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   VGH Bayern, 23.03.2021 - 11 CS 20.2643   

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VGH Bayern, 23.03.2021 - 11 CS 20.2643 (https://dejure.org/2021,8728)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.03.2021 - 11 CS 20.2643 (https://dejure.org/2021,8728)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. März 2021 - 11 CS 20.2643 (https://dejure.org/2021,8728)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 2 Abs. 8, § 3 Abs. 1 S. 1, S. 3; FeV § 11 Abs. 6, Abs. 8, § 14 Abs. 1 S. 3, § 46 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 9.2.2 der Anlage 4
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens (Gelegentlicher Cannabiskonsum) - einstweiliger Rechtsschutz

  • verkehrslexikon.de

    Zur Annahme gelegentlichen Cannabiskonsums und zur Verwertung der Konsumangaben gegenüber der Polizei

  • rewis.io

    Verwaltungsgerichte, Medizinisch-psychologisches Gutachten, Strafprozessuales Verwertungsverbot, Akteneinsichtsrecht, Fahrerlaubnisbehörde, Gutachtenanordnung, Entziehung der Fahrerlaubnis, Blutalkohol, Führen von Kraftfahrzeugen, Gelegentlicher Cannabiskonsum, ...

  • rechtsportal.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht fristgerechter Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach übermäßigem Cannabiskonsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (25)

  • VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 BV 17.33

    Kein Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2021 - 11 CS 20.2643
    Ein daraufhin vom Landratsamt Augsburg zunächst erlassener Bescheid zur Entziehung der Fahrerlaubnis vom 13. Dezember 2016 wurde unter Verweis auf das Urteil des Senats vom 25. April 2017 (11 BV 17.33), der zufolge die Fahrerlaubnisbehörde bei einem gelegentlichen Cannabiskonsumenten nach einer erstmaligen Fahrt mit einem Kraftfahrzeug unter der Wirkung von Cannabis grundsätzlich nicht ohne weitere Aufklärungsmaßnahmen von der Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgehen kann, am 5. August 2019 zurückgenommen.

    Gelegentlicher Konsum von Cannabis i.S.d. § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV i.V.m. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV liegt vor, wenn der Betroffene in zwei oder mehr selbstständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 = juris Rn. 20 f.; BayVGH, U.v. 25.4.2017 - 11 BV 17.33 - juris Rn. 17).

    cc) Mit der Fahrt vom 19. Oktober 2016 hat der Antragsteller auch gegen das Trennungsgebot der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 verstoßen, was Zweifel an seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründet (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 9.18 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 21 = juris Rn. 26; BayVGH, U.v. 25.4.2017 - 11 BV 17.33 - DAR 2017, 417 = juris Rn. 23).

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2021 - 11 CS 20.2643
    Gelegentlicher Konsum von Cannabis i.S.d. § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV i.V.m. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV liegt vor, wenn der Betroffene in zwei oder mehr selbstständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 = juris Rn. 20 f.; BayVGH, U.v. 25.4.2017 - 11 BV 17.33 - juris Rn. 17).

    Somit hat er den maßgeblichen Risikogrenzwert von 1, 0 ng/ml THC überschritten und war eine durch den Drogeneinfluss bedingte Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit nicht auszuschließen (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 = juris Rn. 28 ff.; BayVGH, B.v. 10.3.2015 - 11 CS 14.2200 - juris Rn. 12; B.v. 23.5.2016 - 11 CS 16.690 - NJW 2016, 2601 = juris Rn. 15 ff.).

  • BVerfG, 28.06.2014 - 1 BvR 1837/12

    Rüge einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) nicht

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2021 - 11 CS 20.2643
    Mit Blick auf den entsprechenden Hinweis durch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 28. Juni 2014 (1 BvR 1837/12) könne ohne weiteres von einem Beweisverwertungsverbot auch im Verwaltungsrecht ausgegangen werden.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Antragsteller ins Feld geführten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Juni 2014 (1 BvR 1837/12 - NJW 2015, 1005).

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2021 - 11 CS 20.2643
    Der Schluss aus der Nichtvorlage eines angeforderten Fahreignungsgutachtens auf die fehlende Fahreignung ist - vorbehaltlich der Anwendung des Art. 46 BayVwVfG - gerechtfertigt, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 Rn. 19, 29).

    aa) Die Regelung des § 11 Abs. 6 Satz 2 Halbs. 2 FeV betrifft die formellen Anforderungen an den Inhalt einer Gutachtensanordnung, die dem Betroffenen ermöglichen sollen, eine fundierte Entscheidung darüber zu treffen, ob er sich der geforderten Begutachtung unterziehen will oder nicht (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 = juris Rn. 21).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 1880/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2021 - 11 CS 20.2643
    Mit dem Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Fahrerlaubnisinhabern wäre es nicht zu vereinbaren, wenn die Fahrerlaubnisbehörden an der Berücksichtigung (eventuell) strafprozessual fehlerhaft gewonnener Erkenntnisse allgemein gehindert wären bzw. wegen eines außerhalb ihres Verantwortungsbereichs begangenen Verfahrensfehlers sehenden Auges die gravierenden Gefahren hinzunehmen hätten, die mit der Verkehrsteilnahme eines derzeit kraftfahrungeeigneten Fahrerlaubnisinhabers verbunden sind (vgl. BayVGH a.a.O.; OVG NW a.a.O.; s. auch HessVGH, B.v. 17.8.2017 - 2 B 1213/17 - Blutalkohol 54, 390 = juris Rn. 5 f.; VGH BW, U.v. 27.7.2016 - 10 S 1880/15 - Blutalkohol 53, 490 = juris Rn. 26; jeweils zur fehlenden Beschuldigtenbelehrung).
  • VGH Bayern, 24.09.2020 - 11 CS 20.1234

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht fristgerechter Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2021 - 11 CS 20.2643
    Diese Erkenntnisse über das Abbauverhalten von THC ermöglichen nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Beurteilung, ob ein für einen bestimmten Zeitraum eingeräumter Konsum von Cannabis für die Konzentration ursächlich gewesen sein kann, die in einer später gewonnenen Blutprobe vorhanden war (vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2020 - 11 CS 20.1234 - juris Rn. 22; B.v. 3.1.2017 - 11 CS 16.2401 - Blutalkohol 54, 140 = juris Rn. 13 ff. m.w.N.; U.v. 10.4.2018 - 11 BV 18.259 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 23.05.2016 - 11 CS 16.690

    Zum Verhältnis von THC-Grenzwert und fehlendem Trennungsvermögen zwischen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2021 - 11 CS 20.2643
    Somit hat er den maßgeblichen Risikogrenzwert von 1, 0 ng/ml THC überschritten und war eine durch den Drogeneinfluss bedingte Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit nicht auszuschließen (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 = juris Rn. 28 ff.; BayVGH, B.v. 10.3.2015 - 11 CS 14.2200 - juris Rn. 12; B.v. 23.5.2016 - 11 CS 16.690 - NJW 2016, 2601 = juris Rn. 15 ff.).
  • VGH Bayern, 31.05.2012 - 11 CS 12.807

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum von Amphetamin und Methamphetamin; kein

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2021 - 11 CS 20.2643
    Diese Wertung trägt damit dem Spannungsverhältnis zwischen dem staatlichen Strafverfolgungsanspruch einerseits und dem Grundrechtsschutz des Betroffenen andererseits Rechnung (vgl. dazu BayVGH, B.v. 31.5.2012 - 11 CS 12.807 u.a. - juris Rn. 13; OVG NW a.a.O.).
  • VGH Bayern, 25.06.2020 - 11 CS 20.791

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2021 - 11 CS 20.2643
    Vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und dann auch noch von der Polizei kontrolliert wird, ist im Rahmen der Beweiswürdigung die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte und plausible Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 25.6.2020 - 11 CS 20.791 - Blutalkohol 58, 300 = juris Rn. 23; OVG NW, U.v. 15.3.2017 - 16 A 432/17 - Blutalkohol 54, 328 = juris Rn. 47 ff. mit Nachweisen zum Meinungsstand; OVG SH, B.v. 23.1.2017 - 4 MB 2/17 - juris Rn. 10; VGH BW, U.v. 21.2.2007 - 10 S 2302/06 - Blutalkohol 44, 190 = juris Rn. 15; so auch OVG RhPf, B.v. 1.3.2018 - 10 B 10008/18 - VRS 133, 39 = juris Rn. 2 ff. sowie SächsOVG, B.v. 26.6.2020 - 6 B 131/20 - juris Rn 5 für THC-COOH-Wert ab 10 ng/ml).
  • VGH Bayern, 10.03.2015 - 11 CS 14.2200

    Gelegentlicher Cannabiskonsum; Trennungsvermögen; Risikogrenzwert; zusätzlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2021 - 11 CS 20.2643
    Somit hat er den maßgeblichen Risikogrenzwert von 1, 0 ng/ml THC überschritten und war eine durch den Drogeneinfluss bedingte Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit nicht auszuschließen (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 = juris Rn. 28 ff.; BayVGH, B.v. 10.3.2015 - 11 CS 14.2200 - juris Rn. 12; B.v. 23.5.2016 - 11 CS 16.690 - NJW 2016, 2601 = juris Rn. 15 ff.).
  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 9.18

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

  • OVG Sachsen, 26.06.2020 - 6 B 131/20

    Fahrerlaubnisentziehung; Gutachtenaufforderung bei gelegentlichem Cannabiskonsum

  • VGH Bayern, 10.04.2018 - 11 BV 18.259

    Entziehung der Fahrerlaubnis auch bei gelegentlichem Konsum von Cannabis

  • VGH Bayern, 05.02.2018 - 11 ZB 17.2069

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Einnahme von Amphetaminen

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2016 - 16 B 685/16

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums der harten Droge

  • VGH Hessen, 17.08.2017 - 2 B 1213/17

    Trennungsvermögen bei gelegentlichem Konsum von Cannabis

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2007 - 10 S 2302/06

    Mangelnde Fahreignung aufgrund Konsums von Cannabis - Erstkonsum nicht

  • VGH Bayern, 04.12.2018 - 11 CS 18.2254

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Betäubungsmittelkonsums

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.2018 - 10 B 10008/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Führen eines KFZ nach gelegentlichem

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2017 - 4 MB 2/17

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung;

  • VGH Bayern, 03.01.2017 - 11 CS 16.2401

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

  • BVerwG, 04.11.2016 - 1 A 6.15

    Klagen gegen Betätigungsverbot für Vereinigung "Satudarah Maluku MC" abgewiesen

  • VGH Bayern, 17.11.2020 - 11 CS 20.1748

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VGH Bayern, 11.02.2019 - 11 CS 18.1808

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VG Bayreuth, 21.12.2022 - B 1 S 22.1112

    Fahreignungszweifel nach Fahrt mit E-Scooter unter der Wirkung von Cannabis

    Allerdings liegt ein einmaliger Konsum nur dann vor, wenn der Betreffende entweder erstmals im Rahmen eines Probierkonsums Cannabis zu sich genommen hat oder frühere Konsumakte derart weit zurückliegen, dass daran nicht mehr angeknüpft werden kann und er aus besonderen Umständen heraus einmalig Cannabis eingenommen hat (BayVGH, B.v. 23.3.2021 - 11 CS 20.2643 - juris Rn. 23; B.v. 25.6.2020 - 11 CS 20.791 - juris Rn. 23).

    Diese Erkenntnisse über das Abbauverhalten von THC ermöglichen nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die Beurteilung, ob ein für einen bestimmten Zeitraum eingeräumter Konsum von Cannabis für die Konzentration ursächlich gewesen sein kann, die in einer später gewonnenen Blutprobe vorhanden war (vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2021 - 11 CS 20.2643 - juris Rn. 26; B.v. 24.9.2020 - 11 CS 20.1234 - juris Rn. 22; B.v. 3.1.2017 - 11 CS 16.2401 -juris Rn. 13 ff. m.w.N.; U.v. 10.4.2018 - 11 BV 18.259 - juris Rn. 24).

    ff) Mit der Fahrt vom 29. Oktober 2021 hat der Antragsteller auch gegen das Trennungsgebot der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 verstoßen, was Zweifel an seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründet (vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2021 - 11 CS 20.2643 - juris Rn. 33; U.v. 25.4.2017 - 11 BV 17.33 - juris Rn. 23; Pause-Münch in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., Stand 23.5.2022, § 14 FeV Rn. 42).

  • VG Bayreuth, 20.12.2022 - B 1 S 22.1111

    Entziehung Fahrerlaubnis, Gelegentlicher Cannabiskonsum, THC und THC-COOH Werte,

    Allerdings liegt ein einmaliger Konsum nur dann vor, wenn der Betreffende entweder erstmals im Rahmen eines Probierkonsums Cannabis zu sich genommen hat oder frühere Konsumakte derart weit zurückliegen, dass daran nicht mehr angeknüpft werden kann und er aus besonderen Umständen heraus einmalig Cannabis eingenommen hat (BayVGH, B.v. 23.3.2021 - 11 CS 20.2643 - juris Rn. 23; B.v. 25.6.2020 - 11 CS 20.791 - juris Rn. 23).

    Diese Erkenntnisse über das Abbauverhalten von THC ermöglichen nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die Beurteilung, ob ein für einen bestimmten Zeitraum eingeräumter Konsum von Cannabis für die Konzentration ursächlich gewesen sein kann, die in einer später gewonnenen Blutprobe vorhanden war (vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2021 - 11 CS 20.2643 - juris Rn. 26; B.v. 24.9.2020 - 11 CS 20.1234 - juris Rn. 22; B.v. 3.1.2017 - 11 CS 16.2401 -juris Rn. 13 ff. m.w.N.; U.v. 10.4.2018 - 11 BV 18.259 - juris Rn. 24).

    c) Mit der Fahrt vom 29. Oktober 2021 hat der Antragsteller auch gegen das Trennungsgebot der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 verstoßen, was Zweifel an seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründet (vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2021 - 11 CS 20.2643 - juris Rn. 33; U.v. 25.4.2017 - 11 BV 17.33 -juris Rn. 23; Pause-Münch in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., Stand 23.5.2022, § 14 FeV Rn. 42).

  • VGH Bayern, 23.07.2021 - 11 CS 21.515

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Insofern genügt es, wenn der Betroffene in zwei oder mehr selbstständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 = juris Rn. 20 f.; BayVGH, B.v. 23.3.2021 - 11 CS 20.2643 - juris Rn. 22 m.w.N.).

    Vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und dann auch noch von der Polizei kontrolliert wird, ist im Rahmen der Beweiswürdigung die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte und plausible Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2021 a.a.O. Rn. 23; B.v. 25.6.2020 - 11 CS 20.791 - Blutalkohol 58, 300 = juris Rn. 23; OVG NW, U.v. 15.3.2017 - 16 A 432/17 - Blutalkohol 54, 328 = juris Rn. 47 ff.).

  • VG Bayreuth, 11.05.2023 - B 1 S 23.239

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis, Gebrauch zu

    Allerdings liegt ein einmaliger Konsum nur dann vor, wenn der Betreffende entweder erstmals im Rahmen eines Probierkonsums Cannabis zu sich genommen hat oder frühere Konsumakte derart weit zurückliegen, dass daran nicht mehr angeknüpft werden kann und er aus besonderen Umständen heraus einmalig Cannabis eingenommen hat (BayVGH, B.v. 23.3.2021 - 11 CS 20.2643 - juris Rn. 23; B.v. 25.6.2020 - 11 CS 20.791 - juris Rn. 23).

    Diese Erkenntnisse über das Abbauverhalten von THC ermöglichen nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die Beurteilung, ob ein für einen bestimmten Zeitraum eingeräumter Konsum von Cannabis für die Konzentration ursächlich gewesen sein kann, die in einer später gewonnenen Blutprobe vorhanden war (vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2021 - 11 CS 20.2643 - juris Rn. 26; B.v. 24.9.2020 - 11 CS 20.1234 - juris Rn. 22; B.v. 3.1.2017 - 11 CS 16.2401 -juris Rn. 13 ff. m.w.N.; U.v. 10.4.2018 - 11 BV 18.259 - juris Rn. 24).

    (2) Mit der Fahrt vom 22. Oktober 2022 hat der Antragsteller auch gegen das Trennungsgebot der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV verstoßen, was Zweifel an seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründet (vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2021 - 11 CS 20.2643 - juris Rn. 33; U.v. 25.4.2017 - 11 BV 17.33 - juris Rn. 23; Pause-Münch in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 14 FeV Rn. 42).

  • OVG Sachsen, 05.07.2023 - 5 A 1421/18

    Zitiergebot; Rundfunkbeitragsstaatsvertrag; Rundfunkänderungsstaatsvertrag;

    Im Übrigen ist im Verwaltungsverfahren über die Verwertbarkeit nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden unter Abwägung der widerstreitenden Interessen nach der Art des verletzten Verbots und dem Gewicht der sonst zu beachtenden Belange (vgl. BayVGH, Beschl. v. 23. März 2021 - 11 CS 20.2643 -, juris Rn. 29; OVG NRW, Urt. v. 13. März 2018 - 16 A 906/11 -, juris Rn. 78; NdsOVG, Beschl. v. 27. Oktober - 12 M 3738/00 -, juris Rn. 3; VGH BW, Beschl. v. 21. Juni 2010 - 10 S 4/10 -, juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 30.01.2023 - 11 CS 22.2596

    Aberkennung der Inlandsgültigkeit einer bulgarischen Fahrerlaubnis wegen

    Im Übrigen ist im Verwaltungsverfahren über die Verwertbarkeit nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des verletzten Verbots und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden (vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2021 - 11 CS 20.2643 - juris Rn. 29; B.v. 4.12.2018 - 11 CS 18.2254 - juris Rn. 13 ff.; OVG NW, B.v. 26.9.2016 - 16 B 685/16 - juris Rn. 15).

    Vielmehr wäre es mit dem Schutz der Allgemeinheit vor fahrungeeigneten Kraftfahrern nicht zu vereinbaren, wenn die Fahrerlaubnisbehörden an der Berücksichtigung (eventuell) strafprozessual fehlerhaft gewonnener Erkenntnisse allgemein gehindert wären bzw. wegen eines außerhalb ihres Verantwortungsbereichs begangenen Verfahrensfehlers sehenden Auges die gravierenden Gefahren hinzunehmen hätten, die mit der Verkehrsteilnahme eines fahrungeeigneten Kraftfahrers verbunden sind (BayVGH, B.v. 23.3.2021 a.a.O. Rn. 29; B.v. 31.5.2012 - 11 CS 12.807 u.a. - juris Rn. 13; OVG NW, B.v. 26.9.2016 a.a.O.; HessVGH, B.v. 17.8.2017 - 2 B 1213/17 - Blutalkohol 54, 390 = juris Rn. 5 f.; VGH BW, U.v. 27.7.2016 - 10 S 1880/15 - Blutalkohol 53, 490 = juris Rn. 26).

  • VG Ansbach, 24.06.2021 - AN 10 S 21.00730

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier

    Gelegentlicher Konsum von Cannabis i.S.d. § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV i.V.m. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV liegt vor, wenn der Betroffene in zwei oder mehr selbstständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 = juris Rn. 20 f.; BayVGH, B.v. 23.3.2021 - 11 CS 20.2643 - juris Rn. 22).

    Vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und dann auch noch von der Polizei kontrolliert wird, ist im Rahmen der Beweiswürdigung die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte und plausible Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (BayVGH, B.v. 23.3.2021 - 11 CS 20.2643 - juris Rn. 23).

  • VG Ansbach, 10.01.2022 - AN 10 S 21.02044

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach gelegentlichem Cannabiskonsum

    Gelegentlicher Konsum von Cannabis i.S.d. § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV i.V.m. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV liegt vor, wenn der Betroffene in zwei oder mehr selbstständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 = juris Rn. 20 f.; BayVGH, B.v. 23.3.2021 - 11 CS 20.2643 - juris Rn. 22).

    Vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und dann auch noch von der Polizei kontrolliert wird, ist im Rahmen der Beweiswürdigung die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte und plausible Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (BayVGH, B.v. 23.3.2021 - 11 CS 20.2643 - juris Rn. 23).

  • VGH Bayern, 19.04.2021 - 11 CS 21.390

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Amphetamin

    Im Übrigen wäre eine psychisch bedingte Vernehmungsunfähigkeit - ungeachtet der Frage, ob die Aussage eines Vernehmungsunfähigen überhaupt zur Unverwertbarkeit führen und die Gefahrenabwehr einschränken könnte - nur unter außergewöhnlichen Umständen anzunehmen, die hier nicht ansatzweise dargelegt sind (vgl. z.B. Weber, BtMG, 5 Aufl. 2017, § 1 Rn. 114 ff. sowie allgemein zum Verwertungsverbot von Aussagen BayVGH, B.v. 23.3.2021 - 11 CS 20.2643 - juris Rn. 29 f.).
  • VG Ansbach, 11.07.2023 - AN 10 K 21.01601

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier

    Die Frage, ob unter Missachtung strafprozessualer Vorschriften gewonnene belastende Erkenntnisse im Verwaltungsrecht berücksichtigungsfähig sind, ist dabei unabhängig vom Bestehen eines strafprozessualen Verwertungsverbots zu beantworten (zum Ganzen BayVGH, B.v. 23.3.2021 - 11 CS 20.2643 - juris Rn. 29 m.w.N.).

    Mit dem Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Fahrerlaubnisinhabern wäre es nicht zu vereinbaren, wenn die Fahrerlaubnisbehörden an der Berücksichtigung (eventuell) strafprozessual fehlerhaft gewonnener Erkenntnisse allgemein gehindert wären bzw. wegen eines außerhalb ihres Verantwortungsbereichs begangenen Verfahrensfehlers sehenden Auges die gravierenden Gefahren hinzunehmen hätten, die mit der Verkehrsteilnahme eines derzeit kraftfahrungeeigneten Fahrerlaubnisinhabers verbunden sind (zum Ganzen BayVGH, B.v. 23.3.2021 - 11 CS 20.2643 - juris Rn. 30 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 16.05.2022 - 24 CS 22.737

    Erfolglose Beschwerde gegen sofortige Vollziehbarkeit des Widerrufs der

  • VG München, 30.07.2021 - M 16 S 21.2113

    Ruhen der Approbation als Arzt wegen Zweifeln an gesundheitlicher Eignung und

  • VG Schwerin, 08.06.2021 - 6 A 596/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums

  • VG München, 09.10.2023 - M 19 S 23.2625

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlicher Einnahme von Cannabis -

  • VGH Bayern, 03.12.2021 - 11 CS 21.1477

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen eingeräumten Kokainkonsums

  • VGH Bayern, 25.02.2022 - 11 CE 21.2868

    Wiedererlangung des Rechts, von einer in Österreich erteilten Fahrerlaubnis in

  • VG Ansbach, 31.08.2022 - AN 14 E 22.00130

    Veröffentlichung von Informationen über Verstöße gegen lebensmittelrechtliche

  • VGH Bayern, 11.01.2022 - 11 ZB 21.2744

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VGH Bayern, 10.11.2021 - 11 CS 21.2239

    Entziehung der Fahrerlaubnis, eingeräumter Drogenkonsum (Kokain), gerichtliche

  • VG Würzburg, 01.10.2021 - W 6 K 21.25

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VG Würzburg, 10.09.2021 - W 6 S 21.1134

    Eilverfahren, Entziehung der Fahrerlaubnis, Nichtbeibringung des geforderten

  • VG München, 19.07.2021 - M 19 S 21.2252

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums - einstweiliger

  • VG Würzburg, 13.09.2021 - W 6 K 20.2084

    Anfechtungsklage, Anerkennung des Rechts, von einer spanischen Fahrerlaubnis im

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