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VGH Bayern, 21.10.2003 - 23 BV 03.940 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung des Beitrags nach der zulässigen Geschossfläche; Heranziehung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu einem Entwässerungsbeitrag; Anschlussbedarf von Tiefgaragen; Anschlusspflicht für selbstständigen Gebäudeteil
Verfahrensgang
- VG München, 06.02.2003 - M 10 K 01.5394
- VGH Bayern, 21.10.2003 - 23 BV 03.940
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (9)
- BayObLG, 31.10.2002 - 2Z BR 70/02
Keine Grundbuchfähigkeit der BGB -Gesellschaft
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VerfGH Bayern, 30.09.2002 - 81-VI-01 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 16.07.1968 - VI C 1.66
Verweisung an das zuständige Gericht des zuständigen Gerichtszweiges - Aufhebung …
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- VGH Bayern, 24.07.2000 - 4 B 99.2063 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VGH Bayern, 11.11.2002 - 23 ZB 02.1417 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VGH Bayern, 22.10.1998 - 23 B 97.3505 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VGH Bayern, 28.11.2000 - 23 B 00.1702 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VGH Bayern, 10.03.1999 - 23 B 97.1221 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VGH Bayern, 05.06.2002 - 23 B 02.344 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VG Bayreuth, 26.04.2023 - B 4 K 21.657
Unselbstständiger Gebäudeteil, Funktionelle Verbindung zwischen Gebäudeteilen
Anders als bei der "Hackschnitzellager Entscheidung" des BayVGH (U.v. 21.10.2003 - 23 BV 03.940) wäre es nicht möglich, dass das Bestandsgebäude und der Anbau an voneinander entfernten Orten stehen.Selbstständig sind folglich funktionell unterschiedlich genutzte Gebäudeteile, die etwa durch Brandwände abgeteilt sind und über einen eigenen Zugang verfügen (vgl. BayVGH, U.v. 21.10.2003 - 23 BV 03.940 - BeckRS 2003, 31484).
Dabei kommt es nach der jüngeren Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (…vgl. BayVGH, U.v. 17.07.2002- 23 B 02.594 a.a.O.; BayVGH, U.v. 21.10.2003 - 23 BV 03.940 - a.a.O.) der die Kammer folgt, zunehmend darauf an, ob ein untrennbarer Funktionszusammenhang zwischen Gebäudeteilen besteht (vgl. Wuttig/Thimet, Gemeindliches Satzungsrecht und Unternehmensrecht, Juni 2022, Teil IVa Frage 27 Nr. 3.3).
Bauliche Verbindungen von Gebäudeteilen oder Gebäuden, die funktionell nicht notwendig sind, heben die Selbstständigkeit des Gebäudeteils nicht auf (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2005 - 23 ZB 05.2520 - BeckRS 2005, 39658; U.v. 21.10.2003 - 23 BV 03.940 - BeckRS 2003, 31484).
Produktions- und Lagerhalle könnten daher auch nicht an voneinander entfernten Orten stehen (vgl. BayVGH, U.v. 21.10.2003 - 23 BV 03.940 - BeckRS 2003, 31484).
- VGH Bayern, 12.05.2004 - 23 B 03.2416
Klage gegen einen Herstellungsbeitragsbescheid; Klage gegen eine …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Ansbach, 22.06.2020 - AN 19 K 19.01554
Berechnung eines Entwässerungsbeitragsbescheides
Der BayVGH habe insbesondere im Hinblick auf die im Schwerpunkt zu betrachtende funktionelle Sichtweise speziell auch zu hier vergleichbaren Lagerhallen entschieden, dass es darauf ankomme, ob das Nebengebäude tatsächlich über das anschlusspflichtige Gebäude betreten werde (so BayVGH, U.v. 21.10.2003 - 23 BV 03.940).3.3 In dem vom Kläger außerdem angeführten Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. Oktober 2003, 23 BV 03.940, ging es um ein Hackschnitzellagergebäude, welches nach Auffassung des BayVGH nicht zu einem Herstellungsbeitrag herangezogen werden durfte.
- VG Ansbach, 11.03.2008 - AN 1 K 07.01382
Niederschlagswassergebühr, Rigole als Teil der öffentlichen …
Auch die Kammer vertritt die Auffassung, dass eine GbR sowohl Beitrags- als auch Gebührenschuldner sein kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27.9.2007 - 5 CS 07.608 zum Ausbaubeitragsrecht; Beschluss vom 4.11.1998 - 7 ZB 98.898 zum Rundfunkgebührenrecht;a. A.Beschluss vom 4.1.2000 - 23 ZB 99.2936 und Beschluss vom 21.10.2003 - 23 BV 03.940 zum Beitragsrecht leitungsgebundener Einrichtungen). - VG München, 18.06.2015 - M 10 K 14.2321
Erfolglose Klage gegen Herstellungsbeitrag zur Wasserversorgung einer …
Selbstständig sind folglich funktionell unterschiedlich genutzte Gebäudeteile, die etwa durch Brandwände abgeteilt sind und über einen eigenen Zugang verfügen (vgl. BayVGH, U.v. 21.10.2003 - 23 BV 03.940 - beckonline). - VG München, 13.02.2020 - M 10 K 19.1886
Herstellungsbeitrag für Entwässerungseinrichtung: Durchfahrt als selbstständiger …
In anderen Fällen wird dagegen angenommen, dass bauliche Verbindungen von Gebäudeteilen oder Gebäuden, die funktionell nicht notwendig sind, die Selbstständigkeit des Gebäudeteils nicht aufheben (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2005 - 23 ZB 05.2520 - BeckRS 2005, 39658 zu einem Parkdeckgebäude, das über einen Zugang zu einem direkt angebauten Kaufhaus verfügt; BayVGH, U.v. 21.10.2003 - 23 BV 03.940 - BeckRS 2003, 31484 zu Hackschnitzellagerhallen; s. auch den Grenzfall BayVGH, B.v. 17.1.2007 - 23 ZB 06.2936 - BeckRS 2007, 28981 zu einem Getränkemarkt mit angeschlossenem Lager). - VG Magdeburg, 09.10.2013 - 9 A 165/12
Haftungsbescheid gegenüber einem Gesellschafter einer GbR
Überdies war seit der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch den Bundesgerichtshof (BGH v. 29.1.2001 BGHZ 146, 341) die Frage der Zugehörigkeit von Grundstücken zum Gesellschaftsvermögen umstritten (dafür etwa OVG NRW v. 7.5.2002 NVwZ-RR 2003, 149; BVerfG v. 2.9.2002 DVBl. 2003, 130, dagegen BayVGH v. 21.10.2003 Az. 23 BV 03.940). - VG München, 09.12.2010 - M 10 K 10.275
Abgabenschuldnerschaft einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Heranziehung eines …
Überdies war seit der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch den Bundesgerichtshof (BGH v. 29.1.2001 BGHZ 146, 341) die Frage der Zugehörigkeit von Grundstücken zum Gesellschaftsvermögen umstritten (dafür etwa OVG NRW v. 7.5.2002 NVwZ-RR 2003, 149; BVerfG v. 2.9.2002 DVBl. 2003, 130, dagegen BayVGH v. 21.10.2003 Az. 23 BV 03.940). - VG Regensburg, 20.02.2008 - RN 3 K 07.01543
Maschinenhalle; Wasseranschluss an Brunnen/Zisterne; Verbindungstüre
Denn nur in einem Gebäude, in dem ständig oder überwiegend Personen arbeiten, sind für diese nach der Verordnung über die Arbeitsstätten vom 20. März 1975 (BGBl I S. 729, zuletzt geändert BGBl. I Nr. 47/1997) u.a. Waschräume oder zumindest Waschgelegenheiten (§ 34 Abs. 1 und 5) sowie Toilettenräume (§ 37 Abs. 1) erforderlich, müssen aber nicht im selben Gebäude oder Gebäudeteil vorgehalten werden (so BayVGH v. 21.10.2003 Az.: 23 BV 03.940). - VG Augsburg, 23.04.2009 - Au 2 K 06.300
Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag; Beitragspflichtigkeit der …
Zwar wurde früher - bei unveränderter Gesetzeslage - in Rechtsprechung und Literatur Gegenteiliges vertreten (BayVGH vom 21.10.2003 Az. 23 BV 03.940;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Aufl. 2001 , RdNr. 3 zu § 24 m.w.N.). - VG Würzburg, 09.08.2010 - W 2 S 10.723
Kommunalabgaben; Ausbaubeitrag; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Gesellschafter; …
- VG München, 10.07.2008 - M 10 K 06.4910
Inanspruchnahme eines Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts