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   VGH Bayern, 22.03.2018 - 3 CE 18.398   

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VGH Bayern, 22.03.2018 - 3 CE 18.398 (https://dejure.org/2018,7651)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.03.2018 - 3 CE 18.398 (https://dejure.org/2018,7651)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. März 2018 - 3 CE 18.398 (https://dejure.org/2018,7651)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayLlbG Art. 16 Abs. 2 S. 1 - 4, Art. 58 Abs. 3, Abs. 6; BayBesG Art. 56 Abs. 2 S. 1; VwGO § 123
    Einhaltung eines generalisierend festgelegten Anforderungsprofils bei Auswahlentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Einhaltung eines generalisierend festgelegten Anforderungsprofils bei Auswahlentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richterrecht; Dienstpostenbesetzung (weiterer aufsichtführender Richter am Landgericht, Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage); Beschreibendes Anforderungsprofil; Ausschreibung; Hinweis auf Anforderungsprofil in der Ausschreibung (nicht erforderlich, wenn sich der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 29.11.2012 - 3 CE 12.2225

    Richterrecht; Dienstpostenbesetzung (Vizepräsident des Oberlandesgerichts);

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2018 - 3 CE 18.398
    Der Antragsgegner durfte in Hinblick auf das Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle auf die Verwaltungserfahrung und die damit einhergehenden Führungs- und Organisationserfahrung abstellen (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2015 - 3 CE 15.130 - juris Rn. 30; B.v. 29.11.2012 - 3 CE 12.2225 - juris Rn. 35).

    Im Übrigen durfte der Antragsgegner bei seiner Auswahlentscheidung das Schwergewicht auf die Fähigkeiten des Beigeladenen im Bereich der Justizverwaltung legen und demgegenüber der richterlichen Tätigkeit als Vorsitzender Richter am Landgericht ein geringeres Geweicht beimessen (vgl. BayVGH, B.v. 29.11.2012 - 3 CE 12.2225 - juris Rn. 35).

  • VGH Bayern, 21.04.2009 - 3 CE 08.3410

    Richterrecht; Dienstpostenbesetzung (ständiger Vertreter des Direktors am

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2018 - 3 CE 18.398
    sind sachgerecht (BayVGH, B.v. 21.4.2009 - 3 CE 08.3410) und bei der Auswahlentscheidung zu berücksichtigen.

    In diesem Fall kann durch einen Vergleich der Bewerber anhand der auf den zu besetzenden Dienstposten bezogenen Anforderungen auf die in den einzelnen Beurteilungsmerkmalen erzielten Bewertungen abgestellt werden (sog. "Binnendifferenzierung",; vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2009 - 3 CE 08.3410 - juris Rn. 35).

  • VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429

    Bestimmung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren -

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2018 - 3 CE 18.398
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 6 Sätze 1 bis 3, § 47, § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG (Änderung der Rechtsprechung, vgl. BayVGH, B.v. 24.10.2017 - 6 C 17.1429 - juris).
  • VGH Bayern, 15.04.2016 - 3 BV 14.2101

    Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2018 - 3 CE 18.398
    In einem zweiten Schritt führt er im Rahmen der Binnendifferenzierung (vgl. hierzu: BayVGH, U.v. 15.4.2016 - 3 BV 14.2101 - juris Rn. 23) unter Berücksichtigung des speziellen Aufgabenzuschnitts der ausgeschriebene Stelle des weiteren aufsichtführenden Richters (der zur Unterstützung der Geschäftsleitung mit herausgehobenen Verwaltungsaufgaben von erheblichem Umfang betraut ist; vgl. insoweit auch Art. 56 Abs. 2 Satz 1 BayBesG) aus, dass die ausgeschriebene Stelle eine Kombination von richterlicher Tätigkeit und Verwaltungstätigkeit erfasst.
  • VGH Bayern, 19.02.2015 - 3 CE 15.130

    Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2018 - 3 CE 18.398
    Der Antragsgegner durfte in Hinblick auf das Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle auf die Verwaltungserfahrung und die damit einhergehenden Führungs- und Organisationserfahrung abstellen (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2015 - 3 CE 15.130 - juris Rn. 30; B.v. 29.11.2012 - 3 CE 12.2225 - juris Rn. 35).
  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2018 - 3 CE 18.398
    Maßgebend für den Leistungsvergleich ist dabei in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Aspekte zu bilden ist (BVerwG, B.v. 19.12.2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2018 - 3 CE 18.398
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar entschieden, dass sich aus der Stellenbeschreibung ergeben müsse, "welche Anforderungen von allen Bewerbern zwingend erwartet werden und welche Kriterien zwar nicht notwendig für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren sind, bei im Wesentlichen gleicher Eignung der Bewerber aber maßgeblich berücksichtigt werden" (B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - juris Rn. 49).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2018 - 3 CE 18.398
    1.1 Das durchgeführte Verfahren entspricht in formaler Hinsicht den Erfordernissen der Rechtsprechung, wonach die maßgeblichen Auswahlerwägungen vor Abschluss des Verwaltungsverfahrens schriftlich niedergelegt werden müssen (BVerfG, B.v. 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 21.01.2005 - 3 CE 04.2899

    Dienstpostenbesetzung; Auswahlentscheidung auf Grund von Rangliste; fehlende

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2018 - 3 CE 18.398
    Daher ist das erläuternde Schreiben des Staatsministeriums vom 29. Januar 2018 im verwaltungsgerichtlichen Verfahren eine zulässige Ergänzung der Auswahlerwägungen (vgl. BayVGH, B.v. 21.1.2005 - 3 CE 04.2899 - juris Rn. 20).
  • VG Ansbach, 09.08.2019 - AN 1 E 19.00286

    Vergleichbarkeit der periodischen dienstlichen Beurteilung mit

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (B.v. 22.3.2018 - 3 CE 18.398 - juris Rn. 14) handelt es sich bei den Anforderungsprofilen für Richter und Staatsanwälte um ein allgemein "beschreibendes" Anforderungsprofil, das mögliche Bewerber über den Dienstposten und die sich aus diesem ergebenden Aufgaben informiert.

    Insoweit ist festzustellen, dass der Vergleich der Erledigungszahlen lediglich einen Teilaspekt der Fähigkeit "ein überdurchschnittliches Arbeitspensum durch gestraffte Arbeitsweise sach- und zeitgerecht zu bewältigen" ist (Nr. 3.1.1 Spiegelstrich 3 AnfoRiStABek; BayVGH, B.v. 22.3.2018 - 3 CE 18.398 - juris Rn. 18).

  • VG Bayreuth, 13.02.2024 - B 5 E 23.1092

    Konkurrenteneilverfahren, Fortsetzung des Besetzungsvorgangs, Leistungsvergleich,

    Ergibt sich daraus ein Gleichstand, sieht Art. 16 Abs. 2 Sätze 1 und 2 LlbG in einem solchen Fall eine Binnendifferenzierung der dienstlichen Beurteilungen dahingehend vor, dass die in den Beurteilungen enthaltenen wesentlichen Einzelkriterien gegenüber zu stellen sind (vgl. BayVGH, B.v. 22.03.2018 - 3 CE 18.398 - juris Rn. 4).
  • VG Augsburg, 21.03.2022 - Au 2 E 21.1580

    Erfolgloser Eilantrag in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (B.v. 22.3.2018 - 3 CE 18.398 - juris Rn. 14) handelt es sich bei den Anforderungsprofilen für Richter und Staatsanwälte um ein zulässiges allgemein "beschreibendes" Anforderungsprofil, das mögliche Bewerber über den Dienstposten und die sich aus diesem ergebenden Aufgaben informiert (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 22.3.2018 - 3 CE 18.398 - juris Rn. 6).

    Die Beurteilung des Antragstellers enthält zum einen die zur Begründung nötigen verbalen Ausführungen und erfährt zum anderen durch die im gerichtlichen Verfahren vom Antragsgegner eingeführte schriftliche Stellungnahme des Beurteilers vom 22. September 2021 (allgemein zur Zulässigkeit von erläuternden Schreiben im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vgl. BayVGH, B.v. 22.3.2018 - 3 CE 18.398 - juris Rn. 16) gerade in Bezug auf die Zeit vom 1. Januar 2016 bis 31. Mai 2020 eine hinreichende Plausibilisierung, auf welcher Grundlage das Werturteil gefällt wurde.

  • VG Bayreuth, 31.08.2018 - B 5 E 18.411

    Konkurrentenstreit um Stelle des Vizepräsidenten eines Landgerichts

    Hier besteht jedoch die Besonderheit, dass sich der Antragsgegner mit der Bekanntmachung vorab für alle Fälle der Besetzung von Beförderungsämtern für Richter und Staatsanwälte generalisierend auf ein Anforderungsprofil festgelegt hat und bei der nachfolgenden Auswahlentscheidung an die Einhaltung dieses Anforderungsprofils gebunden ist (BayVGH, B.v. 22.3.2018 - 3 CE 18.398 - juris Rn. 6 - 13).

    In diesem Fall kann durch einen Vergleich der Bewerber anhand der auf den zu besetzenden Dienstposten bezogenen Anforderungen auf die in den einzelnen Beurteilungsmerkmalen erzielten Bewertungen abgestellt werden (sog. "Binnendifferenzierung", vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2009 - 3 CE 08.3410 - juris Rn. 35; BayVGH, B.v. 22.3.2018 - 3 CE 18.398 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 09.08.2019 - 3 CE 19.895

    Verletzung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs - Stelle für Vorsitzenden Richter

    Der Antragsgegner hat sich mit der Bekanntmachung in zulässiger Weise vorab für alle Fälle der Besetzung von Beförderungsämtern für Richter und Staatsanwälte (generalisierend) auf ein Anforderungsprofil festgelegt, an dessen Einhaltung er bei der nachfolgenden Auswahlentscheidung gebunden ist (BayVGH, B.v. 22.03.2018 - 3 CE 18.398 - juris Rn. 13; Schnellenbach, 2. Aufl. 2018, Konkurrenzen im öffentlichen Dienst, Anh. 5 Rn. 8).

    Das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 32, 49) hat judiziert, dass sich aus der Stellenausschreibung ergeben müsse, "welche Anforderungen von allen Bewerbern zwingend erwartet werden und welche Kriterien zwar nicht notwendig für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren sind, bei im Wesentlichen gleicher Eignung der Bewerber aber maßgeblich berücksichtigt werden" (vgl. BayVGH, B.v. 22.3.2018 - 3 CE 18.398 - juris Rn. 13; SächsOVG, B.v. 6.6.2017 - 2 B 64/17 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 01.10.2018 - 3 CE 18.1833

    Besetzung eines Beförderungsamtes bei Beurteilungsgleichstand

    Der Besetzungsvermerk hat damit zwar nicht ausdrücklich, aber in der Sache auf die allgemeinen und besonderen Anforderungen an Beförderungsämter für Richter und Staatsanwälte in Nr. 3.1 sowie Nr. 3.4.2 AnfoRiStABek Bezug genommen und so die maßgeblichen Kriterien für die Auswahl des Beigeladenen dargelegt (vgl. BayVGH, B.v. 22.3.2018 - 3 CE 18.398 - juris Rn. 16).

    Die in Nr. 3.1 sowie Nr. 3.2.4 AnfoRiStABek aufgestellten Kriterien sind sachgerecht (vgl. BayVGH, B.v. 22.3.2018 a.a.O. Rn. 13) und erlangen v.a. dann Bedeutung, wenn sich die Beurteilungen der einzelnen Bewerber - wie hier - im in erster Linie maßgeblichen Gesamturteil nicht (wesentlich) unterscheiden.

  • VG Bayreuth, 05.09.2019 - B 5 E 19.554

    Erfolgreiches Konkurrentenverfahren aufgrund fehlender aktueller Beurteilungen

    Danach ist der Streitwert ausgehend von der Besoldungsgruppe R3 (8.069,96 Euro) auf 24.209,88 Euro (3 x 8.069,96 Euro) festzusetzen (BayVGH, B.v. 22.3.2018 - 3 CE 18.398 - juris Rn. 20).
  • VG Ansbach, 08.06.2020 - AN 1 E 19.01521

    Leistungsvergleich im Stellenbesetzungsverfahren

    Aus diesen Kriterien hat der Antragsgegner die in der Anlage zu einem Schreiben des Kultusministeriums vom 20. März 2018 (Az.: V-BP5010.2-6b.28200; Dokument Nr. 13 des Besetzungsaktes) aufgeführten Superkriterien als wesentliche Kriterien i.S.d. Art. 16 Abs. 2 Satz 1 LlbG bestimmt (hierzu: BayVGH, B.v. 22.3.2018 - 3 CE 18.398 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 07.11.2019 - 3 CE 19.1523

    Leistungsvergleich im Konkurrentenstreit

    Das Verwaltungsgericht hat hinsichtlich des wissenschaftlichen Anforderungsprofils bereits auf den Beschluss des Senats vom 22. März 2018 - 3 CE 18.398 - juris, hingewiesen.
  • VG Ansbach, 15.01.2019 - AN 1 E 18.01685

    Stellenbesetzungsverfahren - Nichtberücksichtigung eines Superkriteriums

    Aus diesen Kriterien hat der Antragsgegner die in der Anlage zu dem KMS vom 20. März 2018, (Az.: V - BP5010.2 - 6b.28200) aufgeführten Superkriterien als wesentliche Kriterien i.S.d. Art. 16 Abs. 2 Satz 1 LlbG bestimmt (hierzu: BayVGH, B.v. 22.3.2018 - 3 CE 18.398 - juris Rn. 4).
  • VG Ansbach, 17.07.2019 - AN 1 E 18.01632

    Konstitutives Anforderungsprofil in einer Stellenausschreibung - Erfolgreicher

  • VG Bayreuth, 22.02.2022 - B 5 E 21.1267

    Verbeamtung eines Tarifangestellten, Fehlen der laufbahnrechtlichen

  • VG Bayreuth, 29.01.2021 - B 5 E 20.1419

    Konkurrenteneilverfahren, Förderlicher Dienstposten, Festlegung und Dokumentation

  • VG Bayreuth, 03.07.2020 - B 5 E 20.474

    Beförderungsverfahren nach Rangliste zur Beförderung (hier: Rechtswidrigkeit der

  • VG Bayreuth, 19.12.2019 - B 5 E 19.874

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Besetzung einer Schulleiterstelle

  • VG Bayreuth, 28.01.2022 - B 5 E 21.1198

    Berücksichtigung in der Beförderungsrangliste, Wahrnehmung einer höherwertigen

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