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   VGH Bayern, 22.11.2018 - 4 CE 18.2417   

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https://dejure.org/2018,40092
VGH Bayern, 22.11.2018 - 4 CE 18.2417 (https://dejure.org/2018,40092)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.11.2018 - 4 CE 18.2417 (https://dejure.org/2018,40092)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. November 2018 - 4 CE 18.2417 (https://dejure.org/2018,40092)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Marktzulassung - Voraussetzung an festgelegte Vergabekriterien

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123 Abs. 1 ; GewO § 70
    Einstweiliger Rechtsschutz; Zulassung zu einem Markt; Zulassungskriterien; Konkurrentenverdrängungsantrag; Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs bei Vorwegnahme der Hauptsache; Platzvergabe; Marktzulassung; Christkindlmarkt; Konkurrenzbewerbung; ...

  • rechtsportal.de

    VwGO § 123 Abs. 1 ; GewO § 70
    Zulassung zum Münchner Christkindlmarkt 2018 mit einem Heißgetränkestand im Wege der einstweiligen Anordnung; Vorwegnahme der Hauptsache bei Konkurrentenverdrängungsstreitigkeiten in Marktzulassungssachen; Überprüfung der Vergabekriterien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 683
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 11.08.2015 - 7 ME 58/15

    Ausschankbetrieb; Marktzulassung; Stoppelmarkt; Volksfest

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2018 - 4 CE 18.2417
    Daher ist bei der Korrektur der Platzvergabe in Marktzulassungsachen durch ein Gericht Zurückhaltung geboten (vgl. NdsOVG, B.v. 11.8.2015 - 7 ME 58/15 - juris Rn. 11), d.h. bei der Prüfung des Anordnungsanspruchs ein strenger Maßstab anzulegen und dem auf Berücksichtigung einer Konkurrenzbewerbung gerichteten Begehren nur dann stattzugeben, wenn ein Anordnungsanspruch offensichtlich gegeben ist (vgl. VGH BW, B. v. 22.11.2016 - 6 S 2207/16 - GewArch 2017, 83 Rn. 4).

    Da dem Veranstalter eines Marktes ein weiter Ermessensspielraum zusteht, der vom Gericht nur in den Grenzen des § 114 Satz 1 VwGO überprüft werden kann, und der Veranstalter auch bei der Korrektur fehlerhafter Entscheidungen über Zulassungen und ggf. auch bei der Neubestimmung fehlerhafter Zulassungskriterien diesen weiten Ermessensspielraum hat, kann ein Anordnungsanspruch nur bestehen, wenn die beanstandete Bewertung einer Bewerbung auf der Grundlage der vom Veranstalter festgelegten Vergabekriterien sachwidrig erscheint und die Sachwidrigkeit evident zu Tage tritt (NdsOVG, B.v. 11.8.2015, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 17.09.2018 - 4 CE 18.1620

    Vergabe eines Marktstands auf einem kommunalen Weihnachtsmarkt

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2018 - 4 CE 18.2417
    Denn die spartenbezogene Konkretisierung der ermessensbindenden Richtlinie ist originäre Aufgabe der Stadtverwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 GO, vgl. hierzu BayVGH, B.v. 17.9.2018 - 4 CE 18.1620 - juris Rn. 30).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2017 - 4 B 891/17

    Markthändler kann nicht auf den Münsteraner Wochenmarkt zurückkehren

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2018 - 4 CE 18.2417
    Auch in diesem Fall sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen (vgl. OVG NW, B.v. 2.11.2017 - 4 B 891/17 - juris Rn. 37).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2016 - 6 S 2207/16

    Änderung der Veranstaltungsbedingungen für einen Markt während des

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2018 - 4 CE 18.2417
    Daher ist bei der Korrektur der Platzvergabe in Marktzulassungsachen durch ein Gericht Zurückhaltung geboten (vgl. NdsOVG, B.v. 11.8.2015 - 7 ME 58/15 - juris Rn. 11), d.h. bei der Prüfung des Anordnungsanspruchs ein strenger Maßstab anzulegen und dem auf Berücksichtigung einer Konkurrenzbewerbung gerichteten Begehren nur dann stattzugeben, wenn ein Anordnungsanspruch offensichtlich gegeben ist (vgl. VGH BW, B. v. 22.11.2016 - 6 S 2207/16 - GewArch 2017, 83 Rn. 4).
  • VGH Bayern, 15.09.2016 - 4 CE 16.1804

    Zulassung einer Hühnerbraterei zum Oktoberfest - mangelndes Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2018 - 4 CE 18.2417
    Es kann offen bleiben, ob dem Antragsteller zum Zeitpunkt der Entscheidung des Senats das Rechtsschutzbedürfnis für seinen Antrag fehlt, weil eine Korrektur der Vergabeentscheidung der Antragsgegnerin aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist (vgl. BayVGH, B.v. 15.9.2016 - 4 CE 16.1804 - nicht veröffentlicht).
  • VG München, 28.06.2021 - M 7 E 21.159

    Antrag auf Neuverbescheidung hinsichtlich der Zulassung zu einem Volksfest als

    Auch in diesem Fall sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 22.11.2018 - 4 CE 18.2417 - juris Rn. 5).

    Da dem Veranstalter eines Marktes ein weiter Ermessensspielraum zusteht, der vom Gericht nur in den Grenzen des § 114 Satz 1 VwGO überprüft werden kann, und der Veranstalter auch bei der Korrektur fehlerhafter Entscheidungen über Zulassungen und ggf. auch bei der Neubestimmung fehlerhafter Zulassungskriterien diesen weiten Ermessensspielraum hat, kann ein Anordnungsanspruch nur bestehen, wenn die beanstandete Bewertung einer Bewerbung auf der Grundlage der vom Veranstalter festgelegten Vergabekriterien sachwidrig erscheint und die Sachwidrigkeit evident zu Tage tritt (vgl. BayVGH, B.v. 22.11.2018 - 4 CE 18.2417 - juris Rn. 6 f.) Ein fehlerhaft in Gang gesetztes Verwaltungsverfahren, das auf eine Auswahl unter mehreren konkurrierenden Bewerbern abzielt, kann aus Gründen der Gleichbehandlung nicht lediglich in Bezug auf einzelne Bewerber rechtsfehlerfrei zu Ende geführt werden.

  • VG München, 28.03.2023 - M 7 E 23.117

    Zulassung zu einem Volksfest

    Auch in diesem Fall sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 22.11.2018 - 4 CE 18.2417 - juris Rn. 5).

    Daher ist bei der Korrektur der Platzvergabe durch ein Gericht Zurückhaltung geboten, d.h. bei der Prüfung des Anordnungsanspruchs ein strenger Maßstab anzulegen und dem auf Berücksichtigung einer Konkurrenzbewerbung gerichteten Begehren nur dann stattzugeben, wenn ein Anordnungsanspruch offensichtlich gegeben ist (vgl. BayVGH, B.v. 22.11.2018 - 4 CE 18.2417 - juris Rn. 7).

  • VG München, 13.06.2022 - M 7 E 22.2825

    Erfolgloser Eilantrag auf Zulassung zu einem Bürgerfest als Festwirt

    Auch in diesem Fall sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 22.11.2018 - 4 CE 18.2417 - juris Rn. 5).

    Daher ist bei der Korrektur der Platzvergabe in Marktzulassungssachen durch ein Gericht Zurückhaltung geboten, d.h. bei der Prüfung des Anordnungsanspruchs ein strenger Maßstab anzulegen und dem auf Berücksichtigung einer Konkurrenzbewerbung gerichteten Begehren nur dann stattzugeben, wenn ein Anordnungsanspruch offensichtlich gegeben ist (vgl. BayVGH, B.v. 22.11.2018 - 4 CE 18.2417 - juris Rn. 7).

  • VG Potsdam, 21.10.2019 - 3 L 663/19

    Gewerbeordnung

    Eine Vorwegnahme der Hauptsache durch die vorliegend begehrte Regelungsanordnung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn der Erfolg der Hauptsache überwiegend wahrscheinlich ist und das Abwarten in der Hauptsache für die Antragstellerin schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile zur Folge hätte (vgl. BayVGH, Beschluss vom 22. November 2018 - 4 CE 18.2417 - juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 2. November 2017 - 4 B 891/17 - juris Rn. 37.).

    Dies ist dann der Fall, wenn der Veranstalter die selbst vorgegebenen Kriterien nicht beachtet, die maßgeblichen tatsächlichen Umstände nicht erfasst, nicht vollständig berücksichtigt oder in unvertretbarer Weise, insbesondere willkürfrei, würdigt (vgl. zum Vorstehenden, BayVGH, Beschluss vom 22. November 2018 - 4 CE 18.2417 - juris Rn. 7 m. w. N.; OVG NRW, Beschluss vom 25. Juli 2018 - 4 B 1065/18 -, juris Rn. 3 ff.).

  • VG München, 03.05.2023 - M 7 E 23.1847

    Zum Ausschluss von Zirkussen, die Wildtiere zur Schau stellen

    Auch in diesem Fall sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 22.11.2018 - 4 CE 18.2417 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 20.08.2020 - 4 C 20.1886

    Beginn der Beschwerdefrist bei der Streitwertbeschwerde

    Die Beschwerden gegen die Streitwertfestsetzung im dem über zwei Instanzen geführten gerichtlichen Eilverfahren (Az. M 16 E 18.4249, 4 CE 18.2417) haben keinen Erfolg.
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