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   VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1889   

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VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1889 (https://dejure.org/2015,1385)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.01.2015 - 16a D 13.1889 (https://dejure.org/2015,1385)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Januar 2015 - 16a D 13.1889 (https://dejure.org/2015,1385)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    DisziplinarrechtPolizeihauptmeisterin (BesGr. A9); außerdienstlicher Betrug und versuchter Betrug (Schaden ca. 400,- Euro); Nebentätigkeit ohne Genehmigung; Zurückstufung um zwei Stufen

  • rewis.io

    Zurückstufung um zwei Stufen wegen außerdienstlichen Betrugs in einer schwierigen Lebenslage

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1889
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht liegt die Berücksichtigung einer schwierigen, inzwischen überwundenen Lebensphase vor allem dann nahe, wenn sich der Pflichtenverstoß als Folge der Lebensumstände darstellt (BVerwG, U.v.27.1.2011 - 2 A 5.09; U.v. 28.2.2013 - 2 C 3/12; U.v. 9.10.2014 - 2 B 60/14 - jeweils in juris).

    Der Senat berücksichtigt allerdings zu Gunsten der Beklagten, dass sie sich während der Tatzeit in einer schwierigen Lebensphase befunden hat (BVerwG, U. v. 28.2.2013 - 2 C 3/12 - juris Rn. 41).

  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 D 36.97

    Veruntreuung von Vereinsgeldern als Kassierer einer Karnevalsgesellschaft sowie

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1889
    Derartige Bemessungsgrundsätze gelten auch für außerdienstliche Betrugsfälle (BVerwG, U.v. 24.11.1998 - 1 D 36.97- juris; B.v. 3.7.2007 - 2 B 18.07 - juris, BayVGH, U.v. 27.9.2012 - 16a D 11.406 - und U.v. 23.7.2014 - 16a D 12.2519 - jeweils in juris).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1889
    Der Senat folgt hinsichtlich der Zumessungskriterien des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 29.5.2008 - 2 C 59/07 - juris) zu § 13 BDG (BayVGH, U.v. 23.9.2009 - 16a D 07.2355; U.v. 15.2.2012 - 16a D 10.1974 - jeweils in juris).
  • BVerwG, 10.09.2010 - 2 B 97.09

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Abweichung von der

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1889
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 10.9.2010 - 2 B 97/09 - juris) ist bei einem außerdienstlich begangenen Betrug die Variationsbreite, in der gegen fremdes Vermögen gerichtete Verfehlungen denkbar sind, zu groß, als dass sie einheitlichen Regeln unterliegen und ihre Auswirkungen auf Achtung und Vertrauen gleichermaßen eingestuft werden können.
  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 B 96.11

    Disziplinarrecht; Zumessungserwägungen; Versuch und Vollendung der Tat

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1889
    Die Anzahl der Betrugstaten mit sechs vollendeten und zwei versuchten Handlungen, die sich in ihrem disziplinarrechtlichen Unrechtsvorwurf grundsätzlich nicht unterscheiden (BVerwG, U.v. 29.3.2012 - 2 B 96/11; BayVGH, U.v. 15.12.2010 - 16a 09.2858 - jeweils in juris) sowie die hierfür notwendigen Planungen und Vorbereitungshandlungen wie z. B. das Ersteigern einer großen Anzahl von gebrauchten Kaffeemaschinen vorab im Internet, das Kopieren der im Rahmen der Betrugshandlungen vorgelegten Kaufbelege, die gezielte Suche nach Filialen der betroffenen Warenhauskette auf entsprechendem, bei ihr vorgefundenen Kartenmaterial sowie der Umstand, dass sowohl im Auto als auch im Krankenzimmer der Beklagten noch weitere Kaffeemaschinen entdeckt wurden, die auf die Absicht der Verwirklichung weiterer Straftaten schließen ließen (s. hierzu die Feststellungen im Urteil des Landgerichts L... vom 7. Juni 2011, S. 16 u. 30) sind als gewichtige Erschwernisgründe zu werten.
  • VGH Bayern, 23.09.2009 - 16a D 07.2355

    22 Kollegendiebstähle innerhalb eines Jahres; 1.055,-- EUR Gesamtbeute;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1889
    Der Senat folgt hinsichtlich der Zumessungskriterien des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 29.5.2008 - 2 C 59/07 - juris) zu § 13 BDG (BayVGH, U.v. 23.9.2009 - 16a D 07.2355; U.v. 15.2.2012 - 16a D 10.1974 - jeweils in juris).
  • VGH Bayern, 15.12.2010 - 16a D 09.2858

    Polizeibeamter; außerdienstlicher Betrugsversuch; Schadenshöhe mehr als 8.500

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1889
    Zu ihren Lasten wiegt zudem, dass die Beklagte als Polizeibeamtin grundsätzlich für die Verhinderung, Aufklärung und Verfolgung von Straftaten zuständig ist (s. BayVGH, U.v. 15.12.2010 - 16a D 09.2858 - juris) und hier durch die Begehung vorsätzlicher Straftaten das für die Ausübung ihres Berufes erforderliche Vertrauen ihres Dienstherrn und der Allgemeinheit schwer beeinträchtigt hat.
  • VGH Bayern, 27.09.2012 - 16a D 11.406

    Polizeiverwaltungsbeamter; Beihilfe zum Betrug mit Schadenshöhe von 131.000 EUR;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1889
    Derartige Bemessungsgrundsätze gelten auch für außerdienstliche Betrugsfälle (BVerwG, U.v. 24.11.1998 - 1 D 36.97- juris; B.v. 3.7.2007 - 2 B 18.07 - juris, BayVGH, U.v. 27.9.2012 - 16a D 11.406 - und U.v. 23.7.2014 - 16a D 12.2519 - jeweils in juris).
  • VGH Bayern, 30.01.2013 - 16b D 12.71

    Disziplinarrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1889
    Die dargelegten Lebensumstände sind nicht von solchem Gewicht, dass sie die über einen längeren Zeitraum begangenen schweren Verfehlungen in einem deutlich milderen Licht erscheinen ließen (BayVGH, U.v. 30.1.2013 - 16b D 12.71- juris).
  • VGH Bayern, 22.10.2013 - 16b D 10.2314

    Disziplinarrecht;Beamter der Bundespolizei (Polizeiobermeister);

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1889
    Gleiches gilt für die im Gutachten vom 21. April 2009 festgestellte verminderte Schuldfähigkeit (BayVGH, U. v. 22.10.2013 - 16b D 10.2314 - juris Rn.101ff), auch wenn der im Strafprozess als Sachverständige geladene Gutachter Dr. N. zum Ergebnis kam, dass die depressive Symptomatik, die bei der Beklagten zur Tatzeit unweigerlich vorlag, nicht den Schweregrad eines Schuldausschließungs- oder Schuldmilderungsgrundes im Sinne von §§ 20, 21 StGB erreichte.
  • VGH Bayern, 23.07.2014 - 16a D 12.2519

    Disziplinarrecht; Polizeihauptmeister (BesGr. A9); außerdienstliche und

  • VGH Bayern, 15.02.2012 - 16a D 10.1974

    Leit. Regierungsdirektor; Steuerhinterziehung; Beihilfe zu Steuerhinterziehung;

  • BVerwG, 08.03.2005 - 1 D 15.04

    Kriminalbeamter ... (im Ruhestand); außerdienstlicher Versicherungsbetrug

  • BVerwG, 03.07.2007 - 2 B 18.07

    Zweck und Voraussetzungen der Grundsatzrüge sowie der Divergenzrüge und deren

  • BVerwG, 27.01.2011 - 2 A 5.09

    Disziplinarklage; Arbeitszeitkartenmanipulation; Vortäuschen falscher Zeiten für

  • BVerwG, 11.12.1990 - 1 D 63.89

    Urteilsverkündung in Disziplinarverfahren - Nebentätigkeit ohne Genehmigung als

  • BVerwG, 11.01.2007 - 1 D 16.05

    Bundespolizeibeamter; Verbot der Ausübung ungenehmigter Nebentätigkeiten;

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

  • BVerwG, 17.07.2013 - 2 B 27.12

    Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme; ungenehmigte Nebentätigkeit während der

  • VGH Bayern, 13.07.2011 - 16a D 09.3127

    Disziplinarrecht

  • VGH Bayern, 06.12.2013 - 16a D 12.1815

    Disziplinarrecht; Oberstudienrätin (BesGr. A 14); außerdienstliches

  • VGH Bayern, 24.09.2014 - 16a D 13.118

    Disziplinarrecht; Polizeihauptmeister (A9); Beteiligung des Personalrats vor

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2017 - 14 LA 1/17

    Zurückstufung eines Beamten; Nichtanzeige einer gewerblichen Nebentätigkeit

    Denn die fehlende Anzeige der Nebentätigkeiten des Klägers nach § 40 BeamtStG iVm § 70 ff. LBG hängt mit seinem Amt zusammen und kann Auswirkungen auf die Erfüllung seiner Dienstpflichten haben (vgl. im Ergebnis ebenso für die Nichtanzeige von Nebentätigkeiten BayVGH, Urteil vom 21. Januar 2015 - 16a D 13.1889 -, juris, Rn. 57 und Urteil vom 25. Oktober 2016 - 16b D 14.2351 -, juris, Rn. 83).
  • VG Ansbach, 20.07.2016 - AN 13b DS 16.01107

    Vorläufige Dienstenthebung eines Studiendirektors

    Auch wenn die vom Antragsgegner für die Bemessung der zu erwartenden Disziplinarmaßnahme herangezogene Obergrenze der Höhe des Gesamtschadens von 5.000.- EUR, die bisher von der Rechtsprechung als maßgeblich angesehen worden ist (vgl. BayVGH, U. v. 21.1.2012 - 16a D 13.1889), unter Zugrundelegung der Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 10. Dezember 2015 wohl nicht mehr maßgeblich sein dürfte, liegt die hier relevante Schadenshöhe jedoch in einem Bereich, der im Hinblick auf die wiederholte Tatbegehung über einen mehrjährigen Zeitraum und die von dem Antragsgegner wohl zu Recht angesprochene Vorbildfunktion, die von Lehrkräften erwartet wird, eindeutig in einem Bereich, der eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nahelegt.
  • VG Regensburg, 30.07.2018 - RO 10A DK 17.1923

    Kürzung des monatlichen Ruhegehalts wegen innerdienstlichen Betrugs zulasten des

    Der Schaden liegt damit um einiges unter der Wertgrenze von 5.000 EUR, die früher von der Rechtsprechung als maßgeblich angesehen wurde (vgl. z.B. BayVGH vom 21.1.2012 Az. 16a D 13.1889).
  • VG Regensburg, 21.11.2016 - RO 10A DS 16.961

    Rechtmäßige vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung der monatlichen

    Auch wenn die vom Antragsgegner für die Bemessung der zu erwartenden Disziplinarmaßnahme herangezogene Obergrenze der Höhe des Gesamtschadens von 5.000 EUR, die bisher von der Rechtsprechung als maßgeblich angesehen wurde (vgl. z. B. BayVGH vom 21.1.2012 Az. 16a D 13.1889), unter Zugrundelegung neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wohl nicht mehr maßgeblich sein dürfte, liegt die hier relevante - durch den Antragsteller eingeräumte - Schadenshöhe von 19.954,43 EUR jedoch in einem Bereich, der eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nahelegt.
  • VG Ansbach, 16.12.2019 - AN 12b D 18.00580

    Entfernung eines Verwaltungsbeamten (A 9) aus dem Beamtenverhältnis wegen

    Vorliegend ist eine solche Einordnung nicht möglich, da der Beklagte in Bezug auf den vorstehend dargestellten Sachverhalt als Privatperson gehandelt hat mit der Folge, dass das Handeln des Beklagten insoweit als außerdienstlich zu qualifizieren ist (vgl. BayVGH, U.v. 21.1.2015 - 16a D 13.1889 - juris - m.w.N. zur Rechtsprechung).
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