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   VGH Bayern, 22.06.2007 - 4 B 05.3239   

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VGH Bayern, 22.06.2007 - 4 B 05.3239 (https://dejure.org/2007,16168)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.06.2007 - 4 B 05.3239 (https://dejure.org/2007,16168)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Juni 2007 - 4 B 05.3239 (https://dejure.org/2007,16168)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

    Kurbeitrag auch für Begleitpersonen eines Patienten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kurbeitragspflicht von Begleitpersonen bei einem Klinikaufenthalt von Kindern; Kurbeitragspflicht der ihr Kind bei einem Klinikaufenthalt (zur Behandlung von Atemwegserkrankungen und Allergien) in einen Kurort begleitenden Eltern; Drei Voraussetzungen der ...

  • Judicialis

    KAG Art. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG Art. 7
    Kommunale Beiträge, außer Erschließungsbeiträgen, Ausbaubeiträgen, Beiträgen für Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen und Beiträgen nach Art. 5 KAG für Kinderspielplätze: Kurbeitrag; Haftung; Kurbeitragspflicht; Aufenthalt zu Kur- oder Erholungszwecken; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2008, 299
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 04.05.2006 - 4 BV 06.341

    Pauschalierter Kurbeitrag neben Zweitwohnungssteuer

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2007 - 4 B 05.3239
    Sind die Umstände des Verweilens nicht genau feststellbar, was etwa bei einem Aufenthalt ausschließlich aus beruflichen oder familiären Gründen anzunehmen ist, spricht eine widerlegbare Vermutung für den Kuraufenthalt (BayVGH, U.v. 27.5.1992 - 4 B 90.3073, GK 1992 RdNr. 251; U.v. 4.5.2006 - 4 BV 06.341, ZKF 2007, 117/118).
  • VGH Bayern, 27.05.1992 - 4 B 90.3073
    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2007 - 4 B 05.3239
    Sind die Umstände des Verweilens nicht genau feststellbar, was etwa bei einem Aufenthalt ausschließlich aus beruflichen oder familiären Gründen anzunehmen ist, spricht eine widerlegbare Vermutung für den Kuraufenthalt (BayVGH, U.v. 27.5.1992 - 4 B 90.3073, GK 1992 RdNr. 251; U.v. 4.5.2006 - 4 BV 06.341, ZKF 2007, 117/118).
  • VGH Bayern, 12.02.2004 - 5 N 02.1674

    Nichtigerklärung der Kurtaxordnung für das Bayerische Staatsbad Bad Kissingen;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2007 - 4 B 05.3239
    Nach dieser Grundkonzeption würde es zur Begründung der Kurbeitragspflicht ausreichen, allein auf die Ortsfremdheit und die durch den Aufenthalt im Kurgebiet typischerweise begründete Möglichkeit zur Nutzung der Kureinrichtungen abzustellen, wie das in der Ermächtigungsnorm des Art. 24 Abs. 2 Satz 2 KG zur Erhebung einer Kurtaxe in den Staatsbädern geschehen ist (vgl. dazu BayVGH, U.v. 12.2.2004 - 5 N 02.1674, VGH n.F. 57, 43/45 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2018 - 2 S 2534/16

    Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags bei Vorsorge- und Rehabilitationskliniken;

    So habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 22.06.2007 (- 4 B 05.3239 -, juris Rn. 23) eine Kurbeitragspflicht auch für Begleitpersonen von (minderjährigen) Patienten bejaht.

    Zu dieser Frage verhält sich die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ebenso wenig wie das von der Beklagten zitierte Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22.06.2007 (- 4 B 05.3239 -, juris Rn. 23), mit dem dieser nur entschieden hat, dass Eltern, die ihr Kind bei einem Klinikaufenthalt in einen Kurort begleiten, auch dann der Kurbeitragspflicht unterliegen, wenn die Kosten ihres Aufenthalts von einem Sozialleistungsträger als medizinisch notwendig übernommen werden.

  • VGH Bayern, 01.08.2016 - 4 BV 15.844

    Kurbeitragspflicht von Übernachtungsgästen auch ohne Beitragspflicht von

    Die Berechtigung zur Erhebung eines Kurbeitrags folgt nach Wortlaut und Systematik des Gesetzes allein aus der Existenz der - nach Art. 43 BayVwVfG wirksamen - staatlichen Anerkennung als Luftkurort, die Tatbestandswirkung entfaltet (vgl. BayVGH, U.v. 22.6.2007 - 4 N 05.3049 - BayVBl 2008, 632; U.v. 19.6.2008 - 4 N 07.555 - BayVBl 2009, 725/726).

    Zu den mit Kurbeiträgen finanzierbaren gemeindlichen Einrichtungen und Veranstaltungen, die Kur- oder Erholungszwecken dienen (Art. 7 Abs. 1 Hs. 2 KAG), zählen neben den eigentlichen Bade- und Kureinrichtungen beispielsweise auch Sport- und Unterhaltungsanlagen oder Spazier- und Wanderwege (BayVGH, U.v. 22.6.2007 - 4 N 05.3049 - BayVBl 2008, 632).

    Sind die Umstände des Verweilens nicht genau feststellbar, spricht eine widerlegbare Vermutung für den Kuraufenthalt (BayVGH, U.v. 22.6.2007 - 4 B 05.3239 - BayVBl 2008, 632/633 m. w. N.).

  • BVerfG, 19.05.2008 - 1 BvR 3269/07

    Kurbeiträge auch für erwachsene Begleitpersonen von Kindern

    b) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Juni 2007 - 4 B 05.3239 -.
  • VG Augsburg, 29.02.2024 - Au 2 K 22.1216

    Kommunalabgabenrecht, Kurbeitrag, unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung:, formelle

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es zur Entstehung der Kurbeitragspflicht nicht notwendig ist, dass der Kur- und Erholungszweck das ausschließliche Motiv für den Aufenthalt ist; dieses darf nur nicht völlig in den Hintergrund treten (BayVGH, U.v. 27.5.1992 - 4 B 90.3073, GK 1992 Rn. 252 unter Tz. 1; U.v. 4.5.2006 - 4 BV 06.341 sowie U.v. 22.6.2007 - 4 B 05.3239).

    Selbst bei Eltern, die ein betreuungsbedürftiges Kleinkind bei Heilbehandlungen oder Rehabilitation begleiten und bei denen damit die Sorge um das Kind im Vordergrund stand, wurde davon ausgegangen, dass der eigene Kur- und Erholungszweck der Eltern dabei nicht völlig in den Hintergrund tritt (vgl. BayVGH, U.v. 22.6.2007 - 4 B 05.3239 - Rn. 23, juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2019 - 1 K 147/16

    Gültigkeit einer Kuragbgabensatzung u.a. Einnahmen Tagesgästen

    Insoweit besteht vielmehr grundsätzlich Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (vgl. Nichtannahmebeschluss einer Verfassungsbeschwerde von Eltern, die bei Begleitung ihrer Kinder in einer Klinik der Kurabgabepflicht unterliegen, BVerfG, Beschl. v. 19.05.2008 - 1 BvR 3269/07 -, juris Rn. 10 f. m.w.N. zur Rspr. des BVerfG; vorhergehend: BVerwG, Beschl. v. 16.10.2007 - 9 B 40/07 -, juris; VGH München, Urt. v. 22.06.2007 - 4 B 05.3239 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.04.2021 - 6 C 11131/20

    Normenkontrolle gegen Gästebeitragssatzung

    Nicht zum beitragspflichtigen Personenkreis zählen dem Grunde nach lediglich solche Personen, bei denen es offenkundig ist, dass sie keine (rechtliche oder tatsächliche) Möglichkeit zur Inanspruchnahme der touristischen Zwecken dienenden Einrichtungen sowie der zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen haben, wie z.B. - von § 4 Abs. 2 lit. e Satz 1 GBS n.F. dementsprechend auch vorgesehen - bettlägerig Kranke oder auch Patienten in geschlossenen Anstalten (vgl. Wölfl, a.a.O., § 11 Rn. 57, 118, m.w.N.; zur Kurtaxepflicht: VGH BW, Urteil vom 31. Juli 2020 - 2 S 2777/19 -, juris Rn. 127, m.w.N., und Beschluss vom 25. Februar 2002 - 2 S 277/02 -, juris Rn. 4 ff., m.w.N.; zur Kurbeitragspflicht auch für Begleitpersonen von minderjährigen Patienten: BayVGH, Urteil vom 22. Juni 2007 - 4 B 05.3239 -, juris Rn. 23 f.).
  • VerfGH Bayern, 21.10.2008 - 113-VI-07

    Erhebung eines Kurbeitrags von Eltern, die ihr Kind bei einem Klinikaufenthalt

    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Juni 2007 Az. 4 B 05.3239 (BayVBl 2008, 632), mit dem die Klage des Beschwerdeführers gegen gemeindliche Kurbeitragsbescheide abgewiesen wurde.
  • VGH Bayern, 30.01.2008 - 4 B 05.3218

    Kurbeitrag; Zweitwohnung; Zweitwohnungsinhaber; Pauschalierung; Aufenthaltszweck;

    Dabei ist freilich zu berücksichtigen, dass es zur Entstehung der Kurbeitragspflicht nicht notwendig ist, dass der Kur- und Erholungszweck das ausschließliche Motiv für den Aufenthalt ist; dieses darf nur nicht völlig in den Hintergrund treten (BayVGH, U.v. 27.5.1992 - 4 B 90.3073, GK 1992 RdNr. 252 unter Tz. 1; U.v. 4.5.2006 - 4 BV 06.341 sowie U.v. 22.6.2007 - 4 B 05.3239 ).
  • VG Würzburg, 06.12.2017 - W 2 K 17.1305

    Kurbeitragspflicht für Zweit- und Nebenwohnungen

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung liegt ein Aufenthalt zu Kur- oder Erholungszwecken vor, wenn jemand am Kurort verweilt, um die angebotenen Kurmittel, zu denen auch ein besonderes reizvolles Klima gehören kann, in der Absicht zu benutzen, seine Gesundheit zu erhalten, zu fördern, wiederherzustellen oder auch um nachhaltig auszuspannen (vgl. BayVGH, U.v. 22.6.2007 - 4 B 05.3239 - juris).
  • VG Würzburg, 06.12.2017 - W 2 K 17.1204

    Kurbeitragspflicht für Zweit- und Nebenwohnungen

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung liegt ein Aufenthalt zu Kur- oder Erholungszwecken vor, wenn jemand am Kurort verweilt, um die angebotenen Kurmittel, zu denen auch ein besonderes reizvolles Klima gehören kann, in der Absicht zu benutzen, seine Gesundheit zu erhalten, zu fördern, wiederherzustellen oder auch um nachhaltig auszuspannen (vgl. BayVGH, U.v. 22.6.2007 - 4 B 05.3239 - juris).
  • VG Augsburg, 06.05.2009 - Au 6 K 08.1405

    Kurbeitragsrecht; Aufenthalt zu Kur- und Erholungszwecken; keine Befreiung trotz

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