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VGH Bayern, 22.11.2018 - 4 CE 18.2417 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 123 Abs. 1; GewO § 70
Marktzulassung - Voraussetzung an festgelegte Vergabekriterien - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Marktzulassung - Voraussetzung an festgelegte Vergabekriterien
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 123 Abs. 1 ; GewO § 70
Einstweiliger Rechtsschutz; Zulassung zu einem Markt; Zulassungskriterien; Konkurrentenverdrängungsantrag; Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs bei Vorwegnahme der Hauptsache; Platzvergabe; Marktzulassung; Christkindlmarkt; Konkurrenzbewerbung; ... - rechtsportal.de
VwGO § 123 Abs. 1 ; GewO § 70
Zulassung zum Münchner Christkindlmarkt 2018 mit einem Heißgetränkestand im Wege der einstweiligen Anordnung; Vorwegnahme der Hauptsache bei Konkurrentenverdrängungsstreitigkeiten in Marktzulassungssachen; Überprüfung der Vergabekriterien - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 14.11.2018 - M 16 E 18.4249
- VGH Bayern, 22.11.2018 - 4 CE 18.2417
- VGH Bayern, 20.08.2020 - 4 C 20.1886
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2019, 683
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Niedersachsen, 11.08.2015 - 7 ME 58/15
Ausschankbetrieb; Marktzulassung; Stoppelmarkt; Volksfest
Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2018 - 4 CE 18.2417
Daher ist bei der Korrektur der Platzvergabe in Marktzulassungsachen durch ein Gericht Zurückhaltung geboten (vgl. NdsOVG, B.v. 11.8.2015 - 7 ME 58/15 - juris Rn. 11), d.h. bei der Prüfung des Anordnungsanspruchs ein strenger Maßstab anzulegen und dem auf Berücksichtigung einer Konkurrenzbewerbung gerichteten Begehren nur dann stattzugeben, wenn ein Anordnungsanspruch offensichtlich gegeben ist (…vgl. VGH BW, B. v. 22.11.2016 - 6 S 2207/16 - GewArch 2017, 83 Rn. 4).Da dem Veranstalter eines Marktes ein weiter Ermessensspielraum zusteht, der vom Gericht nur in den Grenzen des § 114 Satz 1 VwGO überprüft werden kann, und der Veranstalter auch bei der Korrektur fehlerhafter Entscheidungen über Zulassungen und ggf. auch bei der Neubestimmung fehlerhafter Zulassungskriterien diesen weiten Ermessensspielraum hat, kann ein Anordnungsanspruch nur bestehen, wenn die beanstandete Bewertung einer Bewerbung auf der Grundlage der vom Veranstalter festgelegten Vergabekriterien sachwidrig erscheint und die Sachwidrigkeit evident zu Tage tritt (NdsOVG, B.v. 11.8.2015, a.a.O.).
- VGH Bayern, 17.09.2018 - 4 CE 18.1620
Vergabe eines Marktstands auf einem kommunalen Weihnachtsmarkt
Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2018 - 4 CE 18.2417
Denn die spartenbezogene Konkretisierung der ermessensbindenden Richtlinie ist originäre Aufgabe der Stadtverwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 GO, vgl. hierzu BayVGH, B.v. 17.9.2018 - 4 CE 18.1620 - juris Rn. 30). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2017 - 4 B 891/17
Markthändler kann nicht auf den Münsteraner Wochenmarkt zurückkehren
Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2018 - 4 CE 18.2417
Auch in diesem Fall sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen (vgl. OVG NW, B.v. 2.11.2017 - 4 B 891/17 - juris Rn. 37). - VGH Baden-Württemberg, 22.11.2016 - 6 S 2207/16
Änderung der Veranstaltungsbedingungen für einen Markt während des …
Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2018 - 4 CE 18.2417
Daher ist bei der Korrektur der Platzvergabe in Marktzulassungsachen durch ein Gericht Zurückhaltung geboten (…vgl. NdsOVG, B.v. 11.8.2015 - 7 ME 58/15 - juris Rn. 11), d.h. bei der Prüfung des Anordnungsanspruchs ein strenger Maßstab anzulegen und dem auf Berücksichtigung einer Konkurrenzbewerbung gerichteten Begehren nur dann stattzugeben, wenn ein Anordnungsanspruch offensichtlich gegeben ist (vgl. VGH BW, B. v. 22.11.2016 - 6 S 2207/16 - GewArch 2017, 83 Rn. 4). - VGH Bayern, 15.09.2016 - 4 CE 16.1804
Zulassung einer Hühnerbraterei zum Oktoberfest - mangelndes Rechtsschutzbedürfnis
Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2018 - 4 CE 18.2417
Es kann offen bleiben, ob dem Antragsteller zum Zeitpunkt der Entscheidung des Senats das Rechtsschutzbedürfnis für seinen Antrag fehlt, weil eine Korrektur der Vergabeentscheidung der Antragsgegnerin aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist (vgl. BayVGH, B.v. 15.9.2016 - 4 CE 16.1804 - nicht veröffentlicht).
- VG München, 28.06.2021 - M 7 E 21.159
Antrag auf Neuverbescheidung hinsichtlich der Zulassung zu einem Volksfest als …
Auch in diesem Fall sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 22.11.2018 - 4 CE 18.2417 - juris Rn. 5).Da dem Veranstalter eines Marktes ein weiter Ermessensspielraum zusteht, der vom Gericht nur in den Grenzen des § 114 Satz 1 VwGO überprüft werden kann, und der Veranstalter auch bei der Korrektur fehlerhafter Entscheidungen über Zulassungen und ggf. auch bei der Neubestimmung fehlerhafter Zulassungskriterien diesen weiten Ermessensspielraum hat, kann ein Anordnungsanspruch nur bestehen, wenn die beanstandete Bewertung einer Bewerbung auf der Grundlage der vom Veranstalter festgelegten Vergabekriterien sachwidrig erscheint und die Sachwidrigkeit evident zu Tage tritt (vgl. BayVGH, B.v. 22.11.2018 - 4 CE 18.2417 - juris Rn. 6 f.) Ein fehlerhaft in Gang gesetztes Verwaltungsverfahren, das auf eine Auswahl unter mehreren konkurrierenden Bewerbern abzielt, kann aus Gründen der Gleichbehandlung nicht lediglich in Bezug auf einzelne Bewerber rechtsfehlerfrei zu Ende geführt werden.
- VG München, 28.03.2023 - M 7 E 23.117
Zulassung zu einem Volksfest
Auch in diesem Fall sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 22.11.2018 - 4 CE 18.2417 - juris Rn. 5).Daher ist bei der Korrektur der Platzvergabe durch ein Gericht Zurückhaltung geboten, d.h. bei der Prüfung des Anordnungsanspruchs ein strenger Maßstab anzulegen und dem auf Berücksichtigung einer Konkurrenzbewerbung gerichteten Begehren nur dann stattzugeben, wenn ein Anordnungsanspruch offensichtlich gegeben ist (vgl. BayVGH, B.v. 22.11.2018 - 4 CE 18.2417 - juris Rn. 7).
- VG München, 13.06.2022 - M 7 E 22.2825
Erfolgloser Eilantrag auf Zulassung zu einem Bürgerfest als Festwirt
Auch in diesem Fall sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 22.11.2018 - 4 CE 18.2417 - juris Rn. 5).Daher ist bei der Korrektur der Platzvergabe in Marktzulassungssachen durch ein Gericht Zurückhaltung geboten, d.h. bei der Prüfung des Anordnungsanspruchs ein strenger Maßstab anzulegen und dem auf Berücksichtigung einer Konkurrenzbewerbung gerichteten Begehren nur dann stattzugeben, wenn ein Anordnungsanspruch offensichtlich gegeben ist (vgl. BayVGH, B.v. 22.11.2018 - 4 CE 18.2417 - juris Rn. 7).
- VG Potsdam, 21.10.2019 - 3 L 663/19
Gewerbeordnung
Eine Vorwegnahme der Hauptsache durch die vorliegend begehrte Regelungsanordnung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn der Erfolg der Hauptsache überwiegend wahrscheinlich ist und das Abwarten in der Hauptsache für die Antragstellerin schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile zur Folge hätte (vgl. BayVGH, Beschluss vom 22. November 2018 - 4 CE 18.2417 - juris Rn. 5; OVG NRW…, Beschluss vom 2. November 2017 - 4 B 891/17 - juris Rn. 37.).Dies ist dann der Fall, wenn der Veranstalter die selbst vorgegebenen Kriterien nicht beachtet, die maßgeblichen tatsächlichen Umstände nicht erfasst, nicht vollständig berücksichtigt oder in unvertretbarer Weise, insbesondere willkürfrei, würdigt (vgl. zum Vorstehenden, BayVGH, Beschluss vom 22. November 2018 - 4 CE 18.2417 - juris Rn. 7 m. w. N.; OVG NRW…, Beschluss vom 25. Juli 2018 - 4 B 1065/18 -, juris Rn. 3 ff.).
- VG München, 03.05.2023 - M 7 E 23.1847
Zum Ausschluss von Zirkussen, die Wildtiere zur Schau stellen
Auch in diesem Fall sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 22.11.2018 - 4 CE 18.2417 - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 20.08.2020 - 4 C 20.1886
Beginn der Beschwerdefrist bei der Streitwertbeschwerde
Die Beschwerden gegen die Streitwertfestsetzung im dem über zwei Instanzen geführten gerichtlichen Eilverfahren (Az. M 16 E 18.4249, 4 CE 18.2417) haben keinen Erfolg.