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   VGH Bayern, 21.05.2021 - 19 CS 20.2977   

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VGH Bayern, 21.05.2021 - 19 CS 20.2977 (https://dejure.org/2021,15190)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.05.2021 - 19 CS 20.2977 (https://dejure.org/2021,15190)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Mai 2021 - 19 CS 20.2977 (https://dejure.org/2021,15190)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ARB 1/80 Art. 7; AufenthG § 53 Abs. 3; EMRK Art. 8; GG § 6 Abs. 1
    Ausweisung wegen wiederholter Straffälligkeit

  • rewis.io

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ausweisung, Betäubungsmittelabhängigkeit, Jahrelang Delinquenz, Bewährungsversagen, Verwurzelung, Zumutbarkeit der (Re-)Integration in die heimatsstaatlichen Verhältnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot eines türkischen Staatsangehörigen wegen strafrechtlicher Auffälligkeiten

  • rechtsportal.de

    Befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot eines türkischen Staatsangehörigen wegen strafrechtlicher Auffälligkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2021 - 19 CS 20.2977
    Mit der Feststellung, dass der illegale Drogenhandel zu den Delikten einer besonders schweren Kriminalität zähle und höchste Rechtsgüter gefährdet würden, sodass an den Grad der Wiederholungswahrscheinlichkeit geringe Anforderungen zu stellen seien, setzte sich das Verwaltungsgericht mit dem Bundesverfassungsgericht in Widerspruch, wonach von der Begehung von Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz nicht in jedem Fall ohne weiteres auf die Gefährdung höchster Gemeinwohlgüter und auf eine kaum widerlegliche Rückfallgefahr geschlossen werden könne, ein allgemeines Erfahrungswissen nicht zu einer schematischen Gesetzesanwendung führen dürfe, die im Einzelfall für den ausländersprechende Umstände ausblende (unter Verweis auf BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris).

    Es bedarf einer substantiierten Begründung, wenn von der auf einem Prognosegutachten beruhenden strafgerichtlichen Entscheidung abgewichen wird (BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21).

    Wenngleich von der Begehung von Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz nicht in jedem Fall ohne Weiteres auf die Gefährdung höchster Gemeinwohlgüter und auf eine kaum widerlegliche Rückfallgefahr geschlossen werden und ein allgemeines Erfahrungswissen nicht zu einer schematischen Gesetzesanwendung führen darf (vgl. BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 19), lässt sich anhand der vorliegenden, von Bewährungsversagen geprägten, schweren Delinquenz des Antragstellers, seines seit frühester Jugend bestehenden Betäubungsmittelkonsums und schon vor Strafmündigkeit erkennbaren massiv devianten Verhaltens, der jahrelang nicht bearbeiteten Suchtproblematik und der damit einhergehenden Chronifizierung aus dem nunmehr im März 2021 erfolgten Therapieabschluss im Rahmen des Maßregelvollzugs und der weisungsgemäßen Unterbringung in einer therapeutischen Wohngruppe die Schlussfolgerung auf eine widerlegte Rückfall- bzw. Wiederholungsgefahr nicht ziehen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht auch für so genannte "faktische Inländer" kein generelles Ausweisungsverbot (vgl. BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn .19; B.v. 25.8.2020 - 2 BvR 640/20 - juris Rn. 24).

  • BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16

    Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2021 - 19 CS 20.2977
    Selbst das Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses, bei dessen Vorliegen ein besonderes öffentliches Interesse an der Aufenthaltsbeendigung besteht und häufig von einem Übergewicht des öffentlichen Interesses an der Ausweisung auszugehen sein wird, entbindet nicht von der Notwendigkeit der in § 53 Abs. 1 AufenthG vorgeschriebenen umfassenden Interessenabwägung mit eventuellen Bleibeinteressen des Betroffenen (BVerwG, U.v. 27.7.2017 - 1 C 28/16 - juris Rn. 39).

    Die gesetzliche Unterscheidung in besonders schwerwiegende und schwerwiegende Ausweisungs- und Bleibeinteressen ist für die Güterabwägung zwar regelmäßig prägend (BVerwG, U.v. 27.7.2017 - 1 C 28/16 - juris Rn. 39).

    Vielmehr ist das dem Ausländer vorgeworfene Verhalten, das den Ausweisungsgrund bildet, im Einzelnen zu würdigen und weiter zu gewichten, da gerade bei prinzipiell gleichgewichtigem Ausweisungs- und Bleibeinteresse das gefahrbegründende Verhalten des Ausländers näherer Aufklärung und Feststellung bedarf (BVerwG, U.v. 27.7.2017 - 1 C 28/16 - juris Rn. 39).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2010 - 11 S 2328/10

    Einstweilige Anordnung - Anspruch auf Herausgabe eines in Verwahrung genommenen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2021 - 19 CS 20.2977
    Nach obergerichtlicher Rechtsprechung könne die Prüfung des assoziationsrechtlichen Ausweisungsschutzes nicht Sache des einstweiligen Rechtsschutzes sein, sondern müsse dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben (unter Verweis auf VGH BW, B.v. 16.11.2010 - 11 S 2328/10 - juris).

    Entgegen dem Beschwerdevorbringen, wonach die Prüfung des assoziationsrechtlichen Ausweisungsschutzes nicht Sache des einstweiligen Rechtsschutzes sein könne, ergibt sich aus der in Bezug genommenen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (B.v. 16.11.2010 - 11 S 2328/10 - juris) nicht, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer der Privilegierung nach § 53 Abs. 3 AufenthG entsprechenden Ausweisung nicht zulässig sein sollte.

    Die in der zitierten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes getroffene Aussage, eine wirksame, aber nicht vollziehbare Ausweisung führe bei assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen nach dem europarechtlichen Grundsatz des "effet utile" nicht zum Erlöschen des Aufenthaltsrechts aus ARB 1/80 (vgl. VGH BW, B.v. 16.11.2010, a.a.O. Rn. 13), ist auf die vorliegende Fallgestaltung, in der ausdrücklich die sofortige Vollziehung der Ausweisung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet wurde, nicht übertragbar.

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2021 - 19 CS 20.2977
    Bei der Feststellung der in § 53 Abs. 3 AufenthG genannten schwerwiegenden Gefahr, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (zu diesem Maßstab vgl. EuGH, U.v. 8.12.2011 - C-371/08, "Ziebell" - Rn. 82 ff.), handelt es sich um eine Prognose, die Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei spezialpräventiven Ausweisungsentscheidungen und deren gerichtlicher Überprüfung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eigenständig zu treffen haben (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18).

    Weiter ist - grundsätzlich davon ausgehend, dass das Potential, sich während der Bewährungszeit rückfallfrei und straffrei zu führen, (nur) einen von mehreren Integrationsfaktoren darstellt (BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn.19; BayVGH, B.v. 14.1.2019 - 10 ZB 18.1413 - juris Rn. 10) - festzuhalten, dass auch das Strafvollstreckungsgericht die ausgesprochenen Weisungen für erforderlich hält, um der Gefahr der weiteren Begehung von Straftaten vorzubeugen.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2016 - 11 S 889/15

    Ausweisung eines die PKK in herausgehobener Funktion unterstützenden türkischen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2021 - 19 CS 20.2977
    Es verbietet sich zudem aber auch eine "mathematische" Abwägung im Sinne eines bloßen Abzählens von Umständen, die das Ausweisungsinteresse einerseits und das Bleibeinteresse andererseits begründen (BayVGH, U.v. 21.11.2017 - 10 B 17.818 - juris Rn. 41; VGH BW, U.v. 13.1.2016 - 11 S 889/15 - juris Rn. 142).
  • VGH Bayern, 21.11.2017 - 10 B 17.818

    Unverhältnismäßigkeit einer Ausweisungsverfügung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2021 - 19 CS 20.2977
    Es verbietet sich zudem aber auch eine "mathematische" Abwägung im Sinne eines bloßen Abzählens von Umständen, die das Ausweisungsinteresse einerseits und das Bleibeinteresse andererseits begründen (BayVGH, U.v. 21.11.2017 - 10 B 17.818 - juris Rn. 41; VGH BW, U.v. 13.1.2016 - 11 S 889/15 - juris Rn. 142).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2011 - 8 ME 76/11

    Betäubungsmittelkriminalität als Regelbeispiel für das Vorliegen schwerwiegender

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2021 - 19 CS 20.2977
    Diese Erforderlichkeit ist regelmäßig dann zu bejahen, wenn - wie hier - die Ausweisung von schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Spezialprävention getragen wird, die nicht nur langfristig, sondern auch schon während des Klageverfahrens Geltung beanspruchen (vgl. z.B. BayVGH, B.v.2.8.2016 - 19 CS 16.878; NdsOVG, B.v. 16.12.2011 - 8 ME 76/11 - juris Rn. 40; VGH BW, B.v. 25.6.1998 - 11 S 682/98 - juris Rn. 4 f.; OVG NW, B.v. 24.2.1998 - 18 B 1466/96 - juris Rn. 30 f.).
  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2021 - 19 CS 20.2977
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist zu berücksichtigen, dass der vom Kläger angeführte Art. 6 GG keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt gewährt und allein aufgrund formal-rechtlicher Bindungen ausländerrechtliche Schutzwirkungen nicht entfaltet (vgl. BVerfG, B.v. 1.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1998 - 18 B 1466/96

    Ausländer; Ausweisung; Rauschgiftdelikt; Besonderer Ausweisungsschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2021 - 19 CS 20.2977
    Diese Erforderlichkeit ist regelmäßig dann zu bejahen, wenn - wie hier - die Ausweisung von schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Spezialprävention getragen wird, die nicht nur langfristig, sondern auch schon während des Klageverfahrens Geltung beanspruchen (vgl. z.B. BayVGH, B.v.2.8.2016 - 19 CS 16.878; NdsOVG, B.v. 16.12.2011 - 8 ME 76/11 - juris Rn. 40; VGH BW, B.v. 25.6.1998 - 11 S 682/98 - juris Rn. 4 f.; OVG NW, B.v. 24.2.1998 - 18 B 1466/96 - juris Rn. 30 f.).
  • VGH Bayern, 14.01.2019 - 10 ZB 18.1413

    Keine Bindung an die Prognose der Wiederholungsgefahr in einer strafgerichtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2021 - 19 CS 20.2977
    Weiter ist - grundsätzlich davon ausgehend, dass das Potential, sich während der Bewährungszeit rückfallfrei und straffrei zu führen, (nur) einen von mehreren Integrationsfaktoren darstellt (BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn.19; BayVGH, B.v. 14.1.2019 - 10 ZB 18.1413 - juris Rn. 10) - festzuhalten, dass auch das Strafvollstreckungsgericht die ausgesprochenen Weisungen für erforderlich hält, um der Gefahr der weiteren Begehung von Straftaten vorzubeugen.
  • VGH Bayern, 24.02.2016 - 10 ZB 15.2080

    Ausweisung wegen Gewaltstraftaten

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

  • VGH Bayern, 27.09.2017 - 10 ZB 16.823

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20

    Unzureichende Abwägung wesentlicher Umstände in einer Ausweisungssache verletzt

  • VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 BV 13.421

    Gegenwärtige, tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12

    Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe;

  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466

    Bedeutung der Aussetzung des Rests einer Freiheitsstrafe für die Gefahrenprognose

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1998 - 11 S 682/98

    Sofortvollzug einer Ist-Ausweisung - Ausnahmefall eines verneinten öffentlichen

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • VGH Bayern, 31.01.2019 - 10 ZB 18.1534

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen mangels positiver Legalprognose

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

  • VGH Bayern, 14.03.2019 - 19 CS 17.1784

    Rechtmäßige Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ausweisung wegen

  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175

    Sofortvollzug der Ausweisung; Unterstützung terroristischer Bestrebungen durch

  • BVerwG, 04.05.1990 - 1 B 82.89

    Umfang der Aufklärungspflicht bei Ausweisung eines unter besonderem

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2021 - 13 ME 355/20

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

  • BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen

  • VG München, 01.03.2022 - M 2 S 21.6462

    Sofort vollziehbare Ausweisung eines ARB-berechtigten türkischen

    Dieses allein genügt jedoch nicht (vgl. insgesamt BayVGH, B.v. 21.5.2021 - 19 CS 20.2977 - juris Rn. 22; vgl. auch BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 10 C 10.12 - juris Rn. 19).

    Umstände, die für die ausländerrechtliche Gefahrenprognose relevant sind, lässt er außer Betracht (vgl. BayVGH, B.v. 21. Mai 2021 - 19 CS 20.2977 - juris Rn. 23).

    Insgesamt ist eine "mathematische" Abwägung im Sinne eines bloßen Abzählens von Umständen für das Ausweisungsinteresse einerseits und das Bleibeinteresse andererseits nicht zulässig (BayVGH, B.v. 21.5.2021 - 19 CS 20.2977 - juris Rn. 31; U.v. 21.11.2017 - 10 B 17.818 - juris Rn. 41, VGH BW, U.v. 13.1.2016 - 11 S 889/15 - juris Rn. 142).

    "Unerlässlich" i.S.v. § 53 Abs. 3 AufenthG bedeutet nicht "ultima ratio", sondern bringt den in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für die Ausweisung von Unionsbürgern und Assoziationsberechtigten entwickelten Grundsatz zum Ausdruck, dass das nationale Gericht eine sorgfältige und umfassende Prüfung der Verhältnismäßigkeit vorzunehmen hat (BayVGH, U.v. 21.5.2021 - 19 CS 20.2977 - juris Rn. 33; B.v. 27.9.2017 - 10 ZB 16.823 - juris Rn. 20).

    Dabei ist insbesondere sogar bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen familiärer Beziehungen nicht von einer Verdrängung des öffentlichen Interesses an einer Aufenthaltsbeendigung auszugehen, sondern anhand der sog. "Boultif-Kriterien" ein gerechter Ausgleich der gegenläufigen Interessen zu finden (vgl. EGMR, U.v. 18.10.2006 - Üner gegen die Niederlande - Individualbeschwerde Nr. 46410/99 - Rn. 57; vgl. auch BVerfG, B.v. 1.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - juris; B.v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 - juris Rn. 23; vgl. BayVGH, U.v. 21.5.2021 - 19 CS 20.2977 - juris Rn. 34).

    Auch für "faktische Inländer" besteht aber kein generelles Ausweisungsverbot (vgl. EGMR, U.v. 18.10.2006 - Üner gegen die Niederlande - Individualbeschwerde Nr. 46410/99 - Rn. 54; BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 19; B.v. 25.8.2020 - 2 BvR ä640/20 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 21.5.2021 - 19 CS 20.2977 - juris Rn. 35).

    Dies ist darüber hinaus in Beziehung zu setzen mit Faktoren der Entwurzelung vom Land der Staatsangehörigkeit bzw. Herkunft, z.B. persönliche Befähigung und familiäre Anbindung (BayVGH, B.v. 21.5.2021 - 19 CS 20.2977 - juris Rn. 36).

    Es muss die begründete Besorgnis bestehen, die von dem Ausländer ausgehende, mit der Ausweisung bekämpfte Gefahr werde sich schon vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens realisieren (vgl. BVerG, B.v. 13.6.2005 - 2 BvR 485/05 - NJW 2005, 3275; BayVGH, B.v. 21.5.2021 - 19 CS 20.2977 - juris Rn. 7; B.v. 14.3.2019 - 19 CS 17.1784 - juris Rn. 7; B.v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris Rn. 49 jeweils m.w.N.).

  • VG München, 18.02.2021 - M 2 S 21.6462

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage (abgelehnt),

    Dieses allein genügt jedoch nicht (vgl. insgesamt BayVGH, B.v. 21.5.2021 - 19 CS 20.2977 - juris Rn. 22; vgl. auch BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 10 C 10.12 - juris Rn. 19).

    Umstände, die für die ausländerrechtliche Gefahrenprognose relevant sind, lässt er außer Betracht (vgl. BayVGH, B.v. 21. Mai 2021 - 19 CS 20.2977 - juris Rn. 23).

    Insgesamt ist eine "mathematische" Abwägung im Sinne eines bloßen Abzählens von Umständen für das Ausweisungsinteresse einerseits und das Bleibeinteresse andererseits nicht zulässig (BayVGH, B.v. 21.5.2021 - 19 CS 20.2977 - juris Rn. 31; U.v. 21.11.2017 - 10 B 17.818 - juris Rn. 41, VGH BW, U.v. 13.1.2016 - 11 S 889/15 - juris Rn. 142).

    "Unerlässlich" i.S.v. § 53 Abs. 3 AufenthG bedeutet nicht "ultima ratio", sondern bringt den in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für die Ausweisung von Unionsbürgern und Assoziationsberechtigten entwickelten Grundsatz zum Ausdruck, dass das nationale Gericht eine sorgfältige und umfassende Prüfung der Verhältnismäßigkeit vorzunehmen hat (BayVGH, U.v. 21.5.2021 - 19 CS 20.2977 - juris Rn. 33; B.v. 27.9.2017 - 10 ZB 16.823 - juris Rn. 20).

    Dabei ist insbesondere sogar bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen familiärer Beziehungen nicht von einer Verdrängung des öffentlichen Interesses an einer Aufenthaltsbeendigung auszugehen, sondern anhand der sog. "Boultif-Kriterien" ein gerechter Ausgleich der gegenläufigen Interessen zu finden (vgl. EGMR, U.v. 18.10.2006 - Üner gegen die Niederlande - Individualbeschwerde Nr. 46410/99 - Rn. 57; vgl. auch BVerfG, B.v. 1.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - juris; B.v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 - juris Rn. 23; vgl. BayVGH, U.v. 21.5.2021 - 19 CS 20.2977 - juris Rn. 34).

    Auch für "faktische Inländer" besteht aber kein generelles Ausweisungsverbot (vgl. EGMR, U.v. 18.10.2006 - Üner gegen die Niederlande - Individualbeschwerde Nr. 46410/99 - Rn. 54; BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 19; B.v. 25.8.2020 - 2 BvR ä640/20 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 21.5.2021 - 19 CS 20.2977 - juris Rn. 35).

    Dies ist darüber hinaus in Beziehung zu setzen mit Faktoren der Entwurzelung vom Land der Staatsangehörigkeit bzw. Herkunft, z.B. persönliche Befähigung und familiäre Anbindung (BayVGH, B.v. 21.5.2021 - 19 CS 20.2977 - juris Rn. 36).

    Es muss die begründete Besorgnis bestehen, die von dem Ausländer ausgehende, mit der Ausweisung bekämpfte Gefahr werde sich schon vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens realisieren (vgl. BVerG, B.v. 13.6.2005 - 2 BvR 485/05 - NJW 2005, 3275; BayVGH, B.v. 21.5.2021 - 19 CS 20.2977 - juris Rn. 7; B.v. 14.3.2019 - 19 CS 17.1784 - juris Rn. 7; B.v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris Rn. 49 jeweils m.w.N.).

  • VG Bayreuth, 22.06.2023 - B 6 S 23.285

    Ausweisung, Türkischer Staatsangehöriger, Paranoide Schizophrenie, Langer

    Es ist auch im Blick zu behalten, dass selbst ein Wohlverhalten innerhalb schützender und regulierender Bedingungen, etwa im Rahmen eines therapeutischen Wohnumfelds, - sowohl das Strafgericht als auch der Sachverständige ... haben solchen Bedingungen gewichtige Bedeutung für die Verringerung des Risikos weiterer Straftaten beigemessen - bei der ausländerrechtlichen Gefahrenprognose von nur beschränkter Aussagekraft ist und daher als solches regelmäßig nicht die Gefahr i.S.d. § 53 Abs. 3 AufenthG entfallen lässt (BayVGH, B.v. 21.5.2021 - 19 CS 20.2977 - juris Rn. 29).

    Bei der im Übrigen vorzunehmenden Folgenabwägung sind die konkreten Nachteile für die gefährdeten Rechtsgüter bei einem Aufschub des Vollzugs, wenn sich die Ausweisung nachträglich als rechtmäßig erweist, den konkreten Folgen des Sofortvollzugs für den Ausländer, wenn sich die Ausweisungsverfügung nachträglich als rechtswidrig erweisen sollte, gegenüberzustellen (BayVGH, B.v. 25.10.2022 - 19 CS 22.1755 - juris Rn. 11; B.v. 2.8.2021 - 19 CS 21.330 - juris Rn. 2; B.v. 21.5.2021 - 19 CS 20.2977 - juris Rn. 7; jeweils m.w.N.).

    Auch bei sehr langem Voraufenthalt und selbst bei im Bundesgebiet geborenen und aufgewachsenen Ausländern kann die sofortige Vollziehung einer Ausweisungsverfügung rechtmäßig sein (vgl. BayVGH, B.v. 17.4.2023 - 19 CS 23.123; B.v. 16.3.2023 - 19 CS 23.269; B.v. 25.10.2022 - 19 CS 22.1755; B.v. 2.8.2021 - 19 CS 21.330; B.v. 21.5.2021 - 19 CS 20.2977 - alle juris).

    Auch der erhöhte Ausweisungsschutz gemäß § 53 Abs. 3 AufenthG steht als solcher der Anordnung des Sofortvollzugs nicht entgegen (vgl. BayVGH, B.v. 21.5.2021 - 19 CS 20.2977 - juris Rn. 8).

  • VG München, 19.07.2022 - M 2 S 22.2183

    Rechtmäßige Ausweisung eines faktischen Inländers

    Für diese besteht jedoch kein generelles Ausweisungsverbot (vgl. EGMR, U.v. 18.10.2006 - Üner gegen die Niederlande - Individualbeschwerde Nr. 46410/99 - Rn. 54; BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 19; B.v. 25.8.2020 - 2 BvR ä640/20 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 21.5.2021 - 19 CS 20.2977 - juris Rn. 35).

    Dies ist darüber hinaus in Beziehung zu setzen mit Faktoren der Entwurzelung vom Land der Staatsangehörigkeit bzw. Herkunft, z.B. persönliche Befähigung und familiäre Anbindung (BayVGH, B.v. 21.5.2021 - 19 CS 20.2977 - juris Rn. 36).

    Dies ist der Fall, wenn die begründete Besorgnis besteht, die von dem Ausländer ausgehende, mit der Ausweisung bekämpfte Gefahr werde sich schon vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens realisieren (vgl. BVerfG, B.v. 13.6.2005 - 2 BvR 485/05 - NJW 2005, 3275; s.a. BayVGH, B.v. 21.5.2021 - 19 CS 20.2977 - juris Rn. 7; B.v. 14.3.2019 - 19 CS 17.1784 - juris Rn. 7 jeweils m.w.N.).

  • VG Köln, 02.05.2022 - 11. Kammer
    Gerade bei Straftaten, die auf einer Suchterkrankung des Ausländers beruhen, kann jedoch von einem Wegfall der für die Ausweisung erforderlichen Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Ausländer nicht eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens nach Therapieende glaubhaft gemacht hat, vgl. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.02.2021 - 7 A 10826/20 -, juris Rn. 58; BayVGH, Beschluss vom 21.05.2021 - 19 CS 20.2977 -, juris Rn. 21 und vom 31.01.2019 - 10 ZB 18.1534 -, juris Rn. 13; vgl. hierzu auch VG Bremen, Urteil vom 03.09.2021 - 2 K 1211/19 -, juris Rn. 26.

    Unabhängig davon kann, solange sich der Kläger nicht auch außerhalb des Straf- bzw. Maßregelvollzugs bewährt hat, nicht mit der erforderlichen Notwendigkeit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung geschlossen werden, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigen würde, vgl. hierzu z.B. BayVGH, Beschluss vom 21.05.2021 - 19 CS 20.2977 -, juris Rn. 21 und vom 31.01.2019 - 10 ZB 18.1534 -, juris Rn. 13, zumal ihm dann keine Ausweisung oder die Aufhebung von Hafterleichterungen mehr drohen werden, vgl. zu diesem Aspekt OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.02.2021 - 7 A 10826/20 -, juris Rn. 62.

  • VG Köln, 04.05.2022 - 11 K 1808/20
    Gerade bei Straftaten, die auf einer Suchterkrankung des Ausländers beruhen, kann jedoch von einem Wegfall der für die Ausweisung erforderlichen Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Ausländer nicht eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens nach Therapieende glaubhaft gemacht hat, vgl. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.02.2021 - 7 A 10826/20 -, juris Rn. 58; BayVGH, Beschluss vom 21.05.2021 - 19 CS 20.2977 -, juris Rn. 21 und vom 31.01.2019 - 10 ZB 18.1534 -, juris Rn. 13; vgl. hierzu auch VG Bremen, Urteil vom 03.09.2021 - 2 K 1211/19 -, juris Rn. 26.

    Unabhängig davon kann, solange sich der Kläger nicht auch außerhalb des Straf- bzw. Maßregelvollzugs bewährt hat, nicht mit der erforderlichen Notwendigkeit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung geschlossen werden, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigen würde, vgl. hierzu z.B. BayVGH, Beschluss vom 21.05.2021 - 19 CS 20.2977 -, juris Rn. 21 und vom 31.01.2019 - 10 ZB 18.1534 -, juris Rn. 13, zumal ihm dann keine Ausweisung oder die Aufhebung von Hafterleichterungen mehr drohen werden, vgl. zu diesem Aspekt OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.02.2021 - 7 A 10826/20 -, juris Rn. 62.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2022 - 2 O 164/21

    Zur "Aktualität" eines generalpräventiven Ausweisungsinteresses bei Verhängung

    Welches Interesse überwiegt, ist immer im Rahmen einer Interessenabwägung zu klären, schon allein deshalb, weil nach der Vorstellung des Gesetzgebers neben den explizit in den §§ 54, 55 AufenthG aufgeführten Interessen auch noch weitere, nicht ausdrücklich benannte sonstige Bleibe- oder Ausweisungsinteressen denkbar sind (BayVGH, Beschluss vom 21. Mai 2021 - 19 CS 20.2977 - juris Rn. 31).
  • VG Karlsruhe, 14.12.2021 - 12 K 3468/20

    Ausweisung eines Beteiligten an Betrugsstraftaten in Form des sog. falschen

    Der Kläger ist jedoch nach wie vor im Besitz eines Aufenthaltsrechts nach Art. 7 Abs. 1, 2. Spiegelstrich ARB 1/80, da § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG insoweit keine Anwendung findet und vom Erlöschen des betreffenden Aufenthaltsrechts damit nur dann ausgegangen werden kann, wenn die Ausweisung in Bestandskraft erwachsen ist oder deren sofortige Vollziehbarkeit gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO angeordnet wurde (so in st. Rspr. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 16. November 2010 - 11 S 2328/10 - juris, Rn. 7 ff., und vom 23. August 2016 - 11 S 1225/16 - juris, Rn. 6, sowie Urteil vom 15. November 2017 - 11 S 1555/16 - juris, Rn. 87; zudem VG Freiburg, Urteil vom 14. April 2021 - 7 K 6562/18 - juris, Rn. 52; VG Berlin, Urteil vom 3. November 2020 - 19 K 23.18 - juris, Rn. 27; a. A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 13 ME 355/20 - juris, Rn. 17 ff.; VG Aachen, Urteil vom 6. Mai 2021 - 8 K 1159/19 - juris, Rn. 311 ff.; wohl auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. Mai 2021 - 19 CS 20.2977 - juris, Rn. 8).
  • VG München, 29.06.2021 - M 4 K 19.3116

    Abschiebung eines Straftäters nach Bosnien-Herzegowina

    Auch soweit man zugunsten des Klägers unterstellt, dass die Motivation, eine Therapie durchzuführen, vorliegt und nicht allein auf den ausländerrechtlichen Maßnahmen gründet, ändern auch die Therapiebestrebungen des Klägers nichts am Bestehen der Wiederholungsgefahr, denn zum Zeitpunkt der Entscheidung liegt noch nicht ansatzweise eine abgeschlossene Therapie vor, die jedoch Voraussetzung für das Entfallen einer Wiederholungsgefahr wäre (vgl. BayVGH, B.v. 21.5.2021 - 19 CS 20.2977 - juris Rn. 21; B.v. 31.1.2019 - 10 ZB 18.1534 - juris Rn. 13); im Gegenteil besteht aufgrund des Abbruchs der früheren Behandlung in einer Entziehungsanstalt sowie der fehlenden Kooperation des Klägers nach Ansicht der damals behandelnden Ärzte und des psychiatrischen Gutachters vom ... ... 2021 keine hinreichende Aussicht auf einen Behandlungserfolg.
  • VG Münster, 21.07.2022 - 3 K 2758/20
    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 21.5.2021 - 19 CS 20.2977 -, juris, Rdn. 13 m. w. N.
  • VG Bayreuth, 10.08.2021 - B 6 S 21.790

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Sicherung des Lebensunterhalts bei

  • VG Schleswig, 22.12.2021 - 11 B 100/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ausweisung bei Inhaftierung

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