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   VGH Bayern, 21.02.2012 - 10 M 12.268   

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VGH Bayern, 21.02.2012 - 10 M 12.268 (https://dejure.org/2012,29028)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.02.2012 - 10 M 12.268 (https://dejure.org/2012,29028)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Februar 2012 - 10 M 12.268 (https://dejure.org/2012,29028)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kostenansatz; Erinnerung; unrichtige Sachbehandlung; Parteiöffentlichkeit; Ortsbesichtigung durch Sachverständige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.04.2006 - 8 B 91.05

    Beweisaufnahme; Parteiöffentlichkeit; Sachverständigenbeweis; Ermittlung des

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2012 - 10 M 12.268
    Die Regelungen von § 97 Satz 1 und 2 VwGO sind vielmehr auf Sachverhaltsermittlungen durch vom Gericht beauftragte Sachverständige, insbesondere Ortsbesichtigungen, entsprechend anwendbar (vgl. BVerwG vom 12.04.2006 Az. 8 B 91/05 RdNr. 5).

    Denn im Hinblick auf ihr Recht nach § 97 Satz 2 VwGO, dem Sachverständigen Fragen zu stellen und ihm Hinweise zu geben, können die Beteiligten dazu beitragen, dass dem Gutachten eine zutreffende Tatsachenermittlung zugrunde liegt, und sich selbst einen persönlichen Eindruck von der Örtlichkeit verschaffen, um so eine ausreichende Grundlage für ihren Sachvortrag und die rechtliche Bewertung zu erhalten (vgl. BVerwG vom 12.04.2006 a.a.O. RdNr. 5).

    Unterlässt es der Sachverständige, den Beteiligten die Teilnahme an einer von ihm zur Erstellung seines Gutachtens durchgeführten Ortsbesichtigung zu ermöglichen, so ist das gerichtliche Verfahren unabhängig davon fehlerhaft, ob dies auf der unterlassenen Anordnung des Gerichts nach § 404a Abs. 4 ZPO oder darauf beruht, dass der Sachverständige eine solche Anordnung missachtet hat (vgl. BVerwG vom 12.04.2006 a.a.O. RdNr. 6).

    Der damalige Berichterstatter hat schließlich auch davon abgesehen, den Sachverständigen zur Wiederholung der Ortsbesichtigung in Anwesenheit der Beteiligten zu veranlassen (vgl. zur Möglichkeit, den Verstoß gegen § 97 VwGO dadurch zu heilen, BVerwG vom 12.04.2006 Az. 8 B 91/05 RdNr. 6).

    b) Angesichts der klaren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Anwendbarkeit von § 97 VwGO auf Sachverständige und zur Handhabung von § 98 VwGO in Verbindung mit § 404a Abs. 4 ZPO bei der Besichtigung von Örtlichkeiten im Rahmen der Sachverhaltsermittlung durch den Sachverständigen (vgl. BVerwG vom 12.04.2006 Az. 8 B 91/05 RdNr. 5) hat das Gericht auch offensichtlich gegen eindeutige Rechtsnormen verstoßen, indem es unterlassen hat, den Sachverständigen trotz gegebenen Anlasses nach § 98 in Verbindung mit § 404a Abs. 4 ZPO zur Beachtung von § 97 Satz 1 und 2 VwGO anzuhalten.

    Denn zum einen dient § 97 VwGO der Wahrung der Grundsätze des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG und des fairen Verfahrens nach Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerwG vom 12.04.2006 a.a.O. RdNr. 5) und damit der Gewährleistung von Grundvoraussetzungen eines rechtsstaatlichen gerichtlichen Verfahrens.

    Zum anderen hat das Unterbleiben einer Anordnung nach § 98 VwGO in Verbindung mit § 404a Abs. 4 ZPO, die die Beachtung der Anforderungen von § 97 VwGO durch den Sachverständigen hätte gewährleisten können, aus diesem Grund auch die Unverwertbarkeit eines unter Verstoß gegen § 97 VwGO erstellten Sachverständigengutachtens zur Folge (vgl. BVerwG vom 12.04.2006 a.a.O. RdNr. 6).

  • BGH, 15.12.1975 - X ZR 52/73

    Anspruch eines Sachverständigen auf Entschädigung nach erfolgreicher Ablehnung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2012 - 10 M 12.268
    d) Werden damit die Kosten für die Vergütung des Sachverständigen nach § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG nicht erhoben, so kann offenbleiben, ob dem Sachverständigen, wie der Kläger zur Begründung seiner Erinnerung geltend macht, ein Vergütungsanspruch deshalb nicht zustand, weil der Sachverständige für das Beweisthema Waldbewertung nicht öffentlich bestellt gewesen sei und ihn deshalb ein Übernahmeverschulden treffe und weil sein Vergütungsanspruch wegen der darin und in der die Befangenheit des Sachverständigen begründenden Verletzung von § 97 VwGO liegenden Pflichtverstöße entfallen sei (vgl. zu den Voraussetzungen des Wegfalls des Vergütungsanspruchs BGH vom 15.12.1975 Az. X ZR 52/73 RdNrn. 4ff.; OLG Dresden vom 15.06.2010 Az. 3 W 549/10 RdNr. 14; OLG München vom 11.05.1998 Az. 11 W 864/98 RdNr. 4).
  • OLG Dresden, 15.06.2010 - 3 W 549/10

    Vergütung des Sachverständigen bei erfolgreicher Ablehnung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2012 - 10 M 12.268
    d) Werden damit die Kosten für die Vergütung des Sachverständigen nach § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG nicht erhoben, so kann offenbleiben, ob dem Sachverständigen, wie der Kläger zur Begründung seiner Erinnerung geltend macht, ein Vergütungsanspruch deshalb nicht zustand, weil der Sachverständige für das Beweisthema Waldbewertung nicht öffentlich bestellt gewesen sei und ihn deshalb ein Übernahmeverschulden treffe und weil sein Vergütungsanspruch wegen der darin und in der die Befangenheit des Sachverständigen begründenden Verletzung von § 97 VwGO liegenden Pflichtverstöße entfallen sei (vgl. zu den Voraussetzungen des Wegfalls des Vergütungsanspruchs BGH vom 15.12.1975 Az. X ZR 52/73 RdNrn. 4ff.; OLG Dresden vom 15.06.2010 Az. 3 W 549/10 RdNr. 14; OLG München vom 11.05.1998 Az. 11 W 864/98 RdNr. 4).
  • OLG München, 11.05.1998 - 11 W 864/98

    Ablehnung eines Sachverständigen: Verliert er seinen Entschädigungsanspruch?

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2012 - 10 M 12.268
    d) Werden damit die Kosten für die Vergütung des Sachverständigen nach § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG nicht erhoben, so kann offenbleiben, ob dem Sachverständigen, wie der Kläger zur Begründung seiner Erinnerung geltend macht, ein Vergütungsanspruch deshalb nicht zustand, weil der Sachverständige für das Beweisthema Waldbewertung nicht öffentlich bestellt gewesen sei und ihn deshalb ein Übernahmeverschulden treffe und weil sein Vergütungsanspruch wegen der darin und in der die Befangenheit des Sachverständigen begründenden Verletzung von § 97 VwGO liegenden Pflichtverstöße entfallen sei (vgl. zu den Voraussetzungen des Wegfalls des Vergütungsanspruchs BGH vom 15.12.1975 Az. X ZR 52/73 RdNrn. 4ff.; OLG Dresden vom 15.06.2010 Az. 3 W 549/10 RdNr. 14; OLG München vom 11.05.1998 Az. 11 W 864/98 RdNr. 4).
  • VGH Bayern, 18.08.2010 - 10 C 10.720

    Beschwerde; Erinnerung gegen den Kostenansatz des Gerichts; Einwand unrichtiger

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2012 - 10 M 12.268
    a) Eine unrichtige Sachbehandlung durch das Gericht, wie sie § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG zunächst voraussetzt, ist gegeben, weil dieses gegen eindeutige gesetzliche Normen verstoßen hat und der Verstoß schwer und offensichtlich ist (BayVGH vom 18.08.2010 Az. 10 C 10.720 RdNr. 3; BayVGH vom 08.11.2005 Az. 9 C 04.3292 RdNr. 15).
  • VGH Bayern, 16.12.2010 - 10 B 06.3401
    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2012 - 10 M 12.268
    Weder wären die Ergebnisse des Ortstermins und die auf seiner Grundlage vorgenommenen Arbeiten des Sachverständigen an dem von ihm zu erstellenden Gutachten unverwertbar gewesen, noch hätte Anlass für das den Sachverständigen betreffende Ablehnungsgesuch des Klägers bestanden, das der Verwaltungsgerichtshof gerade im Hinblick auf die Nichtbeachtung von § 97 Satz 1 VwGO für begründet erklärt hat (vgl. BayVGH vom 16.12.2010 Az. 10 B 06.3401).
  • VGH Bayern, 08.11.2005 - 9 C 04.3292
    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2012 - 10 M 12.268
    a) Eine unrichtige Sachbehandlung durch das Gericht, wie sie § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG zunächst voraussetzt, ist gegeben, weil dieses gegen eindeutige gesetzliche Normen verstoßen hat und der Verstoß schwer und offensichtlich ist (BayVGH vom 18.08.2010 Az. 10 C 10.720 RdNr. 3; BayVGH vom 08.11.2005 Az. 9 C 04.3292 RdNr. 15).
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