar ist (BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5/10 - juris Rn. 21; BayVGH, U.v. 28.4.2010 - 16a D 08.2928 - juris Rn. 50; BayVGH, U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris Rn. 48).

    Das Ausmaß des Vertrauensschadens, der durch eine außerdienstlich begangene Straftat hervorgerufen wird, wird maßgeblich durch den Strafrahmen bestimmt (BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5/10 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 05.11.2014 - 16a D 13.1568

    Disziplinarrecht; Oberstudienrat (BesGr. A 14) für Latein/Katholische

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1805
    Der Besitz von Schriften, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, ist mit diesem Bildungsauftrag unvereinbar und lässt dessen Erfüllung durch den Beamten zweifelhaft erscheinen (BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5/10 - juris Rn. 17; BayVGH, U.v. 28.4.2010 - 16a D 08.2928 - juris Rn. 53; BayVGH, U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris Rn. 46).

    Ein Lehrer, der sich strafbares kinder- bzw. jugendpornographisches Material verschafft oder dieses besitzt, beweist daher erhebliche Persönlichkeitsmängel, die eine nachhaltige Vertrauensbeeinträchtigung im Sinne des § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG nach sich ziehen, weil der Täter hierdurch das Vertrauen, das der Dienstherr in seine Selbstbeherrschung, seine Zuverlässigkeit und seine moralische Integrität setzt, von Grund auf erschüttert bzw. zerstört (BayVGH, U.v. 28.4.2010 - 16a D 08.2928 - juris Rn. 49; BayVGH, U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris Rn. 46).

    Die Berücksichtigung des Persönlichkeitsbilds ist Ausdruck des Schuldprinzips und für die Bewertung bedeutsam, ob der Beamte trotz des Dienstvergehens weiterhin im Beamtenverhältnis tragbar ist (BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5/10 - juris Rn. 21; BayVGH, U.v. 28.4.2010 - 16a D 08.2928 - juris Rn. 50; BayVGH, U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris Rn. 48).

    Ein Pädagoge, der - wie der Beklagte - kinder- und jugendpornographische Bilder von Mädchen und jungen Frauen konsumiert, sieht sich daher berechtigter Ablehnung seitens der Schüler und Eltern ausgesetzt (BayVGH, U.v. 28.4.2010 - 16a D 08.2928 - juris Rn. 58; U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris Rn. 55).

    2.4 Da der Beklagte mehrfach Kinder- und Jugendpornografie konsumiert hat, handelt es sich auch nicht um eine einmalige persönlichkeitsfremde Augenblickstat, die zu einer milderen Bewertung führen könnte (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris Rn. 76).

  • BVerwG, 05.04.2013 - 2 B 79.11

    Gesetzliche Strafandrohung als Orientierungsrahmen für die disziplinarische

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1805
    Dabei kommt die Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis in Betracht, wenn das strafbare Verhalten aufgrund der Tatumstände, insbesondere der Anzahl und des Inhalts des Materials, als besonders verwerflich einzustufen ist und dem Beamten auch keine entlastenden Umstände von erheblichem Gewicht zugutekommen (BVerwG, B.v. 25.5.2012 - 2 B 133/11 - juris Rn. 11; B.v. 5.4.2013 - 2 B 79/11 - juris Rn. 7).

    Die langjährige pflichtgemäße Dienstausübung ist - selbst bei überdurchschnittlichen Leistungen - für sich genommen regelmäßig nicht geeignet, derart gravierende Pflichtverstöße in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (BVerwG, B.v. 5.4.2013 - 2 B 79/11 - juris Rn. 27).

  • VGH Bayern, 26.06.2012 - 16a DC 11.2880

    Einbehaltung von Bezügen; Prognoseentscheidung bei Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1805
    Der Beschwerde des Klägers gab der Senat mit Beschluss vom 26. Juni 2012 (Az. 16a DC 11.2880) statt und lehnte den Antrag insgesamt ab.

    Das Nichterkennen dieser Fakten oder deren Nichtberücksichtigung wiegt bei einem Lehrer sehr schwer (vgl. BayVGH, B.v. 26.6.2012 - 16a DC 11.2880 - juris Rn. 48).

  • BVerwG, 14.10.2003 - 1 D 2.03

    Polizeimeister im BGS; Beihilfe zu Handtaschendiebstählen eines Dritten;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1805
    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften schwerwiegenden Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (BVerwG, U.v. 14.10.2003 - 1 D 2/03 - juris Rn. 49).
  • BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07

    Disziplinarische Entfernung aus dem Dienst wegen Besitz kinderpornographischer

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1805
    Die Entfernung des Beklagten aus dem Beamtenverhältnis wegen des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften ist unter Abwägung des Gewichts des Dienstvergehens sowie des eingetretenen Vertrauensverlustes und der mit der Verhängung der Höchstmaßnahme einhergehenden Belastung auch nicht unverhältnismäßig und verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Schuldprinzip (BVerfG, B.v. 18.1.2008 - 2 BvR 313/07 - juris Rn. 11).Bei der gebotenen Gesamtwürdigung aller bemessungsrelevanten Gesichtspunkte lässt der Orientierungsrahmen für die Ahndung des außerdienstlichen Besitzes kinderpornografischen Materials, der bei Lehrern die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis umfasst, die Bestimmung dieser Maßnahme aufgrund der vorliegend festgestellten Tatumstände auch dann zu, wenn zugunsten des Klägers von einer erfolgversprechenden Therapie ausgegangen wird.
  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1805
    2.3 Auch das Geständnis des Beklagten führt nicht zu einer milderen Beurteilung, da es nicht zu einem Zeitpunkt erfolgte, zu dem er noch nicht mit der Aufdeckung seiner Taten rechnen musste (vgl. BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 38/10 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 12.07.2006 - 16a D 05.981
    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1805
    Diese Umstände stellen das normale Verhalten zur Erfüllung der Dienstpflichten dar und sind nicht geeignet, die Schwere des Dienstvergehens derart abzumildern, dass bei einem Beamten, der das in ihn gesetzte Vertrauen von Grund auf erschüttert hat, von einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abgesehen werden könnte (BayVGH, U.v. 12.7.2006 - 16a D 05.981 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 14.05.2012 - 2 B 146.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornographischen Materials; Bedeutung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1805
    Für die disziplinarische Ahndung des außerdienstlichen Erwerbs bzw. Besitzes kinderpornographischen Materials ist aus dem Strafrahmen des § 184b Abs. 4 StGB von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bei der Maßnahmebemessung deshalb auf einen Orientierungsrahmen bis zur Zurückstufung abzustellen, wenn das Dienstvergehen keinen Bezug zu den dienstlichen Aufgaben des Beamten aufweist (BVerwG, B.v. 14.5.2012 - 2 B 146/11 - juris Rn. 9).
  • VG Ansbach, 06.05.2015 - AN 13b D 13.01254

    Studienrat an einer Fach- und Berufsoberschule; Besitz von kinderpornographischen

    Der Beklagte hat durch den vorsätzlichen Besitz kinderpornografischer Schriften schuldhaft gegen seine Pflichten aus § 33 Abs. 1 und § 34 Satz 3 BeamtStG verstoßen, die Gesetze zu beachten, sowie der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert (vgl. BayVGH, Urteile vom 28.4.2010 - 16a D 08.2928, vom 21.1.2015 - 16a D 13.1805 und vom 18.3.2015 - 16a D 14.121).

    Insoweit genügt bereits die bloße Eignung für eine Vertrauensbeeinträchtigung, zu einem konkreten Ansehensschaden oder konkreten Übergriffen muss es nicht gekommen sein (BVerwG, Urteil vom 19.8.2010 - 2 C 5/10; Beschluss vom 22.12.2010 - 2 B 18/10; BayVGH, Urteil vom 21.1.2015 - 16a D 13.1805).

    Zudem degradiert der Täter die sexuell missbrauchten kindlichen Opfer zum bloßen auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde oder Erregung (BVerwG, Urteil vom 19.8.2010 - 2 C 5/10; BayVGH, Urteil vom 21.1.2015- 16a D 13.1805).

    Der Besitz von Schriften, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, ist mit diesem Bildungsauftrag unvereinbar und lässt dessen Erfüllung durch den Beamten zweifelhaft erscheinen (BVerwG, Urteil vom 19.8.2010 - 2 C 5/10; BayVGH, Urteile vom 28.4.2010 - 16a D 08.2928, vom 5.11.2014 - 16a D 13.1568 und vom 21.1.2015 - 16a D 13.1805).

    Dabei kommt die Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis in Betracht, wenn das strafbare Verhalten aufgrund der Tatumstände, insbesondere der Anzahl und des Inhalts des Materials, als besonders verwerflich einzustufen ist und dem Beamten auch keine entlastenden Umstände von erheblichem Gewicht zugutekommen (BVerwG, Beschluss vom 25.5.2012 - 2 B 133/11; Beschluss vom 5.4.2013 - 2 B 79/11; BayVGH, Urteil vom 21.1.2015 - 16a D 13.1805).

    Zudem verfügt er nicht mehr über die persönliche Autorität, die für seinen Beruf unabdingbar ist (BayVGH, Urteil vom 28.4.2010 - 16a D 08.2928; Urteil vom 21.1.2015 - 16a D 13.1805).

    Ein Pädagoge, der - wie der Beklagte - kindergraphische Bilder konsumiert, sieht sich daher berechtigter Ablehnung seitens der Schüler und Eltern ausgesetzt (BayVGH, Urteil vom 28.4.2010 - 16a D 08.2928; Urteil vom 5.11.2014 - 16a D 13.1568; Urteil vom 21.1.2015 - 16a D 13.1805).

    Im Gegensatz zu den Fällen, in denen der Besitz kinderpornographischen Materials keinen dienstlichen Bezug aufweist, kann - wie bereits ausgeführt - der Autoritäts- und Ansehensverlust bei Lehrern durch eine Therapie nicht rückgängig gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.5.2012 - 2 B 133/11; BayVGH, Urteil vom 21.1.2015 - 16a D 13.1805).

  • VGH Bayern, 10.07.2019 - 16a D 17.1249

    Aberkennung des Ruhegehalts eines ehemaligen Lehrers wegen des Besitzes von

    Der außerdienstliche Besitz kinderpornographischer Bild- oder Videodateien weist stets einen engen dienstlichen Bezug zum Amt eines Lehrers auf, da ihm eine spezifische Dienstpflicht zu Schutz und Obhut gerade von Kindern auferlegt ist (stRspr BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5.10 - Rn. 15 ff.; B.v. 25.5.2012 - 2 B 133.11 - juris Rn. 11; B.v. 19.3.2013 - 2 B 17.12 - juris Rn. 7; B.v. 22.12.2010 - 2 B 18.10 - juris Rn. 15; BayVGH, U.v. 21.1.2015 - 16a D 13.1805 - juris Rn. 28; U.v. 18.3.2015 - 16a D 09.3029 - juris Rn. 77 ff.; U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris Rn. 43).

    Insoweit genügt die bloße Tauglichkeit, zu einem konkreten Ansehensschaden oder konkreten Übergriffen muss es nicht gekommen sein (BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5.10 - juris Rn. 15; B.v. 22.12.2010 - 2 B 18.10 - juris Rn. 15; BayVGH, U.v. 21.1.2015 - 16a D 13.1805 - juris Rn. 28).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2019 - 3d A 1816/17

    Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis; Disziplinarklage wegen eines

    vgl. Bay. VGH, Urteil vom 21.01.2015 - 16a D 13.1805 -, juris Rn. 31.
  • VGH Bayern, 10.07.2019 - 16a D 17.2126

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst wegen außerdienstlichen Besitzes

    Der außerdienstliche Besitz kinderpornographischer Bild- oder Videodateien weist stets einen engen dienstlichen Bezug zum Amt eines Lehrers auf, da ihm eine spezifische Dienstpflicht zu Schutz und Obhut gerade von Kindern auferlegt ist (stRspr BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5.10 - Rn. 15 ff.; B.v. 25.5.2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 - juris Rn. 11; B.v. 19.3.2013 - 2 B 17.12 - juris Rn. 7; B.v. 22.12.2010 - 2 B 18.10 - juris Rn. 15; BayVGH, U.v. 21.1.2015 - 16a D 13.1805 - juris Rn. 28; U.v. 18.3.2015 - 16a D 09.3029 - juris Rn. 77 ff.; U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris Rn. 43).

    Insoweit genügt die bloße Eignung, zu einem konkreten Ansehensschaden oder konkreten Übergriffen muss es nicht gekommen sein (BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5.10 - juris Rn. 15; B.v. 22.12.2010 - 2 B 18.10 - juris Rn. 15; BayVGH, U.v. 21.01.2015 - 16a D 13.1805 - juris Rn. 28).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2018 - 3d A 754/12
    vgl. Bay. VGH, Urteil vom 21.01.2015 - 16a D 13.1805 -, juris Rn. 31.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2018 - 3d A 963/16
    vgl. Bay. VGH, Urteil vom 21. Januar 2015 - 16a D 13.1805 -, juris Rdn. 31.
  • VG Regensburg, 27.07.2020 - RN 10A DK 19.873

    Beamte, Erkrankung, Disziplinarverfahren, Dienstvergehen, Krankheit, Bescheid,

    In seinem Amt als Sozialrat sowie auf seinem konkreten Dienstposten als Leitender Bewährungshelfer war der Beklagte insbesondere nicht in besonderem Maße regelmäßig und schwerpunktmäßig mit der Betreuung Jugendlicher oder von Kindern befasst, weshalb nicht bereits wegen seines Statusamtes bzw. seiner konkreten beruflichen Tätigkeit ein besonderer dienstrechtliche Bezug besteht, wie dies bei Delikten der vorliegenden Art etwa bei Lehrern oder Betreuern der Fall ist, zu deren Dienstpflicht der besondere Schutz und die Obhut gerade von Kindern gehört (vergleiche BayVGH, Urteil vom 21.01.2015 -16 a D 13.1805; Urteil vom 10. Juli 2019 - 16a D 17.1249 -, juris).

    Die Höchstmaßnahme ist dabei bei einem besonderen dienstlichen Bezug regelmäßig gerechtfertigt (BayVGH, Urteil vom 21.01.2015 -16 a D 13.1805; Urteil vom 10. Juli 2019 - 16a D 17.1249 -, juris).

  • VGH Bayern, 11.05.2021 - 16a DS 21.1061

    Disziplinarverfahren gegen einen Lehrer wegen des Besitzes und des Verbreitens

    Der Antragsteller lässt offen, woraus er den Schluss zieht, dass bei dem betroffenen Beamten in dem zitierten Verfahren des Senats (U.v. 21.1.2015 - 16a D 13.1805) "wohl" eine pädophile Neigung vorgelegen habe.
  • VG Regensburg, 14.02.2022 - RN 10A DK 20.3026

    Außerdienstliches Dienstvergehen im Vermögensbereich, besonders schwerer Fall der

    Die Höchstmaßnahme ist dabei bei einem besonderen dienstlichen Bezug regelmäßig gerechtfertigt (BayVGH, Urteil vom 21.01.2015 -16 a D 13.1805; Urteil vom 10. Juli 2019 - 16a D 17.1249 -, juris).
  • VG Ansbach, 16.12.2019 - AN 12b D 18.00580

    Entfernung eines Verwaltungsbeamten (A 9) aus dem Beamtenverhältnis wegen

    Zudem degradiert der Täter die sexuell missbrauchten kindlichen Opfer zum bloßen auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde oder Erregung (BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5/10; BayVGH, U.v. 21.1.2015 - 16a D 13.1805).
  • VGH Bayern, 07.09.2022 - 16a DS 22.1641

    Landesdisziplinarrecht, Oberstudienrat, mehrmonatige sexuelle Beziehung mit einer

  • VG München, 23.11.2017 - M 19L DK 17.2000

    Einstellung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens wegen Entlassung des Beamten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht