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   VGH Bayern, 21.03.2018 - 9 ZB 16.2081   

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https://dejure.org/2018,11075
VGH Bayern, 21.03.2018 - 9 ZB 16.2081 (https://dejure.org/2018,11075)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.03.2018 - 9 ZB 16.2081 (https://dejure.org/2018,11075)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. März 2018 - 9 ZB 16.2081 (https://dejure.org/2018,11075)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 34 Abs. 2, § 35 Abs. 1 Nr. 3; BauNVO § 6 Abs. 2 Nr. 4, § 14 Abs. 2; VwGO § 158 Abs. 1, § 162 Abs. 3
    Erfolglose Nachbarklage gegen Heizwärme- und Stromverteilerstation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarklage gegen eine erteilte bauaufsichtliche Genehmigung für die Errichtung einer Heizwärme- und Stromverteilerstation mit zwei Stellplätzen; Prüfung des Ausgehens von unzumutbaren Geräusch-Immissionen

  • rewis.io

    Erfolglose Nachbarklage gegen Heizwärme- und Stromverteilerstation

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarklage gegen eine erteilte bauaufsichtliche Genehmigung für die Errichtung einer Heizwärme- und Stromverteilerstation mit zwei Stellplätzen; Prüfung des Ausgehens von unzumutbaren Geräusch-Immissionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.03.2002 - 4 BN 7.02

    Normenkontrollverfahren; Bebauungsplan; Bestimmtheitsgebot; Unwirksamkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2018 - 9 ZB 16.2081
    Bei Rechtsmitteln, die der Zulassung bedürfen, ist dies erst nach der - hier nicht in Betracht kommenden - Zulassung möglich (BVerwG, B.v. 6.3.2002 - 4 BN 7.02 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 10.8.2016 - 6 ZB 16.656 = juris Rn. 24; Rennert in Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 158 Rn. 4).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2018 - 9 ZB 16.2081
    Im Übrigen sind bei der Frage, ob eine angefochtene Baugenehmigung den Nachbarn in seinen Rechten verletzt, nachträgliche Änderungen der Sach- und Rechtlage zugunsten des Bauherrn zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, B.v. 23.4.1998 - 4 B 40.98 - NVwZ 1998, 1179 = juris Rn. 3).
  • BVerwG, 28.07.1999 - 4 B 38.99

    Nachbarklage; heranrückende Wohnbebauung; Außenbereich; unbeplanter Innenbereich;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2018 - 9 ZB 16.2081
    Ob das Vorhaben, würde es im Außenbereich ausgeführt werden, nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB zugelassen werden könnte, ist deshalb ohne Belang, weil es keinen allgemeinen Abwehranspruch gegen im Außenbereich unzulässige Nachbarvorhaben gibt (vgl. BVerwG, B.v. 28.7.1999 - 4 B 38.99 - NVwZ 2000, 552 = juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.08.2016 - 6 ZB 16.656

    Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Beurteilung - Rüge der Voreingenommenheit des

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2018 - 9 ZB 16.2081
    Bei Rechtsmitteln, die der Zulassung bedürfen, ist dies erst nach der - hier nicht in Betracht kommenden - Zulassung möglich (BVerwG, B.v. 6.3.2002 - 4 BN 7.02 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 10.8.2016 - 6 ZB 16.656 = juris Rn. 24; Rennert in Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 158 Rn. 4).
  • VGH Bayern, 23.12.2016 - 9 CS 16.1672

    Nachbarantrag eines Produzenten von medizinisch-technischen Produkten gegen einen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2018 - 9 ZB 16.2081
    Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall, weil § 35 BauGB - anders als etwa § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. den Baugebietsvorschriften der Baunutzungsverordnung - nur über das nachbarliche Gebot der Rücksichtnahme drittschützend wirkt (st.Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 23.12.2016 - 9 CS 16.1672 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.04.2017 - 9 N 14.404

    Bebauungsplan für ein Sondergebiet Krankenhaus

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2018 - 9 ZB 16.2081
    Die Überschreitung des Immissionsrichtwerts durch die Gesamtbelastung um 1 dB(A) wird daher als zumutbar eingestuft (Nr. 3.2.1 Abs. 3 TA Lärm; vgl. BayVGH, U.v. 28.4.2017 - 9 N 14.404 - juris Rn. 55 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.06.2017 - 6 B 54.16

    Ausforschungsantrag; Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; Chancengleichheit;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2018 - 9 ZB 16.2081
    Einer Behauptung, die ohne jede tatsächliche Grundlage erhoben worden ist und ohne ein Eingehen auf sie entkräftende Gegenbehauptungen aufrechterhalten wird, braucht das Gericht nicht nachzugehen (vgl. BVerwG, B.v. 26.6.2017 - 6 B 54.16 - NVwZ 2017, 1388 = juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 09.11.2023 - AN 17 K 20.02407

    Dritanfechtungsklage gegen Baugenehmigung für SB-Waschanlage (erfolglos),

    Auch dieses Vorgehen ist unter entsprechender Heranziehung der Ziff. 3.2.1 Abs. 2 TA Lärm nicht zu beanstanden (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2018 - 9 CS 18.10 - juris Rn. 18, B.v. 21.3.2018 - 9 ZB 16.2081 - juris Rn. 11), denn nach Ziff. 3.2.1 Abs. 2 TA Lärm darf die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage sogar bei einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung aus Gründen des Lärmschutzes nicht versagt werden, wenn der von der Anlage verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf den Gesetzeszweck als nicht relevant anzusehen ist (Satz 1; vgl. auch Ziff. 4.2 Buchst. c) TA Lärm).

    Dies ist i.d.R. der Fall, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte nach Ziff. 6 TA Lärm am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 dB(A) unterschreitet (Satz 2), vgl. im Einzelnen: BayVGH, B.v. 21.3.2018, a.a.O., juris Rn.11.

  • VG Berlin, 30.09.2019 - 19 K 442.17
    Eine Behauptung kann zwar nicht schon dann als unerheblich behandelt werden, wenn sie nicht auf dem Wissen des Behauptenden, sondern auf einer Vermutung beruht (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. März 2018 - VGH 9 ZB 16.2081 -, juris Rn. 20).

    Einer Behauptung, die - wie hier - im Ergebnis ohne jede tatsächliche Grundlage erhoben worden ist und ohne ein Eingehen auf sie entkräftende Gegenargumente aufrechterhalten wird, braucht das Gericht nicht nachzugehen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. März 2018, a.a.O., Rn. 20).

  • VGH Bayern, 18.05.2018 - 9 CS 18.10

    Bestimmtheit einer Baugenehmigung

    Auch dieses Vorgehen ist unter entsprechender Heranziehung der Nr. 3.2.1 Abs. 2 TA Lärm im Grundsatz nicht zu beanstanden (vgl. BayVGH, B.v. 21.3.2018 - 9 ZB 16.2081 - juris Rn. 11; BVerwG, U.v. 24.10.2013 - 7 C 36.11 - BVerwGE 148, 155 = juris Rn. 37 ff. zur immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.09.2021 - 9 CE 21.1715

    Erfolgloser Antrag auf bauaufsichtsrechtliches Einschreiten (Baueinstellung)im

    Denn der Antragsteller hat als Nachbar weder einen generellen Anspruch auf Einhaltung des richtigen Verwaltungsverfahrens (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2019 - 9 ZB 15.2481 - juris Rn. 6 m.w.N.), noch besteht ein allgemeiner Abwehranspruch gegen im Außenbereich unzulässige Bauvorhaben (vgl. BVerwG, B.v. 3.4.1995 - 4 B 47.95 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 19.5.2021 - 15 CS 21.1147 - juris Rn. 28; B.v. 21.3.2018 - 9 ZB 16.2081 - juris Rn. 4).
  • VG München, 02.07.2018 - M 9 SN 18.2593

    Nachbarschutz aus dem Gebot der Rücksichtnahme - Festlegung von

    Weiter ist klarzustellen, dass die Frage, ob das Vorhaben, wäre der Bebauungsplan unwirksam und würde es damit nach den Luftbildern im Außenbereich ausgeführt, nach § 35 BauGB zugelassen werden könnte oder nicht, bereits deshalb ohne Belang ist, weil es keinen allgemeinen Abwehranspruch gegen im Außenbereich unzulässige Nachbarvorhaben gibt; ein etwaiger objektiv-rechtlicher Verstoß der Baugenehmigung gegen § 35 Abs. 2, Abs. 3 BauGB führt nicht zu einer Nachbarrechtsverletzung (statt aller BayVGH, B.v. 21.3.2018 - 9 ZB 16.2081 - juris; B.v. 23.1.2018 - 15 CS 17.2575 - juris, jeweils m.w.N.).
  • VG München, 09.05.2018 - M 9 K 17.2379

    Erfolglose Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Gästehaus

    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass auch irrelevant wäre, ob das Vorhaben, wäre der Bebauungsplan unwirksam und würde es dementsprechend im Außenbereich ausgeführt, nach § 35 BauGB zugelassen werden könnte oder nicht: Es gibt keinen allgemeinen Abwehranspruch gegen im Außenbereich unzulässige Vorhaben; ein etwaiger objektivrechtlicher Verstoß der Baugenehmigung gegen § 35 Abs. 2, Abs. 3 BauGB führt nicht zu einer Nachbarrechtsverletzung (statt aller BayVGH, B.v. 21.3.2018 - 9 ZB 16.2081 - juris; B.v. 23.1.2018 - 15 CS 17.2575 - juris, jeweils m.w.N.).
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