Rechtsprechung
VGH Bayern, 22.06.2009 - 10 ZB 09.1052 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Abschleppmaßnahme - Parkplatz für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung - keine Benachteiligung "hochschwangerer" Frauen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorhaltung der Parkplätze für Schwerbehinderte ohne Verstoß gegen das Gleichheitsgebot; Durchführung der Abschleppmaßnahme wegen Parkens des Fahrzeuges einer Hochschwangeren auf einem Behindertenparkplatz
- Judicialis
VwGO § 124 Abs. 2; ; PAG Art. 9 Abs. 1; ; PAG Art. 25 Nr. 1; ; StVO § 42 Abs. 4 Nr. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
(Allgemeines) Polizeirecht: Abschleppkosten; Parkplatz für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung; Gleichstellung "hochschwangerer" Frauen; Verhältnismäßigkeit der Maßnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Schwangere sind nicht behindert
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Nutzung von Behindertenparkplatz nicht für Schwangere
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Dürfen Schwangere auf Behinderten-Parkplätzen parken?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Schwangere nicht schwerbehindert
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Behinderten-Parkplätze nix für Schwangere
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Schwanger - nicht gehbehindert
- anwalt.de (Kurzinformation)
Behindertenparkplatz auch für Schwangere?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Schwangerschaft und Behindertenparkplatz
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Schwangere Frauen dürfen nicht auf Behinderten-Parkplätzen parken - Für Parken auf Behinderten-Parkplatz ist entsprechender Behinderten-Ausweis unabdingbar
Verfahrensgang
- VG München, 18.03.2009 - M 7 K 08.4353
- VGH Bayern, 22.06.2009 - 10 ZB 09.1052
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94
Pflegeversicherung III
Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2009 - 10 ZB 09.1052
Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet, Gleiches gleich, Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln (st. Rspr. d. BVerfG; vgl. vom 3.4.2001 BVerfGE 103, 242/258).Art. 6 Abs. 1 GG enthält zwar auch eine wertentscheidende Grundsatznorm, die für den Staat die Pflicht begründet, Ehe und Familie zu schützen und zu fördern (vgl. BVerfG vom 3.4.2001 a.a.O. S. 257/258).
- BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96
Kriegsbeschädigtengrundrente
Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2009 - 10 ZB 09.1052
Der Gesetzgeber verletzt das Gleichheitsgrundrecht, wenn er bei Regelungen, die unmittelbar oder mittelbar Personengruppen betreffen, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG vom 14.3.2000 BVerfGE 102, 41/54). - OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2005 - 7 A 11726/04
Ausweis vergessen - Parkberechtigter muss Abschleppkosten zahlen
Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2009 - 10 ZB 09.1052
Letzteres geht den privaten Belangen der hier nicht parkberechtigten Fahrer oder Halter auch dann vor, wenn sie durch das Abschleppen ihres Kraftfahrzeuges erhebliche Nachteile hinzunehmen haben (st. Rspr.; vgl. BayVGH vom 29.1.1996 BayVBl 1996, 376; vom 5.7.2007 24 B 07.587 -juris-; OVG Rh.-Pf. vom 25.1.2005 NVwZ-RR 2005, 577 jeweils m.w.N.). - BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99
Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer …
Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2009 - 10 ZB 09.1052
Er muss insbesondere nicht allen Besonderheiten im Rahmen seiner Regelung Rechnung tragen, sondern hat realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrundezulegen (vgl. BVerfG vom 21.6.2006 BVerfGE 116, 164/182 f.). - VGH Bayern, 29.01.1996 - 24 B 94.1712
Halter haftet für Abschleppkosten
Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2009 - 10 ZB 09.1052
Letzteres geht den privaten Belangen der hier nicht parkberechtigten Fahrer oder Halter auch dann vor, wenn sie durch das Abschleppen ihres Kraftfahrzeuges erhebliche Nachteile hinzunehmen haben (st. Rspr.; vgl. BayVGH vom 29.1.1996 BayVBl 1996, 376; vom 5.7.2007 24 B 07.587 -juris-; OVG Rh.-Pf. vom 25.1.2005 NVwZ-RR 2005, 577 jeweils m.w.N.).
- VG München, 23.04.2014 - M 7 K 13.2792
Polizeiliche Sicherstellung eines Hundes
Insofern ist festzustellen, dass die Polizei entsprechend der obergerichtlichen Rechtsprechung in Abschleppfällen (vgl. BayVGH, B. v. 22. Juni 2009 - 10 ZB 09.1052 - juris Rn 19; OVG Hamburg, U. v. 19. August 1993 - Bf VII 3/93- juris Rn 34: keine Verpflichtung zu einer aufwendigen Suche nach freien Parkplätzen in der Umgebung) nicht verpflichtet ist, eine für den Kläger kostenfreie oder -günstigere Alternative zu suchen, die sich nicht ohne Aufwand unmittelbar anbietet. - VGH Bayern, 05.03.2010 - 10 ZB 09.2932
Gegenwärtige Gefahr, die ein Abschleppen rechtfertigt, wenn Vorbeifahrt eines …
3 Die Anordnung, das Fahrzeug abzuschleppen, war nach Art. 9 Abs. 1, Art. 25 Nr. 1 PAG (vgl. zur Rechtsgrundlage z.B. BayVGH vom 22. Juni 2009 Az. 10 ZB 09.1052) rechtmäßig. - VGH Bayern, 04.01.2010 - 10 ZB 09.2212
Abschleppmaßnahme; Haltestelle für Linienbusse; gegenwärtige Gefahr; konkrete …
Soweit ein freier Parkplatz in unmittelbarer Nähe nicht zur Verfügung stand, kommt auch eine Versetzung des Fahrzeugs als milderes Mittel nicht in Betracht (zur Fahrzeugversetzung vgl. BayVGH vom 23.5.1984 BayVBl. 1984, 559/560; vom 22.6.2009 10 ZB 09.1052 RdNr. 19). - VG München, 15.10.2014 - M 7 K 13.2408 Im Übrigen ist es nicht Aufgabe der Verkehrsüberwachungskräfte und der zur Gefahrenabwehr handelnden Polizeibeamten, eine umständliche und zeitraubende Suche nach eventuell freien Parkplätzen in größerer Entfernung zu unternehmen (BayVGH, B. v. 22.6.2009 - 10 ZB 09.1052 - Rn. 19).
- VG München, 24.02.2010 - M 7 K 09.3416 Erforderlich ist gemäß § 42 Abs. 4 Nr. 2 Satz 2 StVO für die Inanspruchnahme des so beschränkten Parkraums, dass ein Parkausweis gut lesbar ausgelegt ist (vgl. dazu BayVGH zuletzt vom 22. Juni 2009, Az. 10 ZB 09.1052 - juris -, vorangehend VG München vom 18. März 2009, Az. M 7 K 08.4353).