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   VGH Bayern, 22.03.2021 - 24 ZB 21.126   

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https://dejure.org/2021,8729
VGH Bayern, 22.03.2021 - 24 ZB 21.126 (https://dejure.org/2021,8729)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.03.2021 - 24 ZB 21.126 (https://dejure.org/2021,8729)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. März 2021 - 24 ZB 21.126 (https://dejure.org/2021,8729)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 45 Abs. 2 S. 1; WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 2 Alt.1; WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c und Nr. 5
    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Straftat

  • rewis.io

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, Verwaltungsgerichte, Strafgerichtliche Verurteilung, Streitwertfestsetzung, Verwaltungsgerichtsurteile, Bundsverwaltungsgericht, Widerruf, Kostenentscheidung, Kleiner Waffenschein, Strafgerichtliche Entscheidung, ...

  • rechtsportal.de

    Widerruf von Waffenbesitzkarten und des Kleinen Waffenscheins sowie hierzu ergangener Nebenentscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 23.06.2020 - 24 CS 20.1226

    Entzug waffenrechtlicher und jagdrechtlicher Erlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2021 - 24 ZB 21.126
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - juris Rn.9), der auch der erkennende Senat folgt (BayVGH, B.v. 8.6.2020 - 24 ZB 18.2457; B.v. 23.6.2020 - 24 CS 20.1226; B.v. 14.7.2020 - 24 ZB 19.1176), darf die strafgerichtliche Verurteilung insoweit ohne eigenständige Prüfung als richtig zugrunde gelegt werden, nachdem es nicht auf der Hand liegt, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht und die Behörde auch nicht ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (vgl. Heinrich in Steindorf, Waffenrecht, 10. Aufl. 2015, § 5 Rn. 4 ff.).
  • BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08

    Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2021 - 24 ZB 21.126
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - juris Rn.9), der auch der erkennende Senat folgt (BayVGH, B.v. 8.6.2020 - 24 ZB 18.2457; B.v. 23.6.2020 - 24 CS 20.1226; B.v. 14.7.2020 - 24 ZB 19.1176), darf die strafgerichtliche Verurteilung insoweit ohne eigenständige Prüfung als richtig zugrunde gelegt werden, nachdem es nicht auf der Hand liegt, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht und die Behörde auch nicht ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (vgl. Heinrich in Steindorf, Waffenrecht, 10. Aufl. 2015, § 5 Rn. 4 ff.).
  • VGH Bayern, 08.06.2020 - 24 ZB 18.2457

    Regelvermutung waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2021 - 24 ZB 21.126
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - juris Rn.9), der auch der erkennende Senat folgt (BayVGH, B.v. 8.6.2020 - 24 ZB 18.2457; B.v. 23.6.2020 - 24 CS 20.1226; B.v. 14.7.2020 - 24 ZB 19.1176), darf die strafgerichtliche Verurteilung insoweit ohne eigenständige Prüfung als richtig zugrunde gelegt werden, nachdem es nicht auf der Hand liegt, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht und die Behörde auch nicht ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (vgl. Heinrich in Steindorf, Waffenrecht, 10. Aufl. 2015, § 5 Rn. 4 ff.).
  • VGH Bayern, 14.07.2020 - 24 ZB 19.1176

    Waffenbesitz- und Erwerbsverbot

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2021 - 24 ZB 21.126
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - juris Rn.9), der auch der erkennende Senat folgt (BayVGH, B.v. 8.6.2020 - 24 ZB 18.2457; B.v. 23.6.2020 - 24 CS 20.1226; B.v. 14.7.2020 - 24 ZB 19.1176), darf die strafgerichtliche Verurteilung insoweit ohne eigenständige Prüfung als richtig zugrunde gelegt werden, nachdem es nicht auf der Hand liegt, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht und die Behörde auch nicht ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (vgl. Heinrich in Steindorf, Waffenrecht, 10. Aufl. 2015, § 5 Rn. 4 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.1998 - 10 A 1329/98

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Rechtssache; Anforderungen an die

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2021 - 24 ZB 21.126
    Der Kläger hat weder in einer dem § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO genügenden Weise substantiiert und unter konkreter Bezugnahme auf die Entscheidungsgründe die tatsächlichen Schwierigkeiten der Rechtssache dargelegt (vgl. hierzu Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 71), noch hat er sich zur Darlegung der besonderen rechtlichen Schwierigkeiten mit dem verwaltungsgerichtlichen Urteil substantiell auseinandergesetzt und deutlich gemacht, in welchem konkreten rechtlichen oder tatsächlichen Punkt das Urteil zweifelhaft ist (OVG Münster, B.v. 31.7.1998 - 10 A 1329/98 - juris).
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