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   VGH Bayern, 21.10.2010 - 6 BV 07.1248   

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https://dejure.org/2010,45541
VGH Bayern, 21.10.2010 - 6 BV 07.1248 (https://dejure.org/2010,45541)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.10.2010 - 6 BV 07.1248 (https://dejure.org/2010,45541)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Oktober 2010 - 6 BV 07.1248 (https://dejure.org/2010,45541)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitragsrecht; Rechtsweg; Ablösungsvereinbarung; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Schadensersatzanspruch; Verschulden bei Vertragsschluss; Erlöschen durch Verjährung; Amtshaftungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.01.2010 - 9 B 66.08

    Rückabwicklung eines nichtigen Ablösungsvertrags über Erschließungsbeiträge;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2010 - 6 BV 07.1248
    Insoweit habe der in einem Parallelverfahren ergangene Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2010 Az. 9 B 66.08 Klarheit gebracht.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 29. September 2008, das im Parallelverfahren 6 BV 05.3193 ergangen und rechtskräftig ist (vgl. nachfolgend BVerwG vom 21.1.2010 DVBl 2010, 575), festgestellt, dass die Beklagte die mit Beschluss des Stadtrats vom 18. November 1993 festgelegten Ablösungsbeträge unter Verstoß gegen ihre Ablösungsbestimmungen (§ 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB i.V.m. § 9 EBS 1978 bzw. § 11 EBS 1997 ermittelt hat. Daran wird festgehalten. Demnach war auch die im vorliegenden Verfahren maßgebliche Ablösungsvereinbarung zwischen der Klägerin und der Beklagten vom 10. März 1994 wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot von Anfang an nichtig. Die Klägerin hat mithin den bereits am 7. März 1994 gezahlten Ablösungsbetrag von 394.767,00 DM (=201.841,16 Euro) ohne Rechtsgrund geleistet.

    Da die Ablösungsvereinbarung vom 10. März 1994, wie oben ausgeführt, nichtig und damit von Anfang an unwirksam war, können aus ihr keine Rechtsfolgen hergeleitet werden, und zwar auch nicht solche, die sich aus der Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ergeben (BVerwG vom 21.1.2010 DVBl. 2010, 575).

  • VGH Bayern, 29.09.2008 - 6 BV 05.3193

    Rechtsweg (partielle Unzulässigkeit der Klage hinsichtlich der Geltendmachung von

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2010 - 6 BV 07.1248
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Sitzungsniederschrift, die Gerichtsakten beider Rechtszüge, auf die von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge und auf die in der mündlichen Verhandlung beigezogenen Akten des Parallelverfahrens 6 BV 05.3193 Bezug genommen.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 29. September 2008, das im Parallelverfahren 6 BV 05.3193 ergangen und rechtskräftig ist (vgl. nachfolgend BVerwG vom 21.1.2010 DVBl 2010, 575), festgestellt, dass die Beklagte die mit Beschluss des Stadtrats vom 18. November 1993 festgelegten Ablösungsbeträge unter Verstoß gegen ihre Ablösungsbestimmungen (§ 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB i.V.m. § 9 EBS 1978 bzw. § 11 EBS 1997 ermittelt hat. Daran wird festgehalten. Demnach war auch die im vorliegenden Verfahren maßgebliche Ablösungsvereinbarung zwischen der Klägerin und der Beklagten vom 10. März 1994 wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot von Anfang an nichtig. Die Klägerin hat mithin den bereits am 7. März 1994 gezahlten Ablösungsbetrag von 394.767,00 DM (=201.841,16 Euro) ohne Rechtsgrund geleistet.

    Er konnte es auch gar nicht sein, weil er nach Ansicht der Klägerin erst mit Kenntnis der Rechtskraft des Urteils im Parallelverfahren 6 BV 05.3193, also mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2010, entstanden sein soll, die Klage beim Landgericht aber bereits im Jahr 2005 eingereicht worden war.

  • BGH, 10.02.1983 - III ZR 151/81

    Amtshaftung und öffentlich-rechtlicher Vertrag

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2010 - 6 BV 07.1248
    Ansprüche aus öffentlich-rechtlichen Verträgen wegen Nicht- oder Schlechterfüllung stehen aber der Annahme einer durch eine Amtspflichtverletzung verursachten Vermögensschädigung entgegen (BGH vom 10. Februar 1983 NJW 1983, 2311; bestätigt nach Änderung des § 17 Abs. 2 GVG durch Urteil vom 12.11.1992 NJW 1993, 1526).
  • BGH, 12.11.1992 - III ZR 178/91

    Amtspflichten der Kassenärztlichen Vereinigung bei Sicherstellung des

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2010 - 6 BV 07.1248
    Ansprüche aus öffentlich-rechtlichen Verträgen wegen Nicht- oder Schlechterfüllung stehen aber der Annahme einer durch eine Amtspflichtverletzung verursachten Vermögensschädigung entgegen (BGH vom 10. Februar 1983 NJW 1983, 2311; bestätigt nach Änderung des § 17 Abs. 2 GVG durch Urteil vom 12.11.1992 NJW 1993, 1526).
  • BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95

    Beamtenrecht - Beförderung, Auswahl der Beamten für ein neugeschaffenes

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2010 - 6 BV 07.1248
    Der Senat hält an dieser Auffassung fest, zumal auch in vergleichbaren Fallgestaltungen ein "Gleichlauf" der Verjährungsbestimmungen angenommen wird, wenn Schadensersatzansprüche aufgrund ein und desselben schädigenden Ereignisses an die Stelle von Erfüllungsansprüchen treten (vgl. BVerwG vom 29.8.1996 BVerwGE 102, 33; vom 21.9.2000 BayVBl 2001, 216).
  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2010 - 6 BV 07.1248
    Der Senat hält an dieser Auffassung fest, zumal auch in vergleichbaren Fallgestaltungen ein "Gleichlauf" der Verjährungsbestimmungen angenommen wird, wenn Schadensersatzansprüche aufgrund ein und desselben schädigenden Ereignisses an die Stelle von Erfüllungsansprüchen treten (vgl. BVerwG vom 29.8.1996 BVerwGE 102, 33; vom 21.9.2000 BayVBl 2001, 216).
  • OLG Frankfurt, 10.08.2000 - 1 U 172/99

    Amtshaftung einer Gemeinde für aufmassfehler bei der Berechnung von

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2010 - 6 BV 07.1248
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den von der Klägerin zitierten Entscheidungen zur Amtspflichtverletzung im Rahmen der Geltendmachung von Erschließungskosten (insbes. OLG Frankfurt vom 10. August 2000 NVwZ-RR 2001, 150).
  • BVerwG, 24.10.2011 - 9 B 13.11

    Fehlerhafte Anwendung der Verjährungsvorschriften der §§ 228 , 230 der

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. Oktober 2010 - 6 BV 07.1248 - wird zurückgewiesen.
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