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   VGH Bayern, 21.05.2010 - 21 BV 09.1206   

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VGH Bayern, 21.05.2010 - 21 BV 09.1206 (https://dejure.org/2010,36344)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.05.2010 - 21 BV 09.1206 (https://dejure.org/2010,36344)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Mai 2010 - 21 BV 09.1206 (https://dejure.org/2010,36344)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Widerruf der zahnärztlichen Approbation;Unwürdigkeit nach rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Straftat nach § 177 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 18.05.2005 - 1 BvR 1028/05
    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2010 - 21 BV 09.1206
    Erforderlich ist ein schwerwiegendes Fehlverhalten eines Zahnarztes, das bei Würdigung aller Umstände seine Berufsausübung zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung als untragbar erscheinen lässt; einer Prognoseentscheidung in Bezug auf die künftige ordnungsgemäße Erfüllung der Berufspflicht bedarf es - anders als bei der Zuverlässigkeit - nicht (BVerwG vom 2.11.1992 NJW 1993, 806; VGH BW vom 28.7.2003 NJW 2003, 3647 f.; BVerfG vom 15.5.2005 Az. 1 BvR 1028/05 ).

    Soweit der Kläger auf die "Einmaligkeit" seiner Straftat und sein sonstiges Verhalten hinweist, könnte dem im Wiedererteilungsverfahren der Approbation oder in einem Verfahren nach § 7 a ZHG Rechnung getragen werden, wobei der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besondere Beachtung zukommen dürfte (vgl. BVerfG vom 18.5.2005 Az. 1 BvR 1028/05; vom 28.8.2007 Az. 1 BvR 1098/07 und vom 23.11.2009 Az. 1 BvR 2709/09).

  • BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95

    Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2010 - 21 BV 09.1206
    Dieser Anforderung ist dann genügt, wenn die Würdigkeit oder Zuverlässigkeit zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes, die nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 ZHG Voraussetzung für die Erteilung der Approbation sind, weggefallen ist (vgl. BVerwG vom 16.9.1997 BVerwGE 105, 214 f m.w.N.).

    Der Gesetzgeber hat jedoch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Rahmen des § 7 a ZHG dadurch Rechnung getragen, dass er unter anderem für den Fall eines Widerrufs der Approbation wegen Wegfalls einer der Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZHG die Möglichkeit eröffnet hat, einen Antrag auf Wiedererteilung der Approbation zu stellen und ggf. zunächst eine Erlaubnis zu einer erneuten Ausübung des zahnärztlichen Berufs nach § 7 a ZHG zu erhalten (vgl. BVerwGE 105, 214 ff, BVerwG vom 14.4.1998 Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100).

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2010 - 21 BV 09.1206
    Nachdem in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG vom 26.9.2002, Az. 3 C 37/01; vom 6.3.2003 Az. 3 B 10/03) geklärt ist, dass sogar die in einem rechtskräftigen Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung gemacht werden dürfen, die auch den Widerruf einer Approbation beinhaltet bzw. bestätigt, gilt das erst recht für Strafurteile, die im Strafverfahren auf der Grundlage einer Hauptverhandlung ergehen (§ 260 Abs. 1 StPO).

    Angesichts der auf diesen Tatsachen beruhenden Überzeugung sieht der Senat unter Beachtung der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 26.9.2002, NJW 2003, 913; vom 6.3.2003 Az. 3 B 10/03) keinen Anlass, die erhobenen Einwendungen gegen die Richtigkeit der Feststellungen im Strafurteil weiter zu vertiefen, weil sich keine gewichtigen Anhaltspunkte hiergegen ergeben haben und die durch das Gesamtverhalten des Klägers gewonnene Überzeugung des Senats dadurch nicht erschüttert wird.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03

    Widerruf der ärztlichen Approbation: Unwürdigkeit - Straftat

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2010 - 21 BV 09.1206
    Erforderlich ist ein schwerwiegendes Fehlverhalten eines Zahnarztes, das bei Würdigung aller Umstände seine Berufsausübung zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung als untragbar erscheinen lässt; einer Prognoseentscheidung in Bezug auf die künftige ordnungsgemäße Erfüllung der Berufspflicht bedarf es - anders als bei der Zuverlässigkeit - nicht (BVerwG vom 2.11.1992 NJW 1993, 806; VGH BW vom 28.7.2003 NJW 2003, 3647 f.; BVerfG vom 15.5.2005 Az. 1 BvR 1028/05 ).

    Unwürdigkeit ist demnach dann anzunehmen, wenn der Zahnarzt vorsätzlich eine schwere, gemeingefährliche oder gemeinschädliche oder gegen eine Person gerichtete, von der Allgemeinheit besonders missbilligte ehrenrührige Straftat begangen hat (vgl. VGH BW vom 28.7.2003 NJW 2003, 3647 ff).

  • BVerfG, 28.08.2007 - 1 BvR 1098/07
    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2010 - 21 BV 09.1206
    Soweit der Kläger auf die "Einmaligkeit" seiner Straftat und sein sonstiges Verhalten hinweist, könnte dem im Wiedererteilungsverfahren der Approbation oder in einem Verfahren nach § 7 a ZHG Rechnung getragen werden, wobei der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besondere Beachtung zukommen dürfte (vgl. BVerfG vom 18.5.2005 Az. 1 BvR 1028/05; vom 28.8.2007 Az. 1 BvR 1098/07 und vom 23.11.2009 Az. 1 BvR 2709/09).
  • BVerfG, 23.11.2009 - 1 BvR 2709/09

    Erlass einer einstweiligen Anordnung, die sofortige Vollziehung des Widerrufs

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2010 - 21 BV 09.1206
    Soweit der Kläger auf die "Einmaligkeit" seiner Straftat und sein sonstiges Verhalten hinweist, könnte dem im Wiedererteilungsverfahren der Approbation oder in einem Verfahren nach § 7 a ZHG Rechnung getragen werden, wobei der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besondere Beachtung zukommen dürfte (vgl. BVerfG vom 18.5.2005 Az. 1 BvR 1028/05; vom 28.8.2007 Az. 1 BvR 1098/07 und vom 23.11.2009 Az. 1 BvR 2709/09).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 13 A 2907/08
    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2010 - 21 BV 09.1206
    Liegt nämlich Berufsunwürdigkeit vor, so lässt das Gesetz für die zulässige Berücksichtigung individueller Umstände keinen Raum, was verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. auch OVG NRW vom 17.2.2009 Az. 13 A 2907/08 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2002 - 13 A 683/00

    Handlungsumfang der Verwaltungsgerichte in einem Verfahren wegen Widerrufs der

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2010 - 21 BV 09.1206
    Unwürdigkeit liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn ein Zahnarzt (Arzt) durch sein Verhalten nicht mehr das Ansehen und Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufs unabdingbar nötig ist (BVerwG vom 28.1.2003 Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107; vom 14.4.1998 NJW 1999, 3425; vom 9.1.1991 NJW 1991, 1557; OVG NW vom 12.11.2000 NwVBl 2003, 233 und vom 2.4.2009 Az. 13 A 9/08 ).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2010 - 21 BV 09.1206
    Beim Widerruf einer als begünstigender Verwaltungsakt ergehenden Approbation handelt es sich um einen Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gewährleistete Freiheit der Berufswahl; denn die freie Berufswahl umfasst nicht nur die Entscheidung über den Eintritt in den Beruf, sondern überdies die Entscheidung darüber, ob und wie lange ein Beruf ausgeübt werden soll (vgl. BVerfGE 44, 105, 117 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92

    Unwürdigkeitsprognose nach ärztlichem Standesrecht - Drogenverschreibung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2010 - 21 BV 09.1206
    Erforderlich ist ein schwerwiegendes Fehlverhalten eines Zahnarztes, das bei Würdigung aller Umstände seine Berufsausübung zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung als untragbar erscheinen lässt; einer Prognoseentscheidung in Bezug auf die künftige ordnungsgemäße Erfüllung der Berufspflicht bedarf es - anders als bei der Zuverlässigkeit - nicht (BVerwG vom 2.11.1992 NJW 1993, 806; VGH BW vom 28.7.2003 NJW 2003, 3647 f.; BVerfG vom 15.5.2005 Az. 1 BvR 1028/05 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - 13 A 9/08

    Zulassung einer Berufung bzgl. eines Widerrufs einer Approbationen als Zahnarzt;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 9 S 1783/09

    Widerruf der Approbation eines Arztes wegen Berufsunwürdigkeit - zur

  • VGH Bayern, 15.02.2000 - 21 B 96.1637
  • VGH Bayern, 28.03.2007 - 21 B 04.3153

    Widerruf der ärztlichen Approbation - Unzuverlässigkeit und Unwürdigkeit zur

  • BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10

    Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil;

    - Bayerischer VGH München - 21.05.2010 - AZ: VGH 21 BV 09.1206.
  • VG München, 22.06.2010 - M 16 K 10.839

    Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit; unrichtige

    Dieses ist, da das Ansehen der Ärzteschaft und das Vertrauen in sie ein Element des wichtigen Gemeinschaftsgutes der Volksgesundheit ist, das als solches vor Gefährdungen in Schutz zu nehmen ist, zwar nicht um seiner selbst willen, sondern um des Vertrauens willen geschützt, das die Öffentlichkeit den Angehörigen des Arztberufes entgegenbringen soll (vgl. z. B. BayVGH v. 27.11.09, 21 ZB 09.1589, RdNr. 7, zit. n. juris; BayVGH v. 21.5.2010, 21 BV 09.1206, UA S. 6 f.).

    Unter diesen Umständen hätte es sich für den Kläger geradezu aufgedrängt, ein Berufungsverfahren durchzuführen, um das Strafurteil überprüfen zu lassen (vgl. zur Bedeutung eines Geständnisses auch BayVGH v. 21.5.2010, a. a. O., S. 9 UA).

    Allein die oben begründete Unwürdigkeit des Klägers rechtfertigt den von der Regierung ... vorgenommenen Widerruf der Approbation (BayVGH v. 21.5.2010, a. a. O., S. 6 UA).

  • OVG Niedersachsen, 23.07.2014 - 8 LA 142/13

    Widerruf der Approbation als Arzt tatsächlich nicht erbrachter abgerechneter

    Dabei ist nach objektivem Maßstab (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.3.2003 - BVerwG 3 B 10.03 -, juris Rn. 3, Bayerischer VGH, Beschl. v. 21.5.2010 - 21 BV 09.1206 -, juris Rn. 40) zu beurteilen, ob das Fehlverhalten geeignet ist, dieses Ansehen des Berufsstandes der Ärzte und das in ihn gesetzte Vertrauen nachhaltig zu erschüttern.
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14

    Abrechnungsbetrug; Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt;

    Dabei ist nach objektivem Maßstab (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.3.2003 - BVerwG 3 B 10.03 -, juris Rn. 3, Bayerischer VGH, Beschl. v. 21.5.2010 - 21 BV 09.1206 -, juris Rn. 40) zu beurteilen, ob das Fehlverhalten geeignet ist, dieses Ansehen des Berufsstandes der Ärzte und das in ihn gesetzte Vertrauen nachhaltig zu erschüttern.
  • OVG Niedersachsen, 21.05.2013 - 8 LA 54/13

    Widerruf einer ärztlichen Approbation aufgrund der Vornahme von sexuellen

    Nach objektivem Beurteilungsmaßstab (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O., Rn. 3, Bayerischer VGH, Beschl. v. 21.5.2010 - 21 BV 09.1206 -, juris Rn. 40) ist das Fehlverhalten des Klägers ohne Weiteres geeignet, das Ansehen der Ärzteschaft und das in diese gesetzte Vertrauen nachhaltig zu erschüttern.
  • VG München, 03.12.2015 - M 16 K 14.3422

    Widerruf der Approbation als Zahnarzt

    Da sich der Anwendungsbereich des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZHG nicht nur auf das Verhalten eines Zahnarztes bei der Behandlung von Patienten - also auf den Kernbereich der zahnärztlichen Tätigkeit - beschränkt, sondern darüber hinaus auch auf Handlungen und Unterlassungen erstreckt, die berufsbezogen im weiteren Sinne sind, ist Unwürdigkeit auch anzunehmen bei Straftaten außerhalb des eigentlichen beruflichen Wirkungskreises, mithin kann Unwürdigkeit auch die Folge von Straftaten sein, die nicht unmittelbar die ärztlichen Pflichten gegenüber dem Patienten betreffen, wenngleich von einem Zahnarzt nicht eine in jeder Hinsicht integre Lebensführung gefordert werden kann (vgl. BVerwG, B. v. 18.8.2011 - 3 B 6 /11 - juris Rn. 4; BayVGH, B. v. 21.5.2010 - 21 BV 09.1206 -juris Rn. 24; VG München, U. v. 24.9.2013 - M 16 K 13.2017 - juris Rn. 27).

    Der Gesetzgeber hat jedoch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Rahmen des § 7a ZHG dadurch Rechnung getragen, dass er unter anderem für den Fall eines Widerrufs der Approbation wegen Wegfalls einer der Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZHG die Möglichkeit eröffnet hat, einen Antrag auf Wiedererteilung der Approbation zu stellen und ggf. zunächst eine Erlaubnis zu einer erneuten Ausübung des zahnärztlichen Berufs nach § 7a ZHG zu erhalten (vgl. BayVGH, B. v. 21.5.2010 - 21 BV 09.1206 - juris Rn. 42 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 10.06.2015 - 8 LA 114/14

    Abgabe von Arzneimitteln; Antrag auf Zulassung der Berufung; Apotheker;

    Nach objektivem Beurteilungsmaßstab (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.3.2003 - BVerwG 3 B 10.03 -, juris Rn. 3, Bayerischer VGH, Beschl. v. 21.5.2010 - 21 BV 09.1206 -, juris Rn. 40) ist das Fehlverhalten des Klägers geeignet, das Ansehen des Berufsstandes des Apothekers in der Öffentlichkeit und das in diesen gesetzte Vertrauen, bliebe das Verhalten des Klägers für den Fortbestand seiner Approbation folgenlos, nachhaltig zu erschüttern.
  • VG Regensburg, 10.11.2011 - RN 5 K 10.1804

    Widerruf der Approbation als Apotheker

    Es entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass deshalb die in einem rechtskräftigen Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit des Beschuldigten gemacht werden dürfen, und zwar auch im Verfahren zum Widerruf der Approbation (BVerwG vom 26.9.2002, NJW 2003, 913; vom 6.3.2003, Az. 3 B 10.03 und zuletzt vom 18.8.2011, Az. 3 B 6/11 ; BayVGH vom 30.9.2010, Az. 21 BV 09.1279 , vom 17.6.2010, Az. 21 ZB 09.2131 und vom 21.5.2010, Az. 21 BV 09.1206 ).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen sprechen (BVerwG vom 18.8.2011, Az. 3 B 6/11 ; BayVGH vom 21.5.2010, Az. 21 BV 09.1206 sowie vom 28.3.2007, Az. 21 B 04.3153 ).

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2014 - 8 LA 84/13

    Approbation; Arzt; Betäubungsmittel; Diazepam; Dihydrocodein; Flunitrazepam;

    Dabei ist nach objektivem Maßstab (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O., Rn. 3, Bayerischer VGH, Beschl. v. 21.5.2010 - 21 BV 09.1206 -, juris Rn. 40) zu beurteilen, ob das Fehlverhalten geeignet ist, dieses Ansehen des Berufsstandes der Ärzte und das in ihn gesetzte Vertrauen nachhaltig zu erschüttern.
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 8 LA 22/14

    Approbation; Arzt; Methadon; Substitution; Substitutionsbehandlung; Unwürdigkeit

    Dabei ist nach objektivem Maßstab (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.3.2003 - BVerwG 3 B 10.03 -, juris Rn. 3, Bayerischer VGH, Beschl. v. 21.5.2010 - 21 BV 09.1206 -, juris Rn. 40) zu beurteilen, ob das Fehlverhalten geeignet ist, dieses Ansehen des Berufsstandes der Ärzte und das in ihn gesetzte Vertrauen nachhaltig zu erschüttern.
  • VG München, 23.11.2010 - M 16 K 10.2730

    Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit nach strafrechtlicher Verurteilung;

  • OVG Niedersachsen, 03.02.2015 - 8 LA 2/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt; Arzt-Patienten-Verhältnis;

  • OVG Niedersachsen, 02.05.2012 - 8 LA 78/11

    Widerruf der Approbation eines Apothekers bei Vorliegen der Unwürdigkeit zur

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2015 - 8 LA 109/15

    Approbation; Substitutionsbehandlung; Unwürdigkeit; Widerruf; Wiedererlangung der

  • VG Regensburg, 29.07.2010 - RO 5 K 09.2408

    1. Zum Anspruch auf Wiedererteilung der Approbation als Tierarzt nach

  • VG Augsburg, 25.02.2016 - Au 2 K 15.1028

    Widerruf einer Apothekerapprobation nach Verurteilung wegen Steuerhinterziehung

  • VG Berlin, 21.10.2019 - 90 K 8.18
  • VG München, 24.09.2013 - M 16 K 13.2017

    Widerruf der Approbation als Zahnarzt; Unwürdigkeit

  • Berufsgericht für Heilberufe Gießen, 19.12.2018 - 21 K 8807/17
  • VGH Bayern, 17.06.2010 - 21 ZB 09.2131

    Tierarzt; Widerruf der Approbation; Verstöße gegen das AMG; nicht berufsbezogene

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