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   VGH Bayern, 22.02.2010 - 19 B 09.929   

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VGH Bayern, 22.02.2010 - 19 B 09.929 (https://dejure.org/2010,1816)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.02.2010 - 19 B 09.929 (https://dejure.org/2010,1816)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Februar 2010 - 19 B 09.929 (https://dejure.org/2010,1816)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland; Tablighi Jamaat; Unterstützung des Terrorismus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines bosnischen Staatsangehörigen wegen Zugehörigkeit zu Tablighi Jamaat (TJ); Notwendigkeit der Veranlasssung , Förderung und Befürwortung der Begehung terroristischer Taten durch Dritte für das Vorliegen der Unterstüztung des Terrorismus ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 54 Nr. 5, AufenthG § 54 Nr. 5a, AufenthG § 54a, StGB § 129, SgGB § 129a, GG Art. 5 Abs. 1 S. 1, AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 8, GG Art. 4 Abs. 1
    Ausweisung, Tablighi Jamaat, Unterstützung, Terrorismus, Meinungsfreiheit, Sicherheitsbefragung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines bosnischen Staatsangehörigen wegen Zugehörigkeit zu Tablighi Jamaat (TJ); Notwendigkeit der Veranlasssung , Förderung und Befürwortung der Begehung terroristischer Taten durch Dritte für das Vorliegen der Unterstüztung des Terrorismus ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 528
  • DÖV 2010, 491
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BVerwG, 25.10.2011 - 1 C 13.10

    Ausweisung; Unterstützung des Terrorismus; individuelle Unterstützung;

    - Bayerischer VGH München - 22.02.2010 - AZ: VGH 19 B 09.929.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 11 S 897/11

    Zur Ausweisung eines drittstaatsangehörigen Elternteils eines minderjährigen

    Dass es sich dabei um eine Vereinigung handelt, die den Terrorismus unterstützt, muss hingegen feststehen (Bay.VGH, Urteil vom 22.02.2010 - 19 B 09.929 - juris, bestätigt mit Urteil des BVerwG vom 25.10.2011 - 1 C 13.10 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - 5 B 5.10

    Einbürgerung; Ausschlussgrund; Sicherheitsbedenken; "Tablighi Jamaat";

    So habe sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 22. Februar 2010 - 19 B 09.929 -, juris (nachfolgend Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - BVerwG 1 C 13.10 -, juris), zu der TJ geäußert und in seinen Leitsätzen formuliert, dass die bloße Bekundung der politischen oder religiösen Überzeugung im Rahmen der geltenden Rechtsordnung noch nicht als Unterstützungshandlung gewertet werden könne.

    Soweit er sich auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Februar 2010 - 19 B 09.929 - juris, beruft, wonach die bloße Bekundung der politischen oder religiösen Überzeugung im Rahmen der geltenden Rechtsordnung noch nicht als Unterstützungshandlung gewertet werden könne, übersieht er, dass dieses zu den Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes - AufenthG - ergangen ist und selbst die unmissverständliche Klarstellung enthält, dass die dort entwickelten Maßstäbe auf das - hier in Rede stehende - Staatsangehörigkeitsrecht nicht übertragbar sind.

    Dass angesichts des in § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG vorverlagerten Schutzes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bereits das gewaltlose Verfolgen oder Unterstützen verfassungsfeindlicher Bestrebungen dem klägerischen Begehren entgegensteht, ist mit Blick auf das vom Kläger bemühte Aufenthaltsgesetz unbedenklich, weil es einen erheblichen Unterschied macht, ob jemand Aufnahme in die staatlich verfasste Gemeinschaft begehrt oder lediglich deren Gastrecht in Anspruch nehmen möchte (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22. Februar 2010, a.a.O., juris Rn. 98).

  • VG Augsburg, 18.01.2011 - Au 1 K 10.121

    Ausweisung wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen

    Der 19. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs führt zur Auslegung des § 54 Nr. 5 AufenthG im Urteil vom 22. Februar 2010 (Az. 19 B 09.929 - RdNrn. 42 ff.) aus: "Im Einzelnen können zwei Formen der Unterstützung des Terrorismus durch eine Vereinigung unterschieden werden: Zum einen kann die Vereinigung sich selbst terroristisch betätigen, indem sie ihre (politischen) Ziele durch Einsatz gemeingefährlicher Waffen oder durch Angriffe auf das Leben Unbeteiligter verfolgt [...], zum anderen kann sie terroristische Aktivitäten anderer unterstützen.

    Vielmehr muss sich die befürchtete Gefahr gerade in der Person des betroffenen Ausländers realisieren." Im Urteil vom 22. Februar 2010 (Az. 19 B 09.929, RdNr. 96 f.) führt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof aus: "Für die Feststellung einer Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland reicht allein die bloße Zugehörigkeit zu einer Vereinigung, die ihrerseits wegen Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der inneren Sicherheit verboten werden kann oder verboten ist, für sich genommen nicht aus [...].

  • VGH Bayern, 24.04.2013 - 5 BV 11.3036

    Unterstützung von Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung;

    Insoweit hätte sich das Verwaltungsgericht mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Februar 2010 (Az. 19 B 09.929) auseinandersetzen müssen.

    Die strengeren Anforderungen bei dem Ausweisungstatbestand des § 54 Nr. 5 AufenthG (vgl. dazu BVerwG, U.v. 25.10.2011 - 1 C 13/10 - BVerwGE 141, 100) sind auf das Staatsangehörigkeitsrecht nicht zu übertragen (ebenso OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 7.6.2012 - OVG 5 B 5.10 - juris Rn. 36; vgl. auch BayVGH, U.v.22.2.2010 - 19 B 09.929 - juris Rn. 98).

  • VG Augsburg, 05.07.2011 - Au 1 K 10.1876

    Ausweisung wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in bzw. der Unterstützung einer

    Der 19. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs führt zur Auslegung des § 54 Nr. 5 AufenthG im Urteil vom 22. Februar 2010 (Az. 19 B 09.929 - RdNrn. 42 ff.) aus: "Im Einzelnen können zwei Formen der Unterstützung des Terrorismus durch eine Vereinigung unterschieden werden: Zum einen kann die Vereinigung sich selbst terroristisch betätigen, indem sie ihre (politischen) Ziele durch Einsatz gemeingefährlicher Waffen oder durch Angriffe auf das Leben Unbeteiligter verfolgt [...], zum anderen kann sie terroristische Aktivitäten anderer unterstützen.

    Vielmehr muss sich die befürchtete Gefahr gerade in der Person des betroffenen Ausländers realisieren." Im Urteil vom 22. Februar 2010 (Az. 19 B 09.929, RdNr. 96 f.) führt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof aus: "Für die Feststellung einer Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland reicht allein die bloße Zugehörigkeit zu einer Vereinigung, die ihrerseits wegen Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der inneren Sicherheit verboten werden kann oder verboten ist, für sich genommen nicht aus [...].

  • VG Augsburg, 16.03.2010 - Au 1 K 09.50
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (19. Senat) führt zur Auslegung des § 54 Nr. 5 AufenthG im Urteil vom 22. Februar 2010 (Az. 19 B 09.929, RdNr. 42 ff.) aus: "Im Einzelnen können zwei Formen der Unterstützung des Terrorismus durch eine Vereinigung unterschieden werden: Zum einen kann die Vereinigung sich selbst terroristisch betätigen, indem sie ihre (politischen) Ziele durch Einsatz gemeingefährlicher Waffen oder durch Angriffe auf das Leben Unbeteiligter verfolgt [...], zum anderen kann sie terroristische Aktivitäten anderer unterstützen.

    Vielmehr muss sich die befürchtete Gefahr gerade in der Person des betroffenen Ausländers realisieren." Im Urteil vom 22. Februar 2010 (Az. 19 B 09.929, RdNr. 96 f.) führt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof aus: "Für die Feststellung einer Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland reicht allein die bloße Zugehörigkeit zu einer Vereinigung, die ihrerseits wegen Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der inneren Sicherheit verboten werden kann oder verboten ist, für sich genommen nicht aus [...].

  • OVG Thüringen, 18.05.2022 - 4 EO 161/22

    Ausweisung eines illegal eingereisten Ausländers wegen Terrorismusverdachts;

    Soweit der Antragssteller unter Bezugnahme auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Februar 2010 - 19 B 09.929 - die Auffassung vertritt, dass das Tatbestandsmerkmal des "Unterstützens" einschränkend in der Weise auszulegen sei, dass die bloße Sympathiebekundung nicht darunter falle, berücksichtigt er nicht, dass das Bundesverwaltungsgericht diese Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Urteil vom 25. Oktober 2011 (Az.: 1 C 13/10, juris Rn. 18 ff.), mit dem es das sich anschließende Revisionsverfahren abschloss, als unzutreffenden aufenthaltsrechtlichen Maßstab eingeordnet hat.
  • VG Stuttgart, 29.11.2010 - 11 K 1763/10

    Ausweisung; PKK-Unterstützer

    Das bloße Werben um Verständnis für die von politisch Gleichgesinnten im Heimatland verfolgten Ziele oder vergleichbare, auf die Beeinflussung des "Meinungsklimas" gerichtete Verhaltensweisen können nicht als Unterstützungshandlungen gewertet werden (vgl. VGH München, Urt. v. 22.02.2010 - 19 B 09.929 - juris -).
  • VG Augsburg, 06.06.2018 - Au 6 K 18.30744

    Verbot der Abschiebung in die Türkei

    Die Begehung terroristischer Taten werde befürwortet, wenn die Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer, religiöser oder sonstiger Belange öffentlich unterstützt, gebilligt oder hervorzurufen bezweckt werde, um gezielt Mitglieder oder Unterstützer für eine konkrete terroristische Vereinigung zu gewinnen (vgl. BayVGH, U.v. 22.2.2010 - 19 B 09.929, Rn. 25, 42; BVerwG, U.v. 25.10.2011 - 1 C 13.10).
  • VG Saarlouis, 27.07.2011 - 10 K 2228/10

    Ausländerrecht: Versagungsgrund einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund Kontakten zu

  • VG Berlin, 03.06.2010 - 2 A 48.07

    Einbürgerung; Tablighi Jamaat

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2010 - 19 A 1586/08

    Große Wahrscheinlichkeit der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

  • VG Göttingen, 08.01.2013 - 3 A 168/11

    Rechtliche Ausgestaltung einer Ausweisung nach § 54 Nr. 5 a AufenthG wegen

  • VG Düsseldorf, 08.03.2011 - 7 L 1520/10

    Zulässigkeit der Anordnung des Sofortvollzugs einer Ausweisung allein zum Zweck

  • VG Ansbach, 29.07.2009 - AN 19 K 07.00212

    Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit

  • VG Augsburg, 16.03.2010 - Au 1 K 09.545

    Rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung u.a. wegen Mitgliedschaft in einer

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