Rechtsprechung
VGH Bayern, 21.12.2015 - 10 B 14.2111 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Herabstufung der Regelausweisung eines kosovarischen Staatsangehörigen wegen 22-jährigen Aufenthalts im Bundesgebiet i.R.d. Ermessensausübung
- rewis.io
Herabstufung einer Regelausweisung wegen 22-jährigen Aufenthalts im Bundesgebiet
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Herabstufung der Regelausweisung eines kosovarischen Staatsangehörigen wegen 22-jährigen Aufenthalts im Bundesgebiet i.R.d. Ermessensausübung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 20.05.0201 - M 4 K 12.3593
- VG München, 20.05.1920 - M 4 K 12.3593
- VG München, 20.05.2014 - M 4 K 12.3593
- VGH Bayern, 21.12.2015 - 10 B 14.2111
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 25.09.2014 - 10 ZB 14.1475
Ausweisung und Ablehnung des Antrags auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2015 - 10 B 14.2111
Mit Beschluss vom 25. September 2014 (10 ZB 14.1475, 10 AS 14.1479) hat der Senat die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 20. Mai 2014 insoweit zugelassen" als die Klage gegen die Ausweisungsverfügung (Nr. 1 des Bescheids vom 5.7.2012) abgewiesen wurde, und Prozesskostenhilfe in gleichem Umfang bewilligt.Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 25. September 2014 (a. a. O.) dargelegt hat, liegt hier ein derartiger Fall vor, weil der Kläger im Alter von nicht einmal vier Jahren in das Bundesgebiet eingereist ist, seitdem hier mit seinen Eltern bzw. nach dem Tod des Vaters mit seiner Mutter sowie mit seinen fünf Geschwistern im Bundesgebiet lebt, einen zehnjährigen Schulbesuch nachweisen kann und insgesamt entsprechend intensiv in die Verhältnisse im Bundesgebiet integriert ist, während er zu seinem Herkunftsland nur geringe Bindungen aufweist.
- BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10
Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht; …
Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2015 - 10 B 14.2111
Der Beklagte hat die Ausweisungsverfügung in verfahrensbegleitender Weise kontrolliert und zweimal aktualisiert (vgl. hierzu: BVerwG, U. v. 13.12.2011 - 1 C 14.10 - BVerwGE 141, 253 m. w. N. d. Rspr). - BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07
Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz; …
Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2015 - 10 B 14.2111
Denn es liegt hier ein Ausnahmefall vor, der eine Herabstufung notwendig macht und damit eine Ausweisung nur noch nach Ermessensausübung zulässt, weil "durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebieten" (BVerwG, U. v. 23.10.2007 - 1 C 10.07 - BVerwGE 129, 367); in diesem Zusammenhang verlangen insbesondere die durch Art. 8 Abs. 1 EMRK sowie Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Belange des Ausländers eine Ermessensentscheidung (…vgl. BayVGH, B. v. 18.10.2013 - 10 ZB 11.618 - juris Rn. 4;… B. v. 26.11.2015 - 10 ZB 14.1800 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 18.10.2013 - 10 ZB 11.618
Ausweisung; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; Ausweisungsschutz; …
Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2015 - 10 B 14.2111
Denn es liegt hier ein Ausnahmefall vor, der eine Herabstufung notwendig macht und damit eine Ausweisung nur noch nach Ermessensausübung zulässt, weil "durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebieten" (BVerwG, U. v. 23.10.2007 - 1 C 10.07 - BVerwGE 129, 367); in diesem Zusammenhang verlangen insbesondere die durch Art. 8 Abs. 1 EMRK sowie Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Belange des Ausländers eine Ermessensentscheidung (vgl. BayVGH, B. v. 18.10.2013 - 10 ZB 11.618 - juris Rn. 4;… B. v. 26.11.2015 - 10 ZB 14.1800 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 26.11.2015 - 10 ZB 14.1800
Polytoxikomanie, Ermessensausübung, Verhältnismäßigkeit, Achtung des …
Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2015 - 10 B 14.2111
Denn es liegt hier ein Ausnahmefall vor, der eine Herabstufung notwendig macht und damit eine Ausweisung nur noch nach Ermessensausübung zulässt, weil "durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebieten" (BVerwG, U. v. 23.10.2007 - 1 C 10.07 - BVerwGE 129, 367); in diesem Zusammenhang verlangen insbesondere die durch Art. 8 Abs. 1 EMRK sowie Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Belange des Ausländers eine Ermessensentscheidung (…vgl. BayVGH, B. v. 18.10.2013 - 10 ZB 11.618 - juris Rn. 4; B. v. 26.11.2015 - 10 ZB 14.1800 - juris Rn. 4).