Rechtsprechung
VGH Bayern, 21.03.2016 - 11 CS 16.175 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Untersagung des Führens eines Fahrrads nach einer BAK von 1,99 ‰
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit des Fahrzeugführers zum Führen von Kraftfahrzeugen; Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss; Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge; Anordnung der Beibringung eines ...
- rewis.io
Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge - Begriff des "Führens"
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entziehung der Fahrerlaubnis; fahrerlaubnisfreies Fahrzeug; Untersagung; medizinisch-psychologisches Fahreignungsgutachten
- rechtsportal.de
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit des Fahrzeugführers zum Führen von Kraftfahrzeugen; Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss; Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge; Anordnung der Beibringung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 11.01.2016 - W 6 S 15.1430
- VGH Bayern, 21.03.2016 - 11 CS 16.175
Wird zitiert von ... (6)
- VG Magdeburg, 02.02.2021 - 1 B 364/20
Entziehung der Fahrerlaubnis trotz Einstellung des Strafverfahrens?
Dies gilt auch für das Fahrradfahren im Straßenverkehr mit entsprechenden Werten (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 3 B 102.12 - NJW 2013, 2696; zitiert nach BayVGH, Beschluss vom 21. März 2016 - 11 CS 16.175 -, Rn. 10 - 20, juris).Auch darf allein aus der Verfahrenseinstellung auf dieser Rechtsgrundlage, die nur mit Zustimmung des Angeklagten möglich ist, nicht auf die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes der angeklagten Straftaten geschlossen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 1991 - 1 BvR 1326/90 - NVwZ 1991, 663; zitiert nach BayVGH, Beschluss vom 21. März 2016 - 11 CS 16.175 -, Rn. 10 - 20, juris).
Nach der Kommentarliteratur zu § 153 a StPO muss bei Zweifeln, ob überhaupt ein Straftatbestand erfüllt ist, die Rechtsfrage geklärt werden; die Anwendung des § 153 a StPO gegenüber einem möglicherweise Unschuldigen ist untersagt (…vgl. Meyer-Gossner/Schmitt, StPO, 56. Aufl. 2013, § 153 a Rn. 2 m.w.N.; zitiert nach BayVGH, Beschluss vom 21. März 2016 - 11 CS 16.175 -, Rn. 10 - 20, juris).
Denn nur dann kann dem Angeklagten die Übernahme besonderer Pflichten zugemutet werden (…vgl. Pfeiffer, StPO, 3. Aufl. 2001, § 153 a Rn. 2; zitiert nach BayVGH, Beschluss vom 21. März 2016 - 11 CS 16.175 -, Rn. 10 - 20, juris).
Die Einstellung des Strafverfahrens nach § 153 a StPO verbietet nicht, in Verfahren mit anderer Zielsetzung Feststellungen über Tatsachen, die einen Straftatbestand erfüllen, in dem für die dortige Entscheidung erforderlichen Umfang als Grundlage für die daran anknüpfenden außerstrafrechtlichen Rechtsfolgen zu verwerten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 21. März 2016 - 11 CS 16.175 -, Rn. 10 - 20, juris).
Kennzeichnend für das Führen eines Fahrzeugs ist, dass ein eigenständiger Bewegungsvorgang des Fahrzeugs ausgelöst worden ist, was bei einem Fahrrad dann anzunehmen ist, wenn sich Fahrer und Fahrrad zusammen bewegen und der Bodenkontakt mit beiden Füßen zumindest insoweit gelöst ist, dass das Fahrrad nicht nur beim Gehen geschoben wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 21. März 2016 - 11 CS 16.175 -, juris.
- VGH Bayern, 08.04.2016 - 11 C 16.319
Verhältnismäßigkeit und Kostentragung bei Gutachtenanordnung aufgrund …
Auch Fahrerlaubnisinhabern kann zusätzlich zur Entziehung der Fahrerlaubnis das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge nach § 3 Abs. 1 FeV untersagt werden, wenn dies zur Unterbindung einer Gefahr für den öffentlichen Straßenverkehr erforderlich ist (vgl. BayVGH, B. v. 11.3.2016 - 11 CS 16.204 - juris; B. v. 21.3.2016 - 11 CS 16.175 - juris). - VGH Bayern, 02.09.2016 - 11 ZB 16.1359
Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu …
Die Einstellung des Strafverfahrens nach § 153a StPO verbietet nicht, in Verfahren mit anderer Zielsetzung Feststellungen über Tatsachen, die einen Straftatbestand erfüllen, in dem für die dortige Entscheidung erforderlichen Umfang als Grundlage für die daran anknüpfenden außerstrafrechtlichen Rechtsfolgen zu verwerten (vgl. BayVGH, B.v. 21.3.2016 - 11 CS 16.175 - juris Rn. 12 f.; B. v. 5.3.2009 - 11 CS 09.228 - juris).
- VG Ansbach, 26.10.2021 - AN 10 K 20.01003
Kosten für die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens
Letztendlich aber bedeutet die Einstellung des Strafverfahrens gegen den Kläger nach § 153a StPO nicht, dass davon auszugehen ist, dass die Straftat nicht begangen wurde (vgl. BayVGH, B. v. 21.3.2016, Az. 11 Cs 16.175, juris).Hierbei darf sich die Verwaltungsbehörde sogar auf dieselben Beweismittel stützen wie das Strafgericht, ist aber andererseits an dessen Bewertung nicht gebunden (BayVGH v. 21.3.2016, a.a.O.).
- VGH Bayern, 11.02.2019 - 4 ZB 18.378
Zulassung zum kommunalen Volksfest
Die Einstellung des Strafverfahrens nach § 153a StPO verbietet nicht, in Verfahren mit anderer Zielsetzung Feststellungen über Tatsachen, die einen Straftatbestand erfüllen, in dem für die dortige Entscheidung erforderlichen Umfang als Grundlage für die daran anknüpfenden außerstrafrechtlichen Rechtsfolgen zu verwerten (vgl. BayVGH, B.v. 21.3.2016 - 11 CS 16.175 - juris Rn. 12 f.; B.v. 5.3.2009 - 11 CS 09.228 - juris). - VGH Bayern, 10.04.2019 - 11 CS 18.2334
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens
Davon abgesehen verbietet es die Einstellung eines Strafverfahrens nach § 153a StPO nicht, in Verfahren mit anderer Zielsetzung Feststellungen über Tatsachen, die einen Straftatbestand erfüllen, in dem für die dortige Entscheidung erforderlichen Umfang als Grundlage für die daran anknüpfenden außerstrafrechtlichen Rechtsfolgen zu verwerten (vgl. BayVGH, B.v. 21.3.2016 - 11 CS 16.175 - juris Rn. 12 f.;… B.v. 5.3.2009 - 11 CS 09.228 - juris Rn. 26).