Rechtsprechung
VGH Bayern, 22.11.2010 - 15 ZB 09.1763 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Beweiswirkung des Empfangsbekenntnisses; Gegenbeweis; Eidesstattliche Versicherung; Zeugeneinvernahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 22.11.2010 - 15 ZB 09.1763
- VGH Bayern, 18.04.2011 - 15 ZB 09.1763
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.05.2003 - VI ZB 77/02
Entscheidung des Berufungsgerichts über einen hilfsweise gestellten …
Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2010 - 15 ZB 09.1763
Bloße Zweifel genügen nicht, um die durch das Empfangsbekenntnis entfaltete Indizwirkung zu erschüttern (vgl. BVerfG vom 27.3.2001 NJW 2001, 1563; BGH vom 27.5.2003 NJW 2003, 2460).Eidesstattliche Versicherungen können als Beweismittel berücksichtigt werden, da für die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels der Freibeweis gilt (BGH vom 27.5.2003 a.a.O).
In Fällen, in denen - wie hier - die eidesstattliche Versicherung zum Gegenbeweis im Sinne der vollen Überzeugung des Gerichts von der Unrichtigkeit des Empfangsbekenntnisses nicht ausreicht, kommt eine Beweiserhebung z.B. durch die Einvernahme der Beweispersonen in Betracht (BGH vom 27.5.2003 a.a.O.).
- BGH, 31.05.1979 - VII ZR 290/78
Zeitpunkt der Bewirkung einer Zustellung eines Urteils an einen Rechtsanwalt - …
Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2010 - 15 ZB 09.1763
Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, das Empfangsbekenntnis mit dem Datum zu versehen, an dem er das zuzustellende Schriftstück mit dem Willen entgegengenommen hat, es zu behalten (BGH vom 31.5.1979 NJW 1979, 2566 st.Rspr.). - BVerfG, 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97
Verwerfung eines angeblich verspäteten Einspruchs wegen Zweifeln am richtigen …
Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2010 - 15 ZB 09.1763
Bloße Zweifel genügen nicht, um die durch das Empfangsbekenntnis entfaltete Indizwirkung zu erschüttern (vgl. BVerfG vom 27.3.2001 NJW 2001, 1563; BGH vom 27.5.2003 NJW 2003, 2460). - VG Augsburg, 23.04.2009 - Au 5 K 09.82
Nachbarklage; Baugenehmigung Erweiterung Rinderstall und Güllegrube (Kläger): …
Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2010 - 15 ZB 09.1763
Es ist Beweis zu erheben, über die näheren Umstände der Entgegennahme des Urteils des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 23. April 2009 (Au 5 K 09.82) durch den Bevollmächtigten des Klägers so, wie sie in seinem Schriftsatz vom 7. September 2009 dargestellt sind.