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VGH Bayern, 22.01.2013 - 12 BV 12.2351 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Einsatz einer nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) gewährten Halbwaisengrundrente zur Deckung von Kosten der Jugendhilfe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einsatz einer nach dem Opferentschädigungsgesetz ( OEG ) gewährten Halbwaisengrundrente zur Deckung von Kosten der Jugendhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 18.09.2012 - Au 3 K 12.826
- VGH Bayern, 22.01.2013 - 12 BV 12.2351
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 344
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2019 - 7 A 11144/19
Jugendhilferecht (Hilfe zur Erziehung)
Die Vorschrift dient der Konkretisierung des Nachrangs der Kinder- und Jugendhilfe gegenüber anderen Leistungen der öffentlichen Fürsorge (…Loos, in: Wiesner, SGB VIII, 5. Aufl. 2015, § 93, Rn. 5; BayVGH, Urteil vom 22. Januar 2013 - 12 BV 12.2351 -, juris, Rn. 15). - VGH Bayern, 09.01.2017 - 12 C 16.2411
Prozesskostenhilfe für Klage gegen Heranziehung eines jungen Volljährigen zu den …
Zwar stammt das Vermögen der Klägerin teilweise aus angesparter Grundrente nach dem Opferentschädigungsgesetz, die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes geleistet wird und daher weder zum Einkommen im Sinne des § 93 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII gehört, noch gemäß § 93 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII als zweckgleiche Leistung zur Deckung von Kosten der Jugendhilfe einzusetzen ist (vgl. hierzu BayVGH, Urteil v. 22.1.2013 - 12 BV 12.2351 -, JAmt 2013, 648). - VG Hannover, 15.01.2020 - 3 A 4203/18
Kinder- und Jugendhilfe - Kostenbeitrag
Dass mit der Norm des § 93 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII darüber hinaus möglicherweise auch der Nachrang der Kinder- und Jugendhilfe gegenüber anderen Leistungen der öffentlichen Fürsorge konkretisiert werden soll (vgl. hierzu VGH München, Urteil vom 22.1.2013 - 12 BV 12.2351 -, juris, Rn. 15), steht dem o.g. Auslegungsergebnis, dass eine Subsidiarität auch gegenüber Leistungen auf anderer Rechtsgrundlage besteht, nicht entgegen. - VG Minden, 06.06.2014 - 6 K 2280/13
Einsatz der Halbwaisenrente zur Deckung der Kosten hinsichtlich der Gewährung …
Das hat der VGH N. in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 22.1.2013 - 12 BV 12.2351 -, JAmt 2013, 648 = juris, mit ausführlichen Erwägungen in Auseinandersetzung mit der einschlägigen, auch höchstrichterlichen Rechtsprechung und Literatur in überzeugender Weise näher begründet. - VG Cottbus, 10.01.2020 - 8 K 127/16 Der Gesetzgeber hat die Renten vielmehr bewusst in die in der Höhe eines einheitlichen Festbetrages gewährte (Hinterbliebenen-)Grundrente einerseits und die am Bedarf des Einzelnen orientierte Ausgleichsrente und Schadensausgleich andererseits aufgespalten, um unterschiedliche Zwecke abzudecken (vgl. Bundesverfassungsgericht…, Beschluss vom 9. November 2004 - 1 BvR 684/98 -, juris Rn. 59; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22. Januar 2013 - 12 BV 12.2351 -, juris Rn. 20, 31 ff.).