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   VGH Bayern, 21.03.2012 - 6 ZB 11.1620   

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https://dejure.org/2012,28924
VGH Bayern, 21.03.2012 - 6 ZB 11.1620 (https://dejure.org/2012,28924)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.03.2012 - 6 ZB 11.1620 (https://dejure.org/2012,28924)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. März 2012 - 6 ZB 11.1620 (https://dejure.org/2012,28924)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bundesbeamtenrecht; Altersteilzeit; Teilzeitmodell; Ermessensentscheidung; dringende dienstliche Belange; dienstliche Belange; Grad der Behinderung von 30

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2012 - 6 ZB 11.1620
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; vom 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2012 - 6 ZB 11.1620
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; vom 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03

    Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2012 - 6 ZB 11.1620
    Es wäre im Gegenteil kaum nachzuvollziehen, wenn dienstliche Erwägungen mit der Qualität eines dringenden dienstlichen Belangs die Bewilligung von Altersteilzeit schlechthin ausschließen, ohne ein solches besonderes Gewicht dieses Belangs aber nicht einmal geeignet wären, das Ermessen im Sinn einer beschränkenden Praxis zu beeinflussen (vgl. BayVGH vom 5.11.2007 - 15 B 06.2141 - juris ; vom 11.3.2008 - 15 ZB 07.2373 - juris ; s.a. BVerwG vom 29.4.2004 - 2 C 21.03 - BVerwGE 120, 382 ff.).
  • VGH Bayern, 11.03.2008 - 15 ZB 07.2373

    Altersteilzeit; dringende dienstliche Belange (Haushaltslage; Ersatzplanstellen);

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2012 - 6 ZB 11.1620
    Es wäre im Gegenteil kaum nachzuvollziehen, wenn dienstliche Erwägungen mit der Qualität eines dringenden dienstlichen Belangs die Bewilligung von Altersteilzeit schlechthin ausschließen, ohne ein solches besonderes Gewicht dieses Belangs aber nicht einmal geeignet wären, das Ermessen im Sinn einer beschränkenden Praxis zu beeinflussen (vgl. BayVGH vom 5.11.2007 - 15 B 06.2141 - juris ; vom 11.3.2008 - 15 ZB 07.2373 - juris ; s.a. BVerwG vom 29.4.2004 - 2 C 21.03 - BVerwGE 120, 382 ff.).
  • VGH Bayern, 05.11.2007 - 15 B 06.2141
    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2012 - 6 ZB 11.1620
    Es wäre im Gegenteil kaum nachzuvollziehen, wenn dienstliche Erwägungen mit der Qualität eines dringenden dienstlichen Belangs die Bewilligung von Altersteilzeit schlechthin ausschließen, ohne ein solches besonderes Gewicht dieses Belangs aber nicht einmal geeignet wären, das Ermessen im Sinn einer beschränkenden Praxis zu beeinflussen (vgl. BayVGH vom 5.11.2007 - 15 B 06.2141 - juris ; vom 11.3.2008 - 15 ZB 07.2373 - juris ; s.a. BVerwG vom 29.4.2004 - 2 C 21.03 - BVerwGE 120, 382 ff.).
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