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   VGH Bayern, 22.02.2021 - 20 CS 21.372   

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https://dejure.org/2021,3515
VGH Bayern, 22.02.2021 - 20 CS 21.372 (https://dejure.org/2021,3515)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.02.2021 - 20 CS 21.372 (https://dejure.org/2021,3515)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Februar 2021 - 20 CS 21.372 (https://dejure.org/2021,3515)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    IfSG § 2 Nr. 17, § 36 Abs. 8, § 36 Abs. 10 Nr. 1; CoronaEinreiseV §§ 3, 4
    Keine Außerkraftsetzung der Befreiung von Grenzpendlern von der Corona-Testnachweispflicht durch Allgemeinverfügung

  • rewis.io

    Keine Außerkraftsetzung der Befreiung von Grenzpendlern von der Corona-Testnachweispflicht durch Allgemeinverfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Aufhebung der Ausnahme von der Test- und Nachweispflicht für Grenzpendler und Grenzgänger durch eine Allgemeinverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • schwaebische.de (Pressebericht, 26.02.2021)

    Lindauer bringt die Testpflicht für Pendler nach Vorarlberg zu Fall

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 CS 20.611

    Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels wegen Corona-Virus (Covid-19)

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2021 - 20 CS 21.372
    Problematisch könnte hier sein, dass der von der Regelung erfasste Personenkreis die Grenze zur Unbestimmbarkeit überschritten haben dürfte und damit eine abstrakt-generelle Regelung getroffen werden sollte (vgl. dazu BayVGH, B.v. 30.3.2020 - 20 CS 20.611 - juris Rn. 7), für die die Rechtform der Allgemeinverfügung nicht zur Verfügung steht (vgl. Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Auflage 2018, § 35 Rn. 283).
  • VGH Bayern, 24.11.2020 - 20 NE 20.2605

    Corona - BayVGH setzt Pflicht zur wöchentlichen Testung für Grenzgänger außer

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2021 - 20 CS 21.372
    Trotzdem hat der Bundesverordnungsgeber in Kenntnis dieser Umstände Grenzpendler und Grenzgänger im grenzüberschreitenden Reiseverkehr von der Nachweispflicht grundsätzlich freigestellt, sofern sie aus Risikogebieten nach § 2 Nr. 17 IfSG, § 3 Abs. 1 CoronaEinreiseV einreisen und damit den europarechtlichen Anforderungen an die Garantie der Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit Rechnung getragen (vgl. Mitteilung der Kommission vom 15. Mai 2020 "Hin zu einem abgestuften und koordinierten Vorgehen zur Wiederherstellung der Freizügigkeit und zur Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen - COVID-19", Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/C 169/03; Empfehlung des Rates für eine koordinierte Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der COVID-19-Pandemie vom 4. September 2020, 2020/0256 (NLE), vgl. dazu auch schon BayVGH, B.v. 24.11.2020 - 20 NE 20.2605 - COVuR 2021, 51 - Rn. 33).
  • VGH Bayern, 21.05.2003 - 1 CS 03.60

    Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs,

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2021 - 20 CS 21.372
    Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der mittlerweile innerhalb offener Rechtsbehelfsfrist (§ 58 Abs. 2 Satz 1, § 74 Abs. 1 Satz 1 VwGO) erhobenen Anfechtungsklage erweist sich im Ergebnis als richtig (vgl. BayVGH, B.v. 21.5.2003 - 1 CS 03.60 - NVwZ 2004, 251 = juris Rn. 16; Happ in Eyermann, 15. Auflage 2019, § 146 Rn. 29ff.).
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