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   VGH Bayern, 22.07.2022 - 11 ZB 22.895   

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VGH Bayern, 22.07.2022 - 11 ZB 22.895 (https://dejure.org/2022,19640)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.07.2022 - 11 ZB 22.895 (https://dejure.org/2022,19640)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Juli 2022 - 11 ZB 22.895 (https://dejure.org/2022,19640)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVZO § 31a; DSGVO Art. 6, 17
    Fahrtenbuchauflage gegen Kfz-Händler und Dokumentationspflicht bei Probefahrten

  • beck-blog

    Fahrtenbuchauflage gegen Kfz-Händler? Na klar!

  • rewis.io

    Fahrtenbuchauflage, Kfz-Händler, Probefahrt, Obliegenheit zur Erfassung der Daten eines unbekannten Fahrzeugführers, Pflicht zur Löschung nach Abschluss der Probefahrt (verneint)

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrtenbuchauflage Kfz-Händler - Probefahrt - Erfassung eines unbekannten Fahrzeugführers

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage gegen Kfz-Händler und Dokumentationspflicht bei Probefahrten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Bayern, 18.02.2016 - 11 BV 15.1164

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2022 - 11 ZB 22.895
    Allerdings muss die Verfolgungsbehörde auch in solchen Fällen naheliegenden und mit wenig Aufwand durchführbaren Ansätzen zur Fahrerermittlung nachgehen und das Ergebnis ihrer Bemühungen dokumentieren (vgl. zu alldem BayVGH, U.v. 18.2.2016 - 11 BV 15.1164 - DAR 2016, 286 = juris Rn. 17).

    Diese Fristbestimmung, die auf dem Erfahrungssatz beruht, dass eine Person Vorgänge des persönlichen Lebensbereichs aus den letzten 14 Tagen im Regelfall erinnern oder jedenfalls noch rekonstruieren können wird (vgl. Dauer, a.a.O. Rn. 29; OVG NW, U.v. 31.3.1995 - 25 A 2798/93 - NJW 1995, 3335 = juris Rn. 16; BayVGH, U.v. 18.2.2016, a.a.O. Rn. 18), ist mit Versendung des Anhörungsschreibens vom 29. April 2021, wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, ersichtlich eingehalten worden.

    Denn ein verständiger Halter ist bereits im Eigeninteresse darauf bedacht, überhaupt und auch noch während einer gewissen Zeitspanne nach der Gebrauchsüberlassung seines Fahrzeugs an einen Dritten dartun zu können, wer innerhalb welchen Zeitraums die tatsächliche Gewalt über diese Sache ausgeübt hat, um seine Belange dann wahren zu können, wenn die öffentliche Gewalt oder private Dritte wegen unerlaubter Handlungen, die während der Fahrzeugüberlassung begangen wurden, auf ihn zukommen (vgl. BayVGH, B.v. 6.5.2010 - 11 ZB 09.2947 - SVR 2010, 347 = juris Rn. 8; U.v. 18.2.2016, a.a.O. Rn. 23).

  • OVG Hamburg, 01.12.2020 - 4 Bs 84/20

    Fahrtenbuchauflage für gewerbliche Fahrzeugvermietung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2022 - 11 ZB 22.895
    Nach einer Kompatibilitätsprüfung gemäß Art. 6 Abs. 4 DSGVO wäre sogar eine Zweckänderung zulässig (vgl. (vgl. BayVGH, B.v. 9.3.2020 - 11 ZB 19.991 - juris Rn. 20; vgl. dazu auch OVG Hamburg, B.v. 1.12.2020 - 4 Bs 84/20 - DAR 2021, 581 = juris Rn. 19; zu der Durchsetzung von Rechtsansprüchen als berechtigtes Interesse siehe Heberlein in Ehmann/Selmayr, DSGVO, 2. Aufl. 2018, Art. 6 Rn. 26).

    Vielmehr lässt dies die Dokumentation der Fahrten erst recht sachgerecht erscheinen und unterstreicht der Umstand, dass das in Rede stehende Fahrzeug von einer Vielzahl unterschiedlicher Personen genutzt wird, das Bedürfnis für die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage (vgl. dazu auch OVG Hamburg, B.v. 1.12.2020 - 4 Bs 84/20 - DAR 2021, 581 = juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 06.05.2010 - 11 ZB 09.2947

    Obliegenheit zur Feststellung der Identität des Fahrzeugführers vor

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2022 - 11 ZB 22.895
    1 St 338/88">NJW 1989, 2704 = juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 6.5.2010 - 11 ZB 09.2947 - SVR 2010, 347 = juris Rn. 8).

    Denn ein verständiger Halter ist bereits im Eigeninteresse darauf bedacht, überhaupt und auch noch während einer gewissen Zeitspanne nach der Gebrauchsüberlassung seines Fahrzeugs an einen Dritten dartun zu können, wer innerhalb welchen Zeitraums die tatsächliche Gewalt über diese Sache ausgeübt hat, um seine Belange dann wahren zu können, wenn die öffentliche Gewalt oder private Dritte wegen unerlaubter Handlungen, die während der Fahrzeugüberlassung begangen wurden, auf ihn zukommen (vgl. BayVGH, B.v. 6.5.2010 - 11 ZB 09.2947 - SVR 2010, 347 = juris Rn. 8; U.v. 18.2.2016, a.a.O. Rn. 23).

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2022 - 11 ZB 22.895
    Die Behörde hat in sachgemäßem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen zu treffen, die in gleich gelagerten Fällen erfahrungsgemäß zum Erfolg führen (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 - VRS 64, 466 = juris Rn. Rn. 7).

    Verweigert der Fahrzeughalter seine Mitwirkung bei der Ermittlung des Fahrzeugführers, sind weitere Ermittlungen in der Regel nicht zumutbar (BVerwG, U.v. 17.12.1982 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1995 - 25 A 2798/93

    Meßergebnisse; Standardisiertes Verfahren; Fahrtenbuch;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2022 - 11 ZB 22.895
    Diese Fristbestimmung, die auf dem Erfahrungssatz beruht, dass eine Person Vorgänge des persönlichen Lebensbereichs aus den letzten 14 Tagen im Regelfall erinnern oder jedenfalls noch rekonstruieren können wird (vgl. Dauer, a.a.O. Rn. 29; OVG NW, U.v. 31.3.1995 - 25 A 2798/93 - NJW 1995, 3335 = juris Rn. 16; BayVGH, U.v. 18.2.2016, a.a.O. Rn. 18), ist mit Versendung des Anhörungsschreibens vom 29. April 2021, wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, ersichtlich eingehalten worden.

    Es entspricht - unabhängig von der Reichweite gesetzlicher Buchführungspflichten - sachgerechtem Verhalten eines wirtschaftlich Tätigen, die mit einem Firmenwagen vorgenommenen Fahrten längerfristig zu dokumentieren (vgl. dazu Dauer, a.a.O. Rn. 30; BayVGH, B.v. 18.3.2008 - 11 CS 07.2210 - juris Rn. 16; OVG NW, U.v. 31.3.1995 - 25 A 2798/93 - NJW 1995, 3335 = juris Rn. 17; B.v. 10.9.2019 - 8 B 774/19 - VRS 137, 12 = juris Rn. 5; OVG SH, B.v. 26.3.2012 - 2 LA 21/12 - juris Rn. 8 f.; SächsOVG, B.v. 10.1.2020 - 6 B 297/19 - VerkMitt 2020, Nr. 36 = juris Rn. 3; NdsOVG, B.v. 11.7.2012 - 12 LA 169/11 - ZfSch 2012, 536 = juris Rn. 6 zur Autovermietung).

  • OVG Niedersachsen, 30.04.2015 - 12 LA 156/14

    Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2022 - 11 ZB 22.895
    Es lag auf der Hand und bedurfte keiner näheren Begründung, dass die Gefährdung der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs, der die Fahrtenbuchauflage begegnen will, mit der Abmeldung des Fahrzeugs, mit dem die unaufklärbare Verkehrszuwiderhandlung begangen wurde, nicht entfallen ist (vgl. NdsOVG, B.v. 30.4.2015 - 12 LA 156/14 - ZfSch 2015, 415 = juris Rn. 9).
  • BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2022 - 11 ZB 22.895
    Vielmehr darf ein Fahrzeughalter, der unter Vernachlässigung seiner Aufsichtsmöglichkeiten nicht dartun kann oder will, wer im Zusammenhang mit einer Verkehrszuwiderhandlung zu einem bestimmten Zeitpunkt sein Fahrzeug gefahren hat, grundsätzlich durch das Führen eines Fahrtenbuchs zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung angehalten werden (BVerwG, B.v. 23.6.1989 - 7 B 90.89 - …
  • VGH Bayern, 09.03.2020 - 11 ZB 19.991

    Isolierter Prozesskostenhilfeantrag - Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2022 - 11 ZB 22.895
    Nach einer Kompatibilitätsprüfung gemäß Art. 6 Abs. 4 DSGVO wäre sogar eine Zweckänderung zulässig (vgl. (vgl. BayVGH, B.v. 9.3.2020 - 11 ZB 19.991 - juris Rn. 20; vgl. dazu auch OVG Hamburg, B.v. 1.12.2020 - 4 Bs 84/20 - DAR 2021, 581 = juris Rn. 19; zu der Durchsetzung von Rechtsansprüchen als berechtigtes Interesse siehe Heberlein in Ehmann/Selmayr, DSGVO, 2. Aufl. 2018, Art. 6 Rn. 26).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2012 - 2 LA 21/12

    Fahrtenbuchauflage bei einmaligem punktebewährtem Verkehrsverstoß für ein

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2022 - 11 ZB 22.895
    Es entspricht - unabhängig von der Reichweite gesetzlicher Buchführungspflichten - sachgerechtem Verhalten eines wirtschaftlich Tätigen, die mit einem Firmenwagen vorgenommenen Fahrten längerfristig zu dokumentieren (vgl. dazu Dauer, a.a.O. Rn. 30; BayVGH, B.v. 18.3.2008 - 11 CS 07.2210 - juris Rn. 16; OVG NW, U.v. 31.3.1995 - 25 A 2798/93 - NJW 1995, 3335 = juris Rn. 17; B.v. 10.9.2019 - 8 B 774/19 - VRS 137, 12 = juris Rn. 5; OVG SH, B.v. 26.3.2012 - 2 LA 21/12 - juris Rn. 8 f.; SächsOVG, B.v. 10.1.2020 - 6 B 297/19 - VerkMitt 2020, Nr. 36 = juris Rn. 3; NdsOVG, B.v. 11.7.2012 - 12 LA 169/11 - ZfSch 2012, 536 = juris Rn. 6 zur Autovermietung).
  • VGH Bayern, 03.05.2019 - 11 ZB 19.213

    Fahrtenbuchauflage trotz Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2022 - 11 ZB 22.895
    Sie stellt eine der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs dienende Maßnahme der Gefahrenabwehr dar, mit der dafür Sorge getragen werden soll, dass künftige Feststellungen eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich sind (vgl. OVG NW, B.v. 11.11.2013 - 8 B 1129/13 - VRS 125, 243 = juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 3.5.2019 - 11 ZB 19.213 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 18.03.2008 - 11 CS 07.2210

    Fahrtenbuchauflage; Unmöglichkeit der Fahrerermittlung

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2012 - 12 LA 169/11

    Begründung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils i.R. der

  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2019 - 8 B 774/19
  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2013 - 8 B 1129/13

    Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches bei fehlender Feststellung eines

  • OVG Sachsen, 10.01.2020 - 6 B 297/19

    Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungspflichten bei Firmenfahrzeugen

  • BVerwG, 03.02.1989 - 7 B 18.89

    Fahrtenbuchauflage

  • VGH Bayern, 12.11.2007 - 11 CS 07.1802
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

  • VGH Bayern, 30.11.2022 - 11 CS 22.1813

    Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 23 km/h -

    Sie stellt eine der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs dienende Maßnahme der Gefahrenabwehr dar, mit der dafür Sorge getragen werden soll, dass künftige Feststellungen eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich sind (vgl. BayVGH, B.v. 22.7.2022 - 11 ZB 22.895 - ZfSch 2022, 595 = juris Rn. 19; OVG NW, B.v. 11.11.2013 - 8 B 1129/13 - VRS 125, 243 = juris Rn. 12).

    Behörden und Gerichte haben ein berechtigtes Interesse daran, die ihnen im öffentlichen Interesse obliegenden Aufgaben zu erfüllen, zu denen die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten gehört (vgl. BayVGH, B.v. 22.7.2022 - 11 ZB 22.895 - ZfSch 2022, 595 = juris Rn. 18).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2023 - 7 B 10360/23

    Führen eines Fahrtenbuchs; Preisgabe von persönlichen Daten an die Polizei- oder

    Dabei bedarf es vorliegend keiner Entscheidung, ob die Verarbeitung personenbezogener Daten im Ordnungswidrigkeitenverfahren - in dessen Rahmen die vorliegenden Ermittlungen vorgenommen wurden - in den sachlichen Anwendungsbereich der DSGVO fällt (zweifelnd: VG Regensburg, Urteil vom 17. April 2019 - RN 3 K 19.267 -, juris Rn. 25 ff.) oder sie hiervon gemäß Art. 2 Abs. 2 lit. b) DSGVO ausgenommen ist (ebenfalls offenlassend: BayVGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2022 - 11 ZB 22.895 -, juris Rn. 18 und vom 30. November 2022 - 11 CS 22.1813 -, juris Rn. 34).

    Behörden haben ein berechtigtes Interesse daran, die ihnen im öffentlichen Interesse obliegenden Aufgaben zu erfüllen, zu denen die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gehört (vgl. BayVGH, Beschluss vom 22. Juli 2022 - 11 ZB 22.895 -, juris Rn. 18).

  • OVG Saarland, 24.08.2022 - 1 B 67/22

    Fahrtenbuchauflage; Mitwirkung des Halters an der Ermittlung des Fahrzeugführers;

    [st. Rspr., vgl. etwa VGH München, Beschluss vom 22.7.2022 - 11 ZB 22.895 -, juris Rn. 14 m.w.N.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.7.2016 - 1 B 131/16 -, juris Rn. 13].
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