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   VGH Bayern, 23.03.2022 - 22 ZB 21.2317   

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VGH Bayern, 23.03.2022 - 22 ZB 21.2317 (https://dejure.org/2022,9199)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.03.2022 - 22 ZB 21.2317 (https://dejure.org/2022,9199)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. März 2022 - 22 ZB 21.2317 (https://dejure.org/2022,9199)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BNatSchG § 44 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 S. 2 Nr. 1
    Berufungszulassungsantrag- Änderungsgenehmigung Windenergieanlage bei erhöhtem Tötungsrisiko für Rotmilan

  • rewis.io

    Immissionsschutzrechtlicher Änderungsbescheid betreffend eine Windkraftanlage, Abschaltzeiten bzw. -bedingungen zur Vermeidung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos für den Rotmilan, Berufungszulassungsantrag der Anlagenbetreiberin nach erstinstanzlich teilweise ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 27.11.2017 - 22 CS 17.1574

    Berücksichtigung naturschutzfachlicher Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2022 - 22 ZB 21.2317
    Dies gilt namentlich für die hier in Rede stehende Frage der täglichen und der Gesamtbeobachtungszeiten (vgl. B.v. 27.11.2017 - 22 CS 17.1574 - juris Rn. 51 f sowie Rn. 54; U.v. 30.6.2017 - 22 B 15.2365 - juris Rn. 91 ff.).

    Wie sich aus den Ausführungen des Beklagten im Schriftsatz vom 24. November 2021 ergibt, erscheint zudem auch in Bezug auf diese Unterlagen zumindest fraglich, inwieweit sie dem BayWEE 2016 entsprechen (Einbeziehung der Mittagszeit in die tägliche Beobachtungsdauer von 6 Stunden; "engerer" Prüfbereich [BayWEE 2016, Anlage 3, Spalte 2] von 1.000 m statt 1.500 m; Außerachtlassung des "weiteren" Prüfbereichs [BayWEE 2016, Anlage 3, Spalte 3] von 4.000 m; zu den beiden letztgenannten Gesichtspunkten BayVGH, B.v. 27.11.2017 - 22 CS 17.1574 - juris Rn. 56).

    Es hat hierzu eine Entscheidung des Senats (B.v. 27.11.2017 - 22 CS 17.1574 - juris Rn. 59) herangezogen sowie letztlich auf den allgemeinen Grundsatz abgestellt, dass es bei der Drittanfechtung einer Genehmigung grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Bescheiderlasses ankommt (s.o. 1.3.2).

  • VGH Bayern, 18.06.2014 - 22 B 13.1358

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Verunstaltung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2022 - 22 ZB 21.2317
    1.2.1 Das Verwaltungsgericht ist unter Verweis auf Rechtsprechung des Senats (BayVGH, U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - juris Rn. 45, betreffend die vorliegende Anlage) davon ausgegangen, dass es sich bei dem BayWEE um ein antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität handele; von dessen Vorgaben dürfe nicht ohne fachlichen Grund und ohne gleichwertigen Ersatz abgewichen werden (UA S. 16).

    Dementsprechend hat der Senat auf diese Methodenhinweise im Rahmen seiner Rechtsprechung zum BayWEE wiederholt abgestellt (vgl. das die vorliegende Anlage betreffende U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - juris Rn. 53; ferner etwa U.v. 27.5.2016 - 22 BV 15.2003 - juris Rn. 40 [jeweils zur Anlage 6 des BayWEE 2011]).

  • BVerwG, 08.10.2021 - 7 B 1.21

    Maßgeblicher Zeitpunkt für gerichtliche Überprüfung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2022 - 22 ZB 21.2317
    In diesem Sinne entscheidungserheblich könnten die von der Beigeladenen im Berufungszulassungsverfahren vorgelegten Unterlagen des Büros S GmbH (sowie diesbezügliche Schreiben) grundsätzlich sein, auch wenn sie erst nach Erlass des streitgegenständlichen Bescheids erstellt worden sind, denn bei der Überprüfung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sind Änderungen der Sach- und Rechtslage zugunsten des Anlagenbetreibers - im Gegensatz zu solchen zu seinen Lasten - auch in Ansehung eines etwaigen Verstoßes gegen ein Verbot des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu berücksichtigen (BVerwG, B.v. 8.10.2021 - 7 B 1.21 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.07.2015 - 22 ZB 15.1330

    Umfang der Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils, wenn wegen eines

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2022 - 22 ZB 21.2317
    Die Streitwertfestsetzung folgt aus § 47 Abs. 1 und 3, § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Nr. 19.3 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 unter Berücksichtigung des sich aus der Kostenentscheidung des Verwaltungsgerichts ergebenden Verhältnisses der erstinstanzlich aufgehobenen Nebenbestimmungen zum gesamtem Streitgegenstand (3/4; vgl. zur Streitwertfestsetzung bei Auseinanderfallen von Kläger und Rechtsmittelführer sowie im Berufungszulassungsverfahren reduziertem Streitgegenstand auch BayVGH, B.v. 13.7.2015 - 22 ZB 15.1330 - juris Rn. 15 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 07.01.2020 - 4 B 20.19

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer auf Naturschutzrecht gestützten

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2022 - 22 ZB 21.2317
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zählt die Wirksamkeit vorgesehener Schutzmaßnahmen zu den Umständen, die für die Beurteilung der Signifikanz eine Rolle spielen (vgl. BVerwG, B.v. 7.1.2020 - 4 B 20.19 - juris Rn 5 m.w.N.; vgl. auch § 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 a.E. BNatSchG).
  • VGH Bayern, 08.05.2020 - 22 ZB 20.127

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2022 - 22 ZB 21.2317
    Zwar sind im Verfahren der Berufungszulassung auch solche nach materiellem Recht entscheidungserheblichen Tatsachen zu berücksichtigen, die vom Verwaltungsgericht nur deshalb im Zeitpunkt seiner Entscheidung außer Betracht gelassen wurden, weil sie von den Beteiligten nicht vorgetragen und mangels entsprechender Anhaltspunkte auch nicht von Amts wegen zu ermitteln waren (vgl. BVerwG, B.v. 14.6.2002 - 7 AV 1.02 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 8.5.2020 - 22 ZB 20.127 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02

    Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2022 - 22 ZB 21.2317
    Zwar sind im Verfahren der Berufungszulassung auch solche nach materiellem Recht entscheidungserheblichen Tatsachen zu berücksichtigen, die vom Verwaltungsgericht nur deshalb im Zeitpunkt seiner Entscheidung außer Betracht gelassen wurden, weil sie von den Beteiligten nicht vorgetragen und mangels entsprechender Anhaltspunkte auch nicht von Amts wegen zu ermitteln waren (vgl. BVerwG, B.v. 14.6.2002 - 7 AV 1.02 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 8.5.2020 - 22 ZB 20.127 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 27.05.2016 - 22 BV 15.2003

    Brutvorkommen des Rotmilans und Windkraft

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2022 - 22 ZB 21.2317
    Dementsprechend hat der Senat auf diese Methodenhinweise im Rahmen seiner Rechtsprechung zum BayWEE wiederholt abgestellt (vgl. das die vorliegende Anlage betreffende U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - juris Rn. 53; ferner etwa U.v. 27.5.2016 - 22 BV 15.2003 - juris Rn. 40 [jeweils zur Anlage 6 des BayWEE 2011]).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2022 - 22 ZB 21.2317
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 34; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 30.06.2017 - 22 B 15.2365

    Erfolgreiche Klage der Standortgemeinde gegen Windkraftanlage - Windkrafterlass

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2022 - 22 ZB 21.2317
    Dies gilt namentlich für die hier in Rede stehende Frage der täglichen und der Gesamtbeobachtungszeiten (vgl. B.v. 27.11.2017 - 22 CS 17.1574 - juris Rn. 51 f sowie Rn. 54; U.v. 30.6.2017 - 22 B 15.2365 - juris Rn. 91 ff.).
  • BVerfG, 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch Verneinung des

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 C 40.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; Genehmigung, immissionsschutzrechtliche;

  • VGH Bayern, 04.04.2023 - 22 ZB 22.1881

    Erfolglose Klage einer Standortgemeinde gegen eine immissionsschutzrechtliche

    Nachdem sich diese Annahme auf der Grundlage der vorgenommenen Untersuchungen nicht als tragfähig erwies (VG Regensburg, U.v. 21.7.2021 - RO 7 K 18.550 - juris Rn. 57 ff.; BayVGH, B.v. 23.3.2022 - 22 ZB 21.2317 - juris Rn. 18 ff.), muss zur Vermeidung eines Verstoßes gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG wieder die ursprüngliche Abschaltvorgabe gem. Buchst. C Nr. 6.1.1 aus dem Genehmigungsbescheid vom 3. März 2016 greifen.
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