Rechtsprechung
VGH Bayern, 22.02.2018 - 5 ZB 17.31905 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- BAYERN | RECHT
VwZG § 2 Abs. 1, § 8; AsylG § 10, § 78 Abs. 3 Nr. 1
Zugang eines zuzustellenden Dokuments durch eine Fotokopie - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AsylG § 10 ; AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1
Vorliegen eines Zustellungsmangels im Asylverfahren; Aushändigung einer Bescheidskopie durch die Ausländerbehörde - rechtsportal.de
Zustellungsmangel im Asylverfahren; Aushändigung einer Bescheidskopie durch die Ausländerbehörde; Heilung im Einzelfall; Zustellungswille; Anlass zur Klageerhebung; Anerkennung der Regelungswirkung; empfangsberechtigte Person; Weiterleitung; bevollmächtigter Rechtsanwalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Klage gegen Bescheidkopie; Rechtzeitigkeitshinweis
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 19.09.2017 - W 4 K 17.32638
- VGH Bayern, 22.02.2018 - 5 ZB 17.31905
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2020 - 3 B 2.20
Abgelehnter Schutzsuchender; Abschiebungsandrohung; Einreise- und …
Dabei ist zur Heilung generell nicht erforderlich, dass auch die nachträgliche Kenntniserlangung durch den Adressaten oder Empfangsberechtigten vom Willen der erlassenden Behörde erfasst wird, wenn der Bescheid - wie bei einem vorangegangenen erfolglosen Zustellungsversuch - mit Wissen und Wollen dieser Behörde in der Absicht, Rechtsfolgen auszulösen, aus dem internen Bereich herausgegeben wurde (vgl. u.a. BVerwG…, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 43/95 - juris Rn. 29; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 19. Juni 2018 - 3 M 227/18 - juris Rn. 7; OVG Bremen…, Beschluss vom 23. April 2018 - 1 PA 89/17 - juris Rn. 5; VGH München, Beschluss vom 22. Februar 2018 - 5 ZB 17.31905 - juris Rn. 9;… Smollich, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl., § 8 VwZG Rn. 2).Zudem reicht für eine Heilung nach zutreffender Ansicht der Zugang einer Kopie oder einfachen Abschrift aus (vgl. u.a. BVerwG…, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 43/95 - juris Rn. 29; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 6. April 2017 - OVG 11 S 18.17 - juris Rn. 3; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 19. Juni 2018 - 3 M 227/18 - juris Rn. 6; OVG Hamburg…, Beschluss vom 29. Oktober 2004 - 4 Bs 392/04 - juris Rn. 4; a.A. VGH Kassel…, Beschluss vom 20. Oktober 2008 - 6 E 2035/08 - juris Rn. 21; offen gelassen VGH München, Beschluss vom 22. Februar 2018 - 5 ZB 17.31905 - juris Rn. 7).
- VG München, 27.02.2019 - M 22 K 18.32189
Rechtswidriger Widerruf der Flüchtlingseigenschaft
Dahinstehen kann, ob dieser Mangel durch die Fertigung einer Kopie des Bescheides durch den Klägerbevollmächtigten im Rahmen der Akteneinsicht am 29. Mai 2018 geheilt wurde (vgl. § 8 VwZG) oder ob in derartigen Fällen davon auszugehen wäre, dass mit der Erhebung der Anfechtungsklage der Kläger auf das Recht, die fehlerhafte Bekanntgabe zu rügen, verzichtet hat, er damit aber die betreffende Regelungswirkung anerkannt hat, so dass der Bescheid ihm gegenüber, allerdings frühestens ab diesem Zeitpunkt (Klageerhebung) als wirksam angesehen werden muss (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 22.2.2018 - 5 ZB 17.31905 - juris Rn. 7 f.).