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   VGH Bayern, 21.02.2020 - 24 ZB 19.2526   

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VGH Bayern, 21.02.2020 - 24 ZB 19.2526 (https://dejure.org/2020,8567)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.02.2020 - 24 ZB 19.2526 (https://dejure.org/2020,8567)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Februar 2020 - 24 ZB 19.2526 (https://dejure.org/2020,8567)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 1 lit. a; StPO § 410 Abs. 3; VwGO § 124a Abs. 5 S. 2; GKG § 47, § 52 Abs. 1
    Steuerrechtliche Verurteilung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen

  • rewis.io

    Steuerrechtliche Verurteilung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 30.04.1992 - 1 B 64.92

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen -

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2020 - 24 ZB 19.2526
    Die Annahme der Regelvermutung entfällt nicht deshalb, weil der Kläger nicht durch Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung, sondern durch Strafbefehl verurteilt worden ist (BVerwG, B.v. 30.4.1992 -1 B 64.92).

    Erforderlich ist dabei eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwG, B.v. 30.4.1992 -1 B 64.92).

    Im Übrigen lässt auch eine strafgerichtliche Verurteilung wegen eines Vermögensdelikts einen ausreichenden Rückschluss auf charakterliche Unzulänglichkeiten und damit weiter für die Unzuverlässigkeit im waffenrechtlichen Sinn zu (BVerwG, B.v. 30.4.1992 - 1 B 64/92).

  • BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08

    Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2020 - 24 ZB 19.2526
    Die Behörde darf grundsätzlich von der Richtigkeit der Verurteilung ausgehen und sich auf die Prüfung beschränken, ob das die Verurteilung begründende Verhalten im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen die Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigt oder die Regelvermutung aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise ausgeräumt ist (etwa BVerwG, B. v. 21.7.2008 - 3 B 12/08).

    Etwas anderes gilt allenfalls in Sonderfällen, etwa wenn für die Behörde ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht, oder wenn sie ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (BVerwG, B. v. 21.7.2008 - 3 B 12/08).

  • VGH Bayern, 16.03.1998 - 21 ZB 97.3337
    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2020 - 24 ZB 19.2526
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Betroffene die offensichtliche Unrichtigkeit des Strafbefehls beweist (BayVGH, B.v. 16.3.1998 - 21 ZB 97.3337), woran es hier aber fehlt.
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2020 - 24 ZB 19.2526
    Vor dem Hintergrund von Art. 19 Abs. 4 GG dürfen allerdings die Anforderungen an die Darlegung nur in einer Weise gestellt werden, dass sie auch von einem durchschnittlichen, nicht auf das gerade einschlägige Rechtsgebiet spezialisierten Anwalt mit zumutbarem Aufwand noch erfüllt werden können (BVerfG, B.v. 8.1.22009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2020 - 24 ZB 19.2526
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09

    Zu den Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Auslegung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2020 - 24 ZB 19.2526
    Das Oberverwaltungsgericht muss sich aber nicht aus einem Darlegungsgemenge das heraussuchen, was möglicherweise zur Begründung des Antrags geeignet sein könnte (BVerfG, B.v. 24.8.2010 - 1 BvR 2309/09 - BayVBl. 2011, 338).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2020 - 24 ZB 19.2526
    Solche sind anzunehmen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden können (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerwG, 02.10.2003 - 1 B 33.03

    Berufungsbegründung; Berufungsbegründungspflicht;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2020 - 24 ZB 19.2526
    Dem Darlegungsgebot ist genügt, wenn der dargelegte Zulassungsgrund in der Sache auf einen der gesetzlichen Tatbestände zielt (BVerwG, B.v. 2.10.2003 - 1 B 33/03 - NVwZ-RR 2004, 220).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2020 - 24 ZB 19.2526
    Solche sind anzunehmen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden können (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2020 - 24 ZB 19.2526
    Das Darlegungsgebot gestaltet das Zulassungsverfahren dahingehend, dass das gerichtliche Prüfungsprogramm im Zulassungsverfahren jedenfalls im Wesentlichen darauf beschränkt ist zu klären, ob der Rechtsmittelführer seine Darlegungslast erfüllt hat und die dargelegten Gründe eine Zulassung der Berufung tragen (BVerfG, B.v. 23.7.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2023 - 13 S 1640/22

    Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung - Anordnung einer Fahrradstraße

    Es ist weder Aufgabe des Gerichts, sich aus dem Gesamtvortrag des Rechtsmittelführers die Begründungsteile herauszusuchen, die zur Begründung des Zulassungsantrags geeignet sein könnten, noch sonst eine gemessen an den gesetzlichen Erfordernissen unzureichende Darlegung zu kompensieren (zum Ganzen vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09 - juris Rn. 10 ff.; OVG Saarland, Beschluss vom 15.11.2021 - 2 A 198/21 - juris Rn. 6; BayVGH, Beschluss vom 21.02.2020 - 24 ZB 19.2526 - juris Rn. 2; Rudisile in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, VwGO § 124a Rn. 91 f.; Kuhlmann in Wysk, VwGO, 3. Aufl., § 124a Rn. 44; Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/von Albedyll, VwGO, 8. Aufl., § 124a Rn. 80 f.).
  • VG München, 28.01.2022 - M 16 E 22.2045

    Zuverlässigkeit einer Wachperson

    Diese Feststellungen bestreitet die Antragstellerin nicht, gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Feststellungen des Strafbefehls sind auch nicht ersichtlich (vgl. BayVGH, B.v. 21.2.2020 - 24 ZB 19.2526 - juris Rn. 4; U.v. 13.12.1994 - 31.92 - juris Rn. 30, jeweils m.w.N.).
  • VG München, 07.07.2022 - M 16 E 22.2045

    Erfolgloser Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz - Regelüberprüfung der

    Diese Feststellungen bestreitet die Antragstellerin nicht, gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Feststellungen des Strafbefehls sind auch nicht ersichtlich (vgl. BayVGH, B.v. 21.2.2020 - 24 ZB 19.2526 - juris Rn. 4; U.v. 13.12.1994 - 31.92 - juris Rn. 30, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.03.2023 - 8 ZB 22.990

    Luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit

    Im Übrigen lässt auch eine strafgerichtliche Verurteilung wegen eines Vermögensdelikts einen ausreichenden Rückschluss auf charakterliche Unzulänglichkeiten und damit weiter für die Unzuverlässigkeit zu (vgl. BVerwG, B.v. 30.4.1992 - 1 B 64.92 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 21.2.2020 - 24 ZB 19.2526 - juris Rn. 5 jeweils zu § 5 Abs. 2 WaffG).
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