Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.06.2022 - 11 ZB 22.256   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,16634
VGH Bayern, 22.06.2022 - 11 ZB 22.256 (https://dejure.org/2022,16634)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.06.2022 - 11 ZB 22.256 (https://dejure.org/2022,16634)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Juni 2022 - 11 ZB 22.256 (https://dejure.org/2022,16634)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,16634) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    StVO § 39 Abs. 3 Satz 1, Satz 3, § 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 9 Satz 1, Satz 3
    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung des Zusatzzeichens "Anlieger frei" für ein Kraftfahrverbot mit bisherigem Zusatzzeichen "Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei" auf einem öffentlichen Feld- und Waldweg - Verpflichtungsklage - Berufungszulassung

  • rewis.io

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08

    Teileinziehung einer Straße zur Nutzung als Fußgängerzone verletzt Betreiber

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2022 - 11 ZB 22.256
    Weitergehende Rechte, namentlich auf Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs einer bestimmten Straße, kann die Klägerin auch nicht aus Art. 14 GG für sich herleiten (vgl. BVerfG, B.v. 10.6.2009 - 1 BvR 198/08 - NVwZ 2009, 1426 = juris Rn. 23).

    Der Anliegergebrauch schützt nur den Kernbereich der Erschließungsinteressen der Grundstückseigentümer vor straßenrechtlichen Veränderungen (BVerfG, B.v. 10.6.2009 a.a.O. Rn. 24).

  • VGH Bayern, 05.11.2019 - 11 B 19.703

    Parkflächenmarkierung und die Verpflichtung zum uneingeschränkten Erlass eines

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2022 - 11 ZB 22.256
    Nach § 39 Abs. 3 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (StVO, BGBl I S. 367), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2021 (BGBl I S. 3091), sind auch Zusatzzeichen Verkehrszeichen und zwar Teil der Allgemeinverfügung, die aus dem Zusatzzeichen und einem anderen Verkehrszeichen, auf das sich das Zusatzzeichen bezieht (vgl. § 39 Abs. 3 Satz 3 StVO), besteht (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 11 B 19.703 - juris Rn. 27 m.w.N.).

    Steht - wie hier - der Erlass des Verwaltungsakts im Ermessen der Behörde, ist auch von Bedeutung, ob die Behörde den Verwaltungsakt auch ohne die angegriffene Teilregelung erlassen hätte; durch eine bloße Teilaufhebung darf ihr nicht eine Restregelung aufgezwungen werden, die sie so nicht erlassen hätte (vgl. BVerwG, B.v. 1.7.2020 a.a.O.; BayVGH, B.v. 5.11.2019 a.a.O. Rn. 28).

  • BVerwG, 03.11.2021 - 2 B 39.21

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision i.R.d. Entfernung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2022 - 11 ZB 22.256
    Hiernach kann eine Verletzung der Aufklärungspflicht nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn dargelegt wird, dass bereits im Verfahren vor dem Erstgericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 3.11.2021 - 2 B 39.21 - juris Rn. 15 f.).

    Die Aufklärungsrüge ist kein Mittel, um Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Beteiligten in der ersten Instanz zu kompensieren, vor allem wenn er es unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (stRspr des BVerwG, vgl. B.v. 13.12.2021 - 2 B 1.21 - juris Rn. 21; B.v. 3.11.2021 a.a.O.; Happ in Eyermann, VwGO, § 124a Rn. 75 a.E.).

  • BVerwG, 01.07.2020 - 3 B 1.20

    Teilbarkeit eines Verwaltungsaktes

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2022 - 11 ZB 22.256
    Die Teilaufhebung eines Verwaltungsakts setzt dessen Teilbarkeit voraus, was nach materiell-rechtlichen Vorschriften zu beurteilen und nur zu bejahen ist, wenn die rechtlich unbedenklichen Teile nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Teil stehen, sondern als selbständige Regelung weiter existieren können, ohne ihren Bedeutungsinhalt zu verändern (vgl. BVerwG, B.v. 1.7.2020 - 3 B 1.20 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Steht - wie hier - der Erlass des Verwaltungsakts im Ermessen der Behörde, ist auch von Bedeutung, ob die Behörde den Verwaltungsakt auch ohne die angegriffene Teilregelung erlassen hätte; durch eine bloße Teilaufhebung darf ihr nicht eine Restregelung aufgezwungen werden, die sie so nicht erlassen hätte (vgl. BVerwG, B.v. 1.7.2020 a.a.O.; BayVGH, B.v. 5.11.2019 a.a.O. Rn. 28).

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2022 - 11 ZB 22.256
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) sind anzunehmen, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - BVerfGE 151, 173 Rn. 32 m.w.N.; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 = juris Rn. 16 m.w.N.) und dies zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründet (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838 = juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 10.08.2021 - 8 CE 21.1989

    Zum Recht auf Anliefermöglichkeit für einen Gewerbebetrieb

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2022 - 11 ZB 22.256
    Es ist davon ausgegangen, dass das Wohngrundstück der Klägerin über eine zumutbare Verbindung zum öffentlichen Straßennetz verfügt und damit den Anforderungen aus dem Rechtsinstitut des Anliegergebrauchs (vgl. BVerwG, B.v. 11.5.1999 - 4 VR 7.99 - NVwZ 1999, 1341 = juris Rn. 5, 7; BayVGH, B.v. 10.8.2021 - 8 CE 21.1989 - NVwZ-RR 2022, 15 = juris Rn. 49) genügt ist.
  • BVerwG, 13.12.2021 - 2 B 1.21

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis i.R.d. Gesamtwürdigung der

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2022 - 11 ZB 22.256
    Die Aufklärungsrüge ist kein Mittel, um Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Beteiligten in der ersten Instanz zu kompensieren, vor allem wenn er es unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (stRspr des BVerwG, vgl. B.v. 13.12.2021 - 2 B 1.21 - juris Rn. 21; B.v. 3.11.2021 a.a.O.; Happ in Eyermann, VwGO, § 124a Rn. 75 a.E.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2022 - 11 ZB 22.256
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) sind anzunehmen, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - BVerfGE 151, 173 Rn. 32 m.w.N.; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 = juris Rn. 16 m.w.N.) und dies zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründet (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838 = juris Rn. 9).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2022 - 11 ZB 22.256
    Es ist davon ausgegangen, dass das Wohngrundstück der Klägerin über eine zumutbare Verbindung zum öffentlichen Straßennetz verfügt und damit den Anforderungen aus dem Rechtsinstitut des Anliegergebrauchs (vgl. BVerwG, B.v. 11.5.1999 - 4 VR 7.99 - NVwZ 1999, 1341 = juris Rn. 5, 7; BayVGH, B.v. 10.8.2021 - 8 CE 21.1989 - NVwZ-RR 2022, 15 = juris Rn. 49) genügt ist.
  • VerfGH Bayern, 14.02.2006 - 133-VI-04
    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2022 - 11 ZB 22.256
    Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg, da weder der ausdrücklich geltend gemachte Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO noch der sinngemäß geltend gemachte Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO, auf deren Prüfung der Senat beschränkt ist (§ 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO; BayVerfGH, E.v. 14.2.2006 - Vf. 133-VI 04 - VerfGHE 59, 47/52; E.v. 23.9.2015 - Vf. 38-VI-14 - BayVBl 2016, 49 Rn. 52; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 54), hinreichend dargelegt ist (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) und auch nicht vorliegt.
  • BVerwG, 17.08.2021 - 7 B 16.20

    Immissionsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für muslimischen Gebetsruf über

  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht