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   VGH Bayern, 22.09.2010 - 16b D 09.2133   

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VGH Bayern, 22.09.2010 - 16b D 09.2133 (https://dejure.org/2010,41447)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.09.2010 - 16b D 09.2133 (https://dejure.org/2010,41447)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. September 2010 - 16b D 09.2133 (https://dejure.org/2010,41447)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Häufige, über einen langen Zeitraum sich erstreckende Kernzeitverletzungen;Fahrlässiges und vorsätzliches Fernbleiben ohne den - vom Beamten verlangten - amtsärztlichen Nachweis der Dienstunfähigkeit Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Beschränkung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 12.10.2006 - 1 D 2.05

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Nachweis der Dienstfähigkeit; Vorrang der

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2010 - 16b D 09.2133
    So lange ein Beamter dienstunfähig ist, ist er von der Dienstleistungspflicht befreit, weil er sie nicht erfüllen kann (vgl. BVerwG vom 12.10.2006, Az. 1 D 2/05 m.w.N., ).

    Weicht die medizinische Beurteilung des Amtsarztes hinsichtlich desselben Krankheitsbildes von der Beurteilung des behandelnden Privatarztes ab, so kommt der Beurteilung des Amtsarztes unter Berücksichtigung der vom Bundesverwaltungsgericht genannten Voraussetzungen (Sachkunde des Amtsarztes, nachvollziehbare Beurteilung, Auseinandersetzung mit privatärztlichen Stellungnahmen) Vorrang zu (vgl. BVerwG vom 12.10.2006, Az. 1 D 2/05, â?¹jurisâ?º).

    Es lagen weder seitens des behandelnden Arztes nähere Erläuterungen seines medizinischen Befundes vor, mit denen sich dann der Amtsarzt hätte auseinandersetzen müssen (vgl. BVerwG vom 12.10.2006 Az. 1 D 2/05), noch hat der Beamte im Anschluss an die amtsärztliche Begutachtung seinerseits fundierte fachärztliche Gutachten beigebracht, die geeignet gewesen wären, ernstliche Zweifel an der amtsärztlichen Begutachtung zu wecken.

    Dagegen fällt ihm nur Fahrlässigkeit zur Last, wenn er die Dienstfähigkeit zwar aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten erkennen muss, hier aber darauf vertraut, dienstunfähig zu sein und demzufolge nicht gegen die Dienstleistungspflicht zu verstoßen (vgl. BVerwG vom 12.6.2006, Az. 1 D 2/05; BVerwG vom 9.4.2002, Az. 1 D 17.01 - Buchholz 232, § 73 BBG Nr. 25).

    Nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" muss letztlich die dem Beamten günstigste Tatsachengestaltung zugrunde gelegt werden, die sich nicht sicher ausschließen lässt (so auch BVerwG vom 12.10.2006, a.a.O.).

    Bei einem fahrlässigen unerlaubten Fernbleiben vom Dienst über einen Zeitraum von fünfeinhalb Monaten hat das BVerwG (Urteil vom 12.10.2006, Az. 1 D 2/05, â?¹jurisâ?º) auf eine Zurückstufung um zwei Ämter, bei einem fahrlässigen Fernbleiben über einen Zeitraum von sieben Wochen (unter Berücksichtigung weiterer Milderungsgründe) auf eine Kürzung der Dienstbezüge unter Ausschöpfung der Höchstlaufzeit erkannt (BVerwG vom 9.4.2002, Az. 1 D 17.01, Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 25).

  • BVerwG, 25.10.2007 - 2 C 43.07

    Disziplinarklage; Berufungsverfahren; Beschluss ohne mündliche Verhandlung durch

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2010 - 16b D 09.2133
    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich nach objektiven Handlungsmerkmalen wie Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzungen, Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum andern nach Form und Gewicht des Verschuldens und Beweggründen für das pflichtwidrige Verhalten des Beamten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie den unmittelbaren Folgen der Pflichtenverstöße für den dienstlichen Bereich und für Dritte, sowie nach der Höhe des entstandenen Schadens (vgl. z.B. Urteil des BVerwG vom 25.10.2007, Az. 2 C 43.07 RdNr. 17).

    Davon ausgehend kommt es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (BVerwG vom 25.10.2007, Az. 2 C 43.07, RdNr. 18).

    Sie müssen in ihrer Gesamtheit aber geeignet sein, die Schwere des Pflichtenverstoßes erheblich herabzusetzen (vgl. BVerwG vom 25.10.2007, Az. 2 C 43.07, RdNr. 20).

    Selbst wenn - entgegen der Auffassung des Senats - Mobbing hinsichtlich der Zuweisung des Dachzimmers bejaht und - außerdem - der notwendige Zusammenhang zwischen Kernzeitverletzungen des Beklagten, die in die Zeit seiner Dienstleistung in dem Dachzimmer fallen, und den Verhaltensweisen des Dienstherrn anzunehmen wäre, wäre dieser Milderungsgrund nicht geeignet, die Schwere des Pflichtenverstoßes erheblich herabzusetzen (vgl. BVerwG vom 25.10.2007, Az. 2 C 43.07, RdNr. 20).

  • VGH Bayern, 26.09.2005 - 16b DZ 05.864
    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2010 - 16b D 09.2133
    Diese Verfügung ist rechtskräftig geworden (vgl. Urteil des VG Ansbach vom 10.1.2005, Az. AN 6 a D 04.2050; Beschluss d. Senats vom 26.9.2005, Az. 16 b DZ 05.864).

    Zu Lasten des Beklagten ist in diesem Zusammenhang auch zu berücksichtigen, dass er sich eine Kürzung der Dienstbezüge um 1/20 für 36 Monate wegen häufiger und erheblicher Kernzeitverletzungen im Jahr 2002 (vgl. Urteil des VG Ansbach vom 10.1.2005, Az. AN 6a D 04.2050; Beschluss des Senats vom 20.9.2005, Az. 16b DZ 05.864) nicht zur Mahnung hat dienen lassen.

    Der Beklagte sieht ein Mobbing durch den Dienstherrn schließlich darin, dass ihm mit Schreiben vom 14. Januar 2002 (mit dem auch seine Umsetzung in K... in den Bereich Sammelzollverfahren verfügt wurde) gesundheitsbedingte Kernzeitverletzungen zugestanden wurden, die dann trotzdem in der Folgezeit als nicht genehmigtes Fernbleiben und dementsprechend als Dienstvergehen behandelt worden seien (siehe hierzu auch Urteil des VG Ansbach vom 10.1.2005 Az. AN 6a D 04.2050 sowie Beschluss des Senats vom 25.9.2005, Az. 16b DZ 05.864: Zuspätkommen an 107 Arbeitstagen in der Zeit von Februar bis Juli 2002).

  • BVerwG, 09.04.2002 - 1 D 17.01

    Postbeamter des einfachen Dienstes - Unerlaubtes fahrlässiges Fernbleiben vom

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2010 - 16b D 09.2133
    Dagegen fällt ihm nur Fahrlässigkeit zur Last, wenn er die Dienstfähigkeit zwar aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten erkennen muss, hier aber darauf vertraut, dienstunfähig zu sein und demzufolge nicht gegen die Dienstleistungspflicht zu verstoßen (vgl. BVerwG vom 12.6.2006, Az. 1 D 2/05; BVerwG vom 9.4.2002, Az. 1 D 17.01 - Buchholz 232, § 73 BBG Nr. 25).

    Bei einem fahrlässigen unerlaubten Fernbleiben vom Dienst über einen Zeitraum von fünfeinhalb Monaten hat das BVerwG (Urteil vom 12.10.2006, Az. 1 D 2/05, â?¹jurisâ?º) auf eine Zurückstufung um zwei Ämter, bei einem fahrlässigen Fernbleiben über einen Zeitraum von sieben Wochen (unter Berücksichtigung weiterer Milderungsgründe) auf eine Kürzung der Dienstbezüge unter Ausschöpfung der Höchstlaufzeit erkannt (BVerwG vom 9.4.2002, Az. 1 D 17.01, Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 25).

  • BAG, 15.01.1997 - 7 ABR 14/96

    Übernahme von Schulungskosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2010 - 16b D 09.2133
    Mobbing ist das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren durch Vorgesetzte oder Mitarbeiter, also die Schaffung eines durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen und Beleidigungen geschaffenen Umfelds (vgl. z.B. BAG vom 15.1.1997 Az. 7 ABR 14/96; BAG vom 25.10.2007 Az. 8 AZR 593/06; LAG Schleswig-Holstein vom 19.3.2002 Az. 3 Sa 1/02 jeweils ).
  • ArbG Duisburg, 29.06.2000 - 1 Ca 1152/00

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung nach erfolgter Abmahnung;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2010 - 16b D 09.2133
    Die Ausübung des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber - hier also den Dienstherrn - ist kein Mobbing (vgl. Arbeitsgericht Duisburg vom 29.6.2000, Az. 1 Ca 1152/00 ), vorausgesetzt es wird in rechtlich nicht zu beanstandender Weise ausgeübt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2005 - 22d A 1433/03

    Nichtbelehrung eines Beamten über dessen Recht zur Beantragung der Mitwirkung des

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2010 - 16b D 09.2133
    Das OVG NRW hat bei einem fahrlässigen ungenehmigten Fernbleiben von acht Wochen sowie an einem weiteren Tag und einem Tag vorsätzlichen unerlaubten Fernbleibens vom Dienst eine Zurückstufung für erforderlich erachtet (Urteil vom 19.1.2005, Az. 22 d A 1433/03.BDG, â?¹jurisâ?º).
  • LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00

    Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2010 - 16b D 09.2133
    Darüber hinaus steht ein wechselseitiger Eskalationsprozess, der keine klare Täter-Opfer-Beziehung erkennen lässt, regelmäßig der Annahme eines Mobbingsachverhalts entgegen (vgl. LAG Thüringen vom 10.4.2001 Az. 5 Sa 403/00, PersR 2001, 532).
  • BVerwG, 29.07.2009 - 2 B 15.09

    Disziplinarklageverfahren; Einheit des Dienstvergehens; Einheitsgrundsatz;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2010 - 16b D 09.2133
    Aufzuklären war hier deshalb, ob das dem Beklagten vorgeworfene Dienstvergehen mit schikanösen Verhaltensweisen von Mitarbeitern oder Vorgesetzten im Zusammenhang stand (vgl. BVerwG vom 29.7.2009 Az. 2 B 15.09, RdNrn. 9 und 12).
  • BVerwG, 06.05.2003 - 1 D 26.02

    Fernmeldeobersekretärin; kinderreiche Familie; Alleinverdienerin; keine

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2010 - 16b D 09.2133
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22.4.1991, BVerwGE 93, 78/80 ff; vom 6.5.2003 Az. 1 D 26.02) ist bei einem vorsätzlichen unerlaubten Fernbleiben vom Dienst über einen Zeitraum von mehreren Monaten im Regelfall auf Dienstentfernung zu erkennen.
  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 347/07

    Schadensersatzanspruch - Selbstmord des Arbeitnehmers

  • BVerwG, 22.04.1991 - 1 D 62.90

    Disziplinarverfahren - Fernbleiben vom Dienst - Unentschuldigte

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06

    Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 3 Sa 1/02

    Schmerzensgeld, "Mobbing", Begriff, Erfüllung, Anspruchsgrundlage, Konflikte,

  • VGH Bayern, 28.10.2008 - 16b D 08.133

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; häufige, über einen langen Zeitraum sich

  • BVerwG, 09.10.2002 - 1 D 3.02

    Oberlokomotivführer bei der Bahn; schuldhaft ungenehmigtes Fernbleiben vom Dienst

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2020 - 3d A 2713/19
    vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 22.09.2010 - 16b D 09.2133 -, juris, Rn. 45.
  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 C 17.15

    Beamter; Disziplinarklage; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarurteil;

    Hierüber ist mit rechtskräftigem Disziplinarurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 22. September 2010 - 16b D 09.2133 - entschieden worden, sodass die materielle Bindungswirkung auch das sachgleiche Verfahren über die Feststellung des Verlusts der Dienstbezüge umfasst.
  • VG Düsseldorf, 14.05.2019 - 38 K 9264/18
    Bayerischer VGH, Urteil vom 22. September 2010 - 16b D 09.2133 -, juris, Rn. 45.
  • VGH Bayern, 14.07.2015 - 14 B 14.1598

    Bei disziplinarrechtlichen Urteilen erwächst neben dem Tenor (zumindest) auch die

    Dieser versetzte den Kläger mit rechtskräftigem Urteil vom 22. September 2010 unter Abänderung der Ziffer 1 des Urteils des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 5. November 2007 in das Amt eines Zollsekretärs (BesGr A 7) und wies im Übrigen die Berufung zurück (Az. 16b D 09.2133).

    Dies ergibt sich aus der Würdigung des klägerischen Verhaltens als Dienstvergehen durch das rechtskräftige Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. September 2010 - 16b D 09.2133 - (juris), das die Beteiligten dieses Verfahrens, also auch die Beklagte, und das Gericht gemäß § 3 BDG i.V.m. § 121 Nr. 1 VwGO bindet.

  • VGH Bayern, 26.09.2014 - 16a D 13.253

    Disziplinarrecht

    Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte" die sich mit Mobbing im Verhältnis von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu befassen hatten" was nach Auffassung des Senats mit der Problemkonstellation im Verhältnis zwischen dem Beamten und seinen Dienstherrn vergleichbar ist" geht der Senat (BayVGH U.v. 22.9.2010 - 16b D 09.2133 -juris Rn. 75, 76) von folgendem Mobbingbegriff aus:.
  • OVG Hamburg, 06.07.2012 - 11 Bf 251/10

    Aufhebung einer Disziplinarverfügung zum Zwecke der Ausdehnung auf neue Vorwürfe

    Das vorsätzliche unerlaubte Fernbleiben des Beklagten durch Kernzeitverletzungen (innerhalb von 11 Monaten an 173 Tagen; Gesamtdauer von ca. drei Arbeitstagen) sowie fahrlässiges Fernbleiben an 11 weiteren Arbeitstagen hat der VGH München mit der Zurückstufung um eine Stufe geahndet (VGH München, Urt. v. 22.9.2010, 16b D 09.2133, juris).
  • VG Bayreuth, 14.06.2013 - B 5 K 12.345

    Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge; Bindungswirkung

    Das Disziplinarklageverfahren wurde sodann beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof unter dem Aktenzeichen 16b D 09.2133 geführt.
  • VGH Bayern, 28.01.2013 - 16b DZ 08.3209

    Sehr häufige Kernzeitverletzungen über längeren Zeitraum; Kürzung der

    Demgegenüber hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 6.5.1992 - 1 D 12/91 - juris) bei wiederholtem verspäteten Dienstantritt (21 Fälle innerhalb von ca. zwei Jahren) bei einschlägiger disziplinarer Vorbelastung eine Gehaltskürzung oder eine Dienstgradherabsetzung für zulässig erachtet (a.a.O., Rn. 29 m.w.N.; s. auch BayVGH vom 22.9.2010 - 16b D 09.2133; vom 26.9.2005, 16b DZ 05.864 - jeweils juris).
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