Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.03.2018 - 22 ZB 17.2358   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,11094
VGH Bayern, 21.03.2018 - 22 ZB 17.2358 (https://dejure.org/2018,11094)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.03.2018 - 22 ZB 17.2358 (https://dejure.org/2018,11094)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. März 2018 - 22 ZB 17.2358 (https://dejure.org/2018,11094)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,11094) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GewO § 33c Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 34c Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; BayVwVfG Art. 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 3
    Widerruf einer Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf einer Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit aufgrund gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit; Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit aufgrund einer Verurteilung wegen der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels

  • rewis.io

    Widerruf einer Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf einer Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit aufgrund gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit; Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit aufgrund einer Verurteilung wegen der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 25.09.2012 - 22 ZB 12.731

    Rechtskräftige Verurteilung wegen Untreue in 61 sachlich zusammenhängenden Fällen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2018 - 22 ZB 17.2358
    Er hat keine besonderen Umstände vortragen, die trotz der einschlägigen Verurteilung eine andere Beurteilung zulassen würden (vgl. BayVGH, B.v. 25.9.2012 - 22 ZB 12.731 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.07.1993 - 1 B 105.93

    Auch lange zurückliegende Straftaten können zum Widerruf einer Bauträgererlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2018 - 22 ZB 17.2358
    So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Beschluss vom 9. Juli 1993 - 1 B 105/93 - juris Rn. 14 betreffend den Widerruf einer Maklererlaubnis ausgeführt, dass nicht ausgeschlossen sei, die gesetzliche Vermutung der Unzuverlässigkeit als widerlegt anzusehen, wenn zwar die betreffende gesetzliche Frist (dort fünf Jahre nach rechtskräftiger Verurteilung, vgl. § 34 c Abs. 2 Nr. 1 GewO) noch nicht abgelaufen ist, jedoch die Straftat - etwa nach einer langen Dauer des Strafverfahrens - sehr weit zurückliegt und der Betroffene sich seither straffrei geführt hat.
  • VGH Bayern, 28.09.2021 - 22 ZB 21.2109

    Widerruf der Reisegewerbekarte wegen Unzuverlässigkeit

    Vielmehr ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs für die gerichtliche Beurteilung des Widerrufs einer gewerberechtlichen Zulassung der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend (vgl. BVerwG, B.v. 25.10.1996 - 11 B 53.96 - juris Rn. 4 m.w.N.; vgl. zu diesem Zeitpunkt auch BVerwG, B.v. 3.12.1990 - 1 CB 35.90 - juris Rn. 4; B.v. 9.7.1993 - 1 B 105.93 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 19.10.2020 - 22 ZB 20.363 - juris Rn. 37 [gaststättenrechtliche Erlaubnis]; B.v. 21.3.2018 - 22 ZB 17.2358 - juris Rn.12 f. [Erlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO]; B.v. 1.8.2017 - 22 ZB 16.2192 - juris Rn. 8 [Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO]).
  • VG München, 26.01.2021 - M 16 K 19.2874

    Widerruf einer Reisegewerbekarte und erweiterte Gewerbeuntersagung wegen

    Das öffentliche Interesse wird somit gefährdet, wenn gewerberechtlich unzuverlässige Gewerbetreibende nicht vom Markt ferngehalten werden (vgl. BVerwG, B.v. 17.8.1993 - 1 B 112.93 - juris Rn. 6; B.v. 6.9.1991 - 1 B 97.91 - juris; BayVGH, B.v. 21.3.2018 - 22 ZB 17.2358 - juris Rn. 14).
  • VG Magdeburg, 06.12.2018 - 3 A 204/17

    Widerruf einer Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit bei Bestehen von

    Mithin ist das durch § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG grundsätzlich eröffnete Ermessen dahingehend intendiert, dass eine nach § 34c Abs. 1 GewO erteilte Erlaubnis bei einer nachträglich eingetretenen gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit des Erlaubnisinhabers im Regelfall zu widerrufen ist, wenn nicht im Einzelfall besondere Gründe vorliegen, um eine gegenteilige Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 21. März 2018 - 22 ZB 17.2358 -, juris Rz. 14; NdsOVG, Beschl. v. 4. Mai 2004 - 7 LA 110/04 -, juris Rz. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht