Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.08.2017 - 11 BV 17.891   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,34875
VGH Bayern, 22.08.2017 - 11 BV 17.891 (https://dejure.org/2017,34875)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.08.2017 - 11 BV 17.891 (https://dejure.org/2017,34875)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. August 2017 - 11 BV 17.891 (https://dejure.org/2017,34875)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,34875) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 60 Abs. 1, § 67 Abs. 4 S. 4, S. 5, § 124a Abs. 3 S. 1, S. 5, § 125 Abs. 2 S. 1, S. 2; ZPO § 85 Abs. 2; BRAO § 53 Abs. 2; BGB § 278
    Organisationspflicht des Prozessbevollmächtigten für den Fall seiner Erkrankung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Organisationspflicht des Prozessbevollmächtigten für den Fall seiner Erkrankung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Unvorhersehbare Erkrankung der Prozessbevollmächtigten; Organisationsverschulden; Wiedereinsetzung (abgelehnt); Zurechnung von Verschulden des Büropersonals

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.06.2017 - 1 B 113.17

    Geltung des Wiedereinsetzungsrechts im Asylverfahren; Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2017 - 11 BV 17.891
    "Verschulden" i.S.v. § 60 VwGO ist anzunehmen, wenn der Betroffene diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (stRspr; vgl. BVerwG, B.v. 26.6.2017 - 1 B 113.17 u.a. - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.04.2017 - 1 B 66.17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2017 - 11 BV 17.891
    In dem Wiedereinsetzungsantrag ist deshalb darzulegen, dass kein schuldhaftes Handeln des Prozessbevollmächtigten vorliegt, sondern dieser hinreichende organisatorische Maßnahmen getroffen hat (vgl. BVerwG, B.v. 10.4.2017 - 1 B 66.17 - InfAuslR 2017, 261 Rn. 2).
  • LSG Sachsen, 14.01.2016 - L 3 AS 976/14

    Berufungsrücknahmefiktion; Betreibensaufforderung; Sicherstellung der Vertretung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2017 - 11 BV 17.891
    Soweit die Prozessbevollmächtigte erstmals mit ihrer Stellungnahme zur Anhörung nach § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO vorträgt, für solche Fälle sei eine Vertretung durch Frau Rechtsanwältin F* ... Y* ... vorgesehen, wäre eine solche Regelung zwar grundsätzlich ausreichend (vgl. SächsLSG, U.v. 14.1.2016 - L 3 AS 976/14 - juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 14.05.2013 - 11 B 12.1522

    Verwerfung der Berufung als unzulässig; Versäumung der Berufungsbegründungsfrist;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2017 - 11 BV 17.891
    Allerdings können Fehler von Hilfspersonen auf eine in der eigenen Verantwortungssphäre des bevollmächtigten Rechtsanwalts liegende Ursache zurückzuführen sein, im Hinblick auf die diesen unter dem Gesichtspunkt des sog. Organisationsverschuldens ein eigener Schuldvorwurf treffen kann (vgl. BayVGH, B.v. 14.5.2013 - 11 B 12.1522 - juris Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht