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   VGH Bayern, 21.04.2020 - 9 ZB 17.249   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,8369
VGH Bayern, 21.04.2020 - 9 ZB 17.249 (https://dejure.org/2020,8369)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.04.2020 - 9 ZB 17.249 (https://dejure.org/2020,8369)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. April 2020 - 9 ZB 17.249 (https://dejure.org/2020,8369)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauNVO § 4 Abs. 1, § 15 Abs. 1 S. 1, § 16 Abs. 2 Nr. 3; GKG § 47 Abs. 3, § 52 Abs. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, § 124a, § 154 Abs. 2, § 162 Abs. 3
    Nachbarklage - Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung haben grundsätzlich keine drittschützende Funktion

  • rewis.io

    Nachbarklage - Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung haben grundsätzlich keine drittschützende Funktion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarklage; Befreiung von Festsetzungen zur Zahl der Vollgeschosse und zur Traufhöhe; Gebietsprägungsanspruch; abgelehnter Berufungszulassungsantrag; bauliche Nutzung; Baugenehmigung; Schicksalsgemeinschaft; Tekturgenehmigung; Vollgeschossanzahl; Festsetzungsbefreiung; ...

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Festsetzungen zu Geschosszahl und Traufhöhe haben keine nachbarschützende Wirkung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 08.01.2019 - 9 CS 17.2482

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung wegen vorhabenbedingter Verkehrszunahme und

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2020 - 9 ZB 17.249
    Gleiches gilt auch dann, wenn das Zulassungsvorbringen als Geltendmachung eines aus § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO abgeleiteten Anspruchs auf Wahrung der typischen Prägung des Gebiets (Gebietsprägungsanspruch), unabhängig davon, ob ein solcher Anspruch überhaupt besteht (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2019 - 9 CS 17.2482 - juris Rn. 16 m.w.N.), anzusehen sein sollte.

    Auf die Ausmaße des Gebäudes kommt es hierbei nicht an, da § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO nicht auf das Maß der baulichen Nutzung abstellt (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2019 a.a.O. Rn. 16).

  • BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17

    Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2020 - 9 ZB 17.249
    Ob eine solche Festsetzung auch darauf gerichtet ist, dem Schutz eines Nachbarn zu dienen, hängt vom Willen der Gemeinde als Plangeberin ab (vgl. BVerwG, B.v. 9.8.2018 - 4 C 7.17 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 3.3.2020 - 9 CS 19.1514 - juris Rn. 14).

    Anhaltspunkte dafür, dass die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung hier nach der Konzeption des Plangebers in einem wechselseitigen, die Planbetroffenen zu einer rechtlichen Schicksalsgemeinschaft verbindenden Austauschverhältnis stehen (vgl. BVerwG, B.v. 9.8.2018 - 4 C 7.17 - juris Rn. 15), lassen sich dem Zulassungsvorbringen nicht entnehmen.

  • VGH Bayern, 27.11.2019 - 9 CS 19.1595

    Eilantrag eines Nachbarn gegen Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2020 - 9 ZB 17.249
    Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung, hier zur Zahl der Vollgeschosse (§ 16 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO) und zur Traufhöhe (§ 16 Abs. 2 Nr. 4, § 18 BauNVO) sind grundsätzlich nicht drittschützend (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 27.11.2019 - 9 CS 19.1595 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.02.2018 - 9 CS 17.2099

    Baurechtliche Nachbarklage

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2020 - 9 ZB 17.249
    Der Kläger hat insoweit auch keinen Anspruch auf Einhaltung der objektiven rechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans (vgl. BayVGH, B.v. 9.2.2018 - 9 CS 17.2099 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.03.2020 - 9 CS 19.1514

    Baugenehmigung für Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten und einer

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2020 - 9 ZB 17.249
    Ob eine solche Festsetzung auch darauf gerichtet ist, dem Schutz eines Nachbarn zu dienen, hängt vom Willen der Gemeinde als Plangeberin ab (vgl. BVerwG, B.v. 9.8.2018 - 4 C 7.17 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 3.3.2020 - 9 CS 19.1514 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 24.11.2015 - 15 B 13.2414

    Bauantrag, Baugenehmigung, Bebauungsplan, Festsetzungen, Nachbarschutz, Dachform,

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2020 - 9 ZB 17.249
    Soweit dort auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 24. November 2015 (Az. 15 B 13.2414) verwiesen wird, betraf diese Entscheidung auch nach diesem Vorbringen einen Sonderfall, bei dem durch den Bebauungsplan ein eingeschossiger, flach gedeckter Haustyp ohne Dachaufbauten gerade auch im Interesse der Nachbarn am Fortbestand ihrer "guten Wohnlage" am Osthang mit Ausblick über das Wertachtal festgesetzt worden war.
  • VGH Bayern, 19.04.2021 - 9 ZB 20.602

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in baurechtlicher Nachbarklage gegen

    Auf die bloßen Ausmaße des Gebäudes kommt es nicht an, da § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO nicht auf das Maß der baulichen Nutzung abstellt (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2020 - 9 ZB 17.249 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Das vom Kläger in diesem Zusammenhang angeführte Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 24. November 2015 (Az. 15 B 13.2414 - juris) betraf - anders als hier - einen Sonderfall, bei dem durch den Bebauungsplan ein eingeschossiger, flach gedeckter Haustyp ohne Dachaufbauten gerade auch im Interesse der Nachbarn am Fortbestand ihrer "guten Wohnlage" am Osthang mit Ausblick über das Wertachtal festgesetzt worden war (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2020 - 9 ZB 17.249 - juris Rn. 5).

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