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   VGH Bayern, 23.01.2017 - 5 B 16.1007   

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VGH Bayern, 23.01.2017 - 5 B 16.1007 (https://dejure.org/2017,2329)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.01.2017 - 5 B 16.1007 (https://dejure.org/2017,2329)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Januar 2017 - 5 B 16.1007 (https://dejure.org/2017,2329)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StAG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 5, § 12a Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 2, S. 4; StGB § 61 Nr. 5, § 69
    Unselbständige Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung kein Einbürgerungshindernis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung einer Einbürgerung aufgrund einer früheren strafrechtlichen Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr

  • rewis.io

    Unselbständige Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung kein Einbürgerungshindernis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruchseinbürgerung; strafrechtliche Verurteilung; Maßregel der Besserung und Sicherung; Entziehung der Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de

    Versagung einer Einbürgerung aufgrund einer früheren strafrechtlichen Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2017, 739
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 33.05

    Einbürgerung, Anspruch auf - bei Maßregel der Besserung und Sicherung; Maßregel

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2017 - 5 B 16.1007
    Soweit der Vertreter des öffentlichen Interesses unter Hinweis auf die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 29.3.2007 - 5 C 33.05 - BVerwGE 128, 271; U.v. 29.3.2007 - 5 C 31.05 - juris) auch diesen Fall unter die erste Alternative des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG subsumieren will, ist die genannte Judikatur - die sich im Übrigen auf eine selbständige Maßregel der Besserung und Sicherung bezog - durch die zwischenzeitliche Neufassung des Gesetzeswortlauts überholt.

    Strafe ist eine repressive Übelzufügung als Reaktion auf rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten (BVerfG, U.v. 5.2.2004 - 2 BvR 2029/01 - BVerfGE 109, 133); Grundlage für ihre Zumessung ist nach § 46 Abs. 1 Satz 1 StGB die Schuld des Täters (vgl. BVerwG, U.v. 29.3.2007 - 5 C 33.05 - BVerwGE 128, 271/274).

    Inwieweit der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 16/5065 vom 23.4.2007) auf die oben genannte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG (BVerwG, U.v. 29.3.2007 - 5 C 33.05 - BVerwGE 128, 271; U.v. 29.3.2007 - 5 C 31.05 - juris) Bezug nimmt, lässt sich seiner Begründung nicht eindeutig entnehmen (vgl. auch Berlit, InfAuslR 2007, 457).

  • BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 31.05

    Kein Anspruch auf Einbürgerung bei strafgerichtlicher Anordnung der Unterbringung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2017 - 5 B 16.1007
    Soweit der Vertreter des öffentlichen Interesses unter Hinweis auf die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 29.3.2007 - 5 C 33.05 - BVerwGE 128, 271; U.v. 29.3.2007 - 5 C 31.05 - juris) auch diesen Fall unter die erste Alternative des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG subsumieren will, ist die genannte Judikatur - die sich im Übrigen auf eine selbständige Maßregel der Besserung und Sicherung bezog - durch die zwischenzeitliche Neufassung des Gesetzeswortlauts überholt.

    Inwieweit der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 16/5065 vom 23.4.2007) auf die oben genannte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG (BVerwG, U.v. 29.3.2007 - 5 C 33.05 - BVerwGE 128, 271; U.v. 29.3.2007 - 5 C 31.05 - juris) Bezug nimmt, lässt sich seiner Begründung nicht eindeutig entnehmen (vgl. auch Berlit, InfAuslR 2007, 457).

  • VG Augsburg, 10.03.2015 - Au 1 K 14.1697

    Antrag auf Einbürgerung; Maßregel der Besserung und Sicherung; Entziehung der

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2017 - 5 B 16.1007
    Die hiesige Konstellation, dass gegen den schuldfähigen Kläger zusätzlich zu seiner strafrechtlichen Verurteilung eine Maßregel der Besserung und Sicherung nach § 61 Nr. 5 StGB angeordnet wurde, unterfällt dem Gesetzeswortlaut nicht (so auch - zu § 8 Abs. 1 StAG - VG Augsburg, U.v. 10.3.2015 - Au 1 K 14.1697 - juris Rn. 21 ff.; Geyer in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 10 Rn. 21 und § 12a Rn. 13; a. A. wohl Hailbronner in Hailbronner/Renner/Maaßen, Staatsangehörigkeitsrecht, 5. Aufl. 2010, § 12a StAG Rn. 10 f.).

    Lediglich ergänzend sei angemerkt, dass der Senat - unabhängig von der Frage einer generellen Ermessensreduzierung auf Null (dazu VG Augsburg, U.v. 10.3.2015 - Au 1 K 14.1697 - juris Rn. 37) - Bedenken hinsichtlich der sehr strengen Ermessensentscheidung der Beklagten hegt.

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2017 - 5 B 16.1007
    Nur durch eine klare Auslegung kann im Übrigen den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Rechtssicherheit und Normenklarheit Rechnung getragen werden, denen im Staatsangehörigkeitsrecht kraft Verfassungsrechts eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. BVerfG, U.v. 24.5.2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24/53).
  • BGH, 20.12.2016 - 1 StR 177/16

    Verschweigen von für die Einbürgerung unbeachtlichen Verurteilungen straflos

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2017 - 5 B 16.1007
    Denn nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (B.v. 20.12.2016 - 1 StR 177/16 - juris) ist eine Strafbarkeit nach § 42 StAG nicht gegeben, wenn im Einbürgerungsverfahren unrichtige oder unvollständige Angaben über inländische Strafverurteilungen gemacht werden, die gemäß § 12a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 StAG bei der Einbürgerung außer Betracht bleiben.
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2017 - 5 B 16.1007
    Strafe ist eine repressive Übelzufügung als Reaktion auf rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten (BVerfG, U.v. 5.2.2004 - 2 BvR 2029/01 - BVerfGE 109, 133); Grundlage für ihre Zumessung ist nach § 46 Abs. 1 Satz 1 StGB die Schuld des Täters (vgl. BVerwG, U.v. 29.3.2007 - 5 C 33.05 - BVerwGE 128, 271/274).
  • VG München, 20.01.2016 - M 25 K 15.4003

    Fahrerlaubnisentziehung als Maßregel der Besserung und Sicherung neben Geldstrafe

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2017 - 5 B 16.1007
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 20. Januar 2016 (M 25 K 15.4003) wird aufgehoben.
  • VGH Bayern, 06.12.2005 - 5 BV 04.1561

    Anspruchseinbürgerung; Verurteilung wegen einer Straftat; Maßregeln der Besserung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2017 - 5 B 16.1007
    Die in den bayerischen Anwendungshinweisen genannten Ermessenskriterien sowie sonstige abwägungsrelevante Umstände (vgl. dazu BayVGH, U.v. 6.12.2005 - 5 BV 04.1561 - juris Rn. 22 f.) dürften durchwegs für und nicht gegen den Kläger sprechen.
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