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   VGH Bayern, 22.04.2020 - 11 CS 19.2434   

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VGH Bayern, 22.04.2020 - 11 CS 19.2434 (https://dejure.org/2020,11969)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.04.2020 - 11 CS 19.2434 (https://dejure.org/2020,11969)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. April 2020 - 11 CS 19.2434 (https://dejure.org/2020,11969)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; FeV § 14 Abs. 1 Satz 3, § 46 Abs. 1; Anlage 4 zur FeV Nr. 9.2.2
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - 10 S 1503/16

    Cannabiskonsum; Fahreignung; gleichzeitige Einnahme von legal und illegal

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2020 - 11 CS 19.2434
    Die Ungleichbehandlung ist insbesondere durch den unterschiedlichen Konsum- bzw. Einnahmezweck und die höhere Verlässlichkeit gerechtfertigt, mit der die Wirkung von Medizinal-Cannabis, das unter staatlicher Kontrolle hergestellt wird und dessen Qualität pharmazeutischen Standards entspricht (vgl. § 13 Abs. 1 BtMG i.V.m. Anlage III zum BtMG; BVerwG, U.v. 6.4.2016 - 3 C 10.14 - BVerwGE 154, 352 = juris Rn. 34), eingeschätzt werden kann (vgl. VGH BW, B.v. 31.1.2017 - 10 S 1503/16 - VRS 131, 207 = juris Rn. 9 m.w.N.).

    Ferner darf nicht zu erwarten sein, dass er in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird (Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien [StAB] zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation, aktualisierte Fassung vom August 2018, abgedruckt in Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, 3. Aufl. 2018, S. 440/443; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 2 StVG Rn. 65; BayVGH, B.v. 16.1.2020 - 11 CS 19.1535 - Blutalkohol 57, 133 Rn. 22; OVG NW, B.v. 5.7.2019 - 16 B 1544/18 - Blutalkohol 56, 342 = juris Rn. 4 ff.; VGH BW, B.v. 31.1.2017 - 10 S 1503/16 - VRS 131, 207 = juris Rn. 8 f.).

    Im Einzelfall kann die Fahreignung eines mit Medizinal-Cannabis behandelten Patienten durch eine ärztliche oder medizinisch-psychologische Begutachtung zu beurteilen sein, welche die Grunderkrankung, ihre Symptome, die medikamentenspezifischen Auswirkungen und die ärztliche Überwachung der Medikamenteneinnahme erfasst und die individuelle Leistungsfähigkeit des Patienten, seine Fähigkeit zur Kompensation von ggf. festgestellten Leistungseinschränkungen, seine Compliance, seine Fähigkeit zur Risikoeinschätzung und auch die Gefahr der missbräuchlichen Einnahme überprüft (vgl. VGH BW, B.v. 31.1.2017 a.a.O. Rn. 8 m.w.N.).

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2020 - 11 CS 19.2434
    Es ist anerkannt, dass aus diesem Grund von dem in der Blutprobe festgestellten THC-Wert von 1, 0 ng/ml kein "Sicherheitsabschlag" abgezogen werden muss (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - DAR 2014, 711 = juris Rn. 43 ff.).

    Die verbleibende Ungewissheit, dass der "wahre" THC-Wert nicht an der unteren, sondern ebenso an der oberen Grenze einer Schwankungsbreite liegen kann, ist von dem Cannabiskonsumenten, der sich nach dem Rauschmittelkonsum an das Steuer eines Kraftfahrzeugs setzt und damit den Gefährdungstatbestand schafft, und nicht von den anderen Verkehrsteilnehmern zu tragen (BVerwG, U.v. 23.10.2014 a.a.O. Rn. 45).

    Außerdem sind die bei der Untersuchung von Blutproben nicht zu vermeidenden Messungenauigkeiten bereits bei der Festsetzung der analytischen Grenzwerte berücksichtigt worden, die die Grenzwertkommission in Bezug auf die in der Anlage zu § 24a StVG aufgeführten Liste der berauschenden Mittel und Substanzen vorgenommen hat (BVerwG, U.v. 23.10.2014 a.a.O. Rn. 46).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2016 - 16 B 45/16

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Beurteilung der Fahreignung nach dem Führen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2020 - 11 CS 19.2434
    Darüber hinaus ist wegen der schnellen Verstoffwechselung von Cannabis davon auszugehen, dass der THC-Wert im Blut des Antragstellers während der Fahrt höher war als im Zeitpunkt der mehr als eine Stunde später erfolgten Entnahme der Blutprobe (vgl. OVG NW, U.v. 15.3.2007 - 16 A 432/16 - Blutalkohol 54, 328 = juris Rn. 133 ff. m.w.N.; B.v. 23.2.2016 - 16 B 45/16 - juris Rn. 26 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2017 - 16 A 432/16

    Bisheriger Grenzwert für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr bestätigt

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2020 - 11 CS 19.2434
    Darüber hinaus ist wegen der schnellen Verstoffwechselung von Cannabis davon auszugehen, dass der THC-Wert im Blut des Antragstellers während der Fahrt höher war als im Zeitpunkt der mehr als eine Stunde später erfolgten Entnahme der Blutprobe (vgl. OVG NW, U.v. 15.3.2007 - 16 A 432/16 - Blutalkohol 54, 328 = juris Rn. 133 ff. m.w.N.; B.v. 23.2.2016 - 16 B 45/16 - juris Rn. 26 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2019 - 16 B 1544/18

    Voraussetzungen für die Annahme der Wiedererlangung der Kraftfahreignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2020 - 11 CS 19.2434
    Ferner darf nicht zu erwarten sein, dass er in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird (Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien [StAB] zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation, aktualisierte Fassung vom August 2018, abgedruckt in Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, 3. Aufl. 2018, S. 440/443; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 2 StVG Rn. 65; BayVGH, B.v. 16.1.2020 - 11 CS 19.1535 - Blutalkohol 57, 133 Rn. 22; OVG NW, B.v. 5.7.2019 - 16 B 1544/18 - Blutalkohol 56, 342 = juris Rn. 4 ff.; VGH BW, B.v. 31.1.2017 - 10 S 1503/16 - VRS 131, 207 = juris Rn. 8 f.).
  • VGH Bayern, 23.05.2016 - 11 CS 16.690

    Zum Verhältnis von THC-Grenzwert und fehlendem Trennungsvermögen zwischen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2020 - 11 CS 19.2434
    Aufgrund des Ergebnisses der dem Antragsteller entnommenen Blutprobe von 1, 0 ng/ml THC ist eine durch den Betäubungsmitteleinfluss bedingte Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit nicht auszuschließen und damit davon auszugehen, dass er zwischen dem Betäubungsmittelkonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs nicht getrennt hat (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 14.17 - NJW 2019, 3395 Rn. 17 ff. m. zahlreichen w.N.; BayVGH, B.v. 23.5.2016 - 11 CS 16.690 - NJW 2016, 2601 Rn. 15 ff.; vgl. auch die vom Antragsteller zitierte Kommentierung von Möller in Hettenbach/Kalus/Möller/Pießkalla/Uhle, Drogen und Straßenverkehr, 3. Aufl. 2016, § 3 Rn. 215, der empfiehlt, den unteren Grenzwert bei 1, 0 ng/ml THC anzusetzen).
  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 14.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2020 - 11 CS 19.2434
    Aufgrund des Ergebnisses der dem Antragsteller entnommenen Blutprobe von 1, 0 ng/ml THC ist eine durch den Betäubungsmitteleinfluss bedingte Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit nicht auszuschließen und damit davon auszugehen, dass er zwischen dem Betäubungsmittelkonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs nicht getrennt hat (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 14.17 - NJW 2019, 3395 Rn. 17 ff. m. zahlreichen w.N.; BayVGH, B.v. 23.5.2016 - 11 CS 16.690 - NJW 2016, 2601 Rn. 15 ff.; vgl. auch die vom Antragsteller zitierte Kommentierung von Möller in Hettenbach/Kalus/Möller/Pießkalla/Uhle, Drogen und Straßenverkehr, 3. Aufl. 2016, § 3 Rn. 215, der empfiehlt, den unteren Grenzwert bei 1, 0 ng/ml THC anzusetzen).
  • VGH Bayern, 05.12.2019 - 11 CS 19.2070

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2020 - 11 CS 19.2434
    Da der Antragsteller das Fahreignungsgutachten, das sein Trennvermögen verneint, vorgelegt hat, kommt es nicht darauf an, ob dieses zu Recht angeordnet worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2019 - 11 CS 19.2070 - juris Rn. 14 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.14

    Cannabis; Medizinalhanf; Eigenanbau; Erlaubnis; Multiple Sklerose;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2020 - 11 CS 19.2434
    Die Ungleichbehandlung ist insbesondere durch den unterschiedlichen Konsum- bzw. Einnahmezweck und die höhere Verlässlichkeit gerechtfertigt, mit der die Wirkung von Medizinal-Cannabis, das unter staatlicher Kontrolle hergestellt wird und dessen Qualität pharmazeutischen Standards entspricht (vgl. § 13 Abs. 1 BtMG i.V.m. Anlage III zum BtMG; BVerwG, U.v. 6.4.2016 - 3 C 10.14 - BVerwGE 154, 352 = juris Rn. 34), eingeschätzt werden kann (vgl. VGH BW, B.v. 31.1.2017 - 10 S 1503/16 - VRS 131, 207 = juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.11.2018 - 11 CS 18.821

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Gutachtens - Nachweis

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2020 - 11 CS 19.2434
    Vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät, die Polizei drogentypische Auffälligkeiten feststellt und einen Drogentest durchführt, ist jedoch im Rahmen der Beweiswürdigung die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2019 - 11 CS 19.1101 - juris Rn. 17; B.v. 6.11.2018 - 11 CS 18.821 - juris Rn. 16 m.w.N.; OVG NW, U.v. 15.3.2017 a.a.O. Rn. 47 ff. m.w.N.; OVG RP, B.v. 1.3.2018 - 10 B 10008/18 - juris Rn. 5; B.v. 3.2.2011 - 10 B 11400/10 - DAR 2011, 279 = juris Rn. 11; a.A. OVG Hamburg, B.v. 16.5.2014 - 4 Bs 26/14 - juris Rn. 11 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.2018 - 10 B 10008/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Führen eines KFZ nach gelegentlichem

  • VGH Bayern, 03.12.2018 - 11 CS 18.2301

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum

  • VGH Bayern, 16.01.2020 - 11 CS 19.1535

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Konsum von Cannabis

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2011 - 10 B 11400/10

    Glaubhaftigkeit der Behauptung eines erstmaligen Cannabiskonsums

  • VGH Bayern, 31.07.2019 - 11 CS 19.1101

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Gutachtens

  • OVG Hamburg, 16.05.2014 - 4 Bs 26/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsum -

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2023 - 13 S 517/23

    Medizinal-Cannabis; Anwendung des Arzneimittelprivilegs; drogentypische

    Es kommt hinzu, dass bei der infolge des Auffahrunfalls veranlassten Blutprobe ein THC-Wert von ca. 55 ng/ml im Blutserum des Klägers festgestellt wurde, der um ein Vielfaches den Wert von 1, 0 ng/ml übersteigt, bei dem für eine nicht vom Arzneimittelprivileg umfasste gelegentliche Einnahme von Cannabis eine cannabisbedingte Beeinträchtigung der Fahrsicherheit nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11.04.2019 - 3 C 14.17 - juris Rn. 25 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2012 - 10 S 3174/11 - juris Rn. 30; BayVGH, Beschluss vom 22.04.2020 - 11 CS 19.2434 - juris Rn. 18).
  • VG Würzburg, 19.10.2020 - W 6 S 20.1305

    Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens wegen

    Ferner darf nicht zu erwarten sein, dass er in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird (Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien [StAB] zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation, aktualisierte Fassung vom August 2018, abgedruckt in Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, 3. Aufl. 2018, S. 440/443; BayVGH, B.v. 22.4.2020 - 11 CS 19.2434 - BeckRS 2020, 9476 Rn. 16; B.v. 16.1.2020 - 11 CS 19.1535 - Blutalkohol 57, 133 Rn. 22; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 2 StVG Rn. 65; OVG NW, B.v. 5.7.2019 - 16 B 1544/18 - juris Rn. 4 ff.; VGH BW, B.v. 31.1.2017 - 10 S 1503/16 - juris Rn. 8 f.).

    Die Fahreignung wäre insoweit durch eine ärztliche oder medizinisch-psychologische Begutachtung zu untersuchen gewesen, welche die Grunderkrankung, ihre Symptome, die medikamentenspezifischen Auswirkungen und die ärztliche Überwachung der Medikamenteneinnahme erfasst und die individuelle Leistungsfähigkeit des Patienten, seine Fähigkeit zur Kompensation von ggf. festgestellten Leistungseinschränkungen, seine Compliance, seine Fähigkeit zur Risikoeinschätzung und auch die Gefahr der missbräuchlichen Einnahme überprüft (vgl. BayVGH, B.v. 22.4.2020 - 11 CS 19.2434 - BeckRS 2020, 9476 Rn. 16).

  • VG München, 09.10.2023 - M 19 S 23.2625

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlicher Einnahme von Cannabis -

    Er hat nach dem Ergebnis der Blutuntersuchung ein Kraftfahrzeug mit einer THC-Konzentration von 5, 2 ng/ml THC im Blutserum geführt und somit den maßgeblichen Risikogrenzwert von 1, 0 ng/ml THC, ab dem von der Möglichkeit einer cannabisbedingten Beeinträchtigung der Fahrsicherheit auszugehen ist (BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 8.18 - juris Ls. 2 und Rn. 18; BayVGH, B.v. 23.8.2021 - 11 CS 21.1837 - juris Rn. 15; B.v. 22.4.2020 - 11 CS 19.2434 - juris Rn. 18), bei weitem überschritten.
  • VGH Bayern, 12.11.2021 - 11 CS 21.2536

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Aus den im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. April 2019 im Einzelnen dargelegten Gründen (a.a.O. Rn. 17, 26 ff.) teilt der Senat die Auffassung, dass ab einem THC-Wert von 1, 0 ng/ml Blutserum ein Verstoß gegen das Trennungsgebot vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 28.12.2020 a.a.O.; B.v. 22.4.2020 - 11 CS 19.2434 - juris Rn. 18; vgl. auch Zwerger, ZfS 2017, 364/368).
  • VGH Bayern, 28.12.2020 - 11 CS 20.2067

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Fahreignungsgutachten

    Im Übrigen teilt der Senat aus den im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. April 2019 im Einzelnen dargelegten Gründen (a.a.O. Rn. 17, 26 ff.), denen die Beschwerdebegründung nicht substantiiert etwas entgegensetzt, die Auffassung, dass ab einem THC-Wert von 1, 0 ng/ml Blutserum ein Verstoß gegen das Trennungsgebot vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 22.4.2020 - 11 CS 19.2434 - juris Rn. 18; vgl. auch Zwerger, ZfS 2017, 364/368).
  • VGH Bayern, 23.08.2021 - 11 CS 21.1837

    Eignungszweifel bei gelegentlichem Cannabis- und Mischkonsum

    Wegen der schnellen Verstoffwechselung von Cannabis ist davon auszugehen, dass der THC-Wert während der Fahrt noch höher war (vgl. BayVGH, B.v. 22.4.2020 - 11 CS 19.2434 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 15.06.2021 - B 1 S 21.618

    Entzug der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum zugegeben, eine Fahrt

    Der Nachweis einer konkreten Gefährdung des Straßenverkehrs oder "Gefahrerhöhung" ist darüber hinaus nicht erforderlich (BayVGH, B.v. 22.4.2020 - 11 CS 19.2434 - juris Rn. 18).
  • OVG Sachsen, 26.06.2020 - 6 B 131/20

    Fahrerlaubnisentziehung; Gutachtenaufforderung bei gelegentlichem Cannabiskonsum

    Da die Wahrscheinlichkeit, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät, äußerst gering ist, erscheint im Rahmen der Beweiswürdigung die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte Darlegung der näheren Umstände nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (BayVGH, Beschl. v. 22. April 2020 - 11 CS 19.2434 -, juris Rn. 22; OVG NRW, Urt. v. 15. März 2017 a. a. O. Rn. 47 ff. m. w. N.; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 1. März 2018 - 10 B 10008/18 - juris Rn. 5).
  • VG Regensburg, 12.11.2021 - RN 8 S 21.1999

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachtens

    Vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät, die Polizei drogentypische Auffälligkeiten feststellt und einen Drogentest durchführt, ist im Rahmen der Beweiswürdigung die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 22.4.2020 - 11 CS 19.2434 - juris, B.v. 31.7.2019 - 11 CS 19.1101 - juris Rn. 17; B.v. 6.11.2018 - 11 CS 18.821 - juris Rn. 16 m.w.N.; OVG Münster, U.v. 15.3.2017 - 16 A 551/16 - BeckRS 2017, 157892 Rn. 47 ff. m.w.N.; OVG RP, B.v. 1.3.2018 - 10 B 10008/18 - juris Rn. 5; B.v. 3.2.2011 - 10 B 11400/10 - DAR 2011, 279 - juris Rn. 11; a.A. OVG Hamburg, B.v. 16.5.2014 - 4 Bs 26/14 - juris Rn. 11 ff.).
  • VG München, 27.10.2021 - M 19 K 21.2669

    Örtliche Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörde, Perpetuatio fori,

    Hier hat der Kläger nach dem Ergebnis der Blutuntersuchung ein Kraftfahrzeug mit einer THC-Konzentration von 9, 8 ng/ml THC im Blutserum geführt und somit den maßgeblichen Risikogrenzwert von 1, 0 ng/ml THC, ab dem von der Möglichkeit einer cannabisbedingten Beeinträchtigung der Fahrsicherheit auszugehen ist (BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 8.18 - juris Ls. 2 und Rn. 18; BayVGH, B.v. 23.8.2021 - 11 CS 21.1837 - juris Rn. 15; B.v. 22.4.2020 - 11 CS 19.2434 - juris Rn. 18), bei weitem überschritten.
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