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VGH Bayern, 21.10.2013 - 4 ZB 13.538 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 15.01.2013 - M 2 K 12.2850
- VGH Bayern, 21.10.2013 - 4 ZB 13.538
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.04.1983 - VII ZR 258/82
Kostenvorschuß zur Mängelbeseitigung; Verzinsung
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2013 - 4 ZB 13.538
Hierzu zählt auch der seit langem allgemein anerkannte Anspruch auf Kostenvorschuss, durch den der Werkauftraggeber in die Lage versetzt wird, eine vom Auftragnehmer geschuldete Nachbesserung ohne den Einsatz eigener Mittel von dritter Seite durchführen zu lassen (vgl. BGH, U.v. 2.3.1967 - VII ZR 215/64 - BGHZ 47, 272/273 f.; U.v. 14.4.1983 - VII ZR 258/82 - NJW 1983, 2191 m.w.N.; Grunsky, NJW 1984, 2545).Dieser Geldleistungsanspruch, der im Verzugsfalle zu verzinsen ist (BGH, U.v. 14.4.1983, a.a.O.), muss auch im vorliegenden Fall sinngemäß zur Anwendung kommen, da der Beklagte als Erschließungsträger die im Vertrag vom 15. März 2000 übernommenen Herstellungs- und Nachweispflichten nicht bzw. nur mangelhaft erfüllt hat und die Klägerin daher nach der Vertragsklausel B.2.(2) berechtigt ist, die noch ausstehenden Arbeiten auf seine Kosten auszuführen oder ausführen zu lassen.
- BGH, 08.10.2004 - V ZR 178/03
Voraussetzungen der Heilung durch Auflassung und Eintragung
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2013 - 4 ZB 13.538
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist vielmehr geklärt, dass formunwirksame Vorverträge oder ähnliche Abreden bereits mit Abschluss des formgültigen Hauptvertrags geheilt werden (BGH, U.v. 18.12.1981 - V ZR 223/80 - NJW 1982, 759; U.v. 8.10.2004 - V ZR 178/03 - NJW 2004, 3626 m.w.N.). - BGH, 02.03.1967 - VII ZR 215/64
Rechte des Bauherrn nach Verstreichen der Frist zur Mängelbeseitigung
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2013 - 4 ZB 13.538
Hierzu zählt auch der seit langem allgemein anerkannte Anspruch auf Kostenvorschuss, durch den der Werkauftraggeber in die Lage versetzt wird, eine vom Auftragnehmer geschuldete Nachbesserung ohne den Einsatz eigener Mittel von dritter Seite durchführen zu lassen (vgl. BGH, U.v. 2.3.1967 - VII ZR 215/64 - BGHZ 47, 272/273 f.; U.v. 14.4.1983 - VII ZR 258/82 - NJW 1983, 2191 m.w.N.; Grunsky, NJW 1984, 2545).
- BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06
Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2013 - 4 ZB 13.538
Der Kläger hat keinen einzelnen tragenden Rechtssatz und keine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - NVwZ 2009, 515/516 m.w.N.). - BGH, 18.12.1981 - V ZR 233/80
Heilung des Formmangels nach § 313 Satz 2 BGB
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2013 - 4 ZB 13.538
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist vielmehr geklärt, dass formunwirksame Vorverträge oder ähnliche Abreden bereits mit Abschluss des formgültigen Hauptvertrags geheilt werden (BGH, U.v. 18.12.1981 - V ZR 223/80 - NJW 1982, 759; U.v. 8.10.2004 - V ZR 178/03 - NJW 2004, 3626 m.w.N.). - BGH, 22.02.2001 - VII ZR 115/99
Darlegungen zur Anspruchshöhe bei Kostenvorschuß für Mängelbeseitigung
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2013 - 4 ZB 13.538
Der Anspruchsberechtigte muss daher die Mängelbeseitigungskosten nicht im Vorhinein durch ein Sachverständigengutachten ermitteln, sondern kann sich mit einer bloßen Schätzung begnügen (BGH, U.v. 22.2.2001 - VII ZR 115/99 - NJW-RR 2001, 739 m.w.N.).
- VG München, 14.06.2016 - M 2 K 15.5836
Geldforderung aus Erschließungsvertrag
Einen gegen dieses Urteil gerichteten Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 21. Oktober 2013 (4 ZB 13.538) ab.Zweifel an der Wirksamkeit dieses Erschließungsvertrags (vgl. hierzu: BayVGH, B.v. 21.10.2013 - 4 ZB 13.538 - juris Rn. 13 ff.; VG München, U.v. 15.1.2013 - M 2 K 12.2850 - UA S. 8) oder an der Durchsetzbarkeit des konkreten Zahlungsanspruchs sind weder ersichtlich, noch vorgetragen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem ebenfalls den Beteiligten bekannten Beschluss vom 21. Oktober 2013 (4 ZB 13.538) ebenfalls ausgeführt, dass "der Beklagte als Erschließungsträger die im Vertrag vom 15. März 2000 übernommenen Herstellungs- und Nachweispflichten nicht bzw. nur mangelhaft erfüllt hat und die Klägerin daher nach der Vertragsklausel B.2.(2) berechtigt ist, die noch ausstehenden Arbeiten auf seine Kosten auszuführen oder ausführen zu lassen" (…BayVGH, a. a. O., juris Rn. 22;… vgl. im Übrigen auch Rn. 26: "Es bestehen schließlich auch keine Zweifel daran, dass die Klägerin dem Beklagten vor gerichtlicher Geltendmachung des Vorschussanspruchs die nach B.2.(2) erforderliche angemessene Frist gesetzt hat").