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   VGH Bayern, 21.04.2016 - 15 ZB 14.2572   

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VGH Bayern, 21.04.2016 - 15 ZB 14.2572 (https://dejure.org/2016,9165)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.04.2016 - 15 ZB 14.2572 (https://dejure.org/2016,9165)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. April 2016 - 15 ZB 14.2572 (https://dejure.org/2016,9165)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslagenerstattung für die Vergütung von prüfungs- und bauüberwachungsbezogenen Arbeitsleistungen eines behördlich beauftragten Prüfingenieuers; Ermittlungsleistungen für die Bauüberwachungsbehörde als Basis für diverse Eingriffsmaßnahmen zur Sicherung der Baustelle

  • rewis.io

    Auslagen für die Vergütung von prüfungs- und bauüberwachungsbezogenen Arbeitsleistungen eines Prüfingenieurs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Berufung; Auslagenerstattung für Standsicherheitsprüfungen und Bauüberwachungsmaßnahmen des Prüfingenieurs; Prüf- und Überwachungsmaßnahmen in Bezug auf die Baugrube und einen sog. "Berliner Verbau"; bei längerem Stillstand der Bauarbeiten; ...

  • rechtsportal.de

    Auslagenerstattung für die Vergütung von prüfungs- und bauüberwachungsbezogenen Arbeitsleistungen eines behördlich beauftragten Prüfingenieuers; Ermittlungsleistungen für die Bauüberwachungsbehörde als Basis für diverse Eingriffsmaßnahmen zur Sicherung der Baustelle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sicherheitsrechtliche Anforderungen an die Baugrube sind nicht Gegenstand der Baugenehmigung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 21.04.2016 - 15 ZB 14.2575

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2016 - 15 ZB 14.2572
    Mit einem weiteren Leistungsbescheid vom 16. Juli 2013 (der im Verfahren 15 ZB 14.2575 streitgegenständlich ist, erstinstanzlich Au 4 K 13.1249) setzte die Beklagte gegenüber der Klägerin für noch zu prognostizierende Kosten für die Einschaltung des Prüfingenieurs einen Auslagenvorschuss i.H. von 46.000,- EUR zur Zahlung fest.

    Mit den Klägerbevollmächtigten am 27. Oktober 2014 zugestelltem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 17. Oktober 2014, mit dem nach Maßgabe des Beschlusses vom 4. Juni 2014 (vgl. Seite 3 des Protokolls der mündlichen Verhandlung desselben Tages) auch über das Verfahren Au 4 K 13.1249 (Zulassungsverfahren 15 ZB 14.2575) entschieden wurde, hat das Verwaltungsgericht u. a. die Klage auch gegen den Bescheid vom 2. Juli 2013 abgewiesen.

    Mit Beschluss vom 21. April 2016 hat der Senat im Verfahren 15 ZB 14.2575 unter Ablehnung im Übrigen die Berufung teilweise zugelassen.

    Insoweit wird auf die Ausführungen im Beschluss des Senats vom heutigen Tag im Verfahren 15 ZB 14.2575 - vgl. dort unter II. 4. a) gg) - verwiesen.

  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 15 ZB 14.2686

    Darlegungserfordernis beim Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2016 - 15 ZB 14.2572
    Mit Beschluss vom 20. April 2016 in den sieben Verfahren 15 ZB 14.2686, 15 ZB 14.2687, 15 ZB 14.2688, 15 ZB 14.2700, 15 ZB 14.2706, 15 ZB 14.2707, 15 ZB 14.2713 hat der Senat die Anträge der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg (ebenfalls) vom 17. Oktober 2014, das die Klagen gegen diverse bauordnungsrechtliche Sicherungsmaßnahmen - die Baugrube und den Berliner Verbau betreffend - abgewiesen hatte, abgelehnt.

    ..., die ihr mit dem Bescheid vom 2. Juli 2013 in Rechnung gestellt worden sind, tatsächlich nicht um Prüfungen und Überwachungsmaßnahmen für die Statik des Gesamtvorhabens gehe, sondern (unter irrtümlicher Benutzung des falschen Rechtsbegriffs "Ersatzvornahme" missverständlich) um Ermittlungsleistungen für die Bauüberwachungsbehörde, die u. a. als Basis für diverse Eingriffsmaßnahmen zur Sicherung der Baustelle auf Basis von Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayBO gedient haben (vgl. insofern z. B. die Streitgegenstände betreffend den Beschluss des Senats vom 20. April 2016 - 15 ZB 14.2686 und sechs weitere Verfahren).

  • VG Augsburg, 17.10.2014 - Au 4 K 13.1152

    Kein vorläufiger Baustopp für die Tiefgarage am Josephsplatz

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2016 - 15 ZB 14.2572
    Mit einem weiteren Leistungsbescheid vom 16. Juli 2013 (der im Verfahren 15 ZB 14.2575 streitgegenständlich ist, erstinstanzlich Au 4 K 13.1249) setzte die Beklagte gegenüber der Klägerin für noch zu prognostizierende Kosten für die Einschaltung des Prüfingenieurs einen Auslagenvorschuss i.H. von 46.000,- EUR zur Zahlung fest.

    Mit den Klägerbevollmächtigten am 27. Oktober 2014 zugestelltem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 17. Oktober 2014, mit dem nach Maßgabe des Beschlusses vom 4. Juni 2014 (vgl. Seite 3 des Protokolls der mündlichen Verhandlung desselben Tages) auch über das Verfahren Au 4 K 13.1249 (Zulassungsverfahren 15 ZB 14.2575) entschieden wurde, hat das Verwaltungsgericht u. a. die Klage auch gegen den Bescheid vom 2. Juli 2013 abgewiesen.

  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Einschaltung eines externen Sachverständigen zur Anlagenüberwachung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2016 - 15 ZB 14.2572
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen schon dann, wenn gegen dessen Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Gesichtspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und sich ohne nähere Prüfung die Frage nicht beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B. v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - NJW 2010, 1062 = juris Rn. 16; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 124, Rn. 7 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 12.03.2010 - 22 BV 09.1600

    Klagefrist gegen Kostenbescheid betreffend die zwangsweise Außerbetriebsetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2016 - 15 ZB 14.2572
    Aufgrund des Konnexitätsprinzips des Art. 16 Abs. 5 KG dürfen Kosten, die bei richtiger Sachbehandlung durch die Behörde nicht entstanden wären, nicht erhoben werden (für Auslagen z. B. BayVGH, U. v. 12.3.2010 - 22 BV 09.1600 - BayVBl 2011, 376 ff. = juris Rn. 31).
  • VG München, 29.04.2013 - M 8 K 12.4713

    Beschwerde; bestimmter Antrag; unzulässige Antragserweiterung; Gebot der

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2016 - 15 ZB 14.2572
    In der Rechtsprechung sowie in der Kommentarliteratur wird einhellig die Auffassung vertreten, dass die sicherheitsrechtlichen Anforderungen an die Baugrube aus Art. 9 BayBO nicht Gegenstand der Baugenehmigung sind, weil hiervon nur das jeweils zur Genehmigung gestellte Gesamtvorhaben, nicht aber der Errichtungsvorgang umfasst sei (BayVGH, B. v. 23.8.2011 - 2 CS 11.1218 - juris Rn. 9; VG München, U. v. 29.4.2013 - M 8 K 12.4713 - juris Rn. 22; Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer, Die neue Bayerische Bauordnung, Stand: September 2015, Art. 9, Rn. 9; in dieselbe Richtung weisend: BayVGH, B. v. 8.7.2013 - 2 CS 13.807 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 23.08.2011 - 2 CS 11.1218

    Auslagen für Statikprüfung und Bauüberwachung durch Prüfingenieur

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2016 - 15 ZB 14.2572
    In der Rechtsprechung sowie in der Kommentarliteratur wird einhellig die Auffassung vertreten, dass die sicherheitsrechtlichen Anforderungen an die Baugrube aus Art. 9 BayBO nicht Gegenstand der Baugenehmigung sind, weil hiervon nur das jeweils zur Genehmigung gestellte Gesamtvorhaben, nicht aber der Errichtungsvorgang umfasst sei (BayVGH, B. v. 23.8.2011 - 2 CS 11.1218 - juris Rn. 9; VG München, U. v. 29.4.2013 - M 8 K 12.4713 - juris Rn. 22; Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer, Die neue Bayerische Bauordnung, Stand: September 2015, Art. 9, Rn. 9; in dieselbe Richtung weisend: BayVGH, B. v. 8.7.2013 - 2 CS 13.807 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 08.07.2013 - 2 CS 13.807

    Subventionen; Widerrufs- und Leistungsbescheid; Anfechtungsklage; Eröffnung des

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2016 - 15 ZB 14.2572
    In der Rechtsprechung sowie in der Kommentarliteratur wird einhellig die Auffassung vertreten, dass die sicherheitsrechtlichen Anforderungen an die Baugrube aus Art. 9 BayBO nicht Gegenstand der Baugenehmigung sind, weil hiervon nur das jeweils zur Genehmigung gestellte Gesamtvorhaben, nicht aber der Errichtungsvorgang umfasst sei (BayVGH, B. v. 23.8.2011 - 2 CS 11.1218 - juris Rn. 9; VG München, U. v. 29.4.2013 - M 8 K 12.4713 - juris Rn. 22; Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer, Die neue Bayerische Bauordnung, Stand: September 2015, Art. 9, Rn. 9; in dieselbe Richtung weisend: BayVGH, B. v. 8.7.2013 - 2 CS 13.807 - juris Rn. 14).
  • BGH, 12.03.1986 - VIII ZR 64/85

    Prozeßführungsbefugnis des Konkursverwalters nach Beschlagnahme einer

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2016 - 15 ZB 14.2572
    Insbesondere zieht die Anordnung der Zwangsverwaltung nicht den Verlust der Prozessführungsbefugnis des Grundstückseigentümers - hier der Klägerin - nach sich, wenn die Anordnung der Zwangsverwaltung - wie vorliegend - erst nach der Einleitung des Rechtsstreits erfolgte (BGH, U. v. 12.3.1986 - VIII ZR 64/85 - NJW 1986, 3206 ff. = juris Rn. 14 ff.; BayVGH, U. v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 - BayVBl. 2014, 502 ff. = juris Rn. 22).
  • VGH Hessen, 06.07.2012 - 6 A 1820/11

    Wiederaufnahme eines unterbrochenen gerichtlichen Verfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2016 - 15 ZB 14.2572
    Da über den beim Amtsgericht K. gestellten Insolvenzantrag betreffend die Klägerin noch nicht entschieden wurde, ist eine Entscheidung im Berufungszulassungsverfahren nicht durch § 173 Satz 1 VwGO, § 240 ZPO ausgeschlossen (zur Anwendung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren: OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 16.9.2014 - OVG 6 N 76.14; HessVGH, B. v. 6.7.2012 - 6 A 1820/11; VG Düsseldorf, GB. v. 11.10.2013 - 14 K 5159/13).
  • VG Düsseldorf, 11.10.2013 - 14 K 5159/13

    Nachbarklage; Bauausführung nicht Gegenstand der Baugenehmigung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2014 - 6 N 76.14

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zweier Windkraftanlagen

  • VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 B 11.701
  • VGH Bayern, 21.04.2016 - 15 ZB 14.2575

    Auslagenvorschuss für Standsicherheitsprüfungen und Bauüberwachungsmaßnahmen des

    Mit einem Leistungsbescheid vom 2. Juli 2013 (der im Verfahren 15 ZB 14.2572 streitgegenständlich ist, erstinstanzlich Au 4 K 13.1152) forderte die Beklagte von der Klägerin für weitere zwischenzeitlich erfolgte (und von der Beklagten bezahlte) Prüf- und Bauüberwachungsleistungen des Prüfingenieurs eine Auslagenerstattung i.H. von 6.583,50 EUR ein.

    Die Aufstellung ging von einem zu prognostizierenden Gesamthonorar i.H. von 142.945,93 EUR aus, so dass nach Abzug bisher beglichener Vergütungen für Prüfleistungen i.H. von 90.727,05 EUR sowie nach Abzug des im Verfahren 15 ZB 14.2572 streitgegenständlichen Betrages i.H. von 6.583,50 EUR für verbleibende Leistungen des Prüfingenieurs mit einem Restvergütungsbetrag von 45.635,38 EUR zu rechnen sei.

    Mit den Klägerbevollmächtigten am 27. Oktober 2014 zugestelltem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 17. Oktober 2014, mit dem nach Maßgabe des Beschlusses vom 4. Juni 2014 (vgl. Seite 3 des Protokolls der mündlichen Verhandlung desselben Tages) auch über das Verfahren Au 4 K 13.1152 (Zulassungsverfahren 15 ZB 14.2572) entschieden wurde, hat das Verwaltungsgericht u. a. die Klage auch gegen den Bescheid vom 16. Juli 2013 abgewiesen.

    Mit Beschluss vom 21. April 2016 hat der Senat im Verfahren 15 ZB 14.2572 die Berufung hinsichtlich der Abweisung der Klage gegen den Auslagenerstattungsbescheid vom 2. Juli 2013 zugelassen.

    Zu Begründung wird auf die Ausführungen unter II. 2. c) des heutigen Beschlusses des Senats im Verfahren 15 ZB 14.2572, mit dem die Berufung hinsichtlich der Abweisung der Klage gegen den Auslagenerstattungsbescheid vom 2. Juli 2013 zugelassen wurde, Bezug genommen.

    aa) Die sinngemäß erhobene Einwendung der Klägerin (Beschluss des Senats vom heutigen Tag im Verfahren 15 ZB 14.2572), wonach die Kosten für die Tätigkeiten des Prüfingenieurs nicht der PrüfVBau zuzuordnen, sondern als Ermittlungskosten für Sicherungsmaßnahmen gem. Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayBO in Bezug auf die Baugrube anzusehen seien, greift für den Leistungsbescheid vom 16. Juli 2013 - soweit es nicht um Baugrubenprüfungs- und -überwachungskosten i.H. von 6.300,- EUR zzgl.

    Der vom Prüfingenieur unter dem 1. Juli 2013 prognostizierte künftige Rechnungsbetrag i.H. von 45.635,38 EUR ergibt sich, indem von den geschätzten Gesamtkosten i.H. von 142.945,93 EUR neben dem Betrag der 5. Abschlagsrechnung i.H. von 6.583,50 EUR, der mit dem Auslagenerstattungsbescheid vom 2. Juli 2013 geltend gemacht wurde (vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom heutigen Tag im Verfahren 15 ZB 14.2572), auch die - bereits beglichenen - Beträge der ersten vier Abschlagsrechnungen vom 15. September 2010, vom 19. Mai 2011, vom 3. November 2011 und vom 14. August 2013 i.H. von insgesamt 90.727,05 EUR abgezogen werden.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob diese Rüge womöglich nur bereits abgeschlossene Prüf- und Überwachungstätigkeiten betrifft und sich deshalb ggf. nur auf die Klageabweisung in Bezug auf den (im Verfahren 15 ZB 14.2572 streitgegenständlichen) Erstattungsanspruch vom 2. Juli 2013 bezieht.

    Der Rechnungsposten 5.11 ist von dem im Verfahren 15 ZB 14.2572 (vgl. die Zulassungsentscheidung des Senats vom heutigen Tag) gegenständlichen Erstattungsbescheid vom 2. Juli 2013 auf die Klägerin abgewälzt worden.

  • VGH Bayern, 06.02.2017 - 15 ZB 16.398

    Zulässige Nutzungsänderung eines Mehrfamilienhauses in eine Wohn- und

    Selbst bei einem umfassenden Genehmigungsverfahren gem. Art. 60 BayBO wäre Gegenstand der Prüfung aber nur das zur Genehmigung gestellte "Bauvorhaben", nicht der Errichtungsvorgang als solcher (vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2011 - 2 CS 11.1218 - juris Rn. 9; B.v. 21.4.2016 - 15 ZB 14.2572 - juris Rn. 23; Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer, Die neue Bayerische Bauordnung, Stand: Oktober 2016, Art. 9 Rn. 9).
  • VGH Bayern, 28.03.2017 - 15 ZB 16.1306

    Kein Nachbarschutz gegen Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans über die

    a) Soweit die Kläger eine Gefährdung ihres Anwesens unter statischen Gesichtspunkten sowie unter den Gesichtspunkten einer Explosionsgefahr aufgrund von Bauarbeiten (also während der Phase von Abriss- und Wiedererrichtung) geltend machen, ist dies - auch wenn sich das Verwaltungsgericht in den Entscheidungsgründen unter Verwertung der Ausführungen des Baustatikers in der mündlichen Verhandlung mit der Substanzgefährdung in der Sache beschäftigt hat - schon mangels Entscheidungserheblichkeit offensichtlich irrelevant: Unabhängig von der Einschlägigkeit des umfassenden oder vereinfachten Genehmigungsverfahrens (Art. 59, Art. 60 BayBO) und unabhängig von den Unterschieden in der Prüfdichte in diesen Verfahren ist Gegenstand der Prüfung in einem Genehmigungsverfahren laut Art. 55 Abs. 1, Art. 68 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 BayBO ausschließlich die zur Genehmigung gestellte "Errichtung" bzw. (Nutzungs-) "Änderung" des "Bauvorhabens", nicht aber der Errichtungsvorgang als solcher (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2008 - 2 CS 08.2582 - juris Rn. 3; B.v. 23.3.2011 - 2 CS 11.1218 - juris Rn. 9; B.v. 8.7.2013 - 2 CS 13.807 - juris Rn. 14; B.v. 21.4.2016 - 15 ZB 14.2572 - juris Rn. 23; B.v. 6.2.2017 - 15 ZB 16.398 - juris Rn. 20; Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer, Die neue Bayerische Bauordnung, Stand: Oktober 2016, Art. 9 Rn. 9; zur vergleichbaren Rechtslage im Saarland: OVG Saarl., B.v. 5.12.2016 - 2 B 298/16 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 04.10.2022 - 1 CS 22.1610

    Teilweise erfolgreicher Eilrechtsschutz der Nachbarn gegen Neubau eines

    Dies gilt auch für die Errichtung eines Sonderbaus (vgl. BayVGH, B.v. 28.3.2017 - 15 ZB 16.1306 - juris Rn. 15; B.v. 21.4.2016 - 15 ZB 14.2572 - juris Rn. 23; B.v. 8.7.2013 - 2 CS 13.873 - juris Rn. 14; B.v. 23.8.2011 - 2 CS 11.1218 - juris Rn. 9; zu einer Art. 9 BayBO vergleichbaren landesrechtlichen Vorschrift OVG NW, B.v. 11.3.2021 - 2 B 86/21 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 15 ZB 14.2686
    Mit Schreiben vom 30. März 2016 hat das Amtsgericht K. (...) - Insolvenzgericht - dem Verwaltungsgerichtshof im parallel anhängigen Verfahren 15 ZB 14.2572 mitgeteilt, dass über die Eröffnung bzw. Ablehnung des Insolvenzverfahrens noch nicht entschieden worden sei.
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