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   VGH Bayern, 22.03.2022 - 6 CE 22.305   

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VGH Bayern, 22.03.2022 - 6 CE 22.305 (https://dejure.org/2022,7257)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.03.2022 - 6 CE 22.305 (https://dejure.org/2022,7257)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. März 2022 - 6 CE 22.305 (https://dejure.org/2022,7257)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; GG Art. 33 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1
    Umsetzungsbewerbung eines Tarifbeschäftigten auf gleichwertige Beamtenstelle

  • rewis.io

    Bundesbeamtenrecht, Umsetzungskonkurrenz, Fehlender Anordnungsgrund, Mangelnde subjektive Rechtsposition (Bewerbungsverfahrensanspruch verneint), Statusgemischtes Bewerberfeld (Beamte und Tarifbeschäftigte), Übertragung eines anderen Dienst-/Arbeitspostens, Bewertung von ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 A 6.13

    Beamter; BND; Auslandsresidentur; Behörde; Dienstposten; ämtergleiche Umsetzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2022 - 6 CE 22.305
    Daran fehlt es, wenn die vom Antragsteller geltend gemachte Rechtsposition offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder ihm zustehen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U.v. 19.11.2015 - 2 A 6.13 - juris m.w.N.).

    Der Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG ist jedoch nur in den Fällen eröffnet, in denen es bei der Auswahlentscheidung aus Sicht des um vorläufigen Rechtsschutz nachsuchenden Bewerbers um einen sogenannten Beförderungsdienstposten geht, d.h. um einen Dienstposten, der höher bewertet ist als sein derzeitiges Statusamt bzw. seine derzeitige Eingruppierung und mit der Übertragung des Dienstpostens entweder unmittelbar eine Beförderung oder Höhergruppierung verbunden ist oder nach erfolgreicher Probezeit ohne weiteres Auswahlverfahren eine Beförderung erfolgen wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, B.v. 12.7.2018 - 2 B 13.18 - juris Rn. 4; U.v. 19.11.2015 - 2 A 6.13 - juris Rn. 19; U.v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 32; BayVGH, B.v. 3.12.2009 - 3 CE 09.1662 - juris Rn. 43).

    Die Übertragung dieses Dienstpostens auf den Antragsteller würde damit weder unmittelbar noch etwa nach einer erfolgreichen Erprobung in zeitlicher Nähe zu einer Höhergruppierung/Beförderung führen und würde für ihn daher lediglich eine zeitlich begrenzte "ämtergleiche Umsetzung" innerhalb ein und derselben Behörde (BAMF) bedeuten (vgl. BVerwG, U.v. 19.11.2015 - 2 A 6.13 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Sie kann einen Bewerbungsverfahrensanspruch nicht begründen und ist daher auch nicht an die hierzu in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Maßstäbe gebunden (vgl. BVerwG, U.v. 19.11.2015 - 2 A 6.13 - juris Rn. 20).

    Nach ständiger Rechtsprechung fehlt es in solchen Fällen einer sog. reinen Umsetzung- bzw. Dienstpostenkonkurrenz daher in aller Regel am Vorliegen eines Anordnungsgrundes (vgl. BVerwG, B.v. 12.7.2018 - 2 B 13.18 - juris Rn. 4; U.v. 19.11.2015 - 2 A 6.13 - juris Rn. 19; VGH BW, B.v. 6.6.2017 - 4 S 1055/17 - juris Rn. 17; OVG NW, B.v. 9.3.2010 - 1 B 1472/09 - juris Rn. 12 m.w.N.; BayVGH, B.v. 3.12.2009 - 3 CE 09.1662 - juris Rn. 43).

    Vielmehr setzt er eine derartige subjektive Rechtsposition voraus (vgl. BVerwG, U.v. 19.11.2015 - 2 A 6.13 - juris Rn. 27).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2017 - 4 S 1055/17

    (Kein) Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine zukünftige Beförderungsauswahl; Kein

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2022 - 6 CE 22.305
    Nach ständiger Rechtsprechung fehlt es in solchen Fällen einer sog. reinen Umsetzung- bzw. Dienstpostenkonkurrenz daher in aller Regel am Vorliegen eines Anordnungsgrundes (vgl. BVerwG, B.v. 12.7.2018 - 2 B 13.18 - juris Rn. 4; U.v. 19.11.2015 - 2 A 6.13 - juris Rn. 19; VGH BW, B.v. 6.6.2017 - 4 S 1055/17 - juris Rn. 17; OVG NW, B.v. 9.3.2010 - 1 B 1472/09 - juris Rn. 12 m.w.N.; BayVGH, B.v. 3.12.2009 - 3 CE 09.1662 - juris Rn. 43).

    Ein Anspruch auf Umsetzung auf einen bestimmten (konkret-funktionellen) Dienstposten besteht weder für einen Beamten (ständige Rechtsprechung, vgl. VGH BW, B.v. 6.6.2017 - 4 S 1055/17 - juris Rn. 20) noch für einen Tarifangestellten im öffentlichen Dienst.

  • BVerwG, 12.07.2018 - 2 B 13.18

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision als unzulässig

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2022 - 6 CE 22.305
    Der Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG ist jedoch nur in den Fällen eröffnet, in denen es bei der Auswahlentscheidung aus Sicht des um vorläufigen Rechtsschutz nachsuchenden Bewerbers um einen sogenannten Beförderungsdienstposten geht, d.h. um einen Dienstposten, der höher bewertet ist als sein derzeitiges Statusamt bzw. seine derzeitige Eingruppierung und mit der Übertragung des Dienstpostens entweder unmittelbar eine Beförderung oder Höhergruppierung verbunden ist oder nach erfolgreicher Probezeit ohne weiteres Auswahlverfahren eine Beförderung erfolgen wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, B.v. 12.7.2018 - 2 B 13.18 - juris Rn. 4; U.v. 19.11.2015 - 2 A 6.13 - juris Rn. 19; U.v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 32; BayVGH, B.v. 3.12.2009 - 3 CE 09.1662 - juris Rn. 43).

    Nach ständiger Rechtsprechung fehlt es in solchen Fällen einer sog. reinen Umsetzung- bzw. Dienstpostenkonkurrenz daher in aller Regel am Vorliegen eines Anordnungsgrundes (vgl. BVerwG, B.v. 12.7.2018 - 2 B 13.18 - juris Rn. 4; U.v. 19.11.2015 - 2 A 6.13 - juris Rn. 19; VGH BW, B.v. 6.6.2017 - 4 S 1055/17 - juris Rn. 17; OVG NW, B.v. 9.3.2010 - 1 B 1472/09 - juris Rn. 12 m.w.N.; BayVGH, B.v. 3.12.2009 - 3 CE 09.1662 - juris Rn. 43).

  • BVerwG, 01.08.2019 - 2 A 3.18

    Aufgabenbeschreibung; Dienstpostenbewertung; Genfer Schema; Manipulation;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2022 - 6 CE 22.305
    Diese Organisationsentscheidung ist gerichtlich nur auf sachfremde Erwägungen überprüfbar (BVerwG, U.v. 1.8.2018 - 2 A 3.18 - juris Rn. 25; U.v. 28.11.1991 - 2 C 7.89 - juris).

    Ein Beamter hat kein subjektives Recht auf eine bestimmte Bewertung eines (angestrebten) Dienstpostens (vgl. BVerwG, U.v. 1.8.2018 - 2 A 3.18 - juris Rn. 26; U.v. 25.9.2014 - 2 BvR 2457/04 - juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 03.12.2009 - 3 CE 09.1662

    Einstweilige Anordnung - Konkurrentenstreit um die Besetzung eines Dienstpostens

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2022 - 6 CE 22.305
    Der Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG ist jedoch nur in den Fällen eröffnet, in denen es bei der Auswahlentscheidung aus Sicht des um vorläufigen Rechtsschutz nachsuchenden Bewerbers um einen sogenannten Beförderungsdienstposten geht, d.h. um einen Dienstposten, der höher bewertet ist als sein derzeitiges Statusamt bzw. seine derzeitige Eingruppierung und mit der Übertragung des Dienstpostens entweder unmittelbar eine Beförderung oder Höhergruppierung verbunden ist oder nach erfolgreicher Probezeit ohne weiteres Auswahlverfahren eine Beförderung erfolgen wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, B.v. 12.7.2018 - 2 B 13.18 - juris Rn. 4; U.v. 19.11.2015 - 2 A 6.13 - juris Rn. 19; U.v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 32; BayVGH, B.v. 3.12.2009 - 3 CE 09.1662 - juris Rn. 43).

    Nach ständiger Rechtsprechung fehlt es in solchen Fällen einer sog. reinen Umsetzung- bzw. Dienstpostenkonkurrenz daher in aller Regel am Vorliegen eines Anordnungsgrundes (vgl. BVerwG, B.v. 12.7.2018 - 2 B 13.18 - juris Rn. 4; U.v. 19.11.2015 - 2 A 6.13 - juris Rn. 19; VGH BW, B.v. 6.6.2017 - 4 S 1055/17 - juris Rn. 17; OVG NW, B.v. 9.3.2010 - 1 B 1472/09 - juris Rn. 12 m.w.N.; BayVGH, B.v. 3.12.2009 - 3 CE 09.1662 - juris Rn. 43).

  • VGH Bayern, 29.09.2015 - 3 CE 15.1604

    Einstweilige Anordnung; Dienstpostenbesetzung mit Beförderungsbewerber;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2022 - 6 CE 22.305
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 2 GKG (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2015 - 3 CE 15.1604 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 08.02.2021 - 6 CS 21.111

    Fristlose Entlassung eines Polizeimeisteranwärters aufgrund des Verdachts rechter

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2022 - 6 CE 22.305
    Denn es eröffnet im Rahmen der durch § 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO gezogenen Grenzen eine umfassende Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung durch den Verwaltungsgerichtshof als zweite Tatsacheninstanz, so dass ein etwaiger erstinstanzlicher Gehörsverstoß durch die nachholende Berücksichtigung des Vorbringens im Beschwerdeverfahren geheilt werden könnte (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2021 - 6 CS 21.111 - juris).
  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2022 - 6 CE 22.305
    Der Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG ist jedoch nur in den Fällen eröffnet, in denen es bei der Auswahlentscheidung aus Sicht des um vorläufigen Rechtsschutz nachsuchenden Bewerbers um einen sogenannten Beförderungsdienstposten geht, d.h. um einen Dienstposten, der höher bewertet ist als sein derzeitiges Statusamt bzw. seine derzeitige Eingruppierung und mit der Übertragung des Dienstpostens entweder unmittelbar eine Beförderung oder Höhergruppierung verbunden ist oder nach erfolgreicher Probezeit ohne weiteres Auswahlverfahren eine Beförderung erfolgen wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, B.v. 12.7.2018 - 2 B 13.18 - juris Rn. 4; U.v. 19.11.2015 - 2 A 6.13 - juris Rn. 19; U.v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 32; BayVGH, B.v. 3.12.2009 - 3 CE 09.1662 - juris Rn. 43).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 2 C 11.11

    Alter; Altersaufbau; Auswahlverfahren; Bedarf; Umwandlung; Zeitsoldat;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2022 - 6 CE 22.305
    bb) Im Übrigen unterfällt die rechtliche Bewertung von Dienstposten, d.h. ihre Zuordnung zu statusrechtlichen Ämtern einer bestimmten Besoldungsgruppe oder die Zuordnung der dort zu leistenden Tätigkeiten zu bestimmten Entgeltgruppen als organisatorische Maßnahme dem weiten Organisationsermessen des Dienstherrn (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 2 C 11.11 - juris Rn. 20) und erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Besoldungs- und Haushaltsrechts allein unter Abwägung der öffentlichen Belange mit der Folge, dass Abwägungsfehler grundsätzlich eigene Belange einzelner Stellenbewerber nicht berühren (vgl. NdsOVG, B.v. 4.4.2019 - 18 LP 6/17 - juris Rn. 34 m.w.N.; OVG NW, B.v. 8.5.2002 - 1 B 241/02 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2010 - 1 B 1472/09

    Fehlen eines Anordnungsgrundes in den Fällen einer sog. reinen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2022 - 6 CE 22.305
    Nach ständiger Rechtsprechung fehlt es in solchen Fällen einer sog. reinen Umsetzung- bzw. Dienstpostenkonkurrenz daher in aller Regel am Vorliegen eines Anordnungsgrundes (vgl. BVerwG, B.v. 12.7.2018 - 2 B 13.18 - juris Rn. 4; U.v. 19.11.2015 - 2 A 6.13 - juris Rn. 19; VGH BW, B.v. 6.6.2017 - 4 S 1055/17 - juris Rn. 17; OVG NW, B.v. 9.3.2010 - 1 B 1472/09 - juris Rn. 12 m.w.N.; BayVGH, B.v. 3.12.2009 - 3 CE 09.1662 - juris Rn. 43).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2002 - 1 B 241/02

    Beschränkung des Prüfungsumfangs des Beschwerdegerichts; Überprüfung der

  • LAG Köln, 04.12.2020 - 9 Ta 203/20

    Konkurrentenklage - Rechtsweg

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2013 - 4 S 671/12

    Dienstlicher Wohnsitz eines Polizeibeamten beim deutsch-schweizerischen

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2010 - 1 E 404/10

    Anspruch auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl und auf deren

  • OVG Niedersachsen, 04.04.2019 - 18 LP 6/17

    Beschwerde; Dienstpostenbewertung; Dienstpostenbewertung; höherwertiger

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