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   VGH Bayern, 22.08.2012 - 14 CS 12.1031   

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VGH Bayern, 22.08.2012 - 14 CS 12.1031 (https://dejure.org/2012,25701)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.08.2012 - 14 CS 12.1031 (https://dejure.org/2012,25701)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. August 2012 - 14 CS 12.1031 (https://dejure.org/2012,25701)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Baugenehmigung für Garage; Dorfgebiet; Gebot der Rücksichtnahme; Schikaneverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 11.04.2011 - 9 N 10.1373

    Normenkontrollantrag des Nachbarn, kein gebietsübergreifender

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2012 - 14 CS 12.1031
    Bei darüber hinaus eingehaltenen Abstandsflächen ist eine Berufung auf das Gebot der Rücksichtnahme nur dann möglich, wenn die genehmigte Anlage das Nachbargrundstück regelrecht abriegelt, d.h. dort ein gefühltes "Eingemauertsein" oder eine "Gefängnishofsituation" hervorruft (s. z.B. BayVGH, Urteil vom 11.4.2011 Az. 9 N 10.1373 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 23.02.2000 - 2 W 2/00

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für ein als Erweiterung eines bestehenden

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2012 - 14 CS 12.1031
    Es ist zwar in Teilen der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Bauvorhaben auch dann gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen kann, wenn es zu Lasten des betroffenen Nachbarn das Schikaneverbot des § 226 BGB verletzt (grundlegend VGH BW, Urteil vom 15.4.2008 BRS 73 Nr. 112 (2008); BayVGH, Beschluss vom 25.8.2008 Az. 15 ZB 07.3033 ; OVG Saarl, Beschluss vom 23.2.2000 Az. 2 W 2/00 ; OVG SH, Beschluss vom 8.5.2006 BauR 2006, 1442).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 3 S 2875/08

    Umfang der nachbarschützenden Wirkung von BauO BW § 6 Abs 1 S 4; Verstöße gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2012 - 14 CS 12.1031
    Ob derartige Fallkonstellationen als Unterfall des Gebots der Rücksichtnahme einzuordnen sind, ist allerdings zweifelhaft (so neuerdings auch OVG SH, Beschluss vom 13.1.2010 RdL 2010, 98, das in Betracht zieht, das Schikaneverbot als einen neben das Gebot der Rücksichtnahme tretenden "Topos" anzusehen; zweifelnd wohl auch VGH BW, Beschluss vom 2.2.2009 Justiz 2009, 352).
  • VGH Bayern, 25.08.2008 - 15 ZB 07.3033

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Nachbarklage; Vorbescheid; Rinderstall; Gebot

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2012 - 14 CS 12.1031
    Es ist zwar in Teilen der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Bauvorhaben auch dann gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen kann, wenn es zu Lasten des betroffenen Nachbarn das Schikaneverbot des § 226 BGB verletzt (grundlegend VGH BW, Urteil vom 15.4.2008 BRS 73 Nr. 112 (2008); BayVGH, Beschluss vom 25.8.2008 Az. 15 ZB 07.3033 ; OVG Saarl, Beschluss vom 23.2.2000 Az. 2 W 2/00 ; OVG SH, Beschluss vom 8.5.2006 BauR 2006, 1442).
  • OVG Niedersachsen, 08.05.2006 - 1 ME 7/06

    Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur Entfernung einer Lagerstätte für Heuballen;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2012 - 14 CS 12.1031
    Es ist zwar in Teilen der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Bauvorhaben auch dann gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen kann, wenn es zu Lasten des betroffenen Nachbarn das Schikaneverbot des § 226 BGB verletzt (grundlegend VGH BW, Urteil vom 15.4.2008 BRS 73 Nr. 112 (2008); BayVGH, Beschluss vom 25.8.2008 Az. 15 ZB 07.3033 ; OVG Saarl, Beschluss vom 23.2.2000 Az. 2 W 2/00 ; OVG SH, Beschluss vom 8.5.2006 BauR 2006, 1442).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1992 - 10 B 3439/92

    Baurecht: Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Asylbewerberheim in einem

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2012 - 14 CS 12.1031
    Es besteht nach herrschender Meinung - im Gegensatz zum Planfeststellungsrecht mit seiner aus dem Abwägungsgebot als Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsprinzips eröffneten Alternativenprüfung - im Baurecht kein Anspruch des Nachbarn dahingehend, dass ein am beantragten Standort baurechtlich zulässiges Bauvorhaben unter Hinweis auf nach Meinung des Nachbarn besser geeignete Alternativstandorte zu Fall gebracht werden kann (BVerwG, Beschluss vom 26.6.1997 NVwZ-RR 1998, 357; OVG NRW, Beschluss vom 27.8.1992 NVwZ 1993, 279).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2012 - 14 CS 12.1031
    Ob der Nachbar durch eine Baugenehmigung oder ihre Ausnutzung im Sinne des Gebots der Rücksichtnahme unzumutbar beeinträchtigt wird, entscheidet sich nämlich nur nach dem Grad der Einwirkungen des genehmigten Bauwerks und nicht nach dem Verhalten des Bauherrn gegenüber anderen (BVerwG, Urteil vom 13.3.1981 BauR 1981, 354 bezogen auf das Verhalten des Bauherrn gegenüber der Baugenehmigungsbehörde).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2012 - 14 CS 12.1031
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 11.1.1999 BayVBl 1999, 568) ist eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots ausgeschlossen, wenn sich ein Vorhaben nach seiner Art oder seinem Maß der baulichen Nutzung, nach seiner Bauweise oder nach seiner überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 8 S 98/08

    Verletzung des nachbarrechtlichen Schikaneverbots

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2012 - 14 CS 12.1031
    Es ist zwar in Teilen der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Bauvorhaben auch dann gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen kann, wenn es zu Lasten des betroffenen Nachbarn das Schikaneverbot des § 226 BGB verletzt (grundlegend VGH BW, Urteil vom 15.4.2008 BRS 73 Nr. 112 (2008); BayVGH, Beschluss vom 25.8.2008 Az. 15 ZB 07.3033 ; OVG Saarl, Beschluss vom 23.2.2000 Az. 2 W 2/00 ; OVG SH, Beschluss vom 8.5.2006 BauR 2006, 1442).
  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 15 CS 15.1576

    Nachbarschutz gegen Geruchs- und Lärmimmissionen aus landwirtschaftlichen

    Ob dieses Rechtsinstitut neben dem Gebot der Rücksichtnahme ein eigenständiges Abwehrrecht gegen die Baugenehmigung vermittelt, muss nicht entschieden werden (vgl. dazu BayVGH, B. v. 22.8.2012 - 14 CS 12.1031 - juris Rn. 13 f. m. w. N.; OVG MV, B. v. 16.4.2014 - 3 M 29/14 - juris Rn. 28; NdsOVG, B. v. 13.1.2010 - 1 ME 237/09 - RdL 2010, 98 = juris Rn. 11).

    Eine Schikane läge vor, wenn der Standort oder die Nutzung der genehmigten Anlagen keinem anderen Zweck als der Schädigung des Antragstellers dienten und der Beigeladene als Bauherr kein schutzwürdiges Eigeninteresse verfolgen würde (vgl. BayVGH, B. v. 22.8.2012 - 14 CS 12.1031 - juris Rn. 13; OVG MV, B. v. 16.4.2014 - 3 M 29/14 - juris Rn. 28).

  • VGH Bayern, 29.01.2016 - 15 ZB 13.1759

    Erfolglose Nachbarklage gegen Tagesstätte für Menschen mit Behinderung im

    Ein Verstoß gegen das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme unter dem Aspekt der "Einmauerung" setzt nach allgemeiner Rechtsprechung voraus, dass die genehmigte Anlage das Nachbargrundstück regelrecht abriegelt, d. h. dort ein Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine "Gefängnishofsituation" hervorruft (vgl. BayVGH, U. v. 11.4.2011 - 9 N 10.1373 - juris Rn. 56; B. v. 22.8.2012 - 14 CS 12.1031 - juris Rn. 13; OVG RhPf, B. v. 27.4.2015 - 8 B 10304/15 - juris Rn. 6; OVG Berlin-Bbg, B. v. 27.2.2012 - OVG 10 S 39.11 - juris Rn. 4).
  • VG Ansbach, 14.01.2022 - AN 3 S 21.02157

    Erfolgloser Eilantrag in baurechtlichen Nachbarstreit gegen Baugenehmigung für

    Ein Verstoß gegen das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme unter dem Aspekt der "Einmauerung" setzt nach allgemeiner Rechtsprechung voraus, dass die genehmigte Anlage das Nachbargrundstück regelrecht abriegelt, d.h. dort ein Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine "Gefängnishofsituation" hervorruft (vgl. BayVGH, U.v. 11.4.2011 - 9 N 10.1373 - juris Rn. 56; B.v. 22.8.2012 - 14 CS 12.1031 - juris Rn. 13; OVG RhPf, B.v. 27.4.2015 - 8 B 10304/15 - juris Rn. 6; OVG Berlin-Bbg, B.v. 27.2.2012 - OVG 10 S 39.11 - juris Rn. 4).
  • VG Ansbach, 02.12.2021 - AN 3 K 20.01152

    Erfolglose Nachbarklage gegen erteilte Befreiung für Sichtschutzzaun

    Ein Verstoß gegen das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme unter dem Aspekt der "Einmauerung" setzt nach allgemeiner Rechtsprechung voraus, dass die genehmigte Anlage das Nachbargrundstück regelrecht abriegelt, d.h. dort ein Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine "Gefängnishofsituation" hervorruft (vgl. BayVGH, U.v. 11.4.2011 - 9 N 10.1373 - juris Rn. 56; B.v. 22.8.2012 - 14 CS 12.1031 - juris Rn. 13; OVG RhPf, B.v. 27.4.2015 - 8 B 10304/15 - juris Rn. 6; OVG Berlin-Bbg, B.v. 27.2.2012 - OVG 10 S 39.11 - juris Rn. 4).
  • VG Ansbach, 06.07.2022 - AN 3 K 20.02694

    Erfolglose Nachbarklage gegen isolierte Befreiung für grenzständigen

    Ein Verstoß gegen das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme unter dem Aspekt der "Einmauerung" setzt nach allgemeiner Rechtsprechung voraus, dass die genehmigte Anlage das Nachbargrundstück regelrecht abriegelt, d.h. dort ein Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine "Gefängnishofsituation" hervorruft (vgl. BayVGH, U.v. 11.4.2011 - 9 N 10.1373 - juris Rn. 56; B.v. 22.8.2012 - 14 CS 12.1031 - juris Rn. 13; OVG RhPf, B.v. 27.4.2015 - 8 B 10304/15 - juris Rn. 6; OVG Berlin-Bbg, B.v. 27.2.2012 - OVG 10 S 39.11 - juris Rn. 4).
  • VG Ansbach, 30.03.2022 - AN 3 K 21.00017

    Unzulässige Rechtsausübung bei Klage gegen isolierte Befreiung für einen Zaun

    Ein Verstoß gegen das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme unter dem Aspekt der "Einmauerung" setzt nach allgemeiner Rechtsprechung voraus, dass die genehmigte Anlage das Nachbargrundstück regelrecht abriegelt, d.h. dort ein Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine "Gefängnishofsituation" hervorruft (vgl. BayVGH, U.v. 11.4.2011 - 9 N 10.1373 - juris Rn. 56; B.v. 22.8.2012 - 14 CS 12.1031 - juris Rn. 13; OVG RhPf, B.v. 27.4.2015 - 8 B 10304/15 - juris Rn. 6; OVG Berlin-Bbg, B.v. 27.2.2012 - OVG 10 S 39.11 - juris Rn. 4).
  • VG Augsburg, 10.01.2013 - Au 5 S 12.1521

    Nachbarantrag; Baugenehmigung für Aufstockung eines Wohngebäudes;

    Entsprechend kann ein Vorhaben, dass an dem vom Beigeladenen gewählten Standort Nachbarrechte nicht verletzt, vom Nachbarn auch nicht durch den Hinweis auf seines Erachtens besser geeignete Alternativausführungen oder Alternativstandorte zu Fall gebracht werden (vgl. BVerwG vom 26.6.1997 NVwZ-RR 1998 357; BayVGH vom 22.8.2012 Az: 14 CS 12.1031 - juris; vom 15.10.2012 Az: 14 CS 12.2034 - juris).
  • VGH Bayern, 15.10.2012 - 14 CS 12.2034

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein zweigeschossiges Wohnhaus

    Entsprechend kann ein Vorhaben, das an dem vom Beigeladenen gewählten Standort Nachbarrechte nicht verletzt, vom Nachbarn auch nicht durch den Hinweis auf seines Erachtens besser geeignete Alternativstandorte zu Fall gebracht werden (vgl. BVerwG vom 26.6.1997 NVwZ-RR 1998, 357 m.w.N.; BayVGH vom 22.8.2012 Az. 14 CS 12.1031 RdNr. 13).
  • VG Ansbach, 24.05.2023 - AN 3 K 21.01850

    Erfolglose Drittanfechtungsklage wegen Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport

    Ein Verstoß gegen das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme unter dem Aspekt der "Einmauerung" setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass die genehmigte Anlage das Nachbargrundstück regelrecht abriegelt, d.h. dort ein Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine "Gefängnishofsituation" hervorruft (vgl. BayVGH, U.v. 11.4.2011 - 9 N 10.1373 - juris Rn. 56; B.v. 22.8.2012 - 14 CS 12.1031 - juris Rn. 13; OVG RhPf, B.v. 27.4.2015 - 8 B 10304/15 - juris Rn. 6; OVG Berlin-Bbg, B.v. 27.2.2012 - OVG 10 S 39.11 - juris Rn. 4).
  • VG Ansbach, 21.12.2022 - AN 3 K 21.00560

    Einmauerungseffekt / Optisch erdrückende Wirkung einer 7 m hohen Sichtschutzmauer

    Ein Verstoß gegen das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme unter dem Aspekt der "Einmauerung" setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass die genehmigte Anlage das Nachbargrundstück regelrecht abriegelt, d.h. dort ein Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine "Gefängnishofsituation" hervorruft (vgl. BayVGH, U.v. 11.4.2011 - 9 N 10.1373 - juris Rn. 56; B.v. 22.8.2012 - 14 CS 12.1031 - juris Rn. 13; OVG RhPf, B.v. 27.4.2015 - 8 B 10304/15 - juris Rn. 6; OVG Berlin-Bbg, B.v. 27.2.2012 - OVG 10 S 39.11 - juris Rn. 4).
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