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   VGH Bayern, 23.01.2017 - 13a ZB 15.1753   

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https://dejure.org/2017,1898
VGH Bayern, 23.01.2017 - 13a ZB 15.1753 (https://dejure.org/2017,1898)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.01.2017 - 13a ZB 15.1753 (https://dejure.org/2017,1898)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Januar 2017 - 13a ZB 15.1753 (https://dejure.org/2017,1898)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VO (EG) Nr. 1698/2005 Art. 36 lit. a ii, Art. 37; BGB § 596 Abs. 1
    Kein Anspruch auf Ausgleichszulage nach Beendigung der zivilrechtlichen Nutzungsberechtigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung einer Ausgleichszulage in benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten (AGZ) nach Beendigung des Pachtvertrages

  • rewis.io

    Kein Anspruch auf Ausgleichszulage nach Beendigung der zivilrechtlichen Nutzungsberechtigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten; Landwirtschaft; Pachtvertrag; nachvertragliche Pflicht; Räumungsfrist

  • rechtsportal.de

    BGB § 596 Abs. 1
    Anspruch auf Gewährung einer Ausgleichszulage in benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten (AGZ) nach Beendigung des Pachtvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 16.04.2013 - 21 B 12.1307

    Zahlungsansprüche; Betriebsprämie; Dauergrünland; beihilfefähige Flächen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2017 - 13a ZB 15.1753
    Nach dieser kommt es nicht allein auf die tatsächliche Nutzung der Flächen an, sondern ist zudem eine zivilrechtliche Nutzungsberechtigung erforderlich (BayVGH, U. v. 16.4.2013 - 21 B 12.1307 - juris; B. v. 30.1.2012 - 21 ZB 11.223 - juris; s. auch SächsOVG, U. v. 27.8.2015 - 1 A 506/13 - juris).

    Vielmehr ist geklärt, dass es für die Ausgleichszulage auch auf die zivilrechtliche Nutzungsberechtigung ankommt, deren Fehlen nicht durch die tatsächliche Bewirtschaftung geheilt wird (BayVGH, U. v. 16.4.2013 a. a. O.; B. v. 30.1.2012 a. a. O.; vgl. auch VG Minden, U. v. 22.1.2014 - 11 K 652/13 - juris).

  • VGH Bayern, 30.01.2012 - 21 ZB 11.223

    Landwirtschaftliche Subventionen; Doppelbeantragung; zivilrechtlich-vertragliche

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2017 - 13a ZB 15.1753
    Nach dieser kommt es nicht allein auf die tatsächliche Nutzung der Flächen an, sondern ist zudem eine zivilrechtliche Nutzungsberechtigung erforderlich (BayVGH, U. v. 16.4.2013 - 21 B 12.1307 - juris; B. v. 30.1.2012 - 21 ZB 11.223 - juris; s. auch SächsOVG, U. v. 27.8.2015 - 1 A 506/13 - juris).

    Vielmehr ist geklärt, dass es für die Ausgleichszulage auch auf die zivilrechtliche Nutzungsberechtigung ankommt, deren Fehlen nicht durch die tatsächliche Bewirtschaftung geheilt wird (BayVGH, U. v. 16.4.2013 a. a. O.; B. v. 30.1.2012 a. a. O.; vgl. auch VG Minden, U. v. 22.1.2014 - 11 K 652/13 - juris).

  • VG Minden, 22.01.2014 - 11 K 652/13

    Gewährung einer Betriebsprämie für eine beihilfefähige Hektarfläche

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2017 - 13a ZB 15.1753
    Vielmehr ist geklärt, dass es für die Ausgleichszulage auch auf die zivilrechtliche Nutzungsberechtigung ankommt, deren Fehlen nicht durch die tatsächliche Bewirtschaftung geheilt wird (BayVGH, U. v. 16.4.2013 a. a. O.; B. v. 30.1.2012 a. a. O.; vgl. auch VG Minden, U. v. 22.1.2014 - 11 K 652/13 - juris).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2017 - 13a ZB 15.1753
    Diese lägen vor, wenn das Zulassungsvorbringen einen die Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine insoweit erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage stellen würde, dass sich die gesicherte Möglichkeit der Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ergäbe (BVerfG, B. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546; B. v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642).
  • OVG Sachsen, 27.08.2015 - 1 A 506/13

    Ausgleichszahlung; Ausgleichszulage; benachteiligte Gebiete; Doppelförderung;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2017 - 13a ZB 15.1753
    Nach dieser kommt es nicht allein auf die tatsächliche Nutzung der Flächen an, sondern ist zudem eine zivilrechtliche Nutzungsberechtigung erforderlich (BayVGH, U. v. 16.4.2013 - 21 B 12.1307 - juris; B. v. 30.1.2012 - 21 ZB 11.223 - juris; s. auch SächsOVG, U. v. 27.8.2015 - 1 A 506/13 - juris).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2017 - 13a ZB 15.1753
    Diese lägen vor, wenn das Zulassungsvorbringen einen die Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine insoweit erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage stellen würde, dass sich die gesicherte Möglichkeit der Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ergäbe (BVerfG, B. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546; B. v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642).
  • OVG Sachsen, 09.03.2017 - 1 A 147/15

    Zuwendung, Betriebsprämie, beihilfefähige Fläche, Betriebsinhaber

    26 Jedenfalls nach den Zielsetzungen der unionsrechtlichen Regelungen über flächenbezogene Beihilfen steht das nationale Recht einer solchen Auslegung nicht entgegen (anders BayVGH, Beschl. v. 23. Januar 2017 - 13a ZB 15.1753 -, juris Rn. 4), zumal ein Pächter nach § 596 Abs. 1 BGB verpflichtet ist, die Pachtsache nach Beendigung des Pachtverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der einer bis zur Rückgabe fortgesetzten ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entspricht und eine nachwirkender Vertragspflicht zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung auch im Fall einer verspäteten Rückgabe besteht.
  • VG Lüneburg, 16.05.2018 - 1 A 46/17

    Hobbytierhaltung; Junglandwirt; Tätigkeit, landwirtschaftliche; Betrieb,

    Es kommt daher nicht allein auf die tatsächliche Nutzung der Flächen an, sondern es ist zudem eine zivilrechtliche Nutzungsberechtigung erforderlich (OVG Sachsen, Urt. v. 27.8.2015 - 1 A 506/13 -, juris Rn. 20; Bayerischer VGH, Beschl. v. 23.1.2017 - 13a ZB 15.1753 -, juris Rn. 4).
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