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   VGH Bayern, 21.05.2008 - 7 CE 08.10100   

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https://dejure.org/2008,24011
VGH Bayern, 21.05.2008 - 7 CE 08.10100 (https://dejure.org/2008,24011)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.05.2008 - 7 CE 08.10100 (https://dejure.org/2008,24011)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - 7 CE 08.10100 (https://dejure.org/2008,24011)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    LMU München; Tiermedizin WS 2007/2008; Zulassung zum dritten Fachsemester; Hochschulpakt 2020; "Drittgerichtetheit" der Vertragspflichten; Umsetzungspflicht; Umwandlung von Planstellen; Schwundberechnung; vorklinischer und klinischer Studienabschnitt; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen nach der Gesamtkapazität unter Berücksichtigung einer für alle Semesterübergänge einheitlich errechneten Schwundquote auf die der Zulassungsbeschränkung unterliegenden Fachsemester; Berücksichtigung von ...

  • Judicialis

    KapVO §§ 6 ff.; ; LUFV § 4 Abs. 1 Nr. 5; ; LUFV § 4 Abs. 1 Nr. 6; ; LUFV § 4 Abs. 1 Nr. 8; ; GG Art. 91b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; HSchVVV § 12 Abs. 1 Satz 1; ; HSchVVV § 13 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirtschaftsverfassung; Wirtschaftslenkung; Marktordnung einschließlich Preisrecht; Außenwirtschaftsrecht: LMU München; Tiermedizin WS 2007/2008; Zulassung zum dritten Fachsemester; Hochschulpakt 2020; "Drittgerichtetheit" der Vertragspflichten; Umsetzungspflicht; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 21.09.2007 - 7 CE 07.10320
    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2008 - 7 CE 08.10100
    Es handelt sich vielmehr um eine die Hochschulfinanzierung betreffende Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Art. 91b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GG, aus der sich Rechte und Pflichten nur im Verhältnis der beteiligten Körperschaften untereinander ergeben können (vgl. bereits BayVGH vom 21.9.2007 Az. 7 CE 07.10320).
  • VGH Bayern, 19.10.2006 - 7 CE 06.10410
    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2008 - 7 CE 08.10100
    Da auch Praktikabilitätsgründe für das formelle Immatrikulations- und Stichtagsprinzip sprechen, bestehen keine durchgreifenden Bedenken gegen die bisher geübte Praxis bei der Ermittlung der Semesterzahlen im Rahmen der Schwundberechnung (vgl. BayVGH vom 19.10.2006 Az. 7 CE 06.10410).
  • OVG Niedersachsen, 25.02.2015 - 2 NB 171/14

    Belegungsliste; Besetzungsliste; Doppelbelegung; Doppelbesetzung; Hochstufung;

    Die Abwicklung von Höherstufungen im Rahmen des Vergabeverfahrens entspricht den rechtlichen Vorgaben (vgl. § 6 NHZG und § 15 Hochschul-VergabeVO) und trägt dem Umstand Rechnung, dass Grundvoraussetzung einer Höherstufung freie oder frei werdende Kapazität in dem jeweiligen höheren Semester ist (vgl. hierzu Bay VGH, Beschl. v. 11.12.2013 - 7 CE 13.2358 -, juris, u.v. 21.5.2008 - 7 CE 08.10100 -, juris, OVG Berl.-Brandenburg, Beschl. v. 17.3.2009 - OVG 5 NC 89.08 -, juris, OVG Koblenz, Beschl. v. 6.4.2006 - 6 D 10151/06 -, juris).
  • VG München, 23.07.2014 - M 3 E 14.18135

    Zulassung zum Studium Zahnmedizin im SS 2014 an der ...; 2. Fachsemester (und

    Die festgesetzte Kapazität ist damit ausgeschöpft; Studienplätze innerhalb der festgesetzten Kapazität sind daher auch in den Fachsemestern, in denen die Zahl der eingeschriebenen Studierenden unter der festgesetzten Zulassungszahl liegt, nicht mehr vorhanden (vgl. auch BayVGH vom 21.5.2008, Az. 7 CE 08.10100).
  • VG München, 01.07.2013 - M 3 E 13.1122

    Keine innerkapazitären Studienplätze, wenn Gesamtzahl der eingeschriebenen

    Da die Gesamtzahl der in dem betreffenden Studiengang im 1. bis 10. Fachsemester eingeschriebenen Studierenden mit 556 über der von der LMU in ihrer Satzung festgesetzten Zahl von 533 Studienplätzen liegt, ist die festgesetzte Kapazität ausgeschöpft; Studienplätze innerhalb der festgesetzten Kapazität sind daher auch in den Fachsemestern, in denen die Zahl der eingeschriebenen Studierenden unter der festgesetzten Zulassungszahl liegt, nicht mehr vorhanden (vgl. auch BayVGH vom 21.5.2008, Az. 7 CE 08.10100).
  • VG München, 01.07.2013 - M 3 E 13.1120

    Keine innerkapazitären Studienplätze, wenn Gesamtzahl der eingeschriebenen

    Da die Gesamtzahl der in dem betreffenden Studiengang im 1. bis 10. Fachsemester eingeschriebenen Studierenden mit 556 über der von der LMU in ihrer Satzung festgesetzten Zahl von 533 Studienplätzen liegt, ist die festgesetzte Kapazität ausgeschöpft; Studienplätze innerhalb der festgesetzten Kapazität sind daher auch in den Fachsemestern, in denen die Zahl der eingeschriebenen Studierenden unter der festgesetzten Zulassungszahl liegt, nicht mehr vorhanden (vgl. auch BayVGH vom 21.5.2008, Az. 7 CE 08.10100).
  • VG München, 28.01.2013 - M 3 E 12.4403

    Keine innerkapazitären Studienplätze, wenn Gesamtzahl der eingeschriebenen

    Da die Gesamtzahl der in dem betreffenden Studiengang im 1. bis 10. Fachsemester eingeschriebenen Studierenden mit 540 über der von der LMU in ihrer Satzung festgesetzten Zahl von 533 Studienplätzen liegt, ist die festgesetzte Kapazität ausgeschöpft; Studienplätze innerhalb der festgesetzten Kapazität sind daher auch in den Fachsemestern, in denen die Zahl der eingeschriebenen Studierenden unter der festgesetzten Zulassungszahl liegt, nicht mehr vorhanden (vgl. auch BayVGH vom 21.5.2008, Az. 7 CE 08.10100).
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