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   VGH Bayern, 23.01.2018 - 10 BV 16.1578   

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https://dejure.org/2018,2769
VGH Bayern, 23.01.2018 - 10 BV 16.1578 (https://dejure.org/2018,2769)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.01.2018 - 10 BV 16.1578 (https://dejure.org/2018,2769)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Januar 2018 - 10 BV 16.1578 (https://dejure.org/2018,2769)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 4 Abs. 5 AufenthG, Art. 7 Satz 1 ARB 1/80, Art. 16 Abs. 4 RL 2004/38/EG
    Ausländerrecht: Erlöschen eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts | Erlöschen eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts; Verlassen des Bundesgebiets mit berechtigtem Grund; Vollziehbare Ausreisepflicht; Ableistung des Wehrdienstes in der Türkei; Wegfall des ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 4 Abs. 5 AufenthG, Art. 7 Satz 1 ARB 1/80, Art. 16 Abs. 4 RL 2004/38/EG
    Ausländerrecht: Erlöschen eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts | Erlöschen eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts; Verlassen des Bundesgebiets mit berechtigtem Grund; Vollziehbare Ausreisepflicht; Ableistung des Wehrdienstes in der Türkei; Wegfall des ...

  • rewis.io

    Erlöschen des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 4 Abs. 5
    Rechtmäßige Abschiebung nach Erlöschen des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts; Berücksichtigung eines nicht unerheblichen Zeitraums der Abwesenheit vom Bundesgebiet

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 4 Abs. 5 ; ARB 1/80 Art. 7 S. 1
    Erlöschen eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts; Verlassen des Bundesgebiets mit berechtigtem Grund; vollziehbare Ausreisepflicht; Ableistung des Wehrdienstes in der Türkei; Wegfall des berechtigten Grundes; nicht unerheblicher Zeitraum der Abwesenheit vom ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 4 Abs. 5 AufenthG, Art. 7 Satz 1 ARB 1/80, Art. 16 Abs. 4 RL 2004/38/EG
    Ausländerrecht: Erlöschen eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts | Erlöschen eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts; Verlassen des Bundesgebiets mit berechtigtem Grund; Vollziehbare Ausreisepflicht; Ableistung des Wehrdienstes in der Türkei; Wegfall des ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 19.14

    Abschiebungsandrohung; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2018 - 10 BV 16.1578
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 25.3.2015 - 1 C 19.14 - juris) sei Art. 16 Abs. 4 der Richtlinie als Orientierungsrahmen im Sinne einer zeitlichen Höchstgrenze anzusehen; dem habe sich auch der Senat in seinem Urteil vom 13. Mai 2014 (10 BV 12.2382 - juris Rn. 29 f.) angeschlossen.

    Denn auch in dieser Konstellation erfordern Sinn und Zweck die Anwendung des Erlöschenstatbestands, der der Beseitigung des erreichten Integrationszusammenhangs infolge (freiwilliger) Aufgabe des Lebensmittelpunkts im Bundesgebiet (vgl. BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 19.14 - juris Rn. 18) durch Verlust des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts Rechnung tragen will; denn es macht keinen Unterschied, ob das dauerhafte Verbleiben im Ausland nach Aufgabe des Lebensmittelpunkts im Bundesgebiet bereits im Zeitpunkt der Ausreise feststeht oder sich erst zu einem späteren Zeitpunkt - etwa nach Fortfall des bis dahin bestehenden "berechtigten Grundes" - dokumentiert (OVG Berlin-Bbg, U.v. 17.7.2014 - OVG 7 B 40.13 - juris Rn. 29).

    Dem ist entgegenzuhalten, dass spätestens seit dem Ergat-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, U.v. 16.3.2000 - C-329/97, Ergat - juris Rn. 48 unter Hinweis auf: U.v. 17.4.1997 - C-351/95, Kadiman - juris Rn. 48; vgl. hierzu BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 19.14 - juris Rn. 14 - 16) die Voraussetzungen, unter denen ein ARB-Recht erlischt, zumindest in den Grundsätzen bekannt waren.

    Angesichts der vorstehenden Ausführungen vor dem Hintergrund einer umfassenden Bewertung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (BVerwG, U.v. 25.3.2015, a.a.O., Rn. 18) lässt sich ein über das Ende des Wehrdienstes hinaus andauernder "Zwang" im Sinne eines berechtigten Grundes für das weitere Verbleiben des Klägers in der Türkei nicht erkennen.

    Vielmehr besteht zwischen ihnen ein Zusammenhang; je länger der Ausländer sich im Ausland aufhält, desto eher spricht dies dafür, dass er seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland aufgegeben hat (BVerwG, U.v. 25.3.2015, a.a.O., Rn. 18).

    Dauert der Auslandsaufenthalt mehr als ein Jahr an, müssen gewichtige Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen, der Ausländer habe seinen Lebensmittelpunkt noch im Bundesgebiet (BVerwG, U.v. 25.3.2015, a.a.O. und U.v. 30.4.2009 - 1 C 6.08 - juris Rn. 27, 28; BayVGH, U.v. 13.5.2014 - 10 BV 12.2382 - juris Rn. 33, 34).

    Die Frage, ob ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht eines türkischen Staatsangehörigen erloschen ist, weil dieser das Bundesgebiet für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen hat, ist einer grundsätzlichen Betrachtung nicht zugänglich, sondern vielmehr vor dem Hintergrund einer Gesamtbewertung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beantworten (BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 19.14 - juris Rn. 18).

  • EuGH, 16.03.2000 - C-329/97

    Ergat

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2018 - 10 BV 16.1578
    Dies gelte auch für die Zeit nach Bekanntwerden der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Ergat (U.v. 16.3.2000 - C-329/97 -) im Hinblick auf die Auslegung der Erlöschensgründe für ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht.

    3.1 Es ist Sache des Klägers, der sich auf den Bestand eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts beruft, in geeigneter Form zu nachzuweisen, dass er das Bundesgebiet aus berechtigten Gründen nur für einen unerheblichen Zeitraum verlassen hat (EuGH, U.v. 16.3.2000 - C-329/97, Ergat - juris Rn. 50).

    Dem ist entgegenzuhalten, dass spätestens seit dem Ergat-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, U.v. 16.3.2000 - C-329/97, Ergat - juris Rn. 48 unter Hinweis auf: U.v. 17.4.1997 - C-351/95, Kadiman - juris Rn. 48; vgl. hierzu BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 19.14 - juris Rn. 14 - 16) die Voraussetzungen, unter denen ein ARB-Recht erlischt, zumindest in den Grundsätzen bekannt waren.

  • VGH Bayern, 13.05.2014 - 10 BV 12.2382

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Verlust; Orientierungsrahmen; Regelung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2018 - 10 BV 16.1578
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 25.3.2015 - 1 C 19.14 - juris) sei Art. 16 Abs. 4 der Richtlinie als Orientierungsrahmen im Sinne einer zeitlichen Höchstgrenze anzusehen; dem habe sich auch der Senat in seinem Urteil vom 13. Mai 2014 (10 BV 12.2382 - juris Rn. 29 f.) angeschlossen.

    Dauert der Auslandsaufenthalt mehr als ein Jahr an, müssen gewichtige Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen, der Ausländer habe seinen Lebensmittelpunkt noch im Bundesgebiet (BVerwG, U.v. 25.3.2015, a.a.O. und U.v. 30.4.2009 - 1 C 6.08 - juris Rn. 27, 28; BayVGH, U.v. 13.5.2014 - 10 BV 12.2382 - juris Rn. 33, 34).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2014 - 7 B 40.13

    Abschiebungsandrohung; gesetzliche Ausreisepflicht; Assoziationsrecht EWG-Türkei;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2018 - 10 BV 16.1578
    Denn auch in dieser Konstellation erfordern Sinn und Zweck die Anwendung des Erlöschenstatbestands, der der Beseitigung des erreichten Integrationszusammenhangs infolge (freiwilliger) Aufgabe des Lebensmittelpunkts im Bundesgebiet (vgl. BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 19.14 - juris Rn. 18) durch Verlust des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts Rechnung tragen will; denn es macht keinen Unterschied, ob das dauerhafte Verbleiben im Ausland nach Aufgabe des Lebensmittelpunkts im Bundesgebiet bereits im Zeitpunkt der Ausreise feststeht oder sich erst zu einem späteren Zeitpunkt - etwa nach Fortfall des bis dahin bestehenden "berechtigten Grundes" - dokumentiert (OVG Berlin-Bbg, U.v. 17.7.2014 - OVG 7 B 40.13 - juris Rn. 29).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.05.2010 - 12 B 26.09

    Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht,

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2018 - 10 BV 16.1578
    Jedoch stellt die Ableistung des Wehrdienstes durch einen Ausländer im jeweiligen Staat seiner Staatsangehörigkeit einen "berechtigten Grund" für die Abwesenheit vom Bundesgebiet dar, denn sie dient der Erfüllung einer staatsbürgerlichen Pflicht und ist zwangsläufig - ungeachtet der konkreten Dauer des Wehrdienstes - mit einer längeren Abwesenheit vom Bundesgebiet verbunden (vgl. OVG Berlin-Bbg, U.v. 11.5.2010 - OVG 12 B 26.09 - juris Rn. 38; BayVGH, B.v. 15.10.2009 - 19 CS 09.2194 - juris Rn. 8; VGH BW, B.v. 31.7.2007 - 11 S 723/07 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2007 - 11 S 723/07

    Berechtigte Gründe bei Verlassen des Bundesgebietes

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2018 - 10 BV 16.1578
    Jedoch stellt die Ableistung des Wehrdienstes durch einen Ausländer im jeweiligen Staat seiner Staatsangehörigkeit einen "berechtigten Grund" für die Abwesenheit vom Bundesgebiet dar, denn sie dient der Erfüllung einer staatsbürgerlichen Pflicht und ist zwangsläufig - ungeachtet der konkreten Dauer des Wehrdienstes - mit einer längeren Abwesenheit vom Bundesgebiet verbunden (vgl. OVG Berlin-Bbg, U.v. 11.5.2010 - OVG 12 B 26.09 - juris Rn. 38; BayVGH, B.v. 15.10.2009 - 19 CS 09.2194 - juris Rn. 8; VGH BW, B.v. 31.7.2007 - 11 S 723/07 - juris).
  • VGH Bayern, 15.10.2009 - 19 CS 09.2194

    Kein Erlöschen des Aufenthaltsrechts aus Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 bei Rückkehr aus

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2018 - 10 BV 16.1578
    Jedoch stellt die Ableistung des Wehrdienstes durch einen Ausländer im jeweiligen Staat seiner Staatsangehörigkeit einen "berechtigten Grund" für die Abwesenheit vom Bundesgebiet dar, denn sie dient der Erfüllung einer staatsbürgerlichen Pflicht und ist zwangsläufig - ungeachtet der konkreten Dauer des Wehrdienstes - mit einer längeren Abwesenheit vom Bundesgebiet verbunden (vgl. OVG Berlin-Bbg, U.v. 11.5.2010 - OVG 12 B 26.09 - juris Rn. 38; BayVGH, B.v. 15.10.2009 - 19 CS 09.2194 - juris Rn. 8; VGH BW, B.v. 31.7.2007 - 11 S 723/07 - juris).
  • EuGH, 17.04.1997 - C-351/95

    Kadiman / Freistaat Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2018 - 10 BV 16.1578
    Dem ist entgegenzuhalten, dass spätestens seit dem Ergat-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, U.v. 16.3.2000 - C-329/97, Ergat - juris Rn. 48 unter Hinweis auf: U.v. 17.4.1997 - C-351/95, Kadiman - juris Rn. 48; vgl. hierzu BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 19.14 - juris Rn. 14 - 16) die Voraussetzungen, unter denen ein ARB-Recht erlischt, zumindest in den Grundsätzen bekannt waren.
  • EuGH, 19.09.2006 - C-392/04

    i-21 Germany - Telekommunikationsdienste - Richtlinie 97/13/EG - Artikel 11

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2018 - 10 BV 16.1578
    Hierauf weist der Kläger zwar grundsätzlich zu Recht hin; allerdings könnte das Unterlassen des Versuchs, den Eintritt der Bestandskraft durch den Gebrauch von Rechtsmitteln zu verhindern, auch im Sinne eines "Verschuldens gegen sich selbst" gewertet werden, aufgrund dessen die Verwaltungsbehörde (wohl) auch nicht zur Rücknahme ihrer Maßnahme verpflichtet wäre (vgl. zu dieser Problematik EuGH, U.v. 13.1.2004 - C -453/00, Kühne & Heitz - sowie U.v. 19.9.2006 - C 392/04 u. C-422/04, i 21, Arcor - jew. juris; BGH, U.v. 15.11.1990 - III ZR 302/89 - juris Ls. 3 u. Rn. 14 zu einem Amtshaftungsanspruch bei bestandskräftigem Verwaltungsakt).
  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2018 - 10 BV 16.1578
    Hierauf weist der Kläger zwar grundsätzlich zu Recht hin; allerdings könnte das Unterlassen des Versuchs, den Eintritt der Bestandskraft durch den Gebrauch von Rechtsmitteln zu verhindern, auch im Sinne eines "Verschuldens gegen sich selbst" gewertet werden, aufgrund dessen die Verwaltungsbehörde (wohl) auch nicht zur Rücknahme ihrer Maßnahme verpflichtet wäre (vgl. zu dieser Problematik EuGH, U.v. 13.1.2004 - C -453/00, Kühne & Heitz - sowie U.v. 19.9.2006 - C 392/04 u. C-422/04, i 21, Arcor - jew. juris; BGH, U.v. 15.11.1990 - III ZR 302/89 - juris Ls. 3 u. Rn. 14 zu einem Amtshaftungsanspruch bei bestandskräftigem Verwaltungsakt).
  • BGH, 15.11.1990 - III ZR 302/89

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts im Amtshaftungsverfahren;

  • VGH Bayern, 17.01.2017 - 10 ZB 15.1706

    Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung - Erlöschen eines

  • VGH Bayern, 27.11.2018 - 19 CE 17.550

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis und eines Aufenthaltsrechts nach ARB 1/80

    Die Ableistung des Wehrdienstes durch einen Ausländer im jeweiligen Staat seiner Staatsangehörigkeit stellt einen "berechtigten Grund" für die Abwesenheit vom Bundesgebiet dar, da sie der Erfüllung einer staatsbürgerlichen Pflicht dient und zwangsläufig - ungeachtet der konkreten Dauer des Wehrdienstes - mit einer längeren Abwesenheit vom Bundesgebiet verbunden ist (vgl. BayVGH, U.v. 23.1.2018 - 10 BV 16.1578 - juris Rn. 23; OVG Berlin-Bbg, U.v. 11.5.2010 - OVG 12 B 26.09 - juris Rn. 38; BayVGH, B.v. 15.10.2009 - 19 CS 09.2194 - juris Rn. 8; VGH BW, B.v. 31.7.2007 - 11 S 723/07 - juris).
  • VG München, 07.09.2020 - M 24 K 19.5196

    Auslandsaufenthalt wegen Entziehung der strafrechtlichen Ahndung nicht nur

    Die Ableistung des Wehrdienstes durch einen Ausländer im jeweiligen Staat seiner Staatsangehörigkeit stellt einen "berechtigten Grund" für die Abwesenheit vom Bundesgebiet dar, da sie der Erfüllung einer staatsbürgerlichen Pflicht dient und zwangsläufig - ungeachtet der konkreten Dauer des Wehrdienstes - mit einer längeren Abwesenheit vom Bundesgebiet verbunden ist (vgl. BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 12 unter Verweis auf u.a. BayVGH, U.v. 23.1.2018 - 10 BV 16.1578 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 15.03.2018 - 10 AS 18.450

    Fehlende Fiktionswirkung des Antrags auf Erteilung eines deklaratorischen

    Zwar hat der Senat mit Urteil vom 23. Januar 2018 (10 BV 16.1578) - dem vormaligen Klägerbevollmächtigten zugestellt am 2. Februar 2018 - die Berufung des Klägers gegen das seine Klage abweisende Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 14. April 2016 (M 12 K 15.5829) zurückgewiesen und der Kläger am 8. Februar 2018 Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt.
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