Rechtsprechung
   VGH Bayern, 23.01.2019 - 14 ZB 17.31930   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,1888
VGH Bayern, 23.01.2019 - 14 ZB 17.31930 (https://dejure.org/2019,1888)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.01.2019 - 14 ZB 17.31930 (https://dejure.org/2019,1888)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Januar 2019 - 14 ZB 17.31930 (https://dejure.org/2019,1888)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,1888) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG.
    Verletzung der negativen Religionsfreiheit im Iran als Verfolgungsgrund

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung von Berufungszulassungsgründen in einem Asylrechtsverfahren; Gefahr einer Verfolgung bei Rückkehr in das Heimatland (hier: Iran) aufgrund einer Apostasie; Annahme einer religiösen Verfolgung auf Grund einer negativen Religionsfreiheit

  • rewis.io

    Verletzung der negativen Religionsfreiheit im Iran als Verfolgungsgrund

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Zulassung der Berufung im Asylrecht; Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Herkunftsland Iran; Verfolgungsgefahr bei Atheisten bzw. Apostaten; Klärungsbedürfnis; religiöse Verfolgung; Religionsfreiheit; Überzeugungsgewissheit; Verfolgung; Iran

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Darlegung von Berufungszulassungsgründen in einem Asylrechtsverfahren; Gefahr einer Verfolgung bei Rückkehr in das Heimatland (hier: Iran) aufgrund einer Apostasie; Annahme einer religiösen Verfolgung auf Grund einer negativen Religionsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2019 - 14 ZB 17.31930
    "a) Liegt religiöse Verfolgung im Sinne der Rechtsprechung des EuGH, Urteil vom 05.09.2012, C-71/11 und C-99/11 sowie der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 20.02.2013, 10 C 23.12 auch dann vor, wenn lediglich das Recht verletzt wird, eine bestimmt Religion nicht ausüben zu wollen (Verletzung der negativen Religionsfreiheit).

    Soweit die Klägerin meint, entscheidungserheblich sei allein, dass sie unter Berufung auf ihre negative Religionsfreiheit mit der konkreten Ausprägung des Islam, wie er im Iran praktiziert werde, nicht mehr leben möchte, ist ihr entgegenzuhalten, dass ihre Berufung auf die negative Religionsfreiheit nur dann erfolgreich sein könnte, wenn diese bei einer Rückkehr in asylrechtlich relevanter Weise eingeschränkt wäre, was eine schwerwiegende Verletzung dieser Freiheit erfordert (vgl. EuGH, U.v. 5.9.2012 - C-71/11 u.a. - EuGRZ 2012, 638 Rn. 56 ff.; BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 23 ff.; B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 11).

    Dementsprechend kommt es für die Frage einer Verfolgungsgefahr im Iran wegen Apostasie (ohne Aufnahme eines neuen Glaubens) bzw. Atheismus maßgeblich darauf an, ob die vom Glauben abgefallene Person ihre Religionslosigkeit für sich selbst als verpflichtend empfindet, um ihre nicht-religiöse Identität zu wahren (BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 30; B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 11), und deshalb im Fall ihrer Rückkehr in den Iran davon auszugehen ist, dass sie ihre Religionslosigkeit - und die damit verbundene Abkehr vom Islam - aktiv im Iran ausüben oder nur erzwungenermaßen, unter dem Druck drohender Verfolgung, auf die ihr allein entsprechende Lebensform verzichten wird (vgl. BVerwG, U.v. 20.2.2013 a.a.O.; B.v. 25.8.2015 a.a.O.; BayVGH, B.v. 9.7.2018 - 14 ZB 17.30670 - juris Rn. 21).

  • BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15

    Aufklärungsrüge; Beweismaß; Glaubensfreiheit; Flüchtlingsanerkennung; kirchliches

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2019 - 14 ZB 17.31930
    Soweit die Klägerin meint, entscheidungserheblich sei allein, dass sie unter Berufung auf ihre negative Religionsfreiheit mit der konkreten Ausprägung des Islam, wie er im Iran praktiziert werde, nicht mehr leben möchte, ist ihr entgegenzuhalten, dass ihre Berufung auf die negative Religionsfreiheit nur dann erfolgreich sein könnte, wenn diese bei einer Rückkehr in asylrechtlich relevanter Weise eingeschränkt wäre, was eine schwerwiegende Verletzung dieser Freiheit erfordert (vgl. EuGH, U.v. 5.9.2012 - C-71/11 u.a. - EuGRZ 2012, 638 Rn. 56 ff.; BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 23 ff.; B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 11).

    Dementsprechend kommt es für die Frage einer Verfolgungsgefahr im Iran wegen Apostasie (ohne Aufnahme eines neuen Glaubens) bzw. Atheismus maßgeblich darauf an, ob die vom Glauben abgefallene Person ihre Religionslosigkeit für sich selbst als verpflichtend empfindet, um ihre nicht-religiöse Identität zu wahren (BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 30; B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 11), und deshalb im Fall ihrer Rückkehr in den Iran davon auszugehen ist, dass sie ihre Religionslosigkeit - und die damit verbundene Abkehr vom Islam - aktiv im Iran ausüben oder nur erzwungenermaßen, unter dem Druck drohender Verfolgung, auf die ihr allein entsprechende Lebensform verzichten wird (vgl. BVerwG, U.v. 20.2.2013 a.a.O.; B.v. 25.8.2015 a.a.O.; BayVGH, B.v. 9.7.2018 - 14 ZB 17.30670 - juris Rn. 21).

    Was die zuletzt gestellte Frage c) betrifft, nämlich die Überprüfung eines derartigen Glaubensabfalls, ist - bezogen auf einen Glaubenswechsel - in der Rechtsprechung geklärt, dass es der freien Beweiswürdigung gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO unterliegt und insoweit keiner weiteren grundsätzlichen Klärung zugänglich ist, auf welche Weise der Tatrichter versucht, sich die erforderliche Überzeugungsgewissheit vom Vorliegen der entscheidungserheblichen (inneren) Tatsache der Wahrung der religiösen Identität des Asylbewerbers zu verschaffen (BVerwG, B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 14).

  • EuGH, 05.09.2012 - C-71/11

    Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in die Glaubensbetätigung in der

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2019 - 14 ZB 17.31930
    "a) Liegt religiöse Verfolgung im Sinne der Rechtsprechung des EuGH, Urteil vom 05.09.2012, C-71/11 und C-99/11 sowie der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 20.02.2013, 10 C 23.12 auch dann vor, wenn lediglich das Recht verletzt wird, eine bestimmt Religion nicht ausüben zu wollen (Verletzung der negativen Religionsfreiheit).

    Soweit die Klägerin meint, entscheidungserheblich sei allein, dass sie unter Berufung auf ihre negative Religionsfreiheit mit der konkreten Ausprägung des Islam, wie er im Iran praktiziert werde, nicht mehr leben möchte, ist ihr entgegenzuhalten, dass ihre Berufung auf die negative Religionsfreiheit nur dann erfolgreich sein könnte, wenn diese bei einer Rückkehr in asylrechtlich relevanter Weise eingeschränkt wäre, was eine schwerwiegende Verletzung dieser Freiheit erfordert (vgl. EuGH, U.v. 5.9.2012 - C-71/11 u.a. - EuGRZ 2012, 638 Rn. 56 ff.; BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 23 ff.; B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 11).

  • BVerwG, 02.03.1989 - 6 C 10.87

    Wehrdienst - Reservist - Umkehr der Gewissensgründe - Kriegsdienstverweigerung -

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2019 - 14 ZB 17.31930
    c) Sind zur Überprüfung für den Glaubensabfall (ohne Hinwendung zu einer anderen Religion) die Kriterien der Rechtsprechung zur Überprüfung einer Gewissensentscheidung (vergl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 02.03.1989, 6 C 10/87) heranzuziehen?".
  • VGH Bayern, 28.07.2010 - 14 ZB 09.422

    Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung; Befreiung von

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2019 - 14 ZB 17.31930
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung erfordert, dass eine Rechts- oder Tatsachenfrage im konkreten Rechtsstreit klärungsfähig, insbesondere entscheidungserheblich ist, dass diese Frage sich als klärungsbedürftig, insbesondere nicht schon höchst- oder obergerichtlich geklärt und nicht direkt aus dem Gesetz zu beantworten erweist und dass ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BayVGH, B.v. 28.7.2010 - 14 ZB 09.422 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht - Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung und

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2019 - 14 ZB 17.31930
    Um den auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützten Zulassungsantrag zu begründen, muss der Rechtsmittelführer innerhalb der Frist des § 78 Abs. 4 Satz 1 und 4 AsylG (1.) eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren sowie deren (2.) Klärungsfähigkeit, (3.) Klärungsbedürftigkeit und (4.) allgemeine Bedeutung darlegen (BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 14 ZB 16.1867 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.07.2018 - 14 ZB 17.30670

    Verfolgungsgefahr kann nicht allein aus in Deutschland erfolgendem

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2019 - 14 ZB 17.31930
    Dementsprechend kommt es für die Frage einer Verfolgungsgefahr im Iran wegen Apostasie (ohne Aufnahme eines neuen Glaubens) bzw. Atheismus maßgeblich darauf an, ob die vom Glauben abgefallene Person ihre Religionslosigkeit für sich selbst als verpflichtend empfindet, um ihre nicht-religiöse Identität zu wahren (BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 30; B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 11), und deshalb im Fall ihrer Rückkehr in den Iran davon auszugehen ist, dass sie ihre Religionslosigkeit - und die damit verbundene Abkehr vom Islam - aktiv im Iran ausüben oder nur erzwungenermaßen, unter dem Druck drohender Verfolgung, auf die ihr allein entsprechende Lebensform verzichten wird (vgl. BVerwG, U.v. 20.2.2013 a.a.O.; B.v. 25.8.2015 a.a.O.; BayVGH, B.v. 9.7.2018 - 14 ZB 17.30670 - juris Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.2018 - A 11 S 1911/18

    Berufungszulassung im Asylprozess; grundsätzliche Bedeutung einer Frage;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2019 - 14 ZB 17.31930
    Der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) ist im Asylverfahrensrecht aber nicht eröffnet (siehe § 78 Abs. 3 AsylG), so dass Angriffe gegen die Sachverhaltsfeststellungen nur über die - begrenzt eröffnete - Verfahrensrüge möglich sind (vgl. BayVGH, B.v. 11.1.2019 - 14 ZB 18.31863 - Rn. 6, zur Veröffentlichung in juris und beck-online vorgesehen; VGH BW, B.v. 29.8.2018 - A 11 S 1911/18 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.01.2019 - 14 ZB 18.31863

    Zugehörigkeit einer alleinstehenden, nicht geschiedenen Frau zu einer bestimmten

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2019 - 14 ZB 17.31930
    Der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) ist im Asylverfahrensrecht aber nicht eröffnet (siehe § 78 Abs. 3 AsylG), so dass Angriffe gegen die Sachverhaltsfeststellungen nur über die - begrenzt eröffnete - Verfahrensrüge möglich sind (vgl. BayVGH, B.v. 11.1.2019 - 14 ZB 18.31863 - Rn. 6, zur Veröffentlichung in juris und beck-online vorgesehen; VGH BW, B.v. 29.8.2018 - A 11 S 1911/18 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 ZB 20.32485

    Erfolgloses Rechtsmittel eines Asylbewerbers aus Jordanien

    Dementsprechend kommt es für die Frage einer Verfolgungsgefahr im Herkunftsstaat wegen Apostasie ohne Aufnahme eines neuen Glaubens (Atheismus) nach den vorgenannten Kriterien maßgeblich - einzelfallbezogen - darauf an, ob - sollten die vom Kläger vorgetragenen Beeinträchtigungen von Apostaten und Atheisten in Jordanien zutreffen [vgl. hierzu auch Republik Österreich, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation, Jordanien (Stand 16.4.2020), S. 22 f.; Republik Österreich, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Anfragebeantwortung der Staatendokumentation "Haben Atheisten Probleme in Jordanien?" v. 30.6.2017; ACCORD, "Anfragebeantwortung zu Jordanien: Apostasie oder Konversion einer ursprünglich muslimischen Frau (...)" v. 14. Mai 2021] und einen offen bekennenden Apostaten / Atheisten mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit treffen - die jeweils einzelne vom Glauben abgefallene Person ihre Religionslosigkeit für sich selbst als verpflichtend empfindet, um ihre nichtreligiöse Identität zu wahren, und ob deshalb im Fall ihrer Rückkehr in den Herkunftsstaat davon auszugehen ist, dass sie ihre Religionslosigkeit - und die damit verbundene Abkehr vom Islam - dort aktiv ausüben oder nur erzwungenermaßen, unter dem Druck drohender Verfolgung, auf die ihr allein entsprechende Lebensform verzichten wird (BayVGH, B.v. 23.1.2019 - 14 ZB 17.31930 - juris Rn. 15, 16).

    Sowohl bezogen auf einen Glaubenswechsels als auch bezogen auf einen Glaubensabfall ist in der Rechtsprechung geklärt, dass es der freien Beweiswürdigung gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO unterliegt und insoweit keiner weiteren grundsätzlichen Klärung zugänglich ist, auf welche Weise der Tatrichter versucht, sich die erforderliche Überzeugungsgewissheit vom Vorliegen der entscheidungserheblichen (inneren) Tatsache der Wahrung der religiösen Identität des Asylbewerbers zu verschaffen (vgl. BVerwG, U.v. 20.2.2013 a.a.O. juris Rn. 31; B.v. 25.8.2015 a.a.O. juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 23.1.2019 a.a.O. juris Rn. 16).

  • VG Hamburg, 20.10.2021 - 10 A 80/20

    Zu den Voraussetzungen für eine Verfolgungsgefahr im Iran wegen Apostasie bzw.

    Es kommt für die Frage einer Verfolgungsgefahr in Iran wegen Apostasie (ohne Aufnahme eines neuen Glaubens) bzw. Atheismus maßgeblich darauf an, ob die vom Glauben abgefallene Person ihre Religionslosigkeit für sich selbst als verpflichtend empfindet, um ihre nicht-religiöse Identität zu wahren, und deshalb im Fall ihrer Rückkehr nach Iran davon auszugehen ist, dass sie ihre Religionslosigkeit - und die damit verbundene Abkehr vom Islam - aktiv in Iran ausüben oder nur erzwungenermaßen, unter dem Druck drohender Verfolgung, auf die ihr allein entsprechende Lebensform verzichten wird (Anschluss an VGH München, Beschl. v. 23.1.2019, 14 ZB 17.31930, juris Rn. 16).

    Die Berufung auf die negative Religionsfreiheit kann jedoch nur erfolgreich sein, wenn diese bei einer Rückkehr in asylrechtlich relevanter Weise eingeschränkt wäre, was eine schwerwiegende Verletzung dieser Freiheit erfordert (vgl. EuGH, Urt. v. 5.9.2012, C-71/11 u.a., EuGRZ 2012, 638; nachgehend BVerwG, Urt. v. 20.2.2013, 10 C 23.12, BVerwGE 146, 67, juris Rn. 23 ff.; VGH München, Beschl. v. 23.1.2019, 14 ZB 17.31930, juris Rn. 15).

    Eine mit Konvertiten vergleichbare Gefährdungslage (vgl. VGH München, Beschl. v. 23.1.2019, 14 ZB 17.31930, juris Rn. 15) würde sich nur ergeben, wenn es eine identitätsprägende atheistische Betätigung nach außen gäbe (VG Würzburg, Urt. v. 2.1.2020, W 8 K 19.31960, juris Rn. 29; VG Münster, Urt. v. 26.7.2017, 7 K 5896/16.A, juris Rn. 25).

  • OVG Sachsen, 03.03.2020 - 6 A 593/18

    Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung; Fragen der doppelten

    8 aa) Im Asylprozess lässt sich die grundsätzliche Bedeutung einer Frage prinzipiell nicht unter Annahme eines Sachverhalts begründen, der von dem durch das Verwaltungsgericht festgestellten Sachverhalt abweicht, wenn diese Feststellungen nicht mit durchgreifenden Verfahrensrügen (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i. V. m. § 138 VwGO) erschüttert werden (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 17. Dezember 2018 - 5 A 1240/18.A -, juris Rn. 5; BayVGH, Beschl. v. 23.01.2019 - 14 ZB 17.31930 -, juris Rn. 13; VGH BW, Beschl. v. 29.8.2018 - A 11 S 1911/18 -, juris Rn. 3 m. w. N.).
  • VG Ansbach, 10.03.2020 - AN 17 K 17.36034

    Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären

    Die Berufung auf die negative Religionsfreiheit kann nur erfolgreich sein, wenn diese bei einer Rückkehr in asylrechtlich relevanter Weise eingeschränkt wäre, was eine schwerwiegende Verletzung dieser Freiheit erfordert (vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2019 - 14 ZB 17.31930 Rn. 15 unter Verweis auf EuGH, U.v. 5.9.2012 - C-71/11, EuGRZ 2012, 638 Rn. 56 ff.; BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 - Rn. 23 ff., B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 Rn. 11).

    Dementsprechend kommt es für die Frage einer Verfolgungsgefahr im Herkunftsland maßgeblich darauf an, ob die vom Glauben abgefallene Person ihre Religionslosigkeit für sich selbst als verpflichtend bzw. unverzichtbar empfindet, um ihre nicht-religiöse Identität zu wahren und deshalb im Falle ihrer Rückkehr in den Herkunftsstaat davon auszugehen ist, dass sie ihre Religionslosigkeit - und die damit verbundene Abkehr vom Islam - aktiv ausüben oder nur erzwungenermaßen, unter dem Druck drohender Verfolgung, auf die ihre allein entsprechende Lebensform verzichten wird (vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2019 - 14 ZB 17.31930 Rn. 16 mit Verweis auf BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C 23.12; B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - Rn. 11, BayVGH, B.v. 9.7.2018 - 14 ZB 17.30670 Rn. 21).

  • VGH Bayern, 10.07.2023 - 14 ZB 22.31080

    Zur Frage eines Erkenntnismittels im Asylverfahren als "selbständiges" Angriffs-

    Dass der Kläger auch "im Iran" an Demonstrationen teilgenommen hätte oder teilnehmen würde, wird schon nicht behauptet, sodass insoweit die Entscheidungserheblichkeit (Klärungsfähigkeit; siehe dazu BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 14 ZB 16.1867 - juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 23.1.2019 - 14 ZB 17.31930 - juris Rn. 2) nicht dargelegt ist.

    Soweit die Frage "exilpolitische" Aktivitäten iranischer Staatsangehöriger (außerhalb des Iran) erfasst, fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit (siehe dazu BayVGH, B.v. 7.2.2017 a.a.O.; B.v. 23.1.2019 a.a.O.).

  • VG Berlin, 16.04.2019 - 25 K 234.17

    Zuerkennung des Flüchtlingsstatus für einen irakischen Staatsangehörigen aufgrund

    aa) Hierin kann zwar ein Verfolgungsgrund iSv § 3b Abs. 1 Nr. 2 AsylG liegen, und zwar aufgrund einer nichttheistischen und atheistischen Glaubensüberzeugung: Hierunter ist auch die Apostasie zu fassen (vgl. VG Aachen, Urteil vom 28. Mai 2018 - 4 K 971/17.A -, juris Rn. 33; VGH München, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 14 ZB 17.31930 -, juris mwN; sowie: UNHCR, Handbuch und Richtlinien über Verfahren und Kriterien zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft, 2011, deutsche Version 2013, S. 147).

    Vor diesem Hintergrund kann der Einzelrichter auch offen lassen, ob er tatsächlich davon überzeugt ist, dass der Kläger in identitätsprägender Weise vom Islam abgefallen ist (vgl. hierzu VGH München, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 14 ZB 17.31930 -, Rn. 16 juris mwN).

  • VGH Bayern, 26.02.2020 - 14 ZB 19.31771

    Konversion eines Iraners zum Christentum - Überraschungsentscheidung

    Eine Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG) ist nicht explizit geltend gemacht und käme, selbst wenn man sie konkludent in den Hinweis der Antragsbegründung auf den aktuellen Lagebericht des Auswärtigen Amts hineinlesen wollte, schon deshalb nicht in Betracht, weil die Antragsbegründung nicht mit hinreichender Deutlichkeit eine zu klärende Frage formuliert, was für eine hinreichende Darlegung i.S.v. § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG aber unverzichtbar wäre (BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 14 ZB 16.1867 - juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 23.1.2019 - 14 ZB 17.31930 - juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 05.08.2019 - 6 A 93/18

    Persönliche Anhörung; Einsatz eines Dolmetschers per Videokonferenztechnik;

    Angriffe gegen die Sachverhaltsfeststellungen im Asylprozess sind daher nur über die - begrenzt eröffnete und hier schon nicht erhobene - Verfahrensrüge möglich (vgl. BayVGH, Beschl. v. 23.01.2019 - 14 ZB 17.31930 -, juris Rn. 13; SächsOVG, Beschl. v. 17.12.2018 - 5 A 1240/18.A -, juris Rn. 5; VGH BW, Beschl. v. 29.08.2018 - A 11 S 1911/18 -, juris Rn. 3 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 26.03.2021 - 14 ZB 20.31824

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen mangelnder Entscheidungserheblichkeit

    Um den auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützten Zulassungsantrag zu begründen, muss der Rechtsmittelführer innerhalb der Frist des § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylG im Hinblick auf § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG (1.) eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren sowie deren (2.) Klärungsfähigkeit, (3.) Klärungsbedürftigkeit und (4.) allgemeine Bedeutung darlegen (BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 14 ZB 16.1867 - juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 23.1.2019 - 14 ZB 17.31930 - juris Rn. 2).
  • VG Würzburg, 25.01.2021 - W 8 K 20.30746

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für konvertierten Zoroastrier aus dem Iran

    Denn eine drohende Verfolgung wegen einer Religionskonversion ist - wie schon ausgeführt - flüchtlingsrelevant, wenn der Betreffende eine gewisse religiöse Verhaltensweise als für sich verpflichtend empfindet, um seine religiöse Selbstverständnis und seine Identität zu wahren, und diese Verhaltensweise bei einer Rückkehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu Verfolgungsmaßnahmen führt, gerade wenn der Abkehr vom Islam und die Hinwendung zum Zarathustra-Glauben - wie im vorliegenden Fall - aktiv und in der Öffentlichkeit ausgeübt werden soll und dies als prägender Bestandteil der eigenen Lebensauffassung zu verstehen ist (vgl. etwa BayVGH, U.v. 29.10.2020 - 14 B 19.32048 - BeckRS 2020, 34047; B.v. 23.1.2019 - 14 ZB 17.31930 - juris; siehe auch schon VG Würzburg, U.v. 2.1.2020 - W 8 K 19.31960 - juris sowie VG Magdeburg, U.v. 12.6.2018 - 3 A 241/17 - juris).
  • VGH Bayern, 09.05.2019 - 14 ZB 18.32707

    Erfolgloser Antrag auf Berufungszulassung wegen unzureichender Darlegung der

  • VGH Bayern, 20.01.2020 - 14 ZB 19.30324

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Asylverfahren - Homosexualität im Iran

  • VGH Bayern, 10.11.2021 - 14 ZB 21.50043

    Überstellung einer Familie nach Italien (Dublin III-Verfahren)

  • VGH Bayern, 06.05.2019 - 14 ZB 18.32231
  • VGH Bayern, 19.06.2023 - 14 ZB 23.30376

    Einlegung der Berufungszulassung bei beA-Defekt

  • VGH Bayern, 11.02.2021 - 14 ZB 20.31143

    Anforderungen an die Darlegung einer asylrechtlichen Grundsatzrüge

  • VGH Bayern, 02.12.2020 - 14 ZB 20.31647

    Neuer Vortrag nach Ablauf der mit der Antragsbegründung gewahrten

  • OVG Sachsen, 09.08.2023 - 6 A 55/21

    Zulassung der Berufung; Asyl; Prozesskostenhilfe; Bewilligungsreife; Guinea;

  • VG Würzburg, 02.01.2023 - W 8 K 22.30737

    Iran, zulässiger Folgeantrag, teilweise relevante Wiederaufgreifensgründe,

  • VGH Bayern, 27.04.2020 - 14 ZB 19.31488

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung einer Berufung

  • VGH Bayern, 09.01.2020 - 14 ZB 19.30108

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Asylverfahren

  • OVG Sachsen, 12.10.2023 - 6 A 385/22

    Prozesskostenhilfe; Verfahrensmangel; Abschiebungsandrohung; Zulassung der

  • OVG Sachsen, 03.01.2022 - 6 A 1109/19

    Asylrecht; Tschetschenien; Antrag auf Zulassung der Berufung; geschiedene Frau

  • VG Ansbach, 24.08.2021 - AN 1 K 17.33276

    Iran: Flüchtlingseigenschaft bei Apostasie; Nachfluchtgründe durch vollständige

  • VGH Bayern, 09.01.2020 - 14 ZB 19.30023

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in Asylstreitverfahren

  • VG Würzburg, 02.01.2020 - W 8 K 19.31960

    Keine beachtlich wahrscheinliche Verfolgungsgefahr eines Apostaten bei Rückkehr

  • VG Aachen, 11.11.2020 - 10 K 3601/18

    Asyl; Iran Konversion; Ahwazi; ungalubhaft

  • VGH Bayern, 30.03.2023 - 14 ZB 23.30070

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem asylrechtlichen Verfahren

  • VGH Bayern, 03.12.2021 - 14 ZB 21.30040

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen eine versagte Asylanerkennung

  • VGH Bayern, 27.06.2023 - 14 ZB 22.30785

    Asyl Iran, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe wegen geschlechtsspezifischer

  • OVG Sachsen, 21.11.2022 - 6 A 305/21

    Asylrecht; Kamerun; Antrag auf Zulassung der Berufung; grundsätzliche Bedeutung;

  • OVG Sachsen, 23.11.2021 - 6 A 172/20

    Asylrecht; Tschetschenien

  • OVG Sachsen, 07.07.2021 - 6 A 535/18

    Asylrecht; Russische Föderation; Tschetschenien; inländische Fluchtalternative;

  • VG Würzburg, 08.03.2021 - W 8 K 20.30921

    Keine Verfolgungsgefahr wegen (vermeintlicher) Konversion bei Rückkehr in den

  • VG Würzburg, 04.03.2019 - W 8 K 18.32447

    Keine Verfolgung eines Anhängers des Zarathustra Glaubens im Iran

  • OVG Sachsen, 30.06.2022 - 6 A 899/19

    Flüchtlingsschutz; Tschetschenien; inländische Fluchtalternative; Aufständische;

  • OVG Sachsen, 23.11.2021 - 6 A 854/20

    Asylrecht; Tschetschenien

  • OVG Sachsen, 08.06.2021 - 6 A 771/19

    Grundsätzliche Bedeutung; mehrere selbstständig tragende Gründe; Feststellungen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht