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   VGH Bayern, 22.03.2022 - 4 ZB 21.31095   

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https://dejure.org/2022,7256
VGH Bayern, 22.03.2022 - 4 ZB 21.31095 (https://dejure.org/2022,7256)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.03.2022 - 4 ZB 21.31095 (https://dejure.org/2022,7256)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. März 2022 - 4 ZB 21.31095 (https://dejure.org/2022,7256)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1, 2 und 3; GVG § 185, § 186
    Asylverfahren: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Verständigung mit gehörlosem Analphabeten mittels Dolmetscher und Familienmitglied als Sprachmittler

  • rewis.io

    Berufungszulassungsantrag (Asyl), Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, Anhörung der gesetzlichen Vertreter eines Klägers, gehörlose Analphabeten, Gebärdendolmetscher, Heranziehung von Verwandten als Sprachmittler

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.03.2018 - IX ZR 179/17

    Zulassung der Revision bei Geltendmachung einer Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2022 - 4 ZB 21.31095
    Der Kläger trägt vor, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 17.5.1983 - 2 BvR 731/80 - juris) und des Bundesgerichtshofs (U.v. 1.3.2018 - IX ZR 179/17 - juris) habe das Gericht gemäß § 185 Abs. 1 Satz 1 GVG von Amts wegen einen Dolmetscher beizuziehen, wenn eine nicht der deutschen Sprache mächtige Person in der mündlichen Verhandlung von dem Recht der persönlichen Anhörung Gebrauch zu machen beabsichtigt.

    aa) Es kann offenbleiben, ob der Kläger mit dem geltend gemachten Verfahrensfehler, der Nichthinzuziehung eines Gebärdendolmetschers, eine Verletzung seines Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Sinne von § 138 Nr. 3 VwGO dargelegt hat, oder ob diese Frage die Gewährleistung eines rechtsstaatlichen, fairen Verfahrens betrifft (BVerfG, B.v. 17.5.1983 - 2 BvR 731/80 - BVerfGE 64, 135-157; BGH, U.v. 1.3.2018 - IX ZR 179/17 - juris Rn. 14 f.), wie der Kläger selbst vorträgt.

    Nach diesen Grundsätzen ist eine Divergenz hier schon nicht ausreichend dargelegt; der Kläger benennt schon keinen Rechtssatz, den das Verwaltungsgericht in seinem Urteil aufgestellt haben soll und der einem Rechtssatz in den vom Kläger auszugsweise zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 17.5.1983 - 2 BvR 731/80 - juris) und des Bundesgerichtshofs (U.v. 1.3.2018 - IX ZR 179/17 - juris) widersprechen würde.

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2022 - 4 ZB 21.31095
    Der Kläger trägt vor, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 17.5.1983 - 2 BvR 731/80 - juris) und des Bundesgerichtshofs (U.v. 1.3.2018 - IX ZR 179/17 - juris) habe das Gericht gemäß § 185 Abs. 1 Satz 1 GVG von Amts wegen einen Dolmetscher beizuziehen, wenn eine nicht der deutschen Sprache mächtige Person in der mündlichen Verhandlung von dem Recht der persönlichen Anhörung Gebrauch zu machen beabsichtigt.

    aa) Es kann offenbleiben, ob der Kläger mit dem geltend gemachten Verfahrensfehler, der Nichthinzuziehung eines Gebärdendolmetschers, eine Verletzung seines Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Sinne von § 138 Nr. 3 VwGO dargelegt hat, oder ob diese Frage die Gewährleistung eines rechtsstaatlichen, fairen Verfahrens betrifft (BVerfG, B.v. 17.5.1983 - 2 BvR 731/80 - BVerfGE 64, 135-157; BGH, U.v. 1.3.2018 - IX ZR 179/17 - juris Rn. 14 f.), wie der Kläger selbst vorträgt.

    Nach diesen Grundsätzen ist eine Divergenz hier schon nicht ausreichend dargelegt; der Kläger benennt schon keinen Rechtssatz, den das Verwaltungsgericht in seinem Urteil aufgestellt haben soll und der einem Rechtssatz in den vom Kläger auszugsweise zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 17.5.1983 - 2 BvR 731/80 - juris) und des Bundesgerichtshofs (U.v. 1.3.2018 - IX ZR 179/17 - juris) widersprechen würde.

  • BVerwG, 20.07.2016 - 6 B 35.16

    Berufungsbegründungsfrist; Verschulden des Bevollmächtigten; rechtliches Gehör;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2022 - 4 ZB 21.31095
    Dass in der angegriffenen Entscheidung ein in der Rechtsprechung der übergeordneten Gerichte aufgestellter Grundsatz lediglich übersehen, übergangen oder in sonstiger Weise nicht richtig angewendet wurde, ist nicht ausreichend (BVerwG, B.v. 20.7.2016 - 6 B 35.16 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.08.2018 - 8 ZB 18.31801

    Fehlende Darlegung von Zulassungsgründen in Bezug auf die Feststellung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2022 - 4 ZB 21.31095
    Zum anderen untersagt es dem Gericht, der Entscheidung Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2018 - 8 ZB 18.31801 - juris Rn. 12 m.w.N.; B.v. 9.8.2021 - 23 ZB 21.30723 - juris Rn 10).
  • VGH Bayern, 09.08.2021 - 23 ZB 21.30723

    Erfolgloser Zulassungsantrag: Christenverfolgung Somalia

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2022 - 4 ZB 21.31095
    Zum anderen untersagt es dem Gericht, der Entscheidung Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2018 - 8 ZB 18.31801 - juris Rn. 12 m.w.N.; B.v. 9.8.2021 - 23 ZB 21.30723 - juris Rn 10).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2022 - 4 ZB 21.31095
    a) Das rechtliche Gehör sichert den Beteiligten ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere, dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (BVerfG, B.v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395/409 = NJW 2003, 1924).
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