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VGH Bayern, 21.09.2016 - 15 ZB 16.30201 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 18.07.2016 - RO 9 K 16.30859
- VGH Bayern, 21.09.2016 - 15 ZB 16.30201
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 18.12.2012 - 8 ZB 12.30427
Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt), Asylbewerber aus Vietnam, …
Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2016 - 15 ZB 16.30201
Eine (zumal nicht beantragte) Fristverlängerung kam schon deswegen nicht in Betracht, weil es sich bei der Frist für die Begründung der Zulassung der Berufung um eine gesetzliche Ausschlussfrist im Sinn des § 57 Abs. 2 VwGO i.V. mit § 224 Abs. 2 ZPO handelt, die nicht verlängert werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 18.12.2012 - 8 ZB 12.30427 - juris Rn. 8 m. w. N.).
- VGH Bayern, 19.06.2017 - 20 ZB 17.30609
Fehlende Begründung des Berufungszulassungsantrags im Asylprozess
Gemäß der gegenüber § 124a Abs. 4 VwGO vorrangigen Sondervorschrift des § 78 Abs. 4 AsylG ist nicht nur die Zulassung der Berufung im Asylprozess innerhalb eines Monats nach Zustellung des erstinstanzlichen Urteils zu beantragen (§ 78 Abs. 4 Satz 1 AsylG), sondern es sind innerhalb dieser Frist auch die Gründe für die begehrte Zulassung der Berufung darzulegen (§ 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG, vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2016 - 8 ZB 16.30441 - juris; B.v. 19.10.2016 - 21 ZB 16.30251 - juris; B.v. 21.9.2016 - 15 ZB 16.30201 - juris).