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   VGH Bayern, 22.07.2022 - 11 CE 22.1052   

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VGH Bayern, 22.07.2022 - 11 CE 22.1052 (https://dejure.org/2022,19643)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.07.2022 - 11 CE 22.1052 (https://dejure.org/2022,19643)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Juli 2022 - 11 CE 22.1052 (https://dejure.org/2022,19643)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO §§ 42 Abs. 2, 123 Abs. 1 S. 2; StVO § 45 Abs. 1, Abs. 9 S. 1 und 3; StVO Zeichen 250 Anlage 2 zu § 41 Abs. 1
    Keine einstweilige Anordnung auf Verhängung eines Durchfahrtsverbots für Baustellenfahrzeuge

  • rewis.io

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung, Verbot des Baustellenverkehrs, Sicherheitsaudit, Rechtsschutzbedürfnis, Antragsbefugnis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 27.02.2018 - 7 C 30.17

    Städte dürfen Fahrverbote verhängen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2022 - 11 CE 22.1052
    Zusatzzeichen unterliegen zwar nicht dem Ausschließlichkeitsgrundsatz (König, a.a.O. Rn. 31b; BVerwG, U.v. 27.2.2018 - 7 C 30.17 - BVerwGE 161, 201 Rn. 55), aber auch sie müssen grundsätzlich den Vorgaben in der StVO (vgl. § 39 Abs. 3 Satz 2 und 3 StVO), der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vom 26. Januar 2001 in der Fassung vom 8. November 2021 (BAnz AT 15.11.2021 B1) und den Mustern im Katalog der Verkehrszeichen - VzKat - entsprechen (vgl. Wern in Freymann/Wellner, juris PK-Straßenverkehrsrecht, Stand 1.12.2021, § 39 StVO Rn. 19).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2022 - 11 CE 22.1052
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt dann nur in Betracht, wenn ein Obsiegen des Antragstellers in der Hauptsache bei summarischer Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Antragsteller ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, die auch bei einem späteren Erfolg in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnten (BVerwG, B.v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13 - NVwZ-RR 2014, 558 Rn. 5 m.w.N.; Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 123 Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.05.2020 - 6 B 53.19

    Pflicht zur sachgemäßen Auslegung von Anträgen; Klagebefugnis bei Klage auf

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2022 - 11 CE 22.1052
    Aus diesem Grund hatte das Verwaltungsgericht auch keinen Anspruch auf Neubescheidung nach Maßgabe der Rechtsauffassung des Gerichts in Betracht zu ziehen, der in aller Regel als Minus in einem Verpflichtungsantrag enthalten ist, dem die Annahme einer Ermessensreduzierung auf Null zugrundeliegt (vgl. BVerwG, B.v. 12.5.2020 - 6 B 53.19 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08

    Teileinziehung einer Straße zur Nutzung als Fußgängerzone verletzt Betreiber

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2022 - 11 CE 22.1052
    Eine Klagebefugnis setzt voraus, dass die abstrakte Eignung eines Rechtssatzes zur Begründung von subjektiven Rechten tatsächlich besteht (vgl. BVerfG, B.v. 10.6.2009 - 1 BvR 198/08 - NVwZ 2009, 1426 Rn. 12).
  • BVerwG, 06.05.2015 - 6 C 11.14

    Klagebefugnis; Programmänderungsverlangen; Landesmedienanstalt;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2022 - 11 CE 22.1052
    Dabei muss es die Rechtsnorm, die den Klageanspruch tragen würde, tatsächlich geben, da die von § 42 Abs. 2 VwGO geforderte Darlegung der Fakten ansonsten ins Leere ginge (vgl. Happ, a.a.O. § 42 Rn. 72; Kopp/Schenke, VwGO, § 42 Rn. 66; vgl. auch BVerwG, U.v. 6.5.2015 - 6 C 11.14 - BVerwGE 152, 122 Rn. 13 ff.; U.v. 25.11.1986 - 1 A 20.82 - BVerwGE 75, 147 = juris Rn. 14 ff.).
  • BVerwG, 22.11.2021 - 6 VR 4.21

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Antrag nach § 123 VwGO mangels Vorbefassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2022 - 11 CE 22.1052
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BVerwG, B.v. 22.11.2021 - 6 VR 4.21 - NVwZ-RR 2022, 164 Rn. 8 ff. m.w.N.) hängt die Zulässigkeit verwaltungsgerichtlicher Rechtsbehelfe in der hier vorliegenden Leistungskonstellation, in der von der Behörde ein Handeln oder Unterlassen verlangt wird, - ungeachtet dessen, ob es sich um eine Verpflichtungsklage (vgl. § 68 Abs. 2, § 75 Satz 1 VwGO), eine allgemeine Leistungsklage oder einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO handelt - als Ausprägung des Grundsatzes der Gewaltenteilung und Voraussetzung des Bedürfnisses, gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, grundsätzlich davon ab, dass der Kläger bzw. Antragsteller das im gerichtlichen Verfahren geltend gemachte Begehren in einem vorangegangenen Verwaltungsverfahren bei der zuständigen Behörde ohne Erfolg beantragt hat, sofern das einschlägige Verwaltungsverfahrensrecht keine abweichende Regelung trifft.
  • BVerwG, 03.05.2011 - 3 B 91.10

    Anordnung einer Verkehrseinrichtung; sachliche Zuständigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2022 - 11 CE 22.1052
    Entgegen der Auffassung des Antragstellers kann ein Verbot allerdings nicht allein auf § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO gestützt werden, ohne dass auch die materiellen Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 1 und 3 StVO vorliegen, weil Absatz 9 die Befugnisnorm des Absatzes 1 Satz 1 modifiziert und konkretisiert (vgl. BVerwG, B.v. 3.5.2011 - 3 B 91.10 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2019 - 1 B 16.17

    Tempo 10-Zone in der Dircksenstraße in Berlin-Mitte aufgehoben

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2022 - 11 CE 22.1052
    Da aber die Straßenverkehrsbehörden nach § 45 Abs. 4 StVO den Verkehr, mit Ausnahme der hier nicht einschlägigen Fälle des § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StVO (vgl. König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 45 StVO Rn. 31), nur durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen regeln und lenken dürfen und wegen des aus § 39 Abs. 7 bis 11 StVO folgenden Ausschließlichkeitsgrundsatzes (vgl. König, a.a.O. § 39 StVO Rn. 31; vgl. auch OVG Bln-Bbg, B.v. 2019 - OVG 1 B 16.17 - DAR 2020, 156 = juris Rn. 23 ff.) nur die in Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO vorgesehenen Verkehrszeichen angeordnet werden können, müsste ferner die Anordnung eines Baustellenverkehrsverbots durch die vom Verordnungsgeber vorgesehenen Verkehrszeichen einschließlich Zusatzzeichen (§ 39 Abs. 3 Satz 1 StVO) abstrakt möglich erscheinen, damit ein entsprechender Anspruch überhaupt in Betracht käme.
  • VGH Bayern, 30.01.2017 - 4 CE 16.2575

    Vorrang der Selbsthilfe bei Obdachlosenunterbringung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2022 - 11 CE 22.1052
    Auch wenn sie wie hier vom Antragsteller selbst herbeigeführt worden sind, sind nachträgliche Änderungen der Sach- und Rechtslage im Beschwerdeverfahren zu berücksichtigen (Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 146 Rn. 82; Kautz in Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2021, § 146 Rn. 29; Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 146 Rn. 22b, 29; BayVGH, B.v. 30.1.2017 - 4 CE 16.2575 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 19.02.2020 - 11 ZB 19.1068

    Erfolglose Verpflichtungsklage auf Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2022 - 11 CE 22.1052
    In Verpflichtungsfällen ist eine Klage- und Antragsbefugnis entsprechend § 42 Abs. 2 VwGO gegeben, wenn der Kläger bzw. Antragsteller substantiiert behauptet, dass er einen Anspruch auf den begehrten Verwaltungsakt hat (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2020 - 11 ZB 19.1068 - NVwZ 2020, 1205 Rn. 11).
  • BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92

    Klagebefugnis - Rechtsverletzung - Verfahrensfehler des Gerichts

  • BVerwG, 10.07.2012 - 4 BN 16.12

    Anforderung an die Antragsbefugnis

  • BVerwG, 25.11.1986 - 1 A 20.82

    Klagebefugnis - Versicherungspflichtiger - Genehmigung - Unternehmenstarif -

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