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   VGH Bayern, 21.11.2011 - 11 CS 11.2247   

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https://dejure.org/2011,64882
VGH Bayern, 21.11.2011 - 11 CS 11.2247 (https://dejure.org/2011,64882)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.11.2011 - 11 CS 11.2247 (https://dejure.org/2011,64882)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. November 2011 - 11 CS 11.2247 (https://dejure.org/2011,64882)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis; (teilweise) bloße Wiederholung der erstinstanzlichen Vorbringens; Verwertbarkeit einer Blutprobe

  • blutalkohol PDF, S. 80
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ozsr.de (Kurzinformation)

    Zur Verwertung einer im OWi-Verfahren rechtswidrig erlangten Blutprobe im späteren Verwaltungsverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2011 - 11 CS 11.2247
    Letzterer kam angesichts der im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2004 (NJW 2005, 349) enthaltenen Aussagen nicht erst unter fahrerlaubnisrechtlichem Blickwinkel, sondern bereits für die Beantwortung der Frage Bedeutung zu, ob der Antragsteller den Tatbestand des § 24a Abs. 2 StVG verwirklicht hatte.
  • VGH Bayern, 28.01.2010 - 11 CS 09.1443

    Gelegentlicher Konsum von Cannabis; Verstoß gegen das Trennungsgebot;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2011 - 11 CS 11.2247
    Nach der Rechtsprechung des Senats bleibt eine etwa unterlassene Einholung einer richterlichen Entscheidung auch bei fehlender Gefahr im Verzug dann für die Verwertbarkeit des Ergebnisses der Blutanalyse ohne Einfluss, wenn auf der Hand liegt, dass der Richter einem solchen Eingriff die Genehmigung nicht hätte versagen können (BayVGH vom 28.1.2010 Az. 11 CS 09.1443 und Jagow, Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht, Loseblattkommentar, § 46 FeV S. 113).
  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 11 CS 11.37

    Entzug einer Gemeinschaftslizenz nach der Verordnung (EWG) Nr. 881/92

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2011 - 11 CS 11.2247
    Auch von der Sache her kann die in § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO geforderte "Auseinandersetzung" mit der angefochtenen Entscheidung nicht in der Weise stattfinden, dass eine Argumentation unverändert zum Gegenstand des Beschwerdevorbringens gemacht wird, die noch vor dem Erlass des angegriffenen Beschlusses - und damit notwendig in Unkenntnis seiner Begründung - vorgetragen wurde (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, RdNr. 41 zu § 146 m.w.N. sowie die Spruchpraxis des beschließenden Senats, etwa vom 24.1.2011 Az. 11 CS 11.37).
  • BVerfG, 28.06.2014 - 1 BvR 1837/12

    Rüge einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) nicht

    Mangels zulässiger Rüge besteht daher kein Anlass, der Frage nachzugehen, ob es mit der Verfassung vereinbar ist, dass nicht nur im Einzelfall sondern nach gefestigter Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 11 CS 09.1443 -, juris, Rn. 27; Beschluss vom 21. November 2011 - 11 CS 11.2247 -, juris, Rn. 11; Beschluss vom 9. Mai 2012 - 11 ZB 12.614 -, juris, Rn. 4) wie auch anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juni 2010 - 10 S 4/10 -, juris, Rn. 11; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. November 2009 - OVG 1 S 205.09 -, juris, Rn. 3; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 M 12/08 -, juris, Rn. 7; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. August 2008 - 12 ME 183/08 -, juris, Rn. 6; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. September 2010 - 16 B 382/10 -, juris, Rn. 2; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 10 B 11226/09 -, juris, Rn. 8; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. November 2012 - 3 O 141/12 -, juris, Rn. 7; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 1. Februar 2010 - 3 B 161/08 -, juris, Rn. 7; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 4 MB 121/09 -, juris, Rn. 3 f.) bei der Entziehung von Führerscheinen offenbar generell die Verwertung von Erkenntnissen akzeptiert wird, die auf Blutentnahmen beruhen, welche unter Verstoß gegen den einfachgesetzlichen Richtervorbehalt in § 81a Abs. 2 StPO gewonnen wurden.
  • VG Sigmaringen, 24.01.2019 - 10 K 335/18

    Entziehung des Jagdscheins; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit;

    Die vom Kläger im Verfahren 7 K 164/17 angeführte Entscheidung des BayVGH (Beschluss vom 24.07.2012 - 11 ZB 12.1362 - juris) ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, weil sie die Konstellation eines strafprozessualen Beweisverwertungsverbots (vgl. BayVGH, Beschluss vom 21.11.2011 - 11 CS 11.2247 - juris Rn. 11) betrifft.
  • OVG Niedersachsen, 04.05.2012 - 8 ME 218/11

    Zulässigkeit des Widerrufs der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

    Derartige bloße Bezugnahmen lassen die gebotene inhaltliche Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung nicht erkennen und laufen auch dem Zweck des Darlegungserfordernisses zuwider, die Oberverwaltungsgerichte durch ein strukturiertes, auf den Ausführungen des erstinstanzlichen Gerichts aufbauendes Beschwerdevorbringen zu entlasten und so eine beschleunigte Abwicklung einstweiliger Rechtsschutzverfahren zu ermöglichen (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 21.11.2011 - 11 CS 11.2247 -, juris Rn. 10; Sächsisches OVG, Beschl. v. 8.7.2010 - D 6 B 116/10 -, juris Rn. 5 f.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.9.2008 - 3 M 511/08 -, juris Rn. 4; Senatsbeschl. v. 2.9.2008 - 8 ME 53/08 -, NdsVBl.
  • VGH Bayern, 24.07.2012 - 11 ZB 12.1362

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Einnahme von Amphetamin; Behauptete unwissentliche

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z.B. Beschlüsse vom 21.11.2011 Az. 11 CS 11.2247 und vom 9.5.2012 Az. 11 ZB 12.614 m.w.N.) bleibt die unterlassene Einholung einer richterlichen Entscheidung auch bei fehlender Gefahr im Vollzug dann für die Verwertbarkeit des Ergebnisses der Blutentnahme ohne Einfluss, wenn auf der Hand liegt, dass der Richter einem solchen Eingriff die Genehmigung nicht hätte versagen können.
  • VG Gelsenkirchen, 14.04.2015 - 9 L 261/15

    Fahrerlaubnisentziehung; Fahrerlaubnis; Untersuchungsanordnung; Richtervorbehalt

    Soweit die Antragstellerin aufgrund der Unverwertbarkeit der Blutprobe wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt nach § 81a Abs. 2 StPO eine Verletzung der Rechtsschutzgarantie rügt, braucht vorliegend der Frage, ob die Unverwertbarkeit einer solchen Blutprobe im Strafverfahren durchschlägt auf das Verwaltungsverfahren, verneinend: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 11 CS 09.1443 -, juris, Rn. 27; Beschluss vom 21. November 2011 - 11 CS 11.2247 -, juris, Rn. 11; Beschluss vom 9. Mai 2012 - 11 ZB 12.614 -, juris, Rn. 4, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juni 2010 - 10 S 4/10 -, juris, Rn. 11; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. November 2009 - OVG 1 S 205.09 -, juris, Rn. 3; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 M 12/08 -, juris, Rn. 7; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. August 2008 - 12 ME 183/08 -, juris, Rn. 6; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. September 2010 - 16 B 382/10 -, juris, Rn. 2; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 10 B 11226/09 -, juris, Rn. 8; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. November 2012 - 3 O 141/12 -, juris, Rn. 7; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 1. Februar 2010 - 3 B 161/08 -, juris, Rn. 7; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 4 MB 121/09 -, juris, Rn. 3;Bedenken äußernd: BVerfG, Beschluss vom 28. Juni 2014 - 1 BvR 1837/12 -, Rn.13.
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