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   VGH Bayern, 22.04.2008 - 11 ZB 07.3419   

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https://dejure.org/2008,37422
VGH Bayern, 22.04.2008 - 11 ZB 07.3419 (https://dejure.org/2008,37422)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.04.2008 - 11 ZB 07.3419 (https://dejure.org/2008,37422)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. April 2008 - 11 ZB 07.3419 (https://dejure.org/2008,37422)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Personenidentität zwischen Halter des Tatfahrzeugs und Verteidiger des verantwortlichen Fahrers;Kriterien für die Zuverlässigkeit einer piezosensorischen Geschwindigkeitsmessanlage;Fahrtenbuchauflage gegenüber einem Rechtsanwalt; notwendiger Ermittlungsaufwand bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 28.04.1978 - 3 Ss (3) 73/78

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung; Verstoß gegen die prozessuale

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2008 - 11 ZB 07.3419
    Da selbst in den Fällen, in denen dem Verteidiger gemäß § 147 Abs. 1 StPO (ggf. i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG) ein unbeschränktes Akteneinsichtsrecht zusteht, kein Anspruch darauf besteht, dass ihm die Akten zur Einsichtnahme in seine Geschäftsräume oder seine Wohnung mitgegeben werden (Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl. 2007, RdNr. 28 zu § 147), der Verteidiger ferner in den Fällen, in denen die aktenführende Stelle einer Einsichtnahme in den Geschäftsräumen oder der Wohnung des Verteidigers zustimmt, nicht verlangen kann, dass ihm die Akten dorthin übersandt werden (OLG Stuttgart vom 28.4.1978 NJW 1979, 559/560; KG vom 19.12.2001 NZV 2002, 334/335), durfte die Beklagte den Kläger und seine Verteidiger erst recht in einem Verfahrensstadium, in dem noch kein unbeschränktes Akteneinsichtsrecht bestand, auf die Möglichkeit der Einsichtnahme an Amtsstelle verweisen.
  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2008 - 11 ZB 07.3419
    Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 1981 (BayVBl 1982, 81) kann als geklärt gelten, dass Aussage- und Zeugnisverweigerungsrechte der Befugnis der Behörde, dem Inhaber eines solchen Rechts die Führung eines Fahrtenbuches aufzuerlegen, nicht entgegenstehen.
  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs - Unmöglichkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2008 - 11 ZB 07.3419
    Es genügt vielmehr, dass der begangene Verkehrsverstoß nicht aufklärbar war, obgleich der zuständige Träger öffentlicher Gewalt unter sachgerechtem und rationellem Einsatz der ihm zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen ergriffen hat, die der Bedeutung des aufzuklärenden Vorfalls gerecht werden und die erfahrungsgemäß Erfolg haben können (vgl. z.B. BVerwG vom 21.10.1987 VerkMitt 1988, 66).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2009 - 10 S 584/09

    Zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Feststellung des

    Nach ständiger Rechtsprechung steht eine Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht des Fahrzeughalters in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren der Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs aber nicht entgegen (BVerwG, B. v. 22.06.1995 - 11 B 7.95 - juris; Senatsbeschl. v. 17.11.1997 - 10 S 2113/97 - juris, Senatsbeschl. v. 06.11.1998, NZV 1999, 272; BayVGH, B. v. 22.04.2008 - 11 ZB 07.3419 - juris; vgl. auch BVerwG, B v. 11.08.1999 - 3 B 96/99 - juris).

    Denn das Recht Beschuldigter oder Betroffener, einen Verkehrsverstoß dem Verteidiger gegenüber offenbaren zu können, ohne deswegen Rechtsnachteile befürchten zu müssen, wird nicht beeinträchtigt, wenn der Verteidiger in seiner Eigenschaft als Fahrzeughalter seinerseits befürchten muss, bei Nichtbekanntgabe der Identität des Fahrers eventuell ein Fahrtenbuch führen zu müssen (ebenso BayVGH v. 22.04.2008 aaO.).

  • OVG Hamburg, 28.11.2017 - 4 Bf 24/17

    Fahrtenbuchauflage für Rechtsanwalt

    Aus welchen Gründen die Klägerin als Halterin die Angaben verweigert oder das Mandat übernommen hat, ist unerheblich (vgl. dazu ausführlich OVG Hamburg, Beschl. v. 9.11.2015, 4 Bs 161/15, n.v; vgl. auch VGH München, Beschl. v. 22.4.2008, 11 ZB 07.3419, juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 11 CS 14.176

    Fahrtenbuchauflage; Ermittlung des Fahrzeugführers

    Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31 a StVZO, nämlich der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu dienen, die auch der Antragsteller für sich gegenüber anderen in Anspruch nimmt (vgl. BVerfG, B.v. 7.12.1981 - 2 BvR 1172/81 - NJW 1982, 568; BVerwG, B.v. 22.6.1995 - 11 B 7/95 - BayVBl 1996, 156; B.v. 11.8.1999 - 3 B 96/99 - BayVBl 2000, 380; BayVGH, B.v. 10.4.2006 - 11 CS 05.1980; v. 2.8.2007 - 11 ZB 06.1759; B.v. 20.3.2008 - 11 ZB 08.432; B.v. 22.4.2008 - 11 ZB 07.3419; B.v. 12.6.2008 - 11 CS 08.587; B.v. 30.9.2008 - 11 CS 08.1953; B.v. 7.11.2008 - 11 CS 08.2650; B.v. 28.3.2011 - 11 CS 11.360; B.v. 1.2.2012 - 11 CS 11.2640; B.v. 24.6.2013 - 11 CS 13.1079).
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