Rechtsprechung
VGH Bayern, 21.03.2011 - 13a B 10.30102 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Irakischen Staatsangehörigen sunnitischen Glaubens droht im Irak wegen ihrer Religionszugehörigkeit keine Gruppenverfolgung durch nichtstaatliche Akteure.Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Sunniten; erhebliche Gefahr für Leib oder Leben; Gefahr in Jabbare (Diyala)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VG Augsburg, 09.05.2011 - Au 5 K 11.30026
Irak; Sunit
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Gefahr in Folge von "willkürlicher Gewalt" drohen muss (vgl. BayVGH vom 21.3.2011 Az. 13 a B 10.30102).Auch die neuesten Erkenntnisse von Iraq Body Count führen zu keinem anderen Ergebnis (vgl. BayVGH vom 21.3.2011 Az. 13 a B 10.30102).
Im Übrigen bestehen beim Kläger auch keine Anhaltspunkte für individuelle gefahrerhöhende Umstände wie die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei sowie etwa zur Berufsgruppe der Journalisten und Professoren, Ärzte und Künstler (…vgl. BVerwG vom 24.6.2008 a.a.O.; BayVGH vom 21.3.2011 Az. 13 a B 10.30102).
Folglich bedarf der Kläger keines zusätzlichen Schutzes vor der Durchführung der Abschiebung etwa in verfassungskonformer Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (BayVGH vom 21.3.2011 Az. 13 a B 10.30102).
- VG Augsburg, 03.05.2011 - Au 5 K 10.30138
Irak; Sunnit aus ...
In der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist geklärt, dass Sunniten im Irak nicht von einer Gruppenverfolgung bedroht sind (vgl. BayVGH vom 6.5.2011 Az. 20 ZB 11.30036; BayVGH vom 24.3.2011 Az. 20 B 10.3014; BayVGH vom 23.3.2011 Az. 13 a ZB 10.30215; BayVGH vom 21.3.2011, Az. 13 a B 10.30102).Bezogen auf den Irak im Ganzen waren gemäß den von Iraq Body Count erhobenen Daten das Jahr 2010 mit 4045 und das Jahr 2009 mit 4687 getöteten Zivilpersonen (im Jahr 2008: 9283) die Jahre mit der niedrigsten Anzahl von Opfern seit dem Einmarsch der Koalitionsstreitkräfte im Jahr 2003 (vgl. BayVGH vom 21.3.2011 Az. 13 A B 10.30102).
Er gehört als Journalist damit zusammen mit z.B. Mitgliedern politischer Parteien, Professoren, Ärzten und Künstlern zu einer Personengruppe, für die sich über die allgemeinen Gefahren, wie z.B. Opfer von terroristischen Anschlägen, Übergriffen, Entführungen, Erpressungen zu werden, hinaus, die Gefahr durch individuelle Gefahr erhöhende Umstände zuspitzt (…vgl. BVerwG vom 24.6.2008 a.a.O.; BayVGH vom 21.3.2011 Az. 13 a B 10.30102).
- VGH Bayern, 11.11.2011 - 13a B 11.30165
Sunniten droht im Irak wegen ihrer Religionszugehörigkeit keine Gruppenverfolgung
Die Verfolgungshandlungen, denen der sunnitische Bevölkerungsteil ausgesetzt ist, weisen weder im Staat Irak noch in der Heimatprovinz der Klägerin, Diyala, die für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderliche kritische Verfolgungsdichte auf (vgl. Urteil des Senats vom 21. März 2011 Az. 13a B 10.30102 ).Bereits in seiner Entscheidung vom 21. März 2011 (a.a.O.) hat der Verwaltungsgerichtshof zur Provinz Diyala ausgeführt, dass die Gefahrendichte dort nicht so hoch ist, dass praktisch jede Zivilperson schon alleine aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre.
- VGH Bayern, 11.11.2011 - 13a B 11.30072
Asyl Irak; Gruppenverfolgung von Sunniten; erhebliche individuelle Gefahr für …
Von der geltend gemachten und vom Verwaltungsgericht angenommenen Gruppenverfolgung der Sunniten (durch Schiiten) ist derzeit nicht auszugehen (siehe bereits rechtskräftige Urteile des Senats vom 14.12.2010 Az. 13a B 10.30100 und vom 21.3.2011 Az. 13a B 10.30102 u.a.). - VGH Bayern, 28.12.2011 - 13a B 11.30285
Kein Flüchtlings- oder Abschiebungsschutz für ehemaligen Nationalgardisten und …
Dass irakische Staatsangehörige sunnitischen Glaubens keiner Gruppenverfolgung durch nichtstaatliche Akteure (Schiiten) unterliegen, hat der Verwaltungsgerichtshof bereits festgestellt (siehe rechtskräftige Urteile des Senats vom 14.12.2010 Az. 13a B 10.30100 und vom 21.3.2011 Az. 13a B 10.30102 u.a.; für den Zentralirak und Bagdad auch VGH Baden-Württemberg vom 12.8.2010 InfAuslR 2011, 128).