Rechtsprechung
VGH Bayern, 22.08.2017 - 11 BV 17.891 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 60 Abs. 1, § 67 Abs. 4 S. 4, S. 5, § 124a Abs. 3 S. 1, S. 5, § 125 Abs. 2 S. 1, S. 2; ZPO § 85 Abs. 2; BRAO § 53 Abs. 2; BGB § 278
Organisationspflicht des Prozessbevollmächtigten für den Fall seiner Erkrankung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Organisationspflicht des Prozessbevollmächtigten für den Fall seiner Erkrankung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Unvorhersehbare Erkrankung der Prozessbevollmächtigten; Organisationsverschulden; Wiedereinsetzung (abgelehnt); Zurechnung von Verschulden des Büropersonals
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 15.03.2017 - M 6 K 16.4214
- VGH Bayern, 22.08.2017 - 11 BV 17.891
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 26.06.2017 - 1 B 113.17
Geltung des Wiedereinsetzungsrechts im Asylverfahren; Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2017 - 11 BV 17.891
"Verschulden" i.S.v. § 60 VwGO ist anzunehmen, wenn der Betroffene diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (stRspr; vgl. BVerwG, B.v. 26.6.2017 - 1 B 113.17 u.a. - juris Rn. 5 m.w.N.). - BVerwG, 10.04.2017 - 1 B 66.17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der …
Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2017 - 11 BV 17.891
In dem Wiedereinsetzungsantrag ist deshalb darzulegen, dass kein schuldhaftes Handeln des Prozessbevollmächtigten vorliegt, sondern dieser hinreichende organisatorische Maßnahmen getroffen hat (vgl. BVerwG, B.v. 10.4.2017 - 1 B 66.17 - InfAuslR 2017, 261 Rn. 2). - LSG Sachsen, 14.01.2016 - L 3 AS 976/14
Berufungsrücknahmefiktion; Betreibensaufforderung; Sicherstellung der Vertretung …
Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2017 - 11 BV 17.891
Soweit die Prozessbevollmächtigte erstmals mit ihrer Stellungnahme zur Anhörung nach § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO vorträgt, für solche Fälle sei eine Vertretung durch Frau Rechtsanwältin F* ... Y* ... vorgesehen, wäre eine solche Regelung zwar grundsätzlich ausreichend (vgl. SächsLSG, U.v. 14.1.2016 - L 3 AS 976/14 - juris Rn. 29). - VGH Bayern, 14.05.2013 - 11 B 12.1522
Verwerfung der Berufung als unzulässig; Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; …
Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2017 - 11 BV 17.891
Allerdings können Fehler von Hilfspersonen auf eine in der eigenen Verantwortungssphäre des bevollmächtigten Rechtsanwalts liegende Ursache zurückzuführen sein, im Hinblick auf die diesen unter dem Gesichtspunkt des sog. Organisationsverschuldens ein eigener Schuldvorwurf treffen kann (vgl. BayVGH, B.v. 14.5.2013 - 11 B 12.1522 - juris Rn. 11).