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   VGH Bayern, 21.04.2021 - 22 C 21.872   

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https://dejure.org/2021,11467
VGH Bayern, 21.04.2021 - 22 C 21.872 (https://dejure.org/2021,11467)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.04.2021 - 22 C 21.872 (https://dejure.org/2021,11467)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. April 2021 - 22 C 21.872 (https://dejure.org/2021,11467)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GKG § 68
    Gebühr für die Durchführung von Kehr- und Überprüfungsarbeiten

  • rewis.io

    Streitwertbeschwerde, Bescheid zur Durchsetzung eines bestandskräftigen Feuerstättenbescheids, Beschwerde unzulässig (Gerichtsgebühren bei geringerem Streitwert unverändert)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 68
    Streitwertbeschwerde; Bescheid zur Durchsetzung eines bestandskräftigen Feuerstättenbescheids; Beschwerde unzulässig (Gerichtsgebühren bei geringerem Streitwert unverändert)

  • rechtsportal.de

    GKG § 34 Abs. 1 S. 1
    Gebührensprung bei der Streitwertbemessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 17.12.2014 - 22 C 14.2726

    Streitwertbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2021 - 22 C 21.872
    Dem Antragsteller fehlt damit das Rechtsschutzbedürfnis für seine Beschwerde (vgl. zu einem solchen Fall BayVGH, B.v. 17.12.2014 - 22 C 14.2726 - juris Rn. 5); jedenfalls ist die Beschwerde unzulässig, weil der Wert des Streitgegenstandes auf Grund der bei einem niedrigeren Streitwert unverändert bleibenden Gerichtsgebühren 200 Euro nicht übersteigt (§ 68 Abs. 1 Satz 1 GKG) und das Verwaltungsgericht die Beschwerde auch nicht zugelassen hat (§ 68 Abs. 1 Satz 2 GKG).
  • VGH Bayern, 05.09.2018 - 22 ZB 18.1784

    Streitwert einer Klage gegen einen Zweitbescheid

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2021 - 22 C 21.872
    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2018 - 22 C 18.2138 - juris Rn. 17; B.v. 5.9.2018 - 22 ZB 18.1784 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 21.12.2018 - 22 C 18.2138

    Streitwert wegen Nachrüstung eines Kachelofens

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2021 - 22 C 21.872
    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2018 - 22 C 18.2138 - juris Rn. 17; B.v. 5.9.2018 - 22 ZB 18.1784 - juris Rn. 6).
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