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   VGH Bayern, 22.02.2017 - 19 ZB 15.510   

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VGH Bayern, 22.02.2017 - 19 ZB 15.510 (https://dejure.org/2017,8629)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.02.2017 - 19 ZB 15.510 (https://dejure.org/2017,8629)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - 19 ZB 15.510 (https://dejure.org/2017,8629)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 7 Abs. 2 S. 2, § 28 Abs. 1 S. 1, § 31 Abs. 1; EU-Mittelmeer-Abk EG/TN Art. 64 Abs. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3
    Kein Aufenthaltsrecht aus dem Diskriminierungsverbot des Europa-Mittelmeer-Abkommen/Tunesien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befristung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis eines tunesischen Staatsangehörigen; Diskriminierungsverbot hinsichtlich Verkürzung einer Arbeitserlaubnis

  • rewis.io

    Kein Aufenthaltsrecht aus dem Diskriminierungsverbot des Europa-Mittelmeer-Abkommen/Tunesien

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine aufenthaltsrechtlichen Wirkungen des Diskriminierungsverbots aus Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Tunesien wegen fehlender "überschießender" Berechtigung zur Erwerbstätigkeit; Zulassung der Berufung; tunesischer Staatsangehöriger; Europa-Mittelmeer-Abkommen; ...

  • rechtsportal.de

    Befristung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis eines tunesischen Staatsangehörigen; Diskriminierungsverbot hinsichtlich Verkürzung einer Arbeitserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.2016 - 11 S 492/16

    Aufenthaltserlaubnis; Verkürzung der Befristung; Europa-Mittelmeer-Abkommen;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2017 - 19 ZB 15.510
    Die vom Kläger sinngemäß aufgeworfene Rechtsfrage, ob einer nachträglichen Verkürzung der Aufenthaltserlaubnis und einer damit einhergehenden Verkürzung der Arbeitserlaubnis das Diskriminierungsverbot aus Art. 64 Europa-Mittelmeer-Abkommen/Tunesien entgegenstehe, ist durch die obergerichtliche Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerwG, B.v. 23.8.2016 - 1 B 96/16 - U.v. 8.12.2009 - 1 C 14.08 - VGH BW, U.v. 25.5.2016 - 11 S 492/16 - HessVGH, B.v. 6.11.2014 - 6 A 691/14.Z - NdsOVG, B.v. 17.6.2014 - 4 PA 84/14 - BayVGH, B.v. 10.12.2010 - 19 CE 09.2874 - jeweils juris).

    Nach dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes, der damit verwirklichten Bündelung der Kompetenzen zwischen Arbeitsverwaltung und Ausländerbehörde ("one-stop-government"), der Zweckbindung des Aufenthaltstitels sowie dem in §§ 7, 8 AufenthG zum Ausdruck kommenden Trennungsprinzip und dem in § 4 Abs. 2 Satz 1 und 2 AufenthG normierten Zusammenhang der Erwerbstätigkeit mit dem Aufenthaltstitel wird eine die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis überschreitende Arbeitserlaubnis und damit eine aufenthaltsrechtliche Wirkung des Diskriminierungsverbots aus Art. 64 Europa-Mittelmeer-Abkommen/Tunesien praktisch nicht mehr in Frage kommen (vgl. BVerwG, U.v. 8.12.2009 - 1 C 14.08 - BVerwGE 135, 325-334; VGH BW, U.v. 25.5.2016, a.a.O., juris Rn. 24; Epe in GK-AufenthG, Stand 12/2012, Abschnitt IX-2 § 1, Rn. 63; Hailbronner, AuslR, Stand 5/2007, Abschnitt D 5.5, Rn. 6 ff.; Hailbronner, NVwZ 2007, 415/416; Huber/Göbel-Zimmermann, AuslR, 2. Aufl. 2008, Teil 2 XIII, Rn. 1503; Armbruster, HTK-AuslR, Stand 9/2014, EU-Recht/Assoziierungsabkommen/EMA, Rn. 48; Husmann, ZAR 2009, 305/311).

    Auch nach der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung steht das Diskriminierungsverbot aus Art. 64 Europa-Mittelmeer-Abkommen/Tunesien wegen der untrennbaren Verknüpfung der Berechtigung zur Erwerbstätigkeit nach § 27 Abs. 5 AufenthG mit dem Aufenthaltszweck einer nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG nicht entgegen (vgl. VGH BW, U.v. 25.5.2016, a.a.O., juris Rn. 24, wohl unter Aufgabe der Zweifel in B.v. 16.6.2011 - 11 S 1305/11 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 10.12.2010 - 19 CE 09.2874 - Rn. 12; zur gleichsinnigen Auslegung des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2006 - 24 CS 06.514 - juris Rn. 12; OVG NW, B.v. 21.3.2014 - 18 A 2326/11 - juris Rn. 12; B.v. 14.1.2010 - 18 B 471/09 - juris Rn. 9; B.v. 14.9.2007 - 18 E 881/07 - juris Rn. 9; HessVGH, B.v. 6.11.2014 - 6 A 691/14.Z - juris Rn. 22; NdsOVG, B.v. 17.6.2014 - 4 PA 84/14 - juris Rn. 6).

  • EuGH, 14.12.2006 - C-97/05

    Gattoussi - Europa-Mittelmeer-Abkommen - Tunesischer Arbeitnehmer, der die

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2017 - 19 ZB 15.510
    Auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes stehe einer nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer einer befristeten Aufenthaltserlaubnis nicht entgegen (auf EuGH, U.v. 14.12.2006 - Gattoussi, C-97/05 - juris Rn. 35 ff. wurde Bezug genommen).

    Die nationale Rechtsprechung, wonach dem Diskriminierungsverbot aus Art. 64 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Tunesien nur ausnahmsweise aufenthaltsrechtliche Wirkung zukommen kann, steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, wonach diese - unmittelbare Wirkung entfaltende - Bestimmung nicht der Regelung des Aufenthaltsrechts tunesischer Staatsangehöriger dient und nur bei Einräumung weitergehender Rechte, einer Genehmigung der Berufstätigkeit für eine die Aufenthaltserlaubnis übersteigende Zeit, aufenthaltsrechtliche Wirkungen haben kann (vgl. EuGH, U.v. 14.12.2006 - Gattoussi, C-97/05 -, juris Nr. 43; U.v. 2.3.1999 - El Yassini, C-416/96 - juris LS 3).

    Abgesehen davon, dass sich das Zulassungsvorbringen insoweit nicht dezidiert mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts zur fehlenden Einschlägigkeit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes auseinandersetzt (das Darlegungserfordernis gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO erfordert die Durchdringung des Prozessstoffes), steht die nationale Rechtsprechung in Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (vgl. EuGH, U.v. 14.12.2006 - Gattoussi, C-97/05 - juris; U.v. 2.3.1999 - El Yassini, C-416/96 - juris) und der darin zum Ausdruck kommenden nur ausnahmsweisen Annahme einer aufenthaltsrechtlichen Wirkung des arbeitsrechtlichen Diskriminierungsverbots insbesondere unter Berücksichtigung der Gemeinsamen Erklärung der Mitgliedstaaten zu Art. 64 Europa-Mittelmeer-Abkommen/Tunesien, wonach Art. 64 Abs. 1 nicht in Anspruch genommen werden kann, um die Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung zu erwirken, und für die Erteilung, die Verlängerung oder die Verweigerung einer Aufenthaltsgenehmigung ausschließlich die Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten maßgeblich sind.

  • BVerwG, 23.08.2016 - 1 B 96.16

    Verknüpfung von Aufenthaltserlaubnis und Berechtigung zur Ausübung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2017 - 19 ZB 15.510
    Die vom Kläger sinngemäß aufgeworfene Rechtsfrage, ob einer nachträglichen Verkürzung der Aufenthaltserlaubnis und einer damit einhergehenden Verkürzung der Arbeitserlaubnis das Diskriminierungsverbot aus Art. 64 Europa-Mittelmeer-Abkommen/Tunesien entgegenstehe, ist durch die obergerichtliche Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerwG, B.v. 23.8.2016 - 1 B 96/16 - U.v. 8.12.2009 - 1 C 14.08 - VGH BW, U.v. 25.5.2016 - 11 S 492/16 - HessVGH, B.v. 6.11.2014 - 6 A 691/14.Z - NdsOVG, B.v. 17.6.2014 - 4 PA 84/14 - BayVGH, B.v. 10.12.2010 - 19 CE 09.2874 - jeweils juris).

    Zwischen der Aufenthaltserlaubnis und der gesetzesunmittelbar aus § 27 Abs. 5 AufenthG an den Titel anknüpfenden, akzessorischen Berechtigung zur Ausübung von Erwerbstätigkeit besteht eine systematische Verknüpfung, die kein vom Aufenthaltstitel losgelöstes, weitergehendes Recht zu vermitteln vermag (vgl. BVerwG, B.v. 23.8.2016, a.a.O., juris Rn. 4; zum Nichtbestehen aufenthaltsrechtlicher Wirkungen des Diskriminierungsverbotes bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis vgl. BVerwG, U.v. 8.12.2009, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 17.06.2014 - 4 PA 84/14

    Ausnahmsweise zu beachtende aufenthaltsrechtliche Wirkung des Art. 64 Abs. 1 des

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2017 - 19 ZB 15.510
    Die vom Kläger sinngemäß aufgeworfene Rechtsfrage, ob einer nachträglichen Verkürzung der Aufenthaltserlaubnis und einer damit einhergehenden Verkürzung der Arbeitserlaubnis das Diskriminierungsverbot aus Art. 64 Europa-Mittelmeer-Abkommen/Tunesien entgegenstehe, ist durch die obergerichtliche Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerwG, B.v. 23.8.2016 - 1 B 96/16 - U.v. 8.12.2009 - 1 C 14.08 - VGH BW, U.v. 25.5.2016 - 11 S 492/16 - HessVGH, B.v. 6.11.2014 - 6 A 691/14.Z - NdsOVG, B.v. 17.6.2014 - 4 PA 84/14 - BayVGH, B.v. 10.12.2010 - 19 CE 09.2874 - jeweils juris).

    Auch nach der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung steht das Diskriminierungsverbot aus Art. 64 Europa-Mittelmeer-Abkommen/Tunesien wegen der untrennbaren Verknüpfung der Berechtigung zur Erwerbstätigkeit nach § 27 Abs. 5 AufenthG mit dem Aufenthaltszweck einer nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG nicht entgegen (vgl. VGH BW, U.v. 25.5.2016, a.a.O., juris Rn. 24, wohl unter Aufgabe der Zweifel in B.v. 16.6.2011 - 11 S 1305/11 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 10.12.2010 - 19 CE 09.2874 - Rn. 12; zur gleichsinnigen Auslegung des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2006 - 24 CS 06.514 - juris Rn. 12; OVG NW, B.v. 21.3.2014 - 18 A 2326/11 - juris Rn. 12; B.v. 14.1.2010 - 18 B 471/09 - juris Rn. 9; B.v. 14.9.2007 - 18 E 881/07 - juris Rn. 9; HessVGH, B.v. 6.11.2014 - 6 A 691/14.Z - juris Rn. 22; NdsOVG, B.v. 17.6.2014 - 4 PA 84/14 - juris Rn. 6).

  • EuGH, 02.03.1999 - C-416/96

    Eddline El-Yassini

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2017 - 19 ZB 15.510
    Die nationale Rechtsprechung, wonach dem Diskriminierungsverbot aus Art. 64 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Tunesien nur ausnahmsweise aufenthaltsrechtliche Wirkung zukommen kann, steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, wonach diese - unmittelbare Wirkung entfaltende - Bestimmung nicht der Regelung des Aufenthaltsrechts tunesischer Staatsangehöriger dient und nur bei Einräumung weitergehender Rechte, einer Genehmigung der Berufstätigkeit für eine die Aufenthaltserlaubnis übersteigende Zeit, aufenthaltsrechtliche Wirkungen haben kann (vgl. EuGH, U.v. 14.12.2006 - Gattoussi, C-97/05 -, juris Nr. 43; U.v. 2.3.1999 - El Yassini, C-416/96 - juris LS 3).

    Abgesehen davon, dass sich das Zulassungsvorbringen insoweit nicht dezidiert mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts zur fehlenden Einschlägigkeit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes auseinandersetzt (das Darlegungserfordernis gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO erfordert die Durchdringung des Prozessstoffes), steht die nationale Rechtsprechung in Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (vgl. EuGH, U.v. 14.12.2006 - Gattoussi, C-97/05 - juris; U.v. 2.3.1999 - El Yassini, C-416/96 - juris) und der darin zum Ausdruck kommenden nur ausnahmsweisen Annahme einer aufenthaltsrechtlichen Wirkung des arbeitsrechtlichen Diskriminierungsverbots insbesondere unter Berücksichtigung der Gemeinsamen Erklärung der Mitgliedstaaten zu Art. 64 Europa-Mittelmeer-Abkommen/Tunesien, wonach Art. 64 Abs. 1 nicht in Anspruch genommen werden kann, um die Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung zu erwirken, und für die Erteilung, die Verlängerung oder die Verweigerung einer Aufenthaltsgenehmigung ausschließlich die Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten maßgeblich sind.

  • VGH Hessen, 06.11.2014 - 6 A 691/14

    Diskriminierungsverbot nach dem Europa Mittelmeer Abkommen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2017 - 19 ZB 15.510
    Die vom Kläger sinngemäß aufgeworfene Rechtsfrage, ob einer nachträglichen Verkürzung der Aufenthaltserlaubnis und einer damit einhergehenden Verkürzung der Arbeitserlaubnis das Diskriminierungsverbot aus Art. 64 Europa-Mittelmeer-Abkommen/Tunesien entgegenstehe, ist durch die obergerichtliche Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerwG, B.v. 23.8.2016 - 1 B 96/16 - U.v. 8.12.2009 - 1 C 14.08 - VGH BW, U.v. 25.5.2016 - 11 S 492/16 - HessVGH, B.v. 6.11.2014 - 6 A 691/14.Z - NdsOVG, B.v. 17.6.2014 - 4 PA 84/14 - BayVGH, B.v. 10.12.2010 - 19 CE 09.2874 - jeweils juris).

    Auch nach der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung steht das Diskriminierungsverbot aus Art. 64 Europa-Mittelmeer-Abkommen/Tunesien wegen der untrennbaren Verknüpfung der Berechtigung zur Erwerbstätigkeit nach § 27 Abs. 5 AufenthG mit dem Aufenthaltszweck einer nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG nicht entgegen (vgl. VGH BW, U.v. 25.5.2016, a.a.O., juris Rn. 24, wohl unter Aufgabe der Zweifel in B.v. 16.6.2011 - 11 S 1305/11 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 10.12.2010 - 19 CE 09.2874 - Rn. 12; zur gleichsinnigen Auslegung des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2006 - 24 CS 06.514 - juris Rn. 12; OVG NW, B.v. 21.3.2014 - 18 A 2326/11 - juris Rn. 12; B.v. 14.1.2010 - 18 B 471/09 - juris Rn. 9; B.v. 14.9.2007 - 18 E 881/07 - juris Rn. 9; HessVGH, B.v. 6.11.2014 - 6 A 691/14.Z - juris Rn. 22; NdsOVG, B.v. 17.6.2014 - 4 PA 84/14 - juris Rn. 6).

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2017 - 19 ZB 15.510
    Solche ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 21.06.2010 - 10 ZB 09.2959

    Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten einer deutschen Staatsangehörigen;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2017 - 19 ZB 15.510
    Vielmehr ist diese Frage als Gegenstand eines gleichzeitig zu bescheidenden Begehrens auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 31 AufenthG oder Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus anderen Gründen anzusehen, das hilfsweise für den Fall geltend gemacht wird, dass sich die Verkürzung der Geltungsdauer der bisherigen Aufenthaltserlaubnis als rechtmäßig erweist (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.2009 a.a.O.; BayVGH, B.v. 21.6.2010 - 10 ZB 09.2959 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2017 - 19 ZB 15.510
    Die Frage, ob der Kläger trotz Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft einen Anspruch auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis nach § 31 AufenthG oder auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus sonstigen Gründen hat, ist unter Berücksichtigung des insbesondere in §§ 7, 8 AufenthG verankerten Trennungsprinzips nicht (mehr) inzident im Rahmen der Entscheidung über die Verkürzung der Frist für die bisherige Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG zu prüfen (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.2009 - 1 C 11/08 - InfAuslR 2009, 440/441).
  • VGH Bayern, 24.05.2016 - 10 ZB 14.2877

    Anforderungen an einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2017 - 19 ZB 15.510
    Das Rechtsschutzbedürfnis ist nicht durch den zwischenzeitlichen Ablauf der ursprünglichen Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis am 3. Januar 2015 entfallen, denn die begehrte Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis setzt den Bestand der vorher erteilten Aufenthaltserlaubnis voraus (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2016 - 10 ZB 14.2877 - juris Rn. 2; B.v. 8.10.2014 - 10 C 13.1302 - juris Rn. 6; VGH BW, U.v. 26.2.2014 - 11 S 2534/13 - InfAuslR 2014, 183, Rn. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2014 - 11 S 2534/13

    Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer eines Aufenthaltstitels; Erledigung

  • BVerfG, 25.08.2008 - 2 BvR 2213/06

    Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Nichtzulassung der Berufung im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2010 - 18 B 471/09

    Diskriminierungsverbote im Sinne eines allgemeinen Rechts auf Aufenthalt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2007 - 18 E 881/07

    Eigenständige Aufenthaltserlaubnis Ehegatte Verlängerung Ausweisungsgrund

  • VGH Bayern, 23.03.2006 - 24 CS 06.514
  • BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 14.08

    Tunesischer Arbeitnehmer; Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung der

  • VGH Bayern, 08.10.2014 - 10 C 13.1302

    Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt; nachträgliche Befristung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2011 - 11 S 1305/11

    Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis unter Anordnung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2014 - 18 A 2326/11

    Verkürzung der Geltungsdauer der erteilten Aufenthaltserlaubnis hinsichtlich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2021 - 18 A 3366/19

    Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit

    vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2009- 1 C 16.08 -, juris, Rn. 16; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 23. August 2016 - 1 C 96.16 -, juris, Rn. 4, sowie Bay. VGH, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 19 ZB 15.510 -, juris, Rn. 12.
  • VG Augsburg, 24.05.2022 - Au 1 K 22.89

    Nachträgliche Beschränkung einer Aufenthaltserlaubnis zur ehelichen

    Zwischen der Aufenthaltserlaubnis und der gesetzesunmittelbar aus § 4a Abs. 1 AufenthG an den Titel anknüpfenden, akzessorischen Berechtigung zur Ausübung von Erwerbstätigkeit besteht eine systematische Verknüpfung, die kein vom Aufenthaltstitel losgelöstes, weitergehendes Recht zu vermitteln vermag (BayVGH, B.v. 22.2.2017 - 19 ZB 15.510 - juris Rn. 13; BVerwG, B.v. 23.8.2016 - 1 B 96/16 - juris Rn. 4).
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