Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.10.2016 - 9 C 16.526   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,42214
VGH Bayern, 21.10.2016 - 9 C 16.526 (https://dejure.org/2016,42214)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.10.2016 - 9 C 16.526 (https://dejure.org/2016,42214)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Oktober 2016 - 9 C 16.526 (https://dejure.org/2016,42214)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,42214) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 08.01.2007 - 9 C 05.532
    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2016 - 9 C 16.526
    Selbst wenn davon auszugehen wäre, dass die Antragstellerin zunächst Klage erheben und ein Prozessrisiko eingehen musste, um die ihr gegebenenfalls zustehende Anhörung zu erhalten (vgl. BayVGH, B. v. 8.1.2007 - 9 C 05.532 - juris Rn. 19), ist nichts ersichtlich oder vorgetragen, was zu einer anderen Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten führen könnte.
  • BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2016 - 9 C 16.526
    Im Rahmen der Prüfung hinreichender Erfolgsaussichten nach § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO dürfen die eigentliche Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht aus dem Hauptsacheverfahren in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorverlagert werden und die Anforderungen nicht überspannt werden (BVerfG, B. v. 28.1.2013 - 1 BvR 274/12 - juris Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.2001 - 11 S 2290/00

    Ersatzzustellung in JVA

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2016 - 9 C 16.526
    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts wurde der Antragstellerin mit Postzustellungsurkunde am 25. Februar 2016 zugestellt (vgl. VGH BW, B. v. 25.6.2001 - 11 S 2290/00 - juris Rn. 5 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 02.08.2016 - 9 BV 15.1032

    Grundsatz des Meistbegünstigungsprinzips - Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2016 - 9 C 16.526
    Zudem ergeben sich aus den Feststellungen und der fachlichen Einschätzung der beamteten Tierärztin, der vom Gesetz eine vorrangige Beurteilungskompetenz zukommt (st. Rspr., vgl. zuletzt BayVGH, U. v. 2.8.2016 - 9 BV 15.1032 - UA Rn. 30 m. w. N.), entsprechend deren Stellungnahmen vom 3. und 9. Dezember 2015, dass bei den Haltungsbedingungen mehrere Defizite bestehen.
  • VGH Bayern, 08.01.2010 - 9 CS 09.2890

    Tierschutz; Wegnahme eines Kalbes

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2016 - 9 C 16.526
    Zudem dürfte die Anhörung auch nach Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayVwVfG entbehrlich gewesen sein, weil vor dem Hintergrund der entfallenden Betreuung und Versorgung der Pferde durch die nach Ungarn zurückreisenden bisherigen Pfleger eine sofortige Entscheidung im öffentlichen Interesse notwendig erschien (vgl. BayVGH, B. v. 8.1.2010 - 9 CS 09.2890 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 03.03.2016 - 9 C 16.96

    Amtshandlung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2016 - 9 C 16.526
    Anders als das Prozesskostenhilfeverfahren erster Instanz ist das Beschwerdeverfahren in Prozesskostenhilfesachen im Fall der Zurückweisung der Beschwerde kostenpflichtig (vgl. BayVGH, B. v. 3.3.2016 - 9 C 16.96 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 31.01.2017 - 9 C 16.2022

    Tierschutzrechtliche Anordnungen wegen Verstößen gegen Tierschutzgesetz

    Der Antrag der Antragstellerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage vom 26. Juni 2016 gegen den Bescheid vom 19. Mai 2016 bietet nach dem im Verfahren der Prozesskostenhilfe gem. § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. §§ 114 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 ZPO maßgeblichen Prognosemaßstab keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BayVGH, B.v. 21.10.2016 - 9 C 16.526 - juris Rn. 12).

    Anhaltspunkte dafür, dass der Sachverhalt weiter aufklärungsbedürftig ist oder Ermessensfehler bei der Entscheidung des Landratsamts vorliegen, sind weder ersichtlich noch ausreichend vorgetragen (vgl. BayVGH, B.v. 21.10.2016 - 9 C 16.526 - juris Rn. 15).

    Letzteren kommt dabei sowohl hinsichtlich der Frage, ob grobe oder wiederholte Zuwiderhandlungen gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen vorliegen, als auch hinsichtlich der Frage, ob den Tieren die in § 16a Abs. 1 TierSchG vorausgesetzten qualifizierten Folgen zugefügt worden sind, eine vorrangige Beurteilungskompetenz zu (NdsOVG, U.v. 20.4.2016 - 11 LB 29/15 - juris Ls. 2 und Rn. 39, 50; BayVGH, B.v. 21.10.2016 - 9 C 16.526 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Anders als das Prozesskostenhilfeverfahren erster Instanz ist das Beschwerdeverfahren in Prozesskostenhilfesachen im Fall der Zurückweisung der Beschwerde kostenpflichtig (vgl. BayVGH, B.v. 21.10.2016 - 9 C 16.526 - juris Rn. 20 m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2017 - 3 M 51/17

    77 Pferde dürfen verkauft werden

    Nach der Rechtsprechung des Senats und anderer Obergerichte kommt dem beamteten Tierarzt dabei sowohl hinsichtlich der Frage, ob grobe oder wiederholte Zuwiderhandlungen gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen vorliegen, als auch hinsichtlich der Frage, ob den Tieren die in § 16a Abs. 1 TierSchG vorausgesetzten qualifizierten Folgen zugefügt worden sind, eine vorrangige Beurteilungskompetenz zu (OVG LSA, Beschluss vom 16. April 2015 - 3 M 517/14 -, juris Rn. 13; NdsOVG, Urteil vom 20. April 2016 - 11 LB 29/15 -, juris, Rn. 39, 50; BayVGH, Beschluss vom 21. Oktober 2016 - 9 C 16.526 -, juris Rn. 17 m.w.N.).

    Letzterem kommt dabei sowohl hinsichtlich der Frage, ob grobe oder wiederholte Zuwiderhandlungen gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen vorliegen, als auch hinsichtlich der Frage, ob den Tieren die in § 16a Abs. 1 TierSchG vorausgesetzten qualifizierten Folgen zugefügt worden sind, eine vorrangige Beurteilungskompetenz zu (NdsOVG, Urteil vom 20. April 2016 - 11 LB 29/15 -, juris Rn. 39, 50; BayVGH, Beschluss vom 21. Oktober 2016 - 9 C 16.526 -, juris Rn. 17 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 31.01.2017 - 9 C 16.2023

    Tierhaltungsverbot und Anordnung der Veräußerung von Tieren

    Anhaltspunkte dafür, dass der Sachverhalt weiter aufklärungsbedürftig ist oder Ermessensfehler bei der Entscheidung des Landratsamts vorliegen, sind weder ersichtlich noch ausreichend vorgetragen (vgl. BayVGH, B.v. 21.10.2016 - 9 C 16.526 - juris Rn. 15).

    Letzteren kommt dabei sowohl hinsichtlich der Frage, ob grobe oder wiederholte Zuwiderhandlungen gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen vorliegen, als auch hinsichtlich der Frage, ob den Tieren die in § 16a Abs. 1 TierSchG vorausgesetzten qualifizierten Folgen zugefügt worden sind, eine vorrangige Beurteilungskompetenz zu (NdsOVG, U.v. 20.4.2016 - 11 LB 29/15 - juris Ls. 2 und Rn. 39, 50; BayVGH, B.v. 21.10.2016 - 9 C 16.526 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Anders als das Prozesskostenhilfeverfahren erster Instanz ist das Beschwerdeverfahren in Prozesskostenhilfesachen im Fall der Zurückweisung der Beschwerde kostenpflichtig (vgl. BayVGH, B.v. 21.10.2016 - 9 C 16.526 - juris Rn. 20 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 06.07.2020 - 23 CS 20.383

    Tierhaltungs- und Betreuungsverbot wegen tierschutzwidriger Unterbringung

    Dies kann für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Hauptsacheklage jedoch offenbleiben, da eine Anhörung gemäß Art. 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BayVwVfG noch bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden kann (BayVGH, B.v. 31.1.2017 - 9 CS 16.2021 - juris Rn. 13; B.v. 31.1.2017 - 9 C 16.2022 - juris Rn. 11; B.v. 21.10.2016 - 9 C 16.526 - juris Rn. 15; B.v. 26.11.2008 - 6 CS 08.1957 - juris Rn. 13; B.v. 25.2.2005 - 25 ZB 04.1538 - juris Rn. 10; OVG Lüneburg, B.v. 24.5.2019 - 11 ME 189/19 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.04.2017 - 9 ZB 15.2694

    Anordnung einer medizinischen Behandlung von Pferden

    Nach Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayVwVfG ist eine Anhörung auch dann entbehrlich, wenn eine sofortige Entscheidung im öffentlichen Interesse notwendig erscheint, um unnötige Leiden der Pferde zu vermeiden (vgl. BayVGH, B.v. 21.10.2016 - 9 C 16.526 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 06.11.2017 - 9 C 17.328

    Vorrangige Beurteilungskompetenz beamteter Tierärzte

    Anders als das Prozesskostenhilfeverfahren erster Instanz ist das Beschwerdeverfahren in Prozesskostenhilfesachen im Fall der Zurückweisung der Beschwerde kostenpflichtig (vgl. BayVGH, B.v. 21.10.2016 - 9 C 16.526 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 9 C 17.88

    Erfolglose Beschwerde gegen Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Anders als das Prozesskostenhilfeverfahren erster Instanz ist das Beschwerdeverfahren in Prozesskostenhilfesachen im Fall der Zurückweisung der Beschwerde kostenpflichtig (vgl. BayVGH, B.v. 21.10.2016 - 9 C 16.526 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.01.2017 - 9 C 17.75

    Wiederaufnahme des Verfahrens im Prozesskostenhilfeverfahren

    Mit Schreiben vom 11. Dezember 2016 beantragte die Antragstellerin die Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens Az. 9 C 16.526, in dem der Senat mit Beschluss vom 21. Oktober 2016 die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für ein Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber dem Landratsamt Landshut betreffend die Fortnahme und anderweitige pflegliche Unterbringung von 29 Pferden, ablehnte.
  • VG Ansbach, 23.02.2021 - AN 10 S 20.02456

    Tierhaltungs- und betreuungsverbot

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 6.11.2017 - 9 ZB 15.2608, B.v. 10.8.2017 - 9 C 17.1134, B.v. 21.10.2016 - 9 C 16.526, jeweils juris) ist den beamteten Tierärzten bei der Frage, ob die Anforderungen des § 2 TierSchG und sonstige tierschutzrechtliche Vorschriften eingehalten sind, eine vorrangige Beurteilungskompetenz eingeräumt.
  • VG Ansbach, 14.02.2020 - AN 10 K 19.01466

    Begrenzung der Katzenhaltung auf maximal vier Katzen

    Mit der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, B.v. 6.11.2017 - 9 ZB 15.2608, B.v. 10.8.2017 - 9 C 17.1134, B.v. 21.10.2016 - 9 C 16.526, jeweils juris) ist davon auszugehen, dass den beamteten Tierärzten bei der Frage, ob die Anforderungen des § 2 TierSchG und sonstige tierschutzrechtliche Vorschriften eingehalten sind, eine vorrangige Beurteilungskompetenz eingeräumt ist.
  • VGH Bayern, 04.12.2018 - 9 ZB 18.272

    Tierschutzrechtliche Anordnung

  • VG Ansbach, 30.11.2020 - AN 10 S 20.02312

    Hundehaltungs- und -betreuungsverbot sowie Duldung der Vermittlung eines Hundes

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht