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VGH Bayern, 21.10.2013 - 15 ZB 12.2274 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Nachbareigenschaft (verneint); Erbvertrag; Verfügungsunterlassungsvereinbarung; Übertragungsvormerkung (bedingter Anspruch); obligatorisches Nutzungsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88
Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus …
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2013 - 15 ZB 12.2274
aa) Wer lediglich ein obligatorisches Recht an einem Grundstück von dessen Eigentümer (hier: vom Erbbauberechtigten) ableitet, hat aus dieser Rechtsposition gegen die einem Dritten erteilte Baugenehmigung grundsätzlich kein öffentlich-rechtliches Abwehrrecht, sondern ist darauf beschränkt, seine Rechtsposition gegenüber dem Eigentümer (hier: dem Erbbauberechtigten) geltend zu machen (BVerwG, U.v. 11.5.1989 - 4 C 1/88 - BVerwGE 82, 61).Vor dem Erbfall, also zu Lebzeiten des Erblassers, haben weder der nach dem Gesetz als künftiger Erbe Berufene noch der in einer Verfügung von Todes wegen Eingesetzte bereits eine gesicherte Rechtsposition im Sinn eines Anwartschaftsrechts, sondern nur eine tatsächliche Aussicht auf dessen Vermögen, also eine rechtlich begründete Erwartung auf das Erbrecht (vgl. BGH, B.v. 19.1.1954 - V ZB 28/53 - BGHZ 12, 115;… Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 72. Auflage 2013, § 1922 Rn. 3, § 1941 Rn. 2; vgl. auch BVerwG, U.v. 11.5.1989 a.a.O).
- BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 51.79
Zuröffentlich-rechtlichen Nachbarklageberechtigung des Grundstückskäufers
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2013 - 15 ZB 12.2274
a) Das Verwaltungsgericht hat ausgeführt, aus der Grundstücksbezogenheit des Bebauungsrechts folge, dass als abwehrberechtigter Nachbar nur der Eigentümer eines Nachbargrundstücks, der in eigentumsähnlicher Weise am Nachbargrundstück dinglich Berechtigte oder ein ihm Gleichzustellender anzusehen ist (st. Rspr., vgl. z.B. BVerwG, U.v. 29.10.1982 - 4 C 51/79 - BayVBl 1983, 377).Eine schutzwürdige eigentumsähnliche Rechtsposition setzt aber voraus, dass sie hinsichtlich der von ihr vermittelten Berechtigungen nach außen erkennbar sein muss (BVerwG, U.v. 29.10.1982 - 4 C 51/79 - BayVBl 1983, 377).
- BGH, 19.01.1954 - V ZB 28/53
Grundstücksvermächtnis durch Erbvertrag
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2013 - 15 ZB 12.2274
Vor dem Erbfall, also zu Lebzeiten des Erblassers, haben weder der nach dem Gesetz als künftiger Erbe Berufene noch der in einer Verfügung von Todes wegen Eingesetzte bereits eine gesicherte Rechtsposition im Sinn eines Anwartschaftsrechts, sondern nur eine tatsächliche Aussicht auf dessen Vermögen, also eine rechtlich begründete Erwartung auf das Erbrecht (vgl. BGH, B.v. 19.1.1954 - V ZB 28/53 - BGHZ 12, 115;… Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 72. Auflage 2013, § 1922 Rn. 3, § 1941 Rn. 2;… vgl. auch BVerwG, U.v. 11.5.1989 a.a.O).
- VG Regensburg, 20.07.2015 - RN 6 S 15.906
Baugenehmigung, Baueinstellungsverfügung, Baueinstellung, Festsetzungen des …
Nach ständiger Rechtsprechung kann nämlich nur ein dinglich Berechtigter, in der Regel der Eigentümer, öffentlich-rechtlichen Nachbarschutz in Anspruch nehmen (vgl. BVerwG, U. v. 29.10.1982 - 4 C 51/79; VG Regensburg, Gerichtsbescheid vom 5.9.2013 - RN 6 K 12.827, bestätigt durch BayVGH, B. v. 21.10.2013 - 15 ZB 12.2274). - VG Regensburg, 05.09.2013 - RN 6 K 12.827
Eine mit einem Erbbauberechtigten geschlossene Vereinbarung, dass dieser über …
rechtskräftig durch Beschluss des BayVGH v. 21.10.2013, 15 ZB 12.2274.